Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 66 (1902)
- Issue
- Heft 24 (13.6.1902)
- Date
- 1902-06-13
- Page
- Seite 279 (sequence 5)
- Language
- German
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279 im Königreich Sachsen? Wenn derartige Zustände existiren. so muß uothwendigerweise durch Reichsgesetz ausgesprochen werden, daß neben d,n Pflichten auch die Rechte eingeführt werden. Auch im Königreich sreußen sollen sich jüdische Lehrerinnen beklagt haben, daß sie nicht ebenso wie andersgläubige Lehrerinnen berücksichtigt werden. Inwieweit das richtig ist, kann ich nicht beurtheilen; vielleicht wird es möglich sein, darüber Auskunft zu bekommen. Wenn derartige Zustände existiren, mutz man sich fragen: Ist es möglich, daß noch von einer Religionsfreiheit gesprochen wird? Im Augenblick, wo wir darüber verhandeln, die Intoleranz zu beseitigen, und ich nehme an, mit vollem Ernst, auch ich gehe nicht so weit, -,l glauben, daß von Seiten der Centrumspartei Toleranz nur für die katholische Partei eingeführt werden möchte, — fordere ich auch, daß derartige Zustände, wie ich sie in den beiden Staaten gekennzeichnet l abe, nicht mehr stattfinden sollen." Die Antwort des sächsischen Gesandten und Bundesrathsl evollmächtigten Graf Hohenthal auf diese Rede lautete folgendermaßen: „Der Herr Abgeordnete Stolle hat sich bitter darüber beschwert, aß es in Sachsen keine jüdischen Richter geben solle. Ich bin nicht m der Lage, ihm darauf eine ausreichende Antwort zu geben. Ich Knne nicht die sämmtlichen sächsischen Richter und weiß nicht, ob sich icht der eine oder der andere Jude darunter befindet. Jedenfalls möchte ich den Herrn Abgeordneten Stolle ersuchen, mir irgend eine .esetzliche Bestimmung nachzuweisen, aus der zu folgern wäre, daß in Lachsen kein Jude Richter werden könnte. Ich glaube, dieses Bemühen würde ein vollständig vergebliches sein." Es war natürlich dem Abgeordneten Stolle ein Leichtes, ruf diese Antwort zu erwiedern, indem er bemerkte: ..Der Herr Bevollmächtigte zum Buudesrath Graf v. Hohenthal hat mich aufgefordert, ihm eine Bestimmung zu sagen, die in Sachsen bestände, wonach ein Jude nicht Richter werden könne. Ich bedauere, daß der Herr Bevollmächtigte mir nicht genau zugehört hat, sonst würde er mir gegenüber nicht diese Bemerkung gemacht haben (Heiterkeit links), ich habe im Gegentheil ausgeführt, daß eine gesetzliche Betimmung besteht, und zwar vom 3. September 1868, wo die Verassuttg damals geändert worden ist, und zwar § 33 der Verfassungsurkunde. in der ausdrücklich ausgeführt wird: Aenderung der Verassung für das Königreich Sachsen am 8. Dezember 1868. Gesetz vom I. September 1831 wird aufgehoben. All dessen Stelle treten folgende Bestimmungen: Der Genuß der bürgerlichen und staatsbürgerlichen liechte ist unabhängig von dem religiösen Glaubensbekenntniß. Nun 'önnte man fragen: welche Gründe sind denn vorhanden, daß Juden nicht zu Richtern berufen werden, sind vielleicht die Juden keine befähigten Leute? Ich habe im Gegentheil Nachweisen können, daß die jüdischen Juristen sehr befähigte Leute find, daß sie die exmniua am besten bestanden haben, und daß sie trotz der bedeutenden Fähigkeiten in Sachsen nach der bereits bestehenden gesetzlichen Bestimmung nicht dahin gelangen können, die Rechte zu erhalten wie die Protestanten md Katholiken. Nun hat der Herr Kollege Schräder gesagt: ja, es besteht eine eichsgesetzliche Bestimmung, und wenn sie in Sachsen nicht gehandabt wird, dann beschwert euch beim Reichskanzler. Ich habe schon inmal im sächsischen Landtag eine Allregung nach dieser Richtung gemacht, und es wurde einfach daraus hiugewiesen, vielleicht kommt in Armeekorps nach Sachsen, wenn wir uns der Bundespflichten entiehen. Man könnte es auf den Versuch ankommen lassen. In einem christlichen Staat sollte man nicht Andersdenkenden die staatsbürgerlichen Rechte verweigern. Wenn wirklich Toleranz eingeführt werden oll, ist es nöthig, zu den Pflichten, wo man die Dissidenten und Zuden mit am stärksten heranzieht, auch Rechte zu geben. So