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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1838-04-10 · Heft 43 (10.4.1838) · p. Seite 171

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
2 (1838)
Issue
Heft 43 (10.4.1838)
Date
1838-04-10
Page
Seite 171 (sequence 3)
Language
German
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171 .geheißen, unser Reich ist ein weltliches Reich, und der Papst steht, über den Königen. Ein theokratisches Reich hat sogar Calvin Ln der.. Schweiz gepredigt, und wir sehen also hier dieselben Grundsätze der Intoleranz und des Gewissenszwangs. Ich habe nicht gefunden, daß in dem Commissionsbericht der Mehrheit irgend ein Hauptgrund gegen die obersten Prineipien enthalten ist, die für die Sache der Juden sprechen. Ich habe einen solchen am wenigsten in der Angabe gesunden, in ganz Europa sei ja kein einziger Staat, wo vollkommen bürgerliche Rechtsgleichheit gelte, und so könne man auch den Juden die bürgerliche Rechtsgleichheit nicht als Recht zuerkennen. Es kennen aber die meisten Staaten in Europa keinen Unterschied, gegründet auf die Geburt, Abstammung und Religion. Wenn man einen Wahlcensus einführt, oder die Erfüllung ahnlicherBedingungen fordert, so sind solche von der Art, daß sie von allen Bürgern verlangt werden können, und wer diese Ungleichheit mit jener Ungleichheir vergleichen will, die zwischen Juden und Christen herrscht, dem habe ich nichts zu antworten. Ich habe auch keinen Grund in der Behauptung gefunden, die Steuer werde nur bezahlt und die Militärpflicht nur erfüllt für die niedersten Güter, den äußeren materiellen Rechtsschutz und den Schutz des Eigenthums. Was würde ein Grieche, ein Römer, oder ein freier Britte antworten, wenn man ihm sagte: ihr habt die Pflicht, euer Blut zu vergießen, blos für die materiellen Güter. Die Theilnahme an der politischen Freiheit, die Theilnahme an dem Parlament, deren Versagung diese Volker sogar für eine Infamie hielten, ist nichts werth. Wir lassen allerdings unser Blut für die höheren Güter dieses Lebens, und ich weise den Gedanken weit zurück, als trete man in den Staat nur um der Befriedigung niederer Bedürfnisse willen, undum nicht auch den höheren und edelsten zu genügen. Ich habe auch die Behauptung nicht gerechtfertigt gefunden, daß man die Gewissensfreiheit der Juden nicht beeinträchtige, indem man von ihnen fordert, von der jüdischen Religion ab- und zur christlichen überzugehen, um dann erst an den höchsten Gütern des Staates Theit zu nehmen. Man kann sagen, der Mann, den man unter die Folter legt, der um seines Glaubens willen auf dem Scheiterhaufen stirbt, habe die Gewissensfreiheit. Das aber ist keine von dem Staate garantirte Gewissensfreiheit, wenn er gewissen Menschen den Genuß-der edelsten Güter so lange entzieht, bis sie ihren Glauben ändew. Wir wollen uns Alle als gleich behandeln, in Dingen, wo Gott nur Richter ist. Man kann auch nicht sagen, daß etwas Christlich-Germanisches in dieser Ausschließung liege. Das Christenthum sagt, mein Reich ist nicht von dieser Welt, und. wollte die äußeren Staatseinrichtungen niemals zum unmittelbaren Hebel der christlichen Gesinnungen und Grundsätze brauchen. Das Christenthum sagt, Bruderliebe ist das erste Gesetz unseres gesellschaftlichen' Lebens, gibt euch für einen Freund der germanischen christlichen Grundsätze aus. In meinem christlich germanischen Staatsrecht kommen aber solche Grundsätze nicht vor. Auf die Germanen namentlich kann män sich zur'Stütze der Unterdrückung nicht berufen. Die Germanen haben zuerst unter allenNationen selbst den bestgten Völkern Rechtsgleichheit gegeben. So machten es die Franken, gegenüber den Galliern und den Römern, und als sie in der Ausbildung zum höheren Staatsleben heranwuchsen, haben sie sich zu einem gemeinschaftlichen Staat vereinigt. Man spricht von Nationalität und davon, daß die Juden nicht Germanen, sie also darum auszuschließen seien. Mit demselben Argument könnten wir aber auch die Leute in Welschneureuth ausschließen, da sie auch französisches Blut haben. Die protestantischen Elsässer hätten von den katholischen Altfranzosen gleichfalls ausgeschlossen werden können, und in Norddeutschland finden sich scharfe Grenzlinien zwischen den Wenden und Germanen, aber beide haben gleiche bürgerliche Rechte. Warum sollen also die Juden, die in Baden geboren sind, und die mit uns alle Lasten des Staates tragen, nicht auch alle Vortheile desselben mit uns theilen? Wol haben wir das Recht, den Fremden'Bedingungen zu stellen, aber ich kenne kein einziges unter den bei uns gebocnen Landeskindern, die nicht gleiche Rechte mit utts haben, außer den Juden. Ich will nicht weiter davon sprechen, daß die Juden der bürgerlichen Obrigkeit sich nicht in gleicher Weise unterwerfen. Das Zeugniß des Herrn Ministers könnte dagegen angeführt werden, und es Lautet auch das Zeugniß' aller obrigkeitlicher Behörden 'dahin, daß die Juden gerne unsere Gebote achten. Ich will auch nicht von der Unverträglichkeit der Christen mit den Juden'sprechen, woran die letzteren schuldig sein sollen. Die christliche Religion, sagt der Bericht der Majorität, sei eine Religion der Liebe, und die Deutschen seien immer so gutmüchig gewesen, daß die Schuld auf Seiten der Juden' sein müsse. Haben etwa damals die deutschen Christen, als sie im Mittelalter die Juden gebraten haben, oder damals, wo in einer Zeit die christlichen Deutschen: Hepp! Hepp! riefen, ihre Liebe zeigen wollen? Was die Socialität der Juden betrifft, so lebt ja z. B. Hr. v. Haber in Carlsruhe mit den ausgezeichnetsten Personen, und in Frankfurt der Hr. v. Rothschild mit den Bundestagsgesandten in sehr socialen Verhältnissen. Es kommt alles darauf an, die politische Ausschließung zu beseitigen, und es wird sich allmalig, so wie in Belgien und in Holland, Alles ausgleichen.' Am wenigsten will ich von dem Unmoralischen der jüdischen Lehren sprechen. Es soll unmoralisch sein, wenn das alte Testament zur Grundlage des Jugendunterrichts genommen wird! Das alte Testament ist aber auch in den meisten protestantischen Ländern Schulbuch und Grundlage des Jugendunterrichts. Hier sagt man nicht, es sei unmoralisch, und, ihr, die ihr den Unterricht daraus genossen, seid darum unfähig, an den bürgerlichen Rechten Theil zu nehmen. Man hat sich auf die öffentliche Meinung berufen, und dieses habe ich mit Schmerz gehört. Man sagt sonst von dieser öffentlichen Meinung, es gebe jetzt keine freie öffentliche Meinung bei der Unterdrückung der Presse, es könnten sich nur die gemeinen Interessen und Leidenschaften erheben, nicht, aber die Menschen über ih.re edleren Interessen verständigen. Nun soll aber auf einmal diese öffentliche Meinung zu Gunsten der Intoleranz und der bürgerlichen Rechtsungleichheit aufgerufen werden. Nur dasjenige, was mit den ewigen Grundsätzen der Gerechtigkeit und mit den

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