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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1902-08-01 · Heft 31 (1.8.1902) · p. Seite 362

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
66 (1902)
Issue
Heft 31 (1.8.1902)
Date
1902-08-01
Page
Seite 362 (sequence 4)
Language
German
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S62 sogenannten freien Berufe, da in der Beamtenlausbahn sich keine Aussichten bieten. Wer trägt aber die Schuld daran? Die Juden oder diejenigen Kreise, die die Juden noch immer als Bürger zweiter Klasse betrachten? Diese indiskrete Frage wird von Paulsen — der auch von Zeit zu Zeit Logik vorträgt — gar nicht in Betracht gezogen. Die Frage ist ja unbequem. Wozu denn die verfassungswidrigen und ungesetzlichen Beschränkungen der Juden? Sagt doch der Herr Professor: „Auch wird man nicht verkennen können, daß der jüdischen Bevölkerung bei geistiger Regsamkeit eine hervorragende Zähigkeit des Willens, gepaart mit der Gabe, Entbehrungen um des Ziels nullen zu ertragen, eigen ist." Sind das nicht Eigenschaften, die die Juden zur Beamtenkarriere am geeignetsten machen? Der immer minutiös und gewissenhaft verfahrende Professor will sich aber mit solchen unnützen Spitzfindigkeiten gar nicht beschäftigen. In seinem apodiktischen Antisemitismus schwelgend, prophezeit er, daß der Zustand sich naht, in welchem die freien Berufe von Juden monopolisirt werden: „Daß kein europäisches Bolk einen solchen Zustand ertragen würde, daß es ihn als Fremdherrschaft empfinden und mit Gewalt abwersen würde, daran wird nicht zu zweifeln sein. Und also haben Alle, auch die Juden, ein Interesse daran, daß er nicht eintritt. Man wird demnach einen Gegendruck gegen das Ueberhandnehmen der Juden in den gelehrten Berufen, soweit sie mit einer öffentlichen Autorität ausgestattet sind, so hart er dem Einzelnen werden mag, nicht überhaupt verwerflich nennen können." (S. 200). llcs granäs esprits sc reneoutrent. So was Aehuliches hat auch Professor Schmoller in seinem Grundriß der allgemeinen Volkswirthschaftslehre gepredigt. Diese elende Fabel von der Fremdherrschaft, eine Redensart die für die Drumonts und Pücklers geeignet erscheint, wird von gelehrten deutschen Professoren auf die Fahne erhoben — und in gelehrten Werken dem Publikum vorgetragen. Die Wissenschaft ist zur Dieustmagd der Tendenz — und welcher Tendenz — herunterzogen, und der Fanatismus der wüsten Agitatoren strebt danach, sich in der akademischen Welt breit zu machen. Die Früchte werden nicht lange auf sich warten lassen. Doch mögen die gelehrten Herren nicht vergessen, daß die Ernte auch für sie verhängnißvoll sein kann: der Fanatismus ist immer eine zweischneidige Waffe. Professor Paulsen dozirt Ethik. Doch wird er es als sehr erwünschte Erscheinung betrachten, wenn die Juden sich taufen lassen werden. Dann steht ihnen die Beamtenlanfbahn frei, dann verschwinden die früher unübersteiglichen Hindernisse. Für die Gesellschaftsordnung, die die Taufe als grwlas all parnsssum betrachtet, findet Paulsen merkwürdigerweise keine Worte der Entrüstung: das Feilbieten der Religion Demjenigen, der für den Umtausch besser zu bezahlen vermag, erregt in jedem edeldenkenden Menschen ein Gefühl des berechtigten Ekels. Herr Professor Paulsen dozirt Ethik und schweigt höchst diskret über diese große konventionelle Lüge. Ja, er beurtheilt sehr scharf das Einschleichen des religiösen und bornirt-nationalen Standpunkts in das moderne akademische Leben (S. 465, 475). Und diese ganz und gar berechtigte Kritik verhindert ihn nicht, daß er von Juden in einer so ungebührendeil Art und Weise spricht. Ein moderner Gelehrter — und für einen solchen gilt ja Paulsen überall — sollte sich doch nicht im Schlepptau einer