Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 66 (1902)
- Issue
- Heft 24 (13.6.1902)
- Date
- 1902-06-13
- Page
- Seite 278 (sequence 4)
- Language
- German
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278 haben. Und daher auch der hohleJubel in den orthodoxen Kreisen, in denen noch immer von einer objektiven wissenschaftlichen Erkenntniß keine Spur anzutreffen ist, und die sich durch das Halevy gespendete überschwängliche Lob ein Armuthszeugniß schlimmster Art ausstellten, weil sie zu den Forschungen der modernen jüdischen Geschichtsforscher nicht längst Stellung genomme.n, was entweder auf Mangel an nöthigem Wissen, oder was noch ärger, auf Mangel an religiösem Ernst zurückgeführt werden muß. Abgesehen aber von allem, ist Halevys Werk auch noch in einem barbarischen hebräischen Stil abgefaßt, der eine neue Aera der Stilkorruption einleitet, die nicht weniger bedauerlich ist. Daß Rabina's geschichtliche Bedeutung darin gipfelt, daß er die rettende That vollbracht, die Ueberlieferung zu einer Zeit zu retten, als die alten Gelehrten ausstarben, und die Jugend im Gesetz zu unterweisen durch Staatsgewalt verboten wurde, ist nach dein Stande der heutigen Wissenschaft außer Frage und läßt sich auch durch den Hinblick auf die Thatsache nicht ändern, daß er das unzeitgemäße Verbot, Halachisches niederzuschreiben, ausgehoben. Alles Andere, was nicht diesem Gedankengang folgt, ist aus der Luft gegriffen und wenn es auch der Pilpulist Halevh mit seinem Namen deckt, der seine vagen Hypothesen aus durchweg unrichtige Texte aufbaut. Durch Halevys Werk, das gar bald der verdienten Vergessenheit anheimfallen wird, und das in Zukunft Jeder gern von seinen Rockschößen abschütteln dürfte, sollte der unhaltbare Standpunkt der Neuorthodoxie litterarischen Ausdruck und eine offenbar wissenschaftliche Fassung erhalten, die aber für die Dauer sich nur als eine morsche Grundlage erweisen wird, auf der man nicht weiter bauen kann. Nie und nimmer wird Halevys Hauptthese sich zur Anerkennung dnrchringen, daß der Talmud in seinem halachischen Theile das Credo des Judenthums enthalte und sein Abschluß als ein Akt der Inspiration anzusehen sei. Bei einer solchen Auffassung der Dinge kann überhaupt von historischer Wahrheit, mit der sich Halevy brüstet, nicht mehr die Rede sein, da theologisch-mystische Anschauungen alles auf den Kopf stellen. Daß nicht ein mystischer Auftrag, sondern eine praktische Nothwendigkeit zum Abschluß des Talmud geführt hat. ist eine These, die man vergebens bekämpft. Ein starkes Stück leistet sich Halevy, daß er entgegen allen Thatsachen alle späteren Veränderungen im Texte des Talmud einfach leugnet. Doch mit all seinem Schimpfen und Poltern wird die besonders von dem greisen I. H. Weiß vertretene wissenschaftliche Anschauung, daß der Talmud nie einen masoretisch feststehenden Text gehabt, nicht aus der Welt zu schaffen vemögen. Herr Halevy hätte sich damit bescheiden müssen, aus den halachischen Schriften Material zur jüdischen Geschichte zu liefern und von seinen verdienten Vorgängern wissenschaftliche Zucht und Würde lernen, anstatt sich auf falsche Bahnen lenken zu lassen, die nicht zum Ziele führen. Wir lassen hier zum Schluß noch die beherzigenswerthen Worte des Herrn Dr. Elbogen folgen, die sich die Orthodoxie stets vor Augen halten möge: „Es ist eine bedenkliche Selbsttäuschung, zu glauben, daß geschichtliche Forschung die Anschauung der Orthodoxie fördern könne; das eigenthümliche System der Versteinerung, das sie in Deutschland sich schuf, kann nur durch Trugschlüsse aufrecht erhalten werden, deren leicht erweisbare Haltlosigkeit dem religiösen Empfinden unabsehbaren Schaden bringt. Die Thatsachen der Geschichte, nicht die Forscher, sind es, in denen die destruktive Tendenz liegt, die Ereignisse der Vergangenheit lehren, daß auch in religiösen Dingen gewisse Anschauungen und Formen, nach den Zeiten und Ländern, nach den politischen und sozialen Verhältnissen sich ändern. Wer eine Tendenz verfolgt, sie sei konservativ oder destruktiv, dem wird die Geschichte ihre Geheimnisse ni enthüllen, wer voreingenommen irgend welche Quellen un beachtet läßt, wird zuverläßliche Kenntniß der Vergangenheit ni erreichen. Echte Wissenschaft hat tiefe Ehrfurcht vor den lieber liefernngen der Vergangenheit zur Voraussetzung; innere Wahrhaftigkeit und strengste Gewissenhaftigkeit bilden ihre Grundlage, Erforschung der Wahrheit ihr Ziel." Berlin, 10. Juni. er Toleranzantrag des Centrums istimReichstage in zweiter Lesung angenommen worden. Die Diskussiori wurde mit einer Rede des Abgeordneten Schräder (sreis. Ver.) eingeleitet. Mit Recht hob der Redner hervor, daß es zumeist den Bemühungen der Linken zu danken ist, wenn durch den ersten Theil des Antrages die freie Neligionsübung für alle Religionsparteien im Reiche gesichert wird. Im Einzelnen bemängelte er freilich den Zusatz, daß die Bestimmungen über das Vereins- und Versammlungsrecht aufrechterhalten bleiben sollen; die bürgerlichen Gesetze würden viel sicherer beobachtet werden, wenn dieser Zusatz weggeblieben wäre. Auf die Gewinnseite buchte der Abgeordnete Schräder dagegen, daß der Austritt aus den Religionsgemeinschaften von allen lästigen Formalitäten befreit wird, und daß Niemand mehr zu den Kosten einer Religionsgemeinschaft, derer nicht angehört, beizutragen hat! Der Antrag wurde, wie oben bemerkt, mit großer Mehrheit angenommen und kommt nun vor den Bundesrath; es fragt sich aber, ob er hier das Placet findet. Sachsen hat bereits erklärt, im Bundesrath dagegen zu stimmen, und das ist für uns von besonderem Interesse, da auch in der letzten Reichstagsdebatte die Stellung der Juden in Sachsen berührt wurde. In der Einzelberathung bekämpfte bei 8 1 (volle Freiheit des religiösen Bekenntnisses) der Abgeordnete Stolle (soz.) die Bestimmung, daß die allgemeinen polizeilichen Vorschriften der Landesgesetze über das Vereins- und Versammlungswesen durch den Entwurf unberührt bleiben sollen. Nach dem stenographischen Bericht sagte er dann weiter: „Nach dein Gesetz vom 3. Dezember 1868 ist im Königreich Sachsen eine Verfassungsänderung vorgenommen und bestimmt worden: Der Genuß der bürgerliche« und staatsbürgerlichen Rechte ist unabhängig von dem religiösen Glaubeusbekeuntniß. Trotz dieser versassungsmäßigeu Bestimmung, die vom König von Sachsen beschworen worden ist, wird Andersