Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 66 (1902)
- Issue
- Heft 24 (13.6.1902)
- Date
- 1902-06-13
- Page
- [Seite] (sequence 15)
- Language
- German
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66. Jahrgang. Nr. 24. Gerlin, 13. Inm 1902 Der Grmrtnbebote. Weikage zur „Allgemeinen Zeitung des IuöenLHurns". Korrespondenzen und Nachrichten. Deutschland. Berlin, 9. Juni. Der geschäftsführende Vorstand des Nabbinerverbandes in Deutschland versendet die Einladung an sännntliche Mitglieder zur Generalversammlung auf den 7. und 8. Juli nach Frankfurt a. M. Die Berathungen finden in der Loge Carl, Mozartplatz, statt und beginnen an beiden Tagen um 9 Uhr Vormittags. Die Tagesordnung ist folgende: 1. Bericht des geschäftsführenden Vorstandes (Referent Mahbaum); 2. Kassenbericht (Referent Werner); Antrag auf Entlastung des Kassirers; 3. Die Bedeutung des Judenthums in der Gegenwart (Referent Guttmann); 4. Zur Bekämpfung des Mädchenhandels (Referent Rosenak); 5. Was ist für die religiös-sittliche Erziehung der schulentlassenen Jugend zu thnn? (Referent Eschelbacher); 6. Satzungen der Pensions- und Neliktenkasse (Referent Mahbaum); 7. Die Seelsorge der Strafgefangenen (Referent Prager); 8. Betätigung des Rabbiners an der Lösung sozialer Aufgaben in der Gemeinde (Referent Werner); 9. Wahl des Centralausschusses; 10. Antrag auf Statutenänderung (Referent Cohn- Kattowitz); 11. Eventuelle Anträge. — Die Vorversammlung findet am 6. Juli, 8V2 Uhr Abends, im Sitzungssaale der neuen Synagoge, Börneplatz 18, statt. Die Theilnahme an der Generalversammlung ist Rabbiner Dr. Horovitz in Frankfurt a. M. anzuzeigen. §2 Berlin, 6. Juni. Die Bibliothek der jüdischen Gemeinde ist nach einer uns vorliegenden statistischen Uebersicht während des Monats April von 47 Personen 149 mal besucht worden. Die Besucher setzten sich zusammen aus: neun Kaufleuten, zwei Beamten, fünf Schriftstellern, drei Rentiers, neun Schülern, einem Arzt, acht Lehrern, sieben Studenten, zwei Rabbinern, ein Rechtsanwalt. Geöffnet war die Bibliothek 21 Tage, und zwar: vier Sonntage geöffnet von 10 bis 2 Uhr 38 Besucher, vier Mittwoche 29 Besucher, vier Freitage 25 Besucher, zwei Montage von 6 bis 9 Uhr 16 Besucher, drei Dienstage 15 Besucher, vier Donnerstage 26 Besucher. Entliehen wurden von 32 Personen 107 Werke. L2 Berlin, 9. Juni. Das Kuratorium der „Pensions-, Wittwen - und Waiseukasse des Verbandes der jüdischen Lehrervereine im deutschen Reiche" veröffentlicht den Bericht über seine Thätigkeit in der Zeit vom 1. Oktober 1900 bis Ende Dezember 1901. Gemäß Beschluß wurde die Kasse am 1. Oktober 1900 eröffnet, und es wurden alsbald von zahlreichen Stellen Anfragen wegen Aufnahme in die Kasse an das Kuratorium gerichtet. Der Geschäftsgang wurde in der Weise geregelt, daß zunächst der Antragsteller seinen Antrag nebst den notwendigen Papieren an den Schriftführer einzusenden hat, der alsdann dem Petenten eine Deklaration zur Allsfüllung übermittelt. Sobald die Deklaration ausgefüllt ist, wird sie an die Subdirektion der „Victoria", die diese Sache zu bearbeiten hat, weitergegeben. Diese stellt dann endweder die Police aus oder erklärt, daß der Petent nicht ausgenommen werden könne. Die Police wird vom Bureau des Deutsch-Israelitischen Gemeindebundes eingelöst und in Verwahrung genommen, während der Schriftführer den Aufgenommenen zur Zahlung der statutengemäßen Beiträge auffordert. Nach gewissenhafter Prüfung der jeweiligen Verhältnisse sind bisher drei Mitglieder in die Hilfskasse ausgenommen worden (aus Posen, Anhalt und Provinz Sachsen). In die Pensionskasse wurden in der abgelaufenen Berichtszeit sechs Herren ausgenommen (aus Berlin, Brandenburg, Provinz Sachsen, Hannover, Rheinprovinz, Sachsen-Meiningen). Sechs Anträge konnten noch nicht erledigt werden; zwei Anträge wurden abgelehut. Für die Mitglieder der Rechtskasse betrugen die zu zahlenden Prämien 1702,45 Mark, davon hatten nach den Satzungen die Mitglieder einen Beitrag von 266.55 Mark zu zahlen, so daß die Kasse einen Zuschuß von 1435,90 Mark, d. h. ca. 84,3 Prozent der Prämien leistete. Der Vorstand besteht aus folgenden Herren: Hauff, Vorsitzender; L. M. Bamberger, stellvertretender Vorsitzender; Dr. Fiegel, Schriftführer; Auerbach, stellvertretenter Schriftführer; Loewenberg, Schatzmeister; Lustig, stellvertretender Schatzmeister. Das Vermögen der Kasse beläuft sich jetzt auf 1179031.98 Mark. Die Pensionskasse hatte 3300,60 Mark Einnahmen und 1501,04 Ausgaben, die Hilfskasse 314,80 Mark Einnahmen und 200.80 Mark an Ausgaben. — Berlin, 8. Juni. Vor der vierten Strafkammer des Landgerichts I kam gestern der Prozeß des Schriftstellers M. A. Kl a u sn e r Redakteur der „Israelitischen Wochenschrift", wegen Beleidigung des Dr. Giese vor dem Schöffengericht zur Verhandlung. In einer Kritik über die Gutachten, die in der „Staatsbürger-Zeitung" über die Frage der Existenz eines Nitualmordes veröffentlicht worden waren, hatte der Angeklagte diese Experten, die dem Judenthum den Blutmord anhängen wollen, für „Narren oder Verbrecher" erklärt. Unter den Gutachtern befand sich auch Dr. Giese, und dieser strengte daraus die Privatklage an. Bei der Verhandlung vor dem Schöffengericht kam es zu heftigen Auseinandersetzungen, und der Angeklagte erklärte hier mündlich, daß er bei den im Artikel ausgedrückten Ansichten stehen bleibe: Jeder Antisemit, der 7>as Märchen vom Nitualmorde glauben machen wolle und daraufhin die Ausweisung aller Juden und dergleichen verlange, sei entweder unzurechnungsfähig oder ein Hallunke, und was der Kläger in dieser Frage geschrieben oder gesagt habe, seien elende Lügen. Alts Grund dieser Aeußerungen ist die neue, und zwar die öffentliche Allklage erhoben worden, der sich Dr. Giese als Nebenkläger anschloß. Nach mehrstündigen, ziemlich erregten Auseinandersetzungen der Parteien verurtheilte der Gerichtshof den Angeklagten wegen öffentlicher Beleidigung zu 100 Mark Geldstrafe, eventuell 20 Tage Gefängniß. Der Gerichtshof billigte dem Angeklagten an sich den Schutz des 8 193 zu. da er heftig gereizt worden sei und diese Reizung in der öffentlichen Sitzung sich noch verstärkt habe, hatte aber keinen Zweifel, daß die gebrauchten Redewendungen ans eine beleidigende Absicht schließen ließen. Dem Nebenkläger, der über diesen Ausgang des Prozesses wenig entzückt sein dürfte, wurde die Publikationsbefllgniß in der „Staatsbürger-Zeitung" und in der „Israelitischen Wochenschrift" zugesprochen. ---Berlin, 8 Juni. Der Kaufmannslehrling Joseph war in Strafe genommen worden, weil er es unterlassen hatte, am zweiten Nosch Haschonoh-Tage die Fortbildungsschule zu besu ch e n. Joseph hatte den Leiter der Schule schriftlich um Dispensation gebeten; der Bürgermeister, an den der Schulleiter die Sache abgab. wies das Gesuch ab und veranlaßte, als Joseph trotzdem fortblieb, dessen Bestrafung. In seinem Einspruch behauptete Joseph, man könne unmöglich von ihm verlangen, daß er an hohen jüdischen Feiertagen die Fortbildungsschule besuche, wozu er auf keinen Fall verpflichtet sei. Das Schöffengericht verurtheilte den Angeklagten aber zu einer Geldstrafe irr Höhe von 3 Mark, und die Strafkammer verwarf die eingelegte Berufung, weil K 120 der Gewerbeordnung den Unterricht an Sonntagen nur so weit beschranke, als die Unterrichtsstunden nicht so gelegt werden dürfen, daß die Schüler gehindert werden, den Hauptgottesdienst oder einen mit Genehmigung der kirchlichen Behörden für sie eingerichteten besonderen Gottesdienst ihrer Konfession zu besuchen. Zur Zeit des fraglichen Unterrichts habe jüdischer Gottesdienst nicht stattgefunden, und ohne Genehmigung durste daher der Angeklagte den Unterricht in der Fortbildungsschule an einem jüdischen Feiertage nicht versäumen. Die jüdischen Feiertage gehören nicht zu den „allgemeinen" Feiertagen. Das Kammergericht wies die Revision zurück, weil der Joseph aus Grund des giltigen Ortsstatuts mit Recht bestraft worden sei. ^»Berlin, 8. Juni. Das hiesige Rabbiuerseminar hat seinen Rechenschastsbericht für das Studienjahr 1900/1901 (5661) veröffentlicht. Voran geht eine gelehrte Arbeit des Dozenten Professor Dr. I. Barth: „Wurzeluntersuchungen zum hebräischen und aramäischen Lexikon." Das Kuratorium sowie der Rektor gedenken in ihren Berichten des Verlustes, den die Anstalt durch deu Heimgang des Rabbiners Dr. Auerbach-Halberstadt erlitten hat. Das Seminar