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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1902-06-13 · Heft 24 (13.6.1902) · p. Seite 2

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
66 (1902)
Issue
Heft 24 (13.6.1902)
Date
1902-06-13
Page
Seite 2 (sequence 16)
Language
German
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2 wurde im Berichtsjahre von 48 Hörern besucht, davon 37 aus Deutschland, 6 aus Oesterreich-Ungarn, 5 aus Rußland. In Stellungen sind 10 ehemalige Hörer berufen worden. Die Einnahmen betrugen insgesammt 48 511,79 Mark (Spenden 4130,96 Mark, Legate 1800 Mark, Jahresbeiträge 24 136.84 Mark, Zinsen 9615.40 Mark rc.), die Ausgaben 43 828,31 Mark. Das Vermögen hat (einschließlich des mit 212 450 Mark zu Buch stehenden Hausesj die Höhe von 509 225,04 Mark erreicht. 11. Ans Westpreutzen, im Juni, lieber den auch irr diesem Blatte kürzlich berichteten Vorfall in Schlochau (Verschwinden des Dienstmädchens des Pferdehändlers Z. dortselbst) läßt sich ein christlicher Bürger in einem Eingesandt in der „Ostdeutschen Tageszeitung" unter dem Stichwort „Der Nitualmordschwindel von Schlochau" folgendermaßen vernehmen: „Oeffentlich ausklingeln mußte es also die Polizei, daß das angeblich spurlos verschwundene Dienstmädchen des Z. nicht zum Osterfeste „abgeschlachtet" worden sei, sondern seinen Dienst böswillig verlassen und sich bei Verwandten aufhalte. Ausklingeln, um den Pöbel zu beruhigen und vor weiterer Ausschreitung zurückzuhalten! So weit sind wir hier also durch die fortgesetzten Hetzereien der Berufs- und Geschäftsantisemiten gekommen, daß es schon genügt, wenn nur ein Dienstmädchen heimlich seine Herrschaft verläßt und sich einige Tage zu verbergen weiß, um eine ganze Religionsgemeinschaft des schwersten Verbrechens zu bezichtigen und auch sofort die rächende Nemesis ihres Amtes walten zu lassen." Nachdem der Herr Verfasser dem Gedanken, dte Sache sei eigens zu dem Zwecke zurechtgemacht, um einen Willkommellen Anlaß zu einem Putsch gegen die jüdische Gemeinde zu haben, da doch vor zwei Jahren das „Puhrufen" und Fensterein w erfen ungestraft ausgeübt wurde. Raum geben zu können glaubt, fährt er fort: „Wer mit offenen Augen gesehen, wie in der letzteil Zeit nach dem Konitzer Morde so manche Strasthat gegen die Juden gar nicht oder doch milde gesühnt worden ist, wird sich über die neueste Leistung unseres Mobs nicht zu sehr wundern können. Hierdurch, — so resumirt zum Schlüsse der loyale Mann — glaubt die demoralisirte Masse sich die Zustimmung und Anerkennung der sogenannten „besseren Stände" zu erwerben, wie es auch behauptet wird, daß diese Erkenntlichkeit den Radauhelden von Anno 1900 thatsächlich in Form von Bier, Schnaps und Cigarren zu Theil geworden ist. . ." Dieser ehrlichen Meinung eines unerschrockenen Christen als Allgenzeugen läßt sich nichts hinzufügen; sie spricht für sich selbst. —- Am 24. v. M. feierte der Kranken- und Wohlthätigkeitsverein in Zempelburg sein 25 jähriges Jubiläum durch ein Festessen im Hause des Herrn Hermann Groß. Rabbiner Dr. Schick brachte zunächst den Kaisertoast aus. alsdann erstattete er Bericht über die Thätigkeit des Vereins in dem verflossenen Jahrhundert. Die