Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 66 (1902)
- Issue
- Heft 28 (11.7.1902)
- Date
- 1902-07-11
- Page
- Seite 328 (sequence 6)
- Language
- German
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328 noch ein norddeutscher bleiben, also eine Art Rumpfparlament. Aus dieser Absage darf man jedoch keineswegs annehmen, daß Süddeutschland einer Gesammtorganisation sich nicht anschließen würde. Es ist schon im ersten Aufruf des Ausschusses ausdrücklich gesagt worden, daß die staatlich geordneten Territorialvertretungen der Juden in einzelnen Ländern Süddeutschlands durchaus kein Hinderniß für ihre Theilnahme an der Gesammtorganisation aller deutschen Juden bilden können. War es doch gerade die badische Vertretung, die von Anfang an mit warmem Eifer für die Bildung der Gesammtorganisation eingetreten ist, und ebenso haben sich hervorragende Stimmen aus Bayern und Württemberg für diesen Plan ausgesprochen. Daß auch der „Centralverein deutscher Staatsbürger jüdischen Glaubens" nach seiner ganzen Gestaltung, seiner Zusammensetzung und nach den Zielen und Zwecken, denen zu dienen er vorzugsweise berufen ist, nicht die Aufgabe einer Gesammtvertretung der deutschen Juden übernehmen kann, braucht wohl nicht erst ausführlich erwiesen zu werden. Es bleiben nur noch einige minder wichtige Bedenken übrig, die in einzelnen Antworten auf die Enquete erhoben wurden. Die Befürchtung, der von Seiten einer Großgemeinde Ausdruck gegeben wurde, daß es sich sich hierbei um eine neue Auflage des „Judentags" handele, widerlegt sich durch die bestimmte Erklärung des Ausschusses von selbst. Der Wunsch, der voll einem freisinnigen Rabbiner ausgesprochen wurde, daß nichts als innere Mission auf religiöser Grundlage getrieben werden möge, ist gewiß ein frommer und beherzigenswerther, aber er liegt außerhalb des Bereiches einer solchen Organisation; für diesen Zweck müssen andere Institutionen geschaffen oder bereits bestehende erweitert werden, denn hier käme die Gesammtorganisation in der Thal ans den Weg, den die süddeutsche Orthodoxie befürchtet, und den die Urheber des Vorschlages durchaus vermeiden wollen. Ebenso unausführbar ist der von einem orthodoxen Rabbiner ausgedrückte Wunsch, daß die Organisation sich „satzungsgemäß auf den Boden des Religionsgesetzes stellen müsse". Auch das kann leider nicht ersüllt werden, weil die Organisation nur dann ihre Aufgabe lösen kann, wenn sie über allen Parteien allein ans dem Boden des geschichtlichen Judenthums stehen bleibt und von da ans ihre Wirksamkeit entfaltet. Einige kleinere Gemeinden haben auch materielle Bedenken erhoben. Aber auch diese sind hinfällig. Denn je größer die Zahl der allgeschlossenen Gemeinden und Vereine, um so geringer werden die Kosten der Organisation sein. Kleinere Gemeinden müßten sich alsdann vereinigen und die ans sie entfallenden Beiträge gemeinsam entrichten. Wir kommen nun zu der Frage, wie die Organisation ich gestalten soll? Dies muß natürlich dem freien Willen der Gemeinden überlassen bleiben, den sie durch ihre Delegirten zum bestimmten Ausdruck bringen können. Nur in einer mündlichen Besprechung aller Delegirten kann ein endgiltiger Plan festgesetzt werden. Von verschiedenen Seiten, von Rabbinern und Gemeinden, auch von einem hervorragenden jüdischen Abgeordneten (Justizrath Wolfs in Lissa) ist es ausgesprochen worden, daß die Schaffung einer Gesammtorganisation erst dann beschlossen werden könne, wenn die Grundzüge für eine solche