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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1902-08-22 · Heft 34 (22.8.1902) · p. Seite 401

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
66 (1902)
Issue
Heft 34 (22.8.1902)
Date
1902-08-22
Page
Seite 401 (sequence 7)
Language
German
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Freudenthal befürwortet diesen Antrag und schlägt als Mitglieder der Kommission den Vorstand der liberalen Vereinigung, die Referenten Vogelstein-Königsberg und Hochfeld sowie Jacob vor. Auch solle der Kommission das Recht der Cooptation eingeräumt werden. Der Antrag Seligman gelangt mitsammt dem Freudenthalschen Vorschläge zur Annahme. Auch das nun folgende Referat von Vogelstein-Stettin lPunkt 5 der Tagesordnung): „Wie hat der Rabbiner sich zu verhalten, wenn ein Jabam den Akt der Chaliza vorzunehmen nicht gestatten will, oder wenn der Jabam nicht zu ermitteln oder zu erreichen ist?" ruft eine lebhafte Debatte hervor. Von allen Seiten wird die Reformbedürftigkeit der jüdischen Ehegesetzgebung anerkannt, aber es wird auch auf die Schwierigkeit einer derartigen Reform, die leicht eine Spaltung im Judenthum Hervorrufen könne, aufmerksam gemacht. Das Wünschenswertheste — so äußerten sich einige Redner — sei die Erzielung eines Konsensus omnnnn, der aber schwerlich zu erreichen sei, daher müsse man sich — so wurde von anderer Seite argumentirt — mit der Zustimmung särnmtlicher liberal gesinnter Rabbiner begnügen. Einige Kollegen geben der Ansicht Raum, daß wie in so vielen anderen religiösen Fragen, auch aus diesem Gebiete sich die Dinge von selbst so entwickeln würden, daß diejenigen rabbinischen Bestimmungen, die aus dem lebendigen Bewußtsein des Judenthums geschwunden seien, allmälig außer Uebung kommen werden. Es werden noch verschiedene Vorschläge gemacht, und sodann wird dieser Gegenstand, ohne daß eine Abstimmung erfolgte, verlassen. Die Debatte hatte, wie von mehreren Rednern betont wurde, jedenfalls zur Klärung der Meinungen beigetragen, und es sollen auch künftig in den Versammlungen der liberalen Rabbiner ähnliche Fragen zur Besprechung gelangen, damit nicht der einzelne Rabbiner lediglich auf seine Auffassung und persönliche Anschauung angewiesen sei, sondern auch die Ansichten der Kollegen über brennende Fragen kennen lerne und sich vorkommenden Falles in Uebereinstimmung mit ihnen wisse. Der zu Punkt 6 der Tagesordnung angekündigte Vortrag von Bogelstein-StetLin: „Nothwehr nach talmudischem Recht" konnte wegen vorgerückter Zeit nicht mehr gehalten werden. Es wurde nun zur Wahl des Vorstandes und der Stellvertreter geschritten, und zwar wurden durch Zuruf die bisherigen Mitglieder ämmtlich wiedergewählt, nämlich: Vogelstein-Stettin als Borgender. G utt man n-Breslau, Plaut-Frankfurt a. M., Steckel-;n a che r-Mannheim, Winter-Dresden als Vorstandsmitglieder, Bloch-Posen, Fr e u d e n t h al - Danzig und Rülf-Braunschweig als Stellvertreter. Mit einem kurzen, kernigen Schlußworte schloß der Vorsitzende Plaut um 2^2 Uhr die Versammlung, die des Anregenden viel geboten und in allen Theilnehmern den Wunsch wachgerufen hatte, möglichst alljährlich zu gemeinsamen Berathungen zusammenzukommen. Marsenfürsorge. Von E. Witt in Breslau. freudiger Genugthuung hören wir den Ruhm der Opferwilligkeit unserer Glaubensgenossen in Aller Munde, sobald die Einführung von Wohlthätigkeitsinrichtungen indenjüdischen Gemeinden inBetracht gezogen wird. Sowohl jede größere Gemeinde als auch eine Reihe kleinerer Gemeinden gemeinsam haben eine Heimstätte für ihre unversorgten Waisen gegründet. Betreten wir solch ein Haus, so wissen wir nicht genug die hygienische Fürsorge als auch den hohen