Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 66 (1902)
- Issue
- Heft 34 (22.8.1902)
- Date
- 1902-08-22
- Page
- Seite 2 (sequence 16)
- Language
- German
- Belongs to
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2 wir jetzt in einer Zeit leben, irr der den Juden von ihren Gegnern Feigheit und Geldgier angedichtet wird, so ist es von Interesse, diesen Vorfall weiteren Kreisen wieder in Erinnerung zu bringen. Der „Pasewalker Anzeiger" vom 10. Januar 1882 bringt aus der „Neuen Stettiner Zeitung" folgende Reminiszenz: Als in Pommern 1831 zum ersten Mal die Cholera auftrat, herrschte bekanntlich der Glaube, daß auch die Leichen der an Cholera Gestorbenen ansteckend seien. Daraus erwuchsen oft arge Verlegenheiten; denn es hielt außerordentlich schwer, Personen zu finden, welche bereit waren, das Beerdigungsgeschäst zu besorgen. Als die Kranheit, immer mehr fortschreitend, ans dem Randowschen Kreise endlich in den Ueckermünder übergetreten war, ergriff sie u. a. daselbst auch das Dorf Jatznick. Ein Einwohner starb, aber Niemand hatte den Math, die Leiche zu berühren. Schon lag sie drei Tage in der Hütte, ohne daß man Hand angelegt hatte, sie dem Schooß der Erde zu übergeben, die alle Vorfahren des Vorstorbenen immer willig ausgenommen. Klagend irrten die Angehörigen durch den Ort, flehten, beschworen, weinten — alles vergeblich. Da kam ein armer Handelsjude seine Straße gezogen, wohlbekannt im Dorf und von Jung und Alt als ein menschenfreundlicher Mann geehrt. „Der Jude wird helfen!" sagten Alle; sie hatten sich nicht geirrt. Kaum hatte er von der Noth der Gemeinde gehört, als er kurz entschlossen erklärte, das Begräbniß vornehmen zu wollen. Ohne auch nur eine Spur von Furcht zu verrathen, lud er die Leiche auf einen Karren und fuhr sie nach dem Kirchhofe. Während er dies that, forderte die Cholera ein zweites Opfer, und wiederum fiel dem Juden die Aufgabe zu, das Opfer dahin zu bringen, wo es den Frieden suchte. „Dank, tausend Dank!" rief man im Dorfe dem willigeil Alten zu, „fordere deinen Lohn, Jude, wir wollen dir Geld geben, so viel wir haben." Aber Michael Keibel — so hieß dieser Alte — wies jede Belohnung zurück. „Ich habe euch einen Gefallen gethan," sagte er, „und so ist es gut; euer Geld will ich nicht. Jetzt laßt mich gehen und nach Hause ziehen." Er legte seinen Pack auf den Nacken und ging. Erstaunt sahen die Bewohner ihm nach, wußten sie doch, daß er nicht zu den Reichen gehörte. Hatte er nicht daheim in Pasewalk eine Frau und neun Kinder zu ernähren, und riefeil diese Kinder nicht unaufhörlich nach Brod? Und doch verschmähte er die Gelegenheit, sich Gewinn zu verschaffen! Aber war es denn nicht möglich, sich ihm auf andere Weise dankbar zu zeigen? Glücklicherweise fand sich dieses Mittel. Schon seit dem Jahre 1822 wohnte Keibel, sich kümmerlich durchdringend, in Pasewalk. Wiederholt hatte er die Verleihung des Staatsbürgerrechts nachgesucht, aber immer war er abschlägig beschieden worden. War er doch ein Jude und noch dazu ein armer; für seinesgleichen gab es damals Ehrentitel nicht. Vielleicht war es jedoch möglich, durch seine That jetzt die Behörden umzustimmen. Die Erwägung führte dazu, daß zunächst die königliche Regierung zu Stettin davon in Kenntniß gesetzt wurde. Von dort ging dann ein Bericht über die edle und muthige That Keibels an das Ministerium ab, zugleich mit dem Anträge, ihm, obwohl dies nach Lage der Gesetzgebung eigentlich nicht zulässig sei, ausnahmsweise das Bürgerrecht zu eltheilen. Dieses Gesuch wurde genehmigt, jedoch unter der Bedingung, daß Tebel — so hieß er früher — den Familiennamen Keibel anuehme. So waren denn erst wenige Wochen im Jahre 1832 dahingegangen, als eines Tages ein Polizeidiener in die Wohnung des Juden kam und ihn ersuchte, auf das Nathhaus zu kommen. Da waren die Väter der Stadt schon versammelt und bereit, den „Staatsbürger" zu empfangen. Der Vorsitzende des Magistrats hielt eine Ansprache, lobte nochmals das Thun des Hebräers und überreichte ihm feierlich dasauf seinen neuen Namen Keibel ausgestellte Naturalisationspatent. Aus einem Verachteten war plötzlich ein Würdenträger geworden, aber die Rangerhöhung machte ihn nicht stolz. Die Pasewalker fanden ihn nicht verändert, wenn sie ihn durch die Straßen schleichen sahen, und nicht war er unzufrieden, wenn sie ihn auch in Zukunft nur bei seinem ersten Namen nannten. So oft er in das Dorf kam, wo er die Choleraleichen bestattet hatte, fanden Alle nur den alten, guten Tebel wieder, den sie schon seit Jahren kannten, und den „alten, guten Tebel" hießen sie ihn auch ferner. kp. Aus dev Provinz Posen, im August. Der Etat der Synagogengemeinde zu Jannowitz für das lausende Jahr balancirt in Einnahme und Ausgabe mit 3320 Mark. Zur Deckung