Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 66 (1902)
- Issue
- Heft 30 (25.7.1902)
- Date
- 1902-07-25
- Page
- Seite 353 (sequence 7)
- Language
- German
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Wenn die Versammlung auch ihren Zionismus nicht billige, so vergebe sie sich doch nichts damit, ihnen für die Stärkung des jüdischen Bewußtseins, welches von ihnen ausgehe, die vollste Anerkennung auszusprechen. Es folgt ein Referat von Dr. Munk-Marburg über die Satzungen der Pensions- und R elikte n k asse. Referent spricht zuerst Maybaum den herzlichsten Dank aus, der als Vater des Entwurfs wie der ganzen Pensions- und Reliktenkasse anzusehen sei. Er habe eine schwierige Enquöte der Gehalts-, Pensions- und Familienverhältnisse der Rabbiner veranstaltet. Nach ihren Ergebnissen habe er in gemeinsamer Arbeit mit einem der ersten Versicherungsbeamten den ersten Entwurf veröffentlicht und habe der Versammlung unter eingehenden Studien der eingelaufenen Kritiken einen zweiten Entwurf vorgelegt. Er, Referent, wolle den Entwurf nach drei Gesichtspunkten besprechen: 1. Wer kann Mitglied der Kasse sein? 2. Welches sind die Rechte der Mitglieder? 3. Welche Pflichten haben sie zu erfüllen? Zwei Bedingungen der Mitgliedschaft haben Widerspruch gefunden, daß nur Mitglieder des Verbandes auch Mitglieder der Kasse sein können, daß das Mitglied in einer Gemeinde amtiren muß, welche zum Garantiefonds beigetragen hat. Finanzielle Rücksichten hätten sie gezwungen, sich aus Mitglieder des Verbandes zu beschränken. Der auf 300 VOO Mark berechnete Garantiefonds, von dem erst 200 000 Mark vorhanden, hätte nicht ausgereicht. Wenn sich die Verhältnisse günstig gestalteten, so könnte in wenigen Jahren die Kasse zu einer allgemeinen umgestaltet werden. Marr sei auch in der Rücksichtnahme so weit gegangen, daß jeder Rabbiner, der aus irgend welchen Gründen aus dem Verbände austrete, doch Mitglied der Kasse bleiben könne. Die einzelnen Bestimmungen des Entwurfs seien entnommen dem Staatsgesetze für evangelische Geistliche und böten dadurch schon eine gewisse Garantie der Sicherheit und Korrektheit. Es wurde verlangt, auch die Reliktengelder wie die Pension nach dem Gehalt zu bestimmen. Aber versicherungstechnische Gründe hätten zur Festsetzung bestimmter Summen geführt. Das Einkaufsgeld werde als erschreckend hoch bezeichnet. Das sei durch die erlaubte Ratenzahlung gemildert. Referent schlägt vor, da die Berathung heute doch nicht zu erledigen ist, eine Kommission zu wählen, mit der autoritativen Befugniß, im Verein mit dem Centralausschuß den Statuten die endgiltige Fassung zu geben. Vogel stein-St ettin beklagt es. daß mau bei den Reliktengeldern keinen Unterschied zwischen großen und kleinen Städten mache. Die Pensionen würden nicht so häufig in Anspruch genommen werden, da die Rabbiner meistens bis zum letzten Augenblick im Amte bleiben. Deshalb könne man die Sätze der Reliktenkasse erhöhen. Referent hofft, daß die Rabbiner in den größeren Gemeinden, welche mit Pensionsberechtigung angestellt seien, es als nobile oMeium ansehen würden, als außerordentliche Mitglieder der Kasse beizutreten, und so ihre minder gut gestellten Kollegen zu unterstützen. Maybaum macht darauf aufmerksam, daß die Pensionsvon der Reliktenkasse nur der Verwaltung nach getrennt sei, daß aber in Wirklichkeit Niemand der Reliktenkasse beitreten könne, der nicht auch änr Pensionskasse gehöre. Er weist darauf hin, daß die Gründer der Kasse, also die jetzigen Mitglieder des Verbandes, vor den später Hinzutretenden den Vorzug hätten, daß sie ohne ärztliches Attest und auch noch nach dem 50. Lebensjahre ausgenommen würden. Er fordert zum Schluß die Kollege» auf, die Sammlungen für den Reservefonds energisch in Angriff zu nehmen. Levy-Alzey weist auf die Schwierigkeiten hin für die Rabbiner kleiner Gemeinden, derlei Sammlungen zu betreiben. Er schlägt vor, daß von Seiten des Centralausschusses ein detaillirtes Cirkular in dieser Angelegenheit an die Gemeindevorstände versandt werde. Kopfstei n-Be uthen beantragt Herabsetzung der Pensionen und dafür Erhöhung der Reliktenkasse. Kahn-Heilbronn und Co hn-Ichenhausen zeigen, daß die Anforderungen und Leistungen der Kasse im Vergleich mit den ähnlichen Kassen in Württemberg und Baden sehr günstige seien. Freude nthal-Dan zig rügt, daß den Satzungen die juristische Form fehle und räth, bei der endgiltigen Schlußredaktion einen juristisch geschulten Beirath hinzuzuziehen. Maybaum meint, die