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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1902-08-22 · Heft 34 (22.8.1902) · p. Seite 405

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
66 (1902)
Issue
Heft 34 (22.8.1902)
Date
1902-08-22
Page
Seite 405 (sequence 11)
Language
German
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Dicht am „weißen Thurm", welcher bis 1204 die Stadtgrenze bildete, an« Ende der Judengasse, liegt das „Judentönphaus", gleich den ineisten Baulichkeiten Rothenburgs stattlich erhalten; dasselbe, aus dem landesüblichen Fachwerk erbaut, mit Holzschnitzereien und einem schmucken Erker versehen, ist zu Anfang des 17. Jahrhunderts in Patrizierbesitz übergegangen, soll aber jetzt noch Spuren des früher dort befindlich gewesenen Frauenbades in sich bergen. Die Juden Rothenburgs standen gleich den Leibeigenen der Burg und der Vogtei unmittelbar unter dem Landvogt oder seinen« Stellvertreter, dem Richter, während die Innungen als Bürger dem Rath untergeben waren. Der Kaiser, so wird in einer Staats-und Rechtsgeschichte ausgelegt, sei alsSchirmvogt der christlichen Kirche befugt gewesen, die Juden auszurotten und ihr Gut einzuziehen; da er aber Gnade für Recht ergehen ließ, so mußten sie seinen Schuh besonders bezahlen. Ludwig der Bayer, dessen Baarschaft an chronischer Ebbe gelitten zu haben scheint, sieht sich schon 1325 zu folgender Verlautbarung veranlaßt: „Alß wir euch vnd euer Statt beede Cristen Vnd Juden Zu Rotenburg den edlen Mannen, Conraden, Ludwigen Vnd Gottfrieden Von Hohenloch versetzt haben zu Pfandt"-; im Jahre 1342 aber verkündet er „daz «vir mit guten« rath Vber ein Kommen sein mit aller Judenschaft in dem Reich, das vns jeder Jud Vnd Jüdin die wittben sein Vnd die 12 Jahr alt sind Vnd 20 ft. werth haben jeglicher vnd iegliche alle jar einen gülden geben soll zu Zinß Von iren Leib." Berson bemerkt dazu, die Ansicht von der Steuer scheine hier zu sein: Da der Kaiser die Juden unverdienter Weise leben läßt, so müssen sie ihr Gut ihn« zu 5 Prozent verzinsen. Nebenher ging eine andere, an die kaiserliche Kammer zu erlegende Abgabe, der „güldene Opfer- Pfennig", die sich auf ungefähr ein Drittel der den« Kaiser zu entrichtenden Steuer erhob. In der vorerwähnten Urkunde ermahnt zugleich der Kaiser die Bürger, ihm zur Schatzung von den Juden getreulich zu verhelfen, widrigenfalls er ihnen nicht zürnen werde, „daz sie fürbaß iuden in ihr statt hielten". Sein Nachfolger, Karl IV., geht schon weiter. Er verpfändet nicht mehr gleichmäßig die ganze Stadt Rothenburg, sondern 1349 nur die dort ansässigen Juden an das Stift Würzburg, und zwar „mit allen Nutzungen". In demselben Jahre spricht er unseligerweise die Bürger von dem Eide frei, welcher von ihnen wegen der Beschirmung der Juden geleistet worden war. In« Jahre 1351 vermittelt Kaiser Karl die Ausgleichung der Stadt init den« Bischof von Würzburg; die Juden zu Rothenburg «Nüssen die Pfandsumine aus ihren« Vermögen zahlen. Bisher schon hatten die Bürger, wenigstens durch indirekte Auflagen von den Juden Nutzen gezogen, und deshalb konnte der Kaiser drohen, er werde das „Halten von Juden" ihnen unter Umständen entziehen. Nunmehr waren dieselben ihren Peinigern schutzlos preisgegeben, und es dauerte nicht lange, bis die schlummernden bösen Instinkte in verderblichster Weise zun« Ausbruch kamen. Das Jahr 1348, in welchem sich die schwarze Pest in Europa verbreitete, ist bekanntlich mit grausigen Zeichen in die Geschichte eingetragen, nicht zum wenigsten durch die Beschuldigung der Brunnenvergiftung, welche gegen die Juden erhoben wurde. Wie fast überall in deutschen Landen kan« es auch in Rothenburg an einen« Charfreitag der nächstfolgenden Jahre — vermuthlich 1352 — zu einem blutigen Kampf, bei den« die Juden, welche den das Würzburger Thor beschirmenden starken Thurm genommen hatten, sich zwar verzweifelt wehrten, aber der Ueberinacht ihrer Bedränger erliegen mußten; mehrere hundert Juden wurden erschlagen und ihre Häuser niedergebrannt. Karl IV. sprach schon 1352 die Rothenburger von der Schuld des Todtschlags frei ««nd erlaubte ihnen, zu ihrem Vortheil Juden zu hegen. Danach schenkte er den Bürger«« noch die Synagoge und die jüdischen Häuser. Im Jahre 1373, zur Zeit des großen Bürgermeisters Heinrich Toppler, schlossen die Juden init dem Rath einen Vergleich' daß sie von der Stadtsteuer stets die Hälfte tragen, dafür aber im Genuß ihrer alten Rechte bleiben sollten. König Wenzel, den« eine ganz eigene Bewirthschastung des noch vorhandenen Reichsguts nachgesagt wird, soll es auch verstanden haben, aus den Juden noch eine besondere Erwerbsguelle zu machen. Denn unter seiner Herrschaft kamen 1388 die königlichen Räthe zu Nürnberg überein, daß Niemand von den Herren und Städten den Juden Kapital und Zinsen, bezahlen solle, diese «Nüssen Schuldbriefe und Pfänder unentgeltlich zurückgeben. Die ihrer Verpflichtungen auf so leichte Weise entledigten Schuldner haben sich dafür den« Kaiser gegenüber abzukaufen, zu welchem Behuf sie einzeln eingeschätzt wurden. Rothenburg sollte tausend Gulden zahlen, widersetzte sich aber dieser Anordnung. Das Ende vom Liede war wie gewöhnlich, daß die Juden (1393) zum ziveiten Male verjagt wurden. Ihr Friedhof fiel der Verwüstung anheim und die Grabsteine fanden zur Bedeckung der niedrigen Ringmauern Verwendung, welche die Hofraithen des Bürgerplateaus umgaben; der Herausgeber dieser Zeitung hat sich in seinen 1899er Reiseerinnerungen auch mit einzelnen der noch sichtbaren, halbverwitterten hebräischen Inschriften beschäftigt. — Anderthalb Jahrhunderte lang wurde der „gute Ort" als Begräbnißplatz für die Bürgerschaft benutzt und die Synagoge zu einer Kapelle Nuriao purae umgewandelt, die zwar in« Bauernaufstände (1525) vollständig zerstört worden sein soll, aber nachher wieder errichtet sein rnuß, da sie (nach H. Weißbecker „Alterthümer und Inschriften") erst in« Jahre 1810 gewaltsam abgebrochen worden ist. Wieder «sollte König Wenzlav die letzerwähnte Vertreibung wenigstens nach außen hin beschönigen, weshalb er den Bürgern nachträglich bei der Jahrhundertwende vollste Gewalt gab über die „unglücklichen Kinder Israels", »vie Bensen sie mitleidig nennt: „ihres Leibes Und Guts, es sey an gelt, farend Hab, schuldt oder Voran." Die Halste der Reichssteuer hatten die Bürger den Juden schon anfzubürden gewußt, die andere Hälfte verfiel immer mehr, so daß jene als die eigentliche Judensteuer angesehen wurde. Dann in« 15. Jahrhundert müssen die Rothenburger allmälig wieder angefangen haben, „Juden zu hegen", setzten auch zu wiederholten Malen alle ihre Juden gefangen, »in Gelder von ihnen zu erpressen, bis im Jahre 1519 der Rath beschloß, die Judenschaft für immer zu vertreiben. Das ungeduldige Volk wartet aber die für den Abzug angesetzte Frist nicht ab, Plünderte vorher die Synagoge, und die Juden zogen ab, „ohne Recht gegen die Stadt er-

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