Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 66 (1902)
- Issue
- Heft 29 (18.7.1902)
- Date
- 1902-07-18
- Page
- Seite 338 (sequence 4)
- Language
- German
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Zu Rheydt u. a. O. hätten die Magistrate das Schächten untersagt. Nach der Entscheidung des Oberverwaltungsgerichtes vom 11. Januar 1901 kann den Kommunen diese Befugniß nicht bestritten werden. Man lasse die religionsgesetzliche Seite der Frage ganz außer Acht. Die Thierschutzvereine hätten nun selbst an Juden das Ansuchen gestellt, sich mit dieser Agitation durch ihre Unterschrift einverstanden zu erklären. Es sei daraus eine Warnung an die Glaubensgenossen versandt worden, welche den Erfolg gehabt habe, daß zahlreiche schon von jüdischer Seite erfolgte Zustimmungsschreiben und Unterschriften wieder zurückgezogen wurden. Aber die von Kehrer-Mittermaher angefachte Agitation gebe doch zu großen Befürchtungen Veranlassung. So seien denn von dem unermüdlichen Dr. Hildesheimer Nachträge zu der schon vorhandenen günstigen Gutachtersammlung in Angriff genommen worden. Es solle eine Denkschrift geschaffen werden, die gewissermaßen ein Kompendium zur Abwehr aller gegen das Schächten gerichteten Angriffe bilden solle. Für diese Veröffentlichung hätten die Großgemeinden bereitwilligst Mittel zur Verfügung gestellt. Redner geht dann zu einer Besprechung der Haltung des Verbandes in Sachen des Konitzer Mordes über. Obwohl ihm eine öffentliche Erklärung von den verschiedensten Seiten nahe gelegt worden sei, so habe er es doch für unwürdig gehalten, im zwanzigsten Jahrhundert noch einmal gegen diese schimpfliche Ausgeburt der Phantasie zu proteftiren. Nichtsdestoweniger habe er für den Fall der dringendsten Notwendigkeit eine solche Erklärung bereit gehalten. Die Ereignisse hätten sie glücklicherweise dieser Notwendigkeit überhoben. Redner schildert nun die Schritte, welche beim Gemeindebunde unternommen worden seien, um die auf der früheren Tagung gefaßten Resolutionen betreffs der Stellung des Rabbiners innerhalb der Gemeinden zur Durchführung zu bringen. Leider sei für die wichtige Forderung, daß Kultusänderungen nicht ohne Zustimmung des Rabbiners getroffen werden dürften, die Zustimmung des Gemeindebundes nicht zu erlangen gewesen. Speziell Berlin und Frankfurt wehrten sich dagegen, während München und Nürnberg mit dieser Praxis schon günstige Erfahrungen gemacht hatten. Es sei aber zu hoffen, daß ein Vermittelungsantrag Vogelsteins, dem Rabbiner wenigstens ein suspensives Veto znzugestehen, schließlich Annahme finden werde. Was die Frage der Pensions- und Reliktenkasse anbetreffe, so sei eS gelungen, durch Sammlungen in bis jetzt 40 Gemeinden 206 000 Mark aufzubringen, so daß der Anfangs für nöthig gehaltene Anschluß an eine schon bestehende Versicherung vermieden werden könne. Es seien das aber erst zwei Drittel des unbedingt nöthigen Betrages, und die Sammlungen müßten auch in den arideren Gemeinden energisch in Angriff genommeil werden. Redner geht nun zu den früheren Beschlüssen der Versammlung hinsichtlich der Autorisation zum Rabbiner über. Nur das Breslauer Seminar habe sich bereit erklärt, eventuell auch Externe einer Prüfung zu unterziehen. Diesem allein habe man aber die Last nicht aufbürden wollen. Als man nun. wie beschlossen war, zur Bildung zweier Kommissionen, einer orthodoxen und einer liberalen, schreiten wollte, hätten sich unüberwindliche Schwierigkeiten ergeben. Die orthodoxen Mitglieder des Ausschusses behaupteten, eine solche Wahl widerstreite dem Geiste der Statuten, daß religiöse Fragen ausgeschlossen seien. So unterbreite der Referent denn der Versammlung den Antrag. diese Angelegenheit als eine Parteisache der beiden Parteiverbände, die ja innerhalb des allgemeinen beständen, zu überlassen. Referent schildert schließlich noch die reiche Thätigkeit, die der Vorstand in Beantwortung der zahlreichen Anfragen Einzelner sowie der Vereine entfaltet habe. Die Akten dieser vier Jahre würden ein wichtiger Beitrag sein zur Kulturgeschichte der deutschen Juden während der letzten Jahre. Die Gemeinden rechneten mit ihm in Fragen der Abwehr und inneren Hebung. So hätten sich mit Gottes Hilfe die Hoffnungen erfüllt, die sie gehegt. An den mit Beifall aufgenommenen Bericht knüpft sich eine kurze Diskussion. AuS dem Kassenbericht, den Werner-München verliest, ist zu ersehen, daß der Verband 153 Mitglieder zählt. Der Süden ist weniger vertreten als der Norden. Die Neichslande fehlen fast ganz. 13 Mitglieder haben in den letzten vier Jahren das Zeitliche gesegnet. Hierauf ergreift Dr. Gatt mann-Breslau das Wort zu seinem Vortrage: „Ueber die