Vorsteher des Vereins feierten Dr. Schick als Begründer des Vereins, auch einzelne humoristische Reden würzten das Mahl. — Der Kantor der jüdischen Gemeinde in Ti egen Hof, Herr Braun, ist in gleicher Eigenschaft nach Gilgenburg (Ostpr.) berufen worden. Lp. AttS -er Provinz Posen, im Juni. Lehrer Bernstein in Posen beging neulich sein 25 jähriges Dienst- und Stellenjubiläum an der Gemeindeschule daselbst. — In Pakosch ist kürzlich der Kaufmann Samuelsohn zum ersten Vorsteher der Synagogengemeinde daselbst und die Kaufleute Czarnikau und Chaskal zu Beisitzern gewählt worden. — Mitte Mai starb in Schrimm der Kaufmann Louis Becher im Alter von 60 Jahren. Derselbe gehörte eine lange Reihe von Jahren dem Vorstande der dortigen Synagogengemeinde an. — Am 22. Mai starb, 64 Jahre alt, in Ostrowo die Wittwe des daselbst vor 18 Jahren nach 13 jähriger Wirksamkeit verstorbenen bekannten Rabbiners Dr. Freimann. An ihrem Grabe sprachen Rabbiner Dr. Freund-Ostrowo, Dr. Königsberger-Pleschen und der Schwiegersohn der Verstorbenen, Dr. Freinau-Hollischau. — Rabbiner Dr. Fried mann in Lublitz hat die auf ihll gefallene Wahl in Schildberg abgelehnt. — Das Moses Röhrig^sche Ehepaar in Schwarzenau beging neulich das Fest der goldenen Hochzeit. — Kantor Abramowitz in Ostrowo begeht in Kurzem sein 25jähriges Dienstjubiläum. Seit 12 Jahren wirkt er in der dortigen Synagogengemeinde. — Zum Nachfolger des in Ruhestand versetzten Kantors Finkelstein an der orthodoxen Hauptgemeinde zu Posen ist Kantor M. Schatz aus Regensburg einstimmig gewählt worden. — Die Synogogengemeinde in Gollantsch erhebt zur Bestreitung ihrer diesjährigen Ausgaben 300 Prozent der Staatseinkommensteuer. — In Ra sch kow ist im Alter von 55 Jahre, der Kaufmann Jtzig, ein in der Stadt- und Synagogenverwaltuns. bewährter Mann, an den Folgen einer Operation gestorben. — In Kempen ist KaufmannI. Braniß mit der Verwaltung der Armenkasse betraut worden. — Dem praktischen Arzt Dr. Herrnstadt in Lissa ist der Charakter als Sanitätsrath verliehen worden. s. Jrrowrazlaw, 3. Juni. Neben der königlichen Saline besteh' hier auch ein Aktien-Steinsalzbergwerk. Dieses steht unter einer Firnu der Sodafabcik in Montwy. Bei Gründung des Salzbergwerks wurd der einzige Jude, Herr Louis Warszawski, als Expedient engagirt. Ununterbrochen hat er in seltener Treue und Gewissenhaftigkeit diesen Posten 25 Jahre verwaltet. Am 1. d. M. feierte er sein 25 jährige Amtsjubiläum. Das Bergwerk überraschte den Jubilar damit, daß e^ während der Nacht die ganze Bergwerkstraße beflaggte und sein Amts Haus auf das Feinste dekorirte. In aller Frühe schon erschien die ganz Knappschaft, um ihn zu beglückwünschen. Gegen 11 Uhr erschienen dn Beamten des Bergwerks, und hielt der Direktor, Herr Pfeifer, im Namen des Chefs, gegenwärtig im Bade weilenden Kommerzienraths Goecke. und im Namen der Beamten eine herzliche Ansprache und überreichte ihm kostbare Andenken von den Beamten. Etwas später erschienen du Beamten der Sodafabrik Montwy. Der Direktor derselben, HerrKlasemann, hielt an den Jubilar im Namen des Kommerzienraths Goeck und der Beamten eine recht innige Anrede und überreichte ihm gleichfalls kostbare Angebinde. — Die Synagogengemeinde beruft für jeden Sabberst einen Probekantor her. Bis jetzt haben drei Kandidaten ihre Kunst stücke gezeigt. Der anzustellende Kantor soll schon in der Synagoge Hervorragendes leisten, soll aber gleichzeitig ein tüchtiger, geprüfter Neligiouslehrer sein. Beide hohe Eigenschaften in einer Person ver eint, dürften sich schwerlich finden, und ist wahrlich der Gewählte um diese Stelle nicht zu beneiden. — Die Gemeindesteuern haben sich in diesem Jahre um 20 Prozent erhöht. — Der Bethamidrasch-Rabbiner Bamberg er, der drei Jahre hier fungirt hat, wurde in Wandsbek bei Hamburg einstimmig als Rabbiner gewählt, und übernimmt schon in dieser Woche seine Stelle. Am letzten Sonnabend hat er vor einer großen Zuhörerschaft im Bethamidrasch seine Abschiedsrede gehalten. x. Dresden, 8. Juni. Eine für unser Gemeiudeleben sehr wich tige Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts hat folgende Veranlassung: Drei Mitglieder der Gemeinde in Plauen haben unter dem 29. September 1900 dem Vorstande ihren Austritt aus der Ge meinde sür den 30. September schriftlich erklärt. Der Vorstand sah diese Kündigung als wirkungslos an und ersuchte, da die Mahnung zur Zahlung der Beiträge wirkungslos blieb, den Stadtrath um Zahlungsvollstreckung, welche, nachdem ein bei der Kreishauptmannschaft eingelegter Rekurs abgewiesen worden war, am 28. August 190! ausgeführt wurde. Nun erhoben die Betroffenen die Anfechtungsklage beim Oberverwaltungsgericht, indem sie geltend machten, daß 1. dn jüdischen Gemeinden nicht zu den anerkannten Religionsgesellschafteu gehören, sondern Vereine seien, deren Beiträge nach den Vorschriften de^ Civilprozeßordnung und nur von ihren Mitgliedern eingetrieben werden dürsten, was sie, die Kläger, nach ihrer Austritts-Erklärung nicht mehr waren; 2. die Bildung jüdischer Religionsgemeinschaften nicht durch Beschluß eines Ressortministers, sondern nur durch Geseh erfolgen könne; 3. ein einzelnes Ministerium nicht im Wege der Statutengenehmigung einen Verein in eine juristische Person des öffentlichen Rechts verwandeln, insbesondere ihm nicht die Kompetenz verleihen könne, von seinen Mitgliedern Steuern zu erheben und dieselben ohne Weiteres mit Hilfe der Verwaltungsbehörden unter Umgehung des Rechtsweges einzuziehen. In seiner Entscheidung erklärte der II. Senat des Oberverwaltungsgerichts. daß „die jüdischen Religionsgemeinschaften in Sachsen, wenngleich nicht zu den aufgenommenen im Sinne von Z 56 Absatz 1 der Verfassungsurkunde, so doch zu den anerkannten im Sinne von § 20 Absatz 1 des Gesetzes vom 20. Juni 1870 gehören." Gleich unrichtig sei die Anschauung. daß die Bildung jüdischer Neligionsgemeindeu nur durch Gesetz erfolgen könne, vielmehr dürfe laut Z 57 der Verfassung das Kultusministerium als zuständiges Organ der Staatsgewalt die Genehmigung zur Bildung einer Gemeinde nicht versagen, wenn ohne dieselbe der jüdische Kultus nicht gepflegt werden könne. Hingegen anerkannte das Oberverwaltungsgericht unter eingehender Begründung, daß juristischen Personen des öffentlichen Rechts, soweit sie Finanzgewalt beanspruchen, nicht durch Administrativakte geschaffen

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