Mannheim
Compact Memory

Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1902-08-29 · Heft 35 (29.8.1902) · p. Seite 411

Scan of the page
Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
66 (1902)
Issue
Heft 35 (29.8.1902)
Date
1902-08-29
Page
Seite 411 (sequence 5)
Language
German
Belongs to
journal issue
OCR quality
94% known words query
IRI
…/3224737-3228473-3228509--58964-3295450
Visual Library
page viewer of the UB Frankfurt

Mentioned entities

OCR text

1 entity mentions

411 August, putsch: ll Graf Hungen wir in unsere wierigimmer ußland thöricht t jedes in dem jedem landen, Reichsen der chtung urdelsurtscher ewesen, rlichen führte, tze sein s eirre htstos. der - d. A er be- - steht, ee, in züglich md zu ielt er iß für c nur ht für tscherin der lch für r das Wille dem dem " aus i auch runter wische n ihin Latein Kraft >lagen ldigen durfte, rliner Eind und israelitischer Abkunft. Aber Dr. Traube war dem Ceutrum und vor allem auch dem Centrmnsschützling v. Landmaun nicht genehm und fand ebensowenig Gnade vor deren Augen wie die slavische Professur. Nun konlmt heute folgende interessante offiziöse Veröffentlichung: „Professor Dr. Traube, der einen Nuf als ordentlicher Professor für klassische Philologie an die Universität Gießen erhielt, hat diesen Nuf abgelehnt; er wurde zum ordentlichen Professor für lateinische Philologie des Mittelalters an der Universität München ernannt, und zwar zunächst ohne Gehalt. Die Mittel sollen rm nächsten Staatsbudget postulirt werden. Es ist sehr erfreulich, daß diese ausgezeichnete Kraft der Universität München erhalten bleibt." Der letzte Satz ist etwas sehr Ungewöhnliches bei offiziösen Auslassungen. Die Sache kann im nächsten Budgetlandtag (Ende 1903) zu scharfen Debatten führen, vorausgesetzt, daß das bayerische Centrum bis dahin acht anderen Sinnes geworden, was übrigens nichts Wunderbares oäre." Man wird nicht behaupten können, daß das Centrum in dieser Angelegenheit besser als bei der anderen, die so viel Staub aufwirbelte, abgeschnitten hat. ö Von einem gelegentlichen Korrespondenten wird der Fr. Z." aus Bukarest von Mitte August geschrieben: Nach der Rekonstruktion des Ministeriums Sturdza hatte sich das Gerücht verbreitet, daß das neue Handwerkergesetz, welches ekanntlich am 5./18. September in Kraft treten sollte, noch licht in Anwendung gebracht würde, da Herr Aurelian einige Blenderungen in dem Gesetze vornehmen wolle. Der frühere Handels- und Domänenminister, Herr Missir, beeilte sich, dieses Zerücht zu dementiren, indem er erklärte, daß bei der Rekontruktion des Kabinets von dem Handwerkergesetz gar nicht die tede gewesen sei, im Uebrigen seien die Ausführungsestimmungen, die schon längst hätten erscheinen sollen, bereits gedruckt. Es scheint hieraus heroorzugehen, daß auch das erneuerte Ministerium Sturdza eine antisemitische Politik verolgen will. Die Lage der jüdischen Handwerker ist an einzelnen Orten eine sehr schlimme, so in Focsani, wo 50 Familien mit lwa 250 Mitgliedern sich in größter Noth befinden. Ein lufruf bezeichnet als einzige Rettung die Auswanderung nach Hegenden, wo die Arbeitswilligen sich durch ihre Arbeit erlähren können. Die Leute bedürfen aber, um auswandern zu önnen, dringend der Unterstützung. Die „Gerichtszeitung" von Bukarest, welche von hervorragenden Juristen redigirt wird, hat zu der bereits rwähnten Entscheidung des Kassationshofes, daß die umänischen Juden keine Fremden seien, wenn nicht nachgewiesen werden kann, daß sie Unterthanen eines remden Staates sind, unter der Aufschrift „Sind die Juden Fremde?" einen Kommentar zu dem Urtheil veröffentlicht, dessen Verfasser der Präsident des Kassationshofes, 1l. Sektion, Herr N. Mandrea sein soll. In dem interessanten Artikel Mißt es: Jur Civilrecht handelt es sich darum, zu wissen, ob der in Rumänien Ansässige israelitischer Konfession als Fremder zu betrachten ist, und ob er infolge dessen der Rechtswohlthat des Artikel 13 des Zivilgesetzbuches beraubt werden muß. Die in Rumänien geborenen Einwohner israelitischer Konfession sind im weiteren Sinne des Mortes Fremde, wenn sie Unterthanen einer fremden Macht sind; wenn sie aber nicht einer fremden Protektion unterworfen sind, kann Ulan nicht sagen, daß sie Fremde im eigentlichen