Bedeutung des Judenthums in der Gegenwart." Der Rabbiner bedürfe zwar kaum der Belehrung über diesen Gegenstand, welcher ja die Voraussetzung seiner Wirksamkeit ist. Hier sei ein Feld, auf dem es keine Meinungsverschiedenheit gebe. Im Glauben an das Fortbestehen des Jndenthums finden sich Alle zusammen. Deshalb müßten sie auch gemeinsam gegen gewisse Erscheinungen Einspruch erheben, welche das Judenthum in Frage stellen, müßten ihren gemeinsamen Standpunkt mit Entschiedenheit zum Ausdruck bringen. Man wolle die Moral von der Religion trennen. Man stelle nicht blos die Unabhängigkeit der einen von der anderen als Ziel hin, sondern man behaupte, die Religion habe nie einen maßgebenden Einfluß auf die sittliche Entwickelung der Menschheit ausgeübt Das steht im Widerspruch mit den geschichtlichen Thatsachen. Die Behauptung, die sittlichen Anschauungen hätten sich aus dem ethischen Bewußtsein der Menschen allein entwickeln können, sei ein Problem ohne wissenschaftlichen Nachweis. Thatsächlich hat sich die Moral unter dem Einfluß der Religion entwickelt. Wir haben keine Vorstellung, wie sich das Leben ohne Religion entwickelt hätte. Das Gewissen ohne Religion ist ein leeres Wort wie Natur ohne Gott. Gewiß kann man hellte auch ohne Religion ein sittlich reiner Mensch sein, aber solche Menschen zehren von dem Kapital der Vergangenheit. Sie stehen unter dem Einflüsse der sittlichen Weltanschauung, welche durch die Religion erzeugt ist. Das Moralische versteht sich von selbst, weil es durch die Religion geheiligt ist. Vielleicht schwindet mit der Religion auch diese Ehrfurcht und Scheu. Wir müssen dagegen proteftiren, weil die sittlichen Ideale mit dem Gottesglauben stehen und fallen. Die christlichen Theologen behaupteten, das Judenthum habe seine geschichtliche Mission beendet, es habe nur die Bedeutung einer Vorstufe für eine höhere religiöse Auffassung gehabt. Das widerspricht aller Erfahrung. Wenn das Judenthum seit 1900 Jahren seine geschichtliche Mission beendet hat, woher kommt es, daß es sich trotzdem behauptet hat? Das geschichtliche Leben duldet nicht das Fortbestehen erstorbener Gebilde. Der Fortbestand des Judenthums ist für uns ein Zeugniß seiner Lebenskraft, seiner noch vorhandenen Bedeutung für die Entwickelung der Menschheit. Von der Kirche wurde der Fortbestand gedeutet als ein Zeugniß des göttlichen Zornes, der wie ein Fluch aus ihm laste. Es sei mit dem Kainszeichen ewiger Verworfenheit gebrandmarkt. Sein Fortbestehen fei nur ein Zeugniß für die Wahrheit der Tochterreligion. Diese Anschauung, welche vom Standpunkt der jüdischen Religion ein Ueberrest heidnischer Denkweise ist, führte zu traurigen Ausschreitungen. Scotus meint, man brauche vor der Zwangstaufe nicht zurückznschrecken. Einige wenige Juden solle man nur als Zeugniß für die Wahrheit der kirchlichen Lehre übrig lassen, sie auf eine einsame Insel verbannen und ihnen die Beobachtung ihrer Gesetze erlauben. Au Stelle des alten Israel sei ein neues getreten, durch welches das alte abgelöst sei. Mall hat sich diese Meinung nur an den Stellen der Schrift bedient, wie Abarbanel geistreich bemerkt, wo die Heilsverkündigungen stehen. Die schweren Strafandrohungen sind für das nein- Israel nicht vorhanden. Das Gute nimmt man, aber das Böse lehnt man ab. Auch die moderne Theologie bestreitet das Fortbestehen der Mission des Judenthums. Das ist für sie aber mehr ein Bedürsniß des Herzens als ein Ergebniß der Erkenntniß. Gerade die Aufgeklärten, die mit dem Dogma gebrochen haben, haben das Bedürsniß, ihr Vekeuntniß zu rechtfertigen und sehen das Wesen des Ehristenthums in dessen höherer Moral. Selbstverständlich muß dann die jüdische Moral um so tiefer herabgesetzt werden, wie das neuerdings voll einem Theologen geschehen ist, dessen sonstigen Verdiensten auch wir unsere Bewunderung nicht versagen. Um die Originalität der christlichen Sittenlehre zu beweisen, greift man zu dem seltsamen Kunstgriff, daß in dem großen Worte Hillels, der Genosse nur das Mitglied eines bestimmten Kreises von Gelehrten sei. Das ließ sich aber nicht halten. Dann klammerte man sich an die ungenaue Uebersetzung des Wortes durch in der Septuaginta und stellte die Gesetzlichkeit des Judenthums der religiösen Vertiefung des Christenthums gegenüber. Jüngst erst hat Güdemann daraus hingewiesen, wie wenig die Begriffe Thora und Gesetz sich decken, zu welcher Mißdeutung das führen könne. Die Thora enthält auch Gesetzliches, ihr Hauptgewicht liegt aber in den Glaubens- und Sittenlehren, deren Geist auch das Gesetz erfüllt. So entspricht auch im Talmud dem Gesetzlichen, der Halacha, die Agada, welche das Herz, das Gemüth anregt. Die