Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 66 (1902)
- Issue
- Heft 35 (29.8.1902)
- Date
- 1902-08-29
- Page
- Seite 418 (sequence 12)
- Language
- German
- Belongs to
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418 „Ich rufe an und beschwöre Gott, den Höchsten, den Herrn der Geister und jeglichen Leibes, gegen die, welche mit Hinterlist ermordeten oder vergifteten die unglückliche, früh dahingeraffte Heraklea, indem sie ihr schuldloses Blut in ruchloser Weise vergossen, aus das; ebenso geschehe denen, die sie ermordeten oder vergifteten, und ihren Kindern, o Herr, der Du Alles siehst, und (Ihr) Boten Gottes, vordem sich jede Seele am heutigen Tage demüthigt mit flehenlicher Bitte, daß Du rächest das schuldlose Blut und Vergeltung übest sobald als möglich." Die Inschrift, an sich merkwürdig und von den gewöhnlichen griechischen Ftuchinschriften wesentlich abweichend, gewinnt erhöhtes Interesse durch die Bemerkung Wilhelm Dittenbergers (8>1ior;6 EM-. Oraoe. 2. Auflage n. 816), daß sich ein fast vollständig gleichlautender Text auf einem Steine des Museums in Athen befindet, der ebenfalls oberhalb der Inschrift Spuren des erhobenen Händepaares zeigt. Beide Inschriften unterscheiden sich nur durch die Namen der ermordeten Frauen — in der athenischen wird eine Marthine genannt — und durch eine unwesentliche Abweichung in der letzten Zeile, in welcher beim Bukarester Exemplar offenbar eine Korruptel vorliegt. In der anderen Inschrift lautet der Schlußpassus einfach Zwei Fluchinschriften, gleichlautend, mit dem üblichen Symbol der im Gebet um himmlische Rache erhobenen Hände, das Gebet aber nicht an die Götter, sondern an „Gott, den Höchsten" gerichtet: man fragt, welcher Zeit, welchem Ort gehören sie an. unter welchen Verhältnissen sind sie entstanden? Der Erste, der den einen dieser Texte, den des Athener Museums, behandelte, Philippe Le Bas, hat ihn, namentlich durch die Erwähnung der „Engel des Herrn" veranlaßt, für christlich erklärt und dem 11. oder 12. Jahrhundert n. Ehr. zugewiesen. Der Ansatz ist ganz verfehlt und nur durch die geringe Hebung, die man damals im Erfassen epigraphischer Kriterien hatte, zu erklären. In jüngster Zeit hat Adolf Wilhelm die Schristform desselben Steines neuerdings einer Prüfung unterzogen, und der ausgezeichnete Epigraphiker ist zu dem von hervorragenden Fachgenossen bestätigten Ergebniß gelangt, daß die Inschrift dem zweiten vorchristlichen Jahrhundert angehöre (vrgl. Jahreshefte d. öst. archäol. Instituts, Band IV, Beiblatt S. S ff.) Gestützt auf Aufzeichnungen früherer Herausgeber konnte Wilhelm gleichzeitig konstatiren, daß ihr Fundort die Insel Nheneia gewesen ist, der Begräbnißplatz der Delier, wo die Leichen, die in der „heiligen Delos" selbst nicht beigesetzt werden dursten, ihre Ruhestätte fanden. Was für die Inschrift des Museums von Athen gilt, muß ohne Zweifel auch für den Bukarester Stein gelten, der in jeder Beziehung das eng zugehörige Pendant zu dem anderen bildet. Delos war es demnach, die Insel Apollons, wo diese Blutthat von unbekannten Mördern an zwei jungen Frauen oder Mädchen verübt wurde; die Steine mit dem Rachegebet, das zur Erhöhung der Wirkung auf Vorder- und Rückseite des Blockes angebracht war, standen ursprünglich über den Gräbern der Unglücklichen auf der Todteninsel von Delos, und jeder Vorübergehende mußte an den emporgehobenen Händen erkennen, daß hier für unschuldige Opfer die Rache von oben erfleht wurde. Weicht all dies nicht von griechischem Branche ab, so läßt uns der Inhalt des Gebetes bald erkennen, daß es von Monotheisten ausgeht, von Anbetern eines Gottes, eines „allsehenden", allmächtigen Herrn. Die einzige monotheistische Religion der Zeit, in der die Inschrift gesetzt ist, war aber das Indent hum. Die Beobachtung, daß hier jüdische Gebete vorliegen, wurde zuerst von Wilhelm gemacht und nachher von Adolf Deißmann in einer Besprechung dieser Inschriften (Uliilolo^us I-XI. Band Seite 252 bis 265) durch gründliche Interpretation vollständig bestätigt. Das Fluchgebet von Rheneia ist demnach ein Dokument des hellenistischen Judenthums, und zwar ein sehr belehrendes und interessantes Dokument. Man wußte bereits aus litterarischen Quellen, daß aus Delos, das nicht blos ein religiöser, sondern auch ein Verkehrsmittelpunkt und wichtiger Hafenplatz war, eine Jndengemeinde existirte; diese Thatsache wird durch unsere Denkmäler bestätigt Da es natürlich auch den jüdischen Bewohnern der Insel verwehrt war, ihre Todten auf dem Apollo geweihten Boden zu bestatten, benutzten sie wie die Griechen Rheneia als Todtenstadt. Im gemeinsamen Wohnort mußten sich zahllose Berührungen zwischen Juden und Hellenen ergeben; die strenge Abgeschlossenheit früherer Zeiten war hier nicht mehr aufrecht zu erhalten. Es wird aus Delos nicht anders gewesen sein wie damals überhaupt in den hellenischen oder hellenisirten Ländern im Gebiet des Mittelmeeres. Der Zauber des „Völkerfrühlings von Hellas" hatte schon Jahrzehnte vorher seine Wirkung auf die Welt des Judenthums auszuüben begonnen; in Lebensanschaunng und Sitte, in Sprache und Schrift hatte sie der Einfluß hellenischer Kultur gewaltig geändert und das Judenthmn zu einem bedeutsamen Schritt des Entgegenkommens veranlaßt: in Alexandria war um die Mitte des dritten Jahrhunderts v. Ehr. die Septuaginta entstanden, die das erste Mal die Griechen mit dem Buche Israels bekannt machte. Die beiden Inschriften von Rheneia zeigen schon in Aeußerlichkeiten die starke Einwirkung der griechischen Kultur. Die eine der beiden Jüdinnen führt den Namen eines griechischen Heros (Heraklea), während der Name der anderen (Marthine), der wohl mit Martha zusammenhängt, semitisch ist. Griechisch sind Sprache und Schrift, hellenischem Gebrauch entlehnt die äußere Form der Grabsteine wie das Symbol der aufgereckten Hände. Wie sehr die hellenistische Richtung damals bereits im Judenthum maßgebend war, beweist namentlich die starke Abhängigkeit von der Septuaginta. Deißmann hat a. a. O. alle Stellen unserer Inschrift gesammelt, die den sprachlichen Einfluß des griechischen Bibeltextes beweisen. Es ist fast Wort für Wort dem Sprachschatz der Septuaginta entlehnt: ein unschätzbarer Beleg dafür, in welchem Maße diese, etwa hundert Jahre nach ihrem Entstehen, über Aegypten hinans in den jüdischen Gemeinden des hellenischen Kulturkreises gekannt und gebraucht wurde. Als eine Art von urkundlichem Dokument schließt sich in dieser Hinsicht das Rachegebet von Rheneia an den um Weniges'älteren Sirachprolog. In alle Verhältnisse des Judenthums hat der Hellenismus umgestaltend eingegriffen; nur das religiöse Bekenntnis; selbst widerstand in seiner Reinheit dem sinnenfrohen Polytheismus der Menge wie der grübelirden Spekulation der Philosophen. Wie die Septuaginta ganz auf dem Glaubensstandpunkt der mosaischen Lehre steht, so auch das Gebet von Rheneia. Auch dies hat Deißmann im Einzelnen nachgewiesen. Gott um Vergeltung für Frevelthaten anzuflehen ist bereits altbiblischer Gebrauch. Auch die Anrufung der „Engel Gottes," die überraschen könnte, findet sich, wie Deißmann zeigt, bereits Ps. 102,20.