Schwierigkeiten des Sammelns in den kleineren Gemeinden erleichterten sich dadurch, daß man ihnen Nachweise, wie sehr sie durch die Kasse entlastet würden. Nach einer kurzen Frühstückspause wird die Diskussion fortgesetzt, und zwar nachdem die Generaldebatte geschlossen ist. in einer Spezialdebatte über die einzelnen Paragraphen, all der sich betheiligen: Bär-Prenzlau, Katz-Zabrze, Rülf-Bonn. Cohn-Jchenhausen, Vogelstein- Königsberg, Saalfeld-Mainz, Dokter-Brnchsal.Lucas-Glogau, Gntmann- Breslau, Gutmann-Kulm. Es werden nur die schon im Allgemeinen angedenteten Bedenken schärfer präzisirt und hervorgehoben. Schließlich wird eine Kommission, bestehend aus Ziemlich-Nürnberg. Freudenthal, Katz, Jakob, Grünfeld, Singer; als Stellvertreter Biran-Hirschberg, Vogelstein-Stettin. mit der Befugniß im Verein mit dem Centralausschuß die Statuten entgiltig festzustellen. Cohn-Kattowitz giebt hierauf folgende Erklärung ab in Sachen seines Antrages zur Bekämpfung des Mädchenhandels: „Ich habe auf Grund der bekannten Erfahrungell, wie überaus schwer es ist. dem nichtswürdigen Treiben der Mädchenhändler bei dem von ihnen bei ihren schmutzigen Geschäften angewandten Raffinement entgegenzutreten, gemeint, daß vielleicht ein geeignetes Mittel auch darill gefunden werden könnte, wenn es gelingt, die Hehler, welche sich zu schmachvoller Vermittelung hergeben, durch Geldmittel dafür zu gewinnen, von ihrem schändlichen Treiben abzulassen. Ich bin darauf aufmerksam gemacht worden, daß diese Aeußerung dahin mißverstanden werden konnte und tatsächlich von einzelnen mißverstanden worden ist, daß ich gemeint habe, es sei erlaubt, sittlich gute Zwecke durch unlautere, verwerfliche Mittel zu erstreben. Ich glaube bestimmt annehmen zu dürfen, daß keiner der Kollegen meine Aeußerung dahin verstanden hat. Ich wohne an der Grenze der beiden Länder, von denen besonders der schmachvolle Menschenhandel ansgeht, und aus meinen Worten spricht wohl deutlich genug der Wehschrei darüber, daß es so schwer gelingen will, wirksame Mittel gegen dieses schändliche Treiben zu finden. Ich habe deshalb gemeint — und das allein war der Sinn meiner Worte — daß es vielleicht zweckmäßig sei, diejenigen Hehler, welche arme Leute sind und welche die Noth zu Verbrechern macht, durch Darbietung von Geldmitteln, die es ihnen ermöglichen, einem ehrlichen Erwerb sich znzuwenden, von ihrem schändlichen Treiben fernzuhalten." Hierauf verliest Cohn-Kattowitz im Namen der in der vertraulichen Sitzung gewählten vorbereitenden Kommission die Namen der für den Centralausschuß vorzuschlagenden Herren. Es sind die folgenden: Maybaum, Horovitz, Gutmann-Breslan, Werner, Prager- Kassel. Gronemann-Haunover, Munk-Marburg, Plaut-Frankfurt a. M., Vogelstein-Stettin, Cohn-Jchenhausen, Saalseld-Mainz, Frank-Köln, Winter-Dresden, Kopssteiu-Beutyen, Nahmer-Magdeburg. Stellvertreter sollen sein: Cohn-Ansbach, Nnlf-Braunschweig, Bloch-Jarotschin, Silberstein-Wiesbaden, David-Düsseldorf. Außerdem sollen nach einer noch zu beschließenden Statutenänderung kooptirt werden: Eschelbacher-Berlin, Loeb-Emden, Nosenzweig-Berlin, Rosenthal-Breslau, Apett-Karlsruhe. Während das Resultat des Wahlaktes sestgestellt wird, erhält Dr. Prager-Kassel das Wort zu seinem Referat über: Die Seelsorge der Strafgefallgenen. Referent beschränkt sich wegen des Mallgels an Zeit daraus, den Antrag zu begründen, auf den sein Referat hinauszielt. Bis 1897 gab es in Preußen nur zwei Strafanstalten für Juden. Nawitsch im Osten, Köln im Westen. Dort war für die Seelsorge und die rituellen Einrichtungen gesorgt. In den übrigen Gemeinden hatte man nichts damit zu thnn. Seit 1897 ist die etwa 214 betragende Zahl der jüdischen Gefangenen auf 24 Anstalten verteilt. in jeder Anstalt etwa 12 bis 14 jüdische Gefangene. Ans diese kann man nun besonders durch gut ausgewählte Lektüre versittlichend einwirken. Leider fehlt uns eine solche erbauliche Volkslitteratur in deutscher Sprache. In hebräischer Sprache und im Jargon ist viel Treffliches vorhanden. Referent schlägt nun vor, eine Kommission mit dein Aufträge zu betrauen, alles für diesen Zweck Geeignete zusammen« zustellen und neue Schriften auf diesem Gebiete anzuregen. Diese An« regung findet den Beifall der Versammlung. Es werden Beermann- Jnsterburg, Loeb-Emden, Frank-Köln, Cohn-Kattowitz, Eschelbacher- Berlin in diese Kommission gewählt. Hierauf berichtet C ohn-Kaltowitz über eine Anzahl von Aendernngen in den Statuten und bittet, sie eu vloe anzunehmen. Aber