Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 66 (1902)
- Issue
- Heft 26 (27.6.1902)
- Date
- 1902-06-27
- Page
- Seite 303 (sequence 5)
- Language
- German
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Er selbst war stets eine milde und nachsichtige Natnr und nahm auf die Stimmung der Bevölkerung die möglichste Rücksicht. Auch in der Zeit des schlimmsten Antisemitismus hat er bei jeder Gelegenheit die Vertreter des Judenthums in Sachsen seines Wohlwollens versichert. Unvergessen bleibt es, mit welcher Huld der verstorbene König an seinein 70. Geburtstage die jüdische Beglückwünschungsdeputation empfangen hat. Auf die Ansprache des Führers und den üblichen Segensspruch erwiderte der König, er sei sehr erfreut, daß auch die israelitischen Kultusgemeinden sich an dem Jubelfeste betheiligen. Er danke der Deputation für die Begrüßung, in der er einen erneuten Beweis der Treue sehe, die er seitens der Israeliten auch bei anderen Gelegenheiten bereits erfahren habe. Er bitte, diesen Dank auch den Gemeinden zu überbringen. Die Deputation hatte sich damals der freundlichsten Aufnahme zu erfreuen; sie wurde zur Hoftafel, zur Galavorstellung, zur Cour im königlichen schlösse eingeladen, und bei dem Cercle zeichnete der König die einzelnen Mitglieder durch freundliche Ansprachen aus, bei denen er anerkennende Worte für das Wirken der Rabbiner in ihren Gemeinden zum Ausdruck brachte. Wie die Juden Sachsens bei dieser und bei allen anderen Gelegenheiten bewiesen, daß sie trotz aller Zurücksetzungen und Anfeindungen gute Patrioten sind und bleiben werden, so zeigte auch der verstorbene König, daß er, unbeirrt von allen Strömungen und Stimmungen der Zeit, ein gerechter Herrscher, ein wahrer Vater des Volkes sei. So lebt sein Bild in dem Herzen der Nation und auf den Blättern der Geschichte. r Vor einiger Zeit hat in der hessischen Kammer der Abgeordnete Backes einen Antrag eingebracht, die Regierung möge den Ständen bald eine Gesetzesvorlage unterbreiten, welche die Ausbildung der israelitischen Religionslehrer sowie deren Anstellung und Besoldung zeitgemäß regelt. Der Antrag wurde dem ersten Ausschuß der zweiten Kammer zur Berathung überwiesen, und nun ist der Bericht dieser Kommission erschienen. Es geht aus demselben hervor, daß die Regierung bereit ist, dem Antrag Folge zu geben, da sich schwere Mißstände auf diesem Gebiete gezeigt haben, und sie glaubt, dazu aus Grund des Kirchensteuergesetzes befugt zu sein. Der Ausschuß ist ebenfalls mit der prinzipiellen Regelung der Frage einverstanden und empfiehlt daher in der Richtung zu veranlassen, daß die gesammte jüdische Bevölkerung des Landes zur Tragung der Kosten verpflichtet wird. Der Ausschuß beantragt deshalb, dem Antrag Backes zuzustimmen. Wir brauchen nicht erst hervorzuheben, von welcher Tragweite nicht nur für die jüdischen Lehrer in Hessen, sondern auch weit darüber hinaus die Annahme und Durchführung dieses Antrags sein würde. 4- Gegen die Einwanderung rumänischer Juden nach Ungarn hat sich vor Schluß der letzten Sitzung des ungarischen Abgeordnetenhauses Ministerpräsident v. Szell entschieden ausgesprochen. Indem er eine Interpellation des Abgeordneten Buzath (klerikale Volkspartei) bezüglich der Maßregeln gegen die Einwanderung rumänischer Juden beantwortete, verwies der Minister auf die Einwanderungsbewegung im Jahre 1900, als infolge des rumänischen Gewerbegesetzes massenhaft rumänische Juden ihr Land verließen und die ungarische Grenze überschreiten wollten. Er habe damals schon die Gefahr dieser Einwanderung erkannt und die Behörden angewiesen, diese mit allen Machtmitteln zu verhindern; da jedoch die rumänischen Behörden die zurückgewiesenen Juden wieder zurückdrüngten, entstand eine unmögliche Lage, der er durch sofortige Verhandlungen mit der rumänischen Negierung ein Ende bereitete. Letztere verpflichtete sich, den rumänischen Juden, welche an der ungarischen Grenze zurückgewiesen werden, die Rückkehr ins Land nicht zu verwehren. Gleichzeitig erließ der Ministerpräsident eine Verordnung an die Behörden, in welcher die Frage, betreffend die Einwanderung rumänischer Juden, provisorisch geregelt werde. Nach der Verordnung dürfen nur jene Juden aus Rumänien die Grenze Passiren, die einen regelmäßigen Reisepaß und einen ausländischen Bestimmungsort besitzen und ein Reisegeld von 400 Kronen (Kinder unter l0 Jahren 200 Kronen) ausweisen können, oder einen zur Reise ins Ausland lautenden Fahrschein eines Transportunternehmens oder einer Verkehrsgesellschaft in Händen haben. Auf die Nachricht von neuerlichen Einwanderungen habe er diese Verordnung erneuert und die Behörden zur strikten Durchführung derselben angewiesen. Er sei streng verfahre», er wolle aber nicht brutal sein und bezwecke blos die Verhinderung eines unberufenen Zuzuges schädlicher Elemente. Mit Recht rief der Abgeordnete Victor Pichler dazwischen: Man muß die rumänische Regierung zwingen, die Berliner Konvention einzuhalten! Der Ministerpräsident ließ sich aber nicht stören und sagte : Die Angelegenheit könne nicht vom antisemitischen Standpunkt behandelt werden. Die Regierung sei ans sozialpolitischen Gründen genöthigt, unter Aufrechterhaltung ihrer liberalen Anschauung das Land gegen eine Ueberfluthung durch ausländische Einwanderer, ob Juden oder Nichtjuden, zu schützen. 4 Inzwischen wird die Immigration derjüdischen Auswanderer aus Rumänien, Galizien und Rußland nach Süda srika, über die wir schon ein kompetentes Urtheil gebracht haben, auch in einem sachkundigen Aufsatz von A. Hausmann in der neuesten Nummer von „Ost und West" eingehend besprochen und besürwortet. Die Frage ist in der That um so aktueller, als die große rumänische Auswanderung jeden Augenblick zu befürchten ist, und als die Emigration aus Galizien von Tag zu Tag größere Dimensionen annimmt. In dem erwähnten Aussatz heißt es darüber: „Kapland umfaßt ei» Gebiet von 572 000 gstm, das nach einer Schätzung vom Jahre 1893 von 1659 000 Einwohnern, darunter von nur 8000 Juden, bewohnt war. Transvaal hat einen Flächenraum von 808000 gllm mit einer Bevölkerung (Schätzung vom Jahre 1895) von 879000 Einwohnern. Die Zahl der Juden in Transvaal ist mir unbekannt. Im Freistaate Oranje zählte man im Jahre 1890 bei einer Bevölkerung von 207000 Einwohnern kaum 113 Juden. In den letzten Jahren hat eine stärkere jüdische Einwanderung eingesetzt, speziell russischer Juden auf dem Umwege über England, so daß man kaum sehl gehen wird, wenn man die Anzahl der Juden in ganz Südafrika ans 10000 schätzt. Die Nachrichten, die wir von diesen Juden haben, lassen aus ei» Wohlergehen schließen. Sie haben ein eigenes hebräisches Blatt unter dem Titel „Haor", das Licht, und wenn ich nicht irre, auch eine eigene Jargonzeitschrist „Der