Sinne des Wortes sind. Wenn nach der Verfassung von 1866 festgesetzt ist, daß die Bewohner israelitischen Glaubens, auch wenn sie im Lande geboren und nicht einem fremden Schutze unterworfen sind, der Ausübung der Politischen Rechte beraubt sind, ebenso wenn sie Fremde wären, so sind sie doch nicht Fremde, sofern die Rechte und die den Rumänen und Bewohnern Rumäniens im Allgemeinen zuerkannten Rechtswohlthaten in Betracht kommen. Folglich ist der Einwohner israelitischen Glaubens, der keinem fremden Schutze unterworfen ist, kein Fremder, und er kann sich daher wegen der Erfüllung von Verpflichtungen, die er mit einem Fremden eingegangen ist, ebensowohl an die Gerichte des fremden Landes wie an diejenigen Rumäniens wenden, was auch durch die Entscheidung des Kassationshofes bestätigt worden ist. Da dem so ist, handelt es sich darum, zu wissen, ob ein Einwohner Rumäniens israelitischen Glaubens, der keinem fremden Schutze unterworfen ist, ausgewiesen werden kann. Wir glauben, daß das Recht der Ausweisung nur auf diejenigen Fremden angewendet werden kann, welche einem fremden Schutze unterworfen sind, nicht aber auf Einwohner Rumäniens, die nicht einem fremden Schutze unterworfen sind, wie dies bei den eingeborenen Bewohnern israelitischen Glaubens der Fall ist. Wenn in Wirklichkeit das Kriterium der Anwendung des Ausweisungsrechtes darin besteht, daß es sich um Fremde dieses oder jenes Landes handelt, so ist es nicht anwendbar auf Bewohner israelitischen Glaubens, die imLande geboren sind. Daraus, daß wir diesen Einwohnern nicht die Ausübung politischer Rechte zugesteheu, können wir nicht den Schluß ziehen oder behaupten, daß sie deshalb wie Fremde ausgewieseu werden können. Nach welchem Lande können sie geschickt werden, wenn sie in Rumänien geboren und erzogen sind? Wenn wir es aus politischen Gründen für nützlich gehalten haben, wie dies die politischen Parteien verstehen, die Bewohner israelitischen Glaubens in Rumänien als Fremde anzusehen, und wenn wir von diesen verlangen, daß sie, um politische Rechte ausüben zu können, naturalisirt werden, so müssen wir auch daran halten. In allen anderen Beziehungen müssen sie als Personen betrachtet werden, die alle Rechte haben wie die eigentlichen Rumänen, und so wie diese nicht ausgewiesen werden können, darf auch kein Einwohner israelitischen Glaubens ausgewiesen werden. Um dies klar zu machen» brauchen wir uns nur vorzustellen, daß es sich etwa um Rumänen handelt, die wegen irgend eines Verbrechens oder aus einer anderen Ursache die Politischen Rechte verloren haben. Können diese Rumänen ausgewiesen werden? Gewiß nicht. Also kann es auch nicht anders sein mit den Einwohnern Rumäniens, welche israelitischen Glaubens, hier geboren und erzogen worden und nicht einem fremden Schutze unterworfen sind. Als Eingeborene haben sie alle Rechte, mit Ausnahme derjenigen, die ihnen ausdrücklich versagt sind." Diese Auslassungen des rumänischen Juristenblattes sind gewiß interessant, und man kann nur bedauern, daß die rumänischen Politiker nicht nach den hier dargelegten Grundsätzen handeln, zu denen viele auf die rumänischen Israeliten bezüglichen gesetzlichen Bestimmungen in vollem Widerspruche stehen. In dem antisemitischen Ehrentempel verdient der große Agitator Max Nogis, der in Algier mehrere Jahre ein wahres Schreckensregiment geführt hat, einen besonderen Platz. Die „Petite Republique" macht auf eine Broschüre aufmerksam, welche ein ehemaliger Freund von Max Nogis über die Geheimnisse der antisemitischen Agitation in Algier veröffentlicht. Es stellt sich heraus, daß Rogis lediglich den Geldbeutel seiner besten Freunde, darunter Drumont und Rochefort, ausbeutete, und daß die antisemitischen Kundgebungen in Algier von Rogis künstlich vorbereitet wurden, damit sein Kredit bei den Pariser Antisemiten wachse, Rogis erbot sich u. a. gegenüber Drumont, dessen Wiederwahl mit einer Pauschalsumme von 22 000 Francs zu bestreiten. Drumont gab das Geld nach längerem Widerstreben her und Nogis steckte es ein, ohne auch nur einen Centime an seine Mitarbeiter auszuzahlen. Brave Männer!

Text as recognised by OCR (ABBYY FineReader), without corrections. Entity mentions: TagMe (2021); their positions were matched to this text again.