feststehen. Vielleicht haben die bisherigen Vorschläge aus diesem Grunde zu einem Positiven Ergebnitz noch nicht geführt. Es ist sehr wahrscheinlich, daß die Zustimmungserklärungen auf Grund eines bestimmten Plans, der die Gewähr für eine ersprießliche Thätigkeit bieten würde, noch viel reichlicher ansgefallen wären. Man war hier und da der Meinung, daß man nicht getrennt abstimmen könne über die Frage, ob eine Gesammtorganisation zu schaffen sei. und über die Frage, in welcher Weise sie ins Leben treten und ihre Wirksamkeit üben solle. Der Ausschuß hat sich dieser Ansicht nicht anzuschließen ve - macht; sie war auch nicht durchzuführen, denn der Ausschliß hatte nicht den Auftrag, einen Entwurf von Satzungen vozulegen. Dieser sollte und konnte vielmehr erst das Ergebniß der von Vertretern aller oder wenigstens der meisten israelitischen Gemeinden Deutschlands geäußerten Ansichten sei». Nur auf Grund dieser Willensmeinungen der Mehrheit aller deutschen Gemeinden kann der Ausschuß, wie er bereits i > seinem Rundschreiben vom Februar d. I. ausgesprochen, eine Versammlung einberufen, welche einen definitiven Plan fesistellen und eventuell die Ausführung desselben herbeiführe» kann. Nachdem nunmehr eine große Anzahl von Gemeinde» prinzipiell die Schaffung einer Gesammtorganisation be> fürwortet haben, werden diese ersucht werden, zu einer Versammlung, die den Plan und die Satzungen einer solche» Organisation bestimmen soll, je einen Delegirten zu entsenden Auf diesem Wege allein kann das Werk gelingen und wird es zu Stande kommen. Dies wird der Fall sein, weil es zu Stande kommen muß, iveil unsere Verhältnisse mit innerer Natnrnothwendigkeit ans eine solche Gesammtorganisation hindrängen. Tief gehen die Schäden, an denen unser Gemeindeleben leidet, schwer lastet die Sorge um die Zukunft des deutschen Judenthums aus Allen, die es mit dem Väterglauben ernst meinen; immer weitere Kreise ziehen die Treulosigkeit und der Abfall vom Judenthum, immer verhängnißvoller wird der Jndifferentismn die Muthlosigkeit, die Verzweiflung, die so Viele unserer Glaubensgenossen erfaßt hat. Hier gilt es Abhilfe zu schaffen! Gegenüber allen Angriffen und Verdächtigungen, gegeiüber allen Versuchen, unsere staatsbürgerlichen Rechte zu schmälern, gegenüber dem Haß von außen und dem Abfall i»> Inneren muß eine Institution geschaffen werden, die alle Kräfte in einmüthigem Wirken zusammenfaßt, die dem Einzelnen wie der Gesammtheit Schutz bietet und der Außenwelt gegenüber die deutsche Judenheit nach jeder Richtung in würdiger Webe repräsentirt. Und nun, nachdem die Ergebnisse der Enquete der größeren Oeffentlichkeit unterbreitet, nachdem die gegen die Schaffung der geplanten Organisation vorgebrachten Bedenken widerlegt sind, mögen die noch unschlüssigen und dissentirenden Gemeinde» noch einmal aufgerufen werden, bald ihre prinzipielle Zustimmung zu der Idee der Gesammtorganisation zu erklären Wiederholt muß erklärt werden: die Organisation kann nur zu Stande kommen, wenn die Mehrheit aller deutschen Gemeinden ihren Anschluß vollzogen haben wird; nur dann wird ihr die Bedeutung znkommen und die Beachtung seitens der Behörden zu Theil werden, welche sie nach der Auffassung der Urheber der Bewegung beanspruchen muß. Möge die Idee nicht wieder dem unseligen Jndifferentismus, der schon so vielt -' Gute im Keime erstickt hat, zum Opfer fallen! An der deutsche» Judenheit ist es, dafür zu sorgen, daß die Organisation sich zu einer würdigen Gesammtvertretung gestalte!