Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 66 (1902)
- Issue
- Heft 32 (8.8.1902)
- Date
- 1902-08-08
- Page
- [Seite] (sequence 15)
- Language
- German
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66. Jahrgang. Nr. 32 Gerlin, 8. August 1902 Der Gernelndebote. 'Beilage zur „Allgemeinen Zeitung des IuöenLHums". Korrespondenzen und Nachrichten. Deutschland. 8. Berlin, 3. August. Sein fünfundzwanzigjähriges Jubiläum als Dozent au der Universität Berlin seierte am 1. d. M. Prof. Ernst Nemak. Der Jubilar ist der Sohn Robert Remaks, der als erster jüdischer Privatdozent in Preußen an der hiesigen Universität wirkte und sich in drei verschiedenen Zweigen der Medizin durch grundlegende Arbeiten ein dauerndes Gedächtnis^ gesichert hat, in der mikroskopischen Anatomie, irr der Entwickelungsgeschichte und in der Lehre von den Nervenkrankheiten. Den letzteren der drei Zweige hat sich Nemak, der Sohn, zu seiner Lebensarbeit gewählt. Ernst Julius Remak, 1849 zu Berlin geboren, machte seine medizinischen Studien in Breslau, Berlin, Würzburg und Heidelberg und promovirte im Sommer 1870 in Berlin zum Doktor. Nachdem er den deutsch-französischen Krieg mitgemacht hatte, legte er 1872 die ärztliche Staatsprüfung ab. Im Jahre darauf trat er bei der Nervenklinik der königlichen Charitee unter Karl Westphal als Assistent ein. 1875 schied er aus dem Dienste der Charitee aus. 1877 wurde er als Privatdozeut bei der Universität zugelassen. Später errichtete er zu Unterrichtszwecken eine Poliklinik für Nervenkranke. 1893 wurde er zum Professor ernannt. Man verdankt Nemak eine größere Reihe von Eiuzelstudien zu ganz verschiedenen Hauptstücken der Lehre von den Krankheiten des Nervensystems. Eine Gruppe Remakscher Arbeiten hat die Veränderungen des Nervensystems, welche durch die Einwirkung von Blei verursacht werden, zum Vorwurfe; weitere Veröffentlichungen beziehen sich auf die Lokalisation der sogenannten atrophischen Spinallähmungen und der spinalen Muskelatrophien, auf das Wesen der Entartungsreaktion, aus die Erscheinungen der Bulbärparalyse, auf die Besonderheit der Drucklähmungen u. a. m. — Berlin, 3. August. Durch das erst jetzt zur Eröffnung gelangte Testament vom 17. Juli 1844 des am 7. März 1851 z Berlin verstorbenen, zuletzt Landsbergerstraße 27 wohnhaften Privatgelehrten Gottwerth Nathan Ben-Ury Justus Rieß ist den Erben die Auszahlung eines Vermächtnisses von 100 Thalern an das Nikolaus-Bürger-Hospital auferlegt. Als Erben sind die Söhne des Erblassers, der Kaufmann Carl Immanuel Rieß in Hamburg und der Schauspieler Joseph Wilhelm Rieß, genannt Reußler, unbekannten Aufenthalts, in: Testamente eingesetzt. Beide dürsten nicht mehr am Leben sein, da ihre Mutter bereits im Jahre 1805 oder 1806 verstorben ist. Es ist bisher nicht gelungen, weitere Nachkommen oder sonstige Erben des Erblassers zu ermitteln. Das Kuratorium des Nikolaus- Bürger-Hospitals ersucht um Mittheilungen über etwaige Nachkommen oder Erben des Nachlassers. Wer weiß über diesen jüdischen Privatgelehrten etwas Näheres? --- Berlin, 1. August. Die Frage der russischen Studentinnen gab den Antisemiten natürlich auch willkommenen Stoff, da nach ihrer Behauptung die Majorität derselben Jüdinnen seien, was aber durchaus nicht erwiesen ist. Unter diesen Umständen erscheint es von Interesse zu hören, wie sich zu dieser Frage die Generalversammlung des „Vereins studirender Frauen zu Berlin" gestellt hat. Trotzdem die offiziöse Erklärung die in der Presse verbreitete Auslegung der ministeriellen Bestimmung dementirt hatte, hielt der Verein es doch für seine Pflicht, seine Stellung zu der Frage, die durch die offiziöse Erklärung nur nach einer Seite hin erledigt sei, noch einmal ausdrücklich auszusprechen. Der Verein nahm einstimmig folgende Resolution an: „Wir im Verein studirender Frauen vertretenen deutschen Studentinnen sind uns durchaus der Gefahr bewus. , die durch die wahllose Zulassung minderwerthig vorgebildeter Ausländerinnen der Sache des Frauenstudiums drohen würde. Wir begrüßen jede Bestimmung, die der Vorbildung der weiblichen Studirenden ein möglichst hohes Niveau sichert. — Wir wenden uns aber auf das Entschiedenste gegen die Auffassung dieser Bestimmung, als wolle man die russischen Studentinnen ihres „sittlichen Verhaltens" wegen von der Universität entfernen. Wir betonen, daß wir bei unserem gemeinsamen Studium mit den Russinnen keinerlei Erfahrungen gemacht haben, die für eine derartige Auslegung den geringsten Anlaß gäben. Wir würden es bedauern, wenn die Handhabung der neuen Ministerialbestimmung auch diejenigen Ausländerinnen von der Universität fern hielte, die thatsächlich eine der deutschen gleichartige Vorbildung Nachweisen könnten." Berlin, 4. August. In der Nacht von Sonnabend zum Sonntag verschied plötzlich an Herzlähmung Herr Adolf Landau, Begründer und langjähriger Chefredakteur der russischen Wochen- und Monatsschrift „Wosschod" aus Petersburg. Der Tod Landaus ist ein schwerer Verlust für die russischen Juden, deren Rechte er unter den erschwerendsten Verhältnissen zu verfechten sich zur Lebensaufgabe gemacht hatte. Der Verstorbene erreichte nur ein Alter von 58 Jahren, er war in den letzten Jahren zuckerkrank. Am Sonnabend stieg er in der Begleitung seiner Frau und seines einzigen Sohnes auf dem Wege nach Karlsbad hier in der Pension „Daheim", Unter den Linden, ab, wo ihn der Tod rasch ereilte. Die Leiche wird nach Petersburg übergeführt werden. — Berlin, 5. August. Wegen Beleidigung einer Anzahl Herren, welche in der antisemitischen Bewegung eine hervorragende Rolle spielen, hatte sich am 2. d. M. der Redakteur M. A. Klausner vor der vierten Ferienstraskammer des Landgerichts I zu verantworten. Wie erinnerlich, hatte die „Staatsbürger- Zeitung" eine Reihe von „Gutachten" veröffentlicht, welche über den „Ritualmord" von zumeist dem Gelehrtenstande ungehörigen Personen abgegeben worden waren. Klausner hatte die Verfasser dieser Gutachten in der „Israelitischen Wochenschrift" so scharf kritisirt, daß acht der Herren Strafantrag wegen Beleidigung gegen ihn stellten und bei der Staatsanwaltschaft auch Gehör fanden. In der „Israelitischen Wochenschrift" vom 25. April nannte der Angeklagte die Namen der acht Strafantragsteller und knüpfte daran die Mittheilung, daß am 10. Mai Termin in dieser Sache anberaumt worden sei. Auf derselben Seite der Nummer, aber in der folgenden Spalte, befand sich in gleicher Höhe mit der erwähnten Notiz folgende Mittheilung: „Im benachbarten Städtchen Trebbin hat der Prediger Disselhoff gegen 200 000 Mark Kirchen- und andere Gelder unterschlagen und in liederlicher Weise verpraßt. Disselhoff war eine Säule des Antisemitismus. Aber so sind sie Alle, Alle." Die Strafantragsteller erblickten in der Gegenüberstellung der beiden Artikel einen Hinweis darauf, daß die Bemerkung: „So sind sie Alle, Alle" sich auf sie beziehen sollte. Der Angeschuldigte bestritt dies entschieden. Es liege lediglich ein Zufall bei der technischen Herstellung des Blattes vor. Wenn er seinen Gegnern etwas Unfreundliches sagen wolle, so thue er dies direkt und nicht aus Umwegen, welches seiner Natur widerstrebe. Im Uebrigen wisse er auch nicht, ob die Strafantragsteller als „Säulen" des Antisemitismus zu bezeichnen seien, er halte sie nicht dafür. Staatsanwalt Kiesel gewann doch die Anschauung, daß die Strafantragsteller durch die beiden Notizen getroffen werden sollten; er beantragte gegen den Angeklagten eine Geldstrafe von 200 Mark. Der Vertheidiger, Rechtsanwalt Moses, plaidirte für Freisprechung, indem er darauf hinwies, daß es Gepflogenheit der antisemitischen Presse sei, eine von einem Juden begangene Strasthat zu verallgemeinern. Er erbot sich auch, den Beweis dafür anzutreten, daß der Angeklagte mit der technischen Zusammenstellung des Blattes nicht das Geringste zu thun gehabt. — Der Gerichtshof kam zu einem freisprechenden Erkenntniß, da ein Zusammenhang zwischen den beiden Artikeln nicht nachgewiesen sei. §2 Berlin, 2. August. Wie aus Petersburg berichtet wird, hat die antisemitische Zeitung „Nowoje Wremja" vom 21. Juli folgende unsinnige Notiz veröffentlicht: „Die jüdischen Zeitungen sind empört über das Verbot der ausländischen Kurorte und Sommerfrischen — Juden als Gäste auszunehmen. In diesem Jahre haben 47 Kurorte in Deutschland, Oesterreich und der Schweiz in iHcen Prospekten