dieser Summe werden 100 Prozent der Staatseinkommensteuer als Korporationsbeitrag erhoben. — Kaufmann Julius Krisch in Xions beging neulich das 25 jährige Jubiläum als Magistratsnutglied. — Kaufmann Elkuß in Sch neid emühl hat in seiner Heimathstadt Flatow in Westpreußen ein Siechenhaus erbauen lassen für Kranke ohne Unterschied der Konfession. — Stadtverordneter Mannheimer in Posen beging am 10. d. M. seinen 70. Geburtstag. — Dem Rechtsanwalt und Notar Honig in Gnesen ist der Charakter als Justizrath verliehen worden. — Im Alter von 90 Jahren ist neulich der Rentier Julius Pietrkowski in Jarotschin gestorben. Derselbe hat sich Jahrzehntelang um die Verwaltung der Synagogengemeinde sowie als Stadtverordneter um das städtische Gemeinwesen daselbst verdient gemacht. — Die Repräsentanten in Wreschen haben den Kaufmann Louis Miodowski daselbst zum ersten Vorsteher der Synagogengemeinde gewählt. — Dem Rechtsallwalt und Notar Cohn in Bromberg ist der Charakter als Justizrath verliehen worden. — Fabrikbesitzer Hamburger in Breslau hat der Synagogengemeinde zu Rakel ein Geschenk von 6000 Mark überwiesen. — Medizinalrath Kreisarzt Dr. Landsberg in Pleschen tritt am 1. Oktober cr. in den Ruhestand. — Hannover, 14. August. Ueber den Religionsunterricht in unserer Synagogengemeinde versendet ein Wort der Aufklärung und Mahnung unser Herr Landrabbiner Dr. S. Gronemann, das auch auswärts gehört zu werden verdient. In früheren Jahren angestettte Ermittelungen hatten ergeben, daß zwar fast alle Eltern ihre Kinder in der Religion unterrichten ließen, daß aber der Unterricht vielfach erst spät, mitunter erst ein oder einige Jahre vor Abschluß des schulpflichtigen Alters begonnen und oft von ganz unberufener Seite ertheilt wurde. Es war die Pflicht der zur Leitung, Aufsicht und Verwaltung bestimmten Organe, mit allen Mitteln an der Beseitigung dieser Zustände zu arbeiten. Sie wurden unterstützt durch eine Verfügung der königlichen Regierung vom 31. Oktober 1893, welche ihnen anfgab, nötigenfalls nach den in der Schulordnung Z 22 getroffenen Bestimmungen ungesäumt zu verfahren, und insonderheit rücksichtlich des Privatunterrichts auf die Vorschrift des § 9 der Schulordnung verwies. Eine spätere Verfügung vom 9. Oktober 1894 ergänzte diese Bestimmung dahin, daß es rücksichtlich der Lehrer an öffentlichen jüdischen Schulen, wenn sie privaten Religionsunterricht ertheilen wollen, nur einer vorgängigen Anzeige bei dem Landrabbiner bezw. der Erlaubniß desselben bedarf, die ihnen mit Genehmigung der königlichen Regierung wieder entzogen werden könne, und daß der private Unterricht durch Seminaristen in Rücksicht auf die Ausbildung derselben wie in Rücksicht auf die zu unterrichtenden Kinder nur bei Ermangelung geprüfter Kräfte ausnahmsweise — nach dem pflichtmäßigen Ermessen des Landrabbiners — zu gestatten sei. Im Verein mit dem Schulvorstande war Dr. Gronemann bemüht, die gesetzlichen Vorschriften und die neuen Anordnungen zur vollen Geltung zu bringen. Doch hat er sich vorläufig damit begnügt, erst vom siebenten Lebensjahre an den Religionsunterricht zu fordern, weil das hebräische Lesen schneller von statten geht, wenn die Kinder bereits das deutsche Lesen erlernt haben. Aber erst nachdem im Sommer 1900 auf seinen Antrag das hiesige Provinzialschulkollegium und die königliche Regierung die Leiter sämmtlicher ihnen unterstellten Anstalten in Hannover und Linden angewiesen hatten, am Anfänge jeden Schuljahres ein Verzeichniß sämmtlicher jüdischen Kinder im Alter von 6— 14 Jahren ihm zugehen zu lassen, war es möglich geworden, eine zuverlässige Uebersicht über alle hier vorhandenen jüdischen Schüler zu gewinnen und energisch darauf hinzuarbeiten, daß sie alle auch Religionsunterricht empfingen. Diese Arbeit darf nunmehr als nahezu durchgesührt gelten. Die Zahl der Schüler im Alter von 7— 14 Jahren beträgt gegenwärtig 525 und setzt sich folgendermaßen zusammen: Schüler der Neligionsschule 173, Freischüler an der Uebungsschule des Seminars 106, Schüler der Michael Davidschen Freischule 26. Privatschüler 181, vom Unterrichte vorläufig auf Grund ärzlicher Zeugnisse dispensirt 14, Unterricht nicht nachgewiesen bei 25 — 525. Es ist somit erreicht, daß die Zahl der Kinder, welche unentschuldigt keinen den gesetzlichen Anforderungen entsprechenden Religionsunterricht erhalten, allmälig bis auf 25 zurückgegangen ist, und man darf annehmen, daß im nächsten Schuljahre die Zahl gänzlich geschwunden sein wird. Dieses Ergebniß hat auch auf die Religionsschule eine günstige Wirkung ausgeübt. Nachdem die Zahl der Schüler trotz des Anwachsens der Gemeinde mehrere Jahre hindurch immer mehr zurückgegangen war, ist sie von 132 im Jahre 1892 auf 143 im Jahre 1900 und auf 173 im Jahre 1901 gestiegen. In