derartigen Denkart zurecht finden. Als ob die Gesetze der Logik in ihrer Anwendung auf die Judenfrage keine Kraft besäßen. „Was das deutsche Volk an Liebe im Auslande besitzt, das verdankt es zum größeren Theil seinen Universitäten." Diese Worte sind von Paulsen geschrieben; wie gern wollten wir diesen durchaus richtigen Satz unterschreiben! Die deutschen Universitäten als Hort der Wissenschaft, als Pflegestätten der Kultur und Humanität, als von jeweiliger politischer Macht unabhängige Körperschaften haben die Huldigungen und die Liebe des Auslandes im vollen Maße verdient. Werden sie aber die hehren Ideale der Freiheit und Gleichheit sich auch weiter bewahren können? Zweifelsohne — unter einer Voraussetzung aber, daß der Geist des konfessionellen Hasses, der von Paulsen und manchen Genossen gepredigt wird, von der Oberfläche verschwinde! Paulsens politische Professorenweisheit gehört in die Rumpelkammer der Reaktion: die Ethik der Dunkelmänner kann keinesfalls als communis opimo der deutschen Gelehrtenwelt betrachtet werden. Und wir können uns damit trösten, daß der judenfeindliche Professor bis jetzt als Ausnahmeerscheinung gilt, daß die überwiegende Mehrzahl unserer Gelehrten der antisemitischen Gesellschafts- und Geschichtsphilosophie keinesfalls huldigt und wohl auch nie huldigen wird. Die Woche. Berlin, 30. Juli. (A^as Kultusministerium veröffentlicht in dem neuesten Hefte des Centralblattes für die gesummte Unterrichts- Verwaltung in Preußen folgende Entscheidung des Strafsenats des Berliner Kammergerichts über die Verpflichtung jüdischer Kinder zum Schulbesuche an jüdischen Feiertagen: „Nach § 61 des Gesetzes vom 23. Juli 1847 über die Verhältnisse der Juden sind die Juden schuldig, ihre Kinder zur regelmäßigen Theilnahme an dem Unterricht in der Ortsschule während des gesetzlich vorgeschriebenen Alters anzuhatten oder ihnen durch häusliche Unterweisung oder durch ordentlichen Besuch einer anderen vorschriftsmäßig eingerichteten öffentlichen oder Privatlehranstalt einen regelmäßigen und genügenden Unterricht in den Elementarkenntnissen zu Theil werden zu lassen. Nur zur Theilnahme an dem christlichen Religionsunterricht sind die jüdischen Kinder nach § 62 a. a. O. nicht verpflichtet. Da sonach eine regelmäßige Theilnahme für den Unterricht in den Ortsschulen vorgeschrieben und von den Unterrichtsgegenständen ausdrücklich nur der christlicheReligionsunterricht ausgenommen ist, so besteht an sich für jüdische Kinder, wenn sie die Ortsschule besuchen, die Verpflichtung, auch den an jüdischen Feiertagen an dieser Schule stattfindenden Unterricht zu besuchen. Der Minister der geistlichen Angelegenheiten hat jedoch in den Erlassen vom 6. Mai 1859, 4. April 1868 und 5. April 1884 angeordnet, daß, wenn die Eltern der jüdischen Kinder aus religiösen Motiven wünschen, daß ihre Kinder an den Sonnabenden und jüdischen Feiertagen von dem Besuche der Schule entbunden werden, diese Ansprüche Berücksichtigung finden, und die Kinder, und zwar auch solche, welche die Volksschule besuchen, an diesen Tagen voll der Theilnahme an dem Unterricht durch die Schulaufsichtsbehörden dispensirt werden sollen. Die Eltern können sonach nicht für befugt erachtet werden, nach ihrem B el i e b en ihre Kinder an den jüdischen Feiertagen ohne Weiteres von dem Besuche der Schule fernzuhalten, vielmehr ist ihnen dies nur gestattet auf Grund einer von Seiten der Schulaufsichtsbehörde erfolgten Dispensation, über deren Ertheilung die ungezogenen Erlasse des Ministers ergangen sind. Eine Schulversäumniß, die ohne diese Dispensation stattgefunden hat, kann daher als eine solche, für die ein genügender Grund vortiegt, nicht angesehen werden."

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