Aufwand von Mitteln für die unterrichtliche und wissenschaftliche Ausbildung der Zöglinge zu rühmen. Und doch soll es Aufgabe dieser Zeilen sein, auf Mißstände bei der Erziehung unserer Waisen hinzuweisen und vielleicht einige Anregungen zu geben. Wenn wir in den Jahresberichten der Waisenanstalten eine Zusammenstellung der Schulen, welche die Kinder besuchen, uns ansehen, so werden wir besonders in den Instituten der Großstädte finden, daß ein hoher Prozentsatz der Zöglinge den Realschulen oder Gymnasien angehört. Ist dies auch ein Beweis für die Bereitwilligkeit, mit der diesen Kindern Gelegenheit geboten wird, eine Schulbildung zu erhalten, wie es sonst nur bei Kindern wohlbemittelter Stände möglich ist, so dürfen wir andererseits auch nicht die sozialen Nachtheile außer Acht lassen, welche dadurch entstehen. Es wird zugegeben, daß besonders talentvollen Waisenkindern alles geboten werden soll, um sie gelehrten oder höheren technischen Berufen zuzuführen. Jedoch sollen prinzipiell die Zöglinge mit mittlerer oder gar geringerer als Durchschnittsbegabung unseren in ihren Leistungen immer mehr fortschreitenden Volksschulen angehören. In unserer Zeit, in welcher wir mit allen Kräften bestrebt sind, unser Volk für die produktive Arbeit zu erziehen, einen leistungsfähigen Handwerker- und Bauernstand heranzubilden, müssen wir dort, wo wir es vermögen, es zu verhindern suchen, einen Hochmuthsdünkel in unseren Kindern aufkommen zu lassen. Es kann nicht geleugnet werden, daß gerade bei Zöglingen, welche die höheren Schulen besuchen, ohne sie absolvirt zu haben, eS schwer hält, sie für diese Berufe zu gewinnen. Der große Kostenaufwand für Bestreitung des Schulgeldes in den höheren Schulen (denn nur wenigen Schülern wird selbst von den Kommuneil Freischule gewährt) könnte vielleicht in anderer Weise besser verwendet werden. Noch gering ist die Zahl der Anstalten, in denen die Waisenerziehung darauf bedacht ist, in den Kindern Lust und Liebe zur Landwirthschaft und zum Handwerk zu erwecken. Wäre es nicht angebracht, die Kinder in den Sommermonaten damit zu beschäftigen, das, was Küche und Keller an Kartoffeln und Gemüse brauchen, selbst unter sachkundiger Leitung anzupflanzen, zu Pflegen und einzueruten? Der Handarbeitsunterricht, der schon häufig eingeführt ist, bietet nicht den praktischen Werth, der hiervon erwartet wurde. Meistens lernen die Kinder schöne Papp- und Schnitzarbeiten aufertigen, ohne einen Begriff vom Tischlern, die Mädchen erhalten Unterricht im Stopfen und Flicken. Es fehlt unseren Zöglingen die Zeit hierzu, da sie zu viel mit dem Erlernen lateinischer und französischer Vokabeln oder mit der Abfassung von Themen über die Autorschaft Shakespeare'scher Dramen beschäftigt sind. Verlassen die Zöglinge die Anstalt, so haben sie wohl die Zeit ihres Aufenthaltes in derselben in dankbarer Erinnerung, aber es fehlt das einigende Band, welches sie auch dann noch zusammenhält. Da muß es die Aufgabe unserer Waisenanstalten sein, die Begeisterung dieser jungen Menschen für unsere Religion und Geschichte rege zu erhalten. Da es ihnen oft an rechtem Verkehr fehlt, für angemessene Unterhaltung in ihren Mußestunden zu sorgen. Aufgabe der Erzieher in solchen Anstalten ist es, ihren Einfluß aufzubieten, die Zöglinge zum regen Besuch solcher Veranstaltungen anzuhalten. Diese Einrichtungen können der Hausordnung dieser Institute keinen Nachtheil bringen, da sie unter Aufsicht der Erzieher und Lehrer getroffen sind. Nach dieser Richtung hin können wir noch vieles für die aus unseren Waisenanstalten entlassene Jugend zur Ehre unserer Gemeinschaft und zum Wohle dieser Zöglinge erstreben.

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