lange as im Gesetz nicht ausgesprochen wird, wird der alte Zustand fortbestehen, es wird im Königreich Sachsen und in anderen Bundesstaaten ortgewurstelt werden." Die Rede des freisinnigen Abgeordneten Schräder, auf die in diesen Ausführungen Bezug genommen ist, lautete in oern unsere Sache betreffenden Theile wörtlich folgendermaßen : „Der Abgeordnete Stolle hat gegen den § 1 verschiedene Bemängelungen geltend gemacht, indem er es zunächst beklagte, daß in 8 1 nicht die Bestimmungen des Gesetzes vom Jahre 1869 mit ausgenommen sind. Das beklage ich auch aus Schönheitsgründen; aber das Gesetz besteht trotzdem. Die bürgerlichen und staatsbürgerlichen Rechte find danach unabhängig vorn Bekenntnisse, und wenn in Sachsen dagegen gefehlt ist. so ist gegen das bestehende Gesetz gefehlt, und dann ist es Aufgabe der Reichsverwaltung, die sächsische Negierung anzuhalten, die Reichsgesetze durchzuführen. Ich kann also den Herreil, die sich beschweren, nur anheimgeben, die Durchführung bei dem Herrn Reichskanzler zu beantragen. Ich hoffe, daß allerdings der Herr Reichskanzler dann nicht den Rath der königlich preußischen Regierung in Anspruch nimmt; denn sie ist auf demselben Wege wie die sächsische Regierung. Auch in Preußen ist eine Gleichheit der staatsbürgerlichen Rechte für die verschiedenen Bekenntnisse nicht vorhanden. Auch dort, wie vom preußischen Herrn Justizminister anerkannt worden, besteht z. B. in Bezug auf die Anstellung der Juden zu amtlichen Stellen gleiches Recht faktisch nicht, aber die Rechtsfrage ist zweifellos; das Bekenntniß hat mit den staatsbürgerlichen Rechten nichts zu thun." 4 Graf Pückler-Klein-Tschirne ist wieder da! Der von dem Glogauer Landgericht gegen ihn erlassene Steckbrief ist außer Kraft gesetzt worden, nachdem der Graf eine Kaution von 5000 Mark gestellt und sich verpflichtet hatte, in dem nächsten Termine zu erscheinen. So konnte der Graf den Staub der Schweiz von seinen Pantoffeln schütteln und in die Heimath zurückkehren. Am 6. d. M. trat er hier in eineröffentlichen Versammlung auf. Er erzählte in der bekannten Art von allem Möglichen und Unmöglichen, so auch vou einem Giftmordversuch, der gegen ihn in der Schweiz unternommenseinsollte. Ueberhaupt war er sehr schlecht auf die Schweiz zu sprechen. Den Giftmordversuch haben natürlich — die Juden gemacht. Er erzählte allen Ernstes, die Juden hätten Mörder wider ihn gedungen, die ihn auf Schritt und Tritt verfolgten. In der Schweiz sei ihm stets ein Kerl nachgegangen, den er in Glogau gesehen zu haben glaube. Dem Mordversuch sei er nur wie durch ein Wunder entgangen. Ehe er einen seiner Verfolger an sich herankommen lasse, schlage er einem halben Dutzend die Schädel ein. (Lebhafter Beifall.) Den Kamps gegen das lJudenthum, das Deutschland an den Rand des Grabes gebracht habe, werde er bis zum letzten Athemzuge fortsetzen. Die Sozialisten forderte der „Redner" auf, die rothe Fahne in die Ecke zu werfen, ihren Singer zum Teufel zu jagen und mit ihm eine frische, fröhliche Judenhatz zu unternehmen; die deutschen Frauen müßten sich gleichfalls mehr als bisher an dem Kampfe betheiligen und ihren Kindern mit der Muttermilch den Judenhaß einimpfen. Noch gebe er die Hoffnung nicht auf, daß das deutsche Volk sich ermannen und die Juden vertreiben werde, thue es dies nicht, sei sein Untergang unvermeidlich. (Stürmischer Beifall.) Der Vorsitzende der Versammlung stellte hierauf dem Berliner Publikum fürnächste Zeit ein öfteres Auftreten des Grafen Pückler in Aussicht. Die Versammlung schloß mit dem Gesänge von „Deutschland, Deutschland über alles" und einem dreimaligen Hoch auf Pückler. Ein trauriger Sommerkarneval. In Lissabon wurde am 25. v. M. eine große Synagoge eröffnet. Welch eine Fülle geschichtlicher Reminiszenzen drängt sich uns unwillkürlich da auf! Im Oktober 1497 mußten alle Juden Portugal verlassen. Die Verfolgung war noch eine schlimmere als in Spanien. Aber früher als Spanien hat Portugal das alte Unrecht vollständig gesühnt. Im Januar 1821 wurde die Inquisition daselbst für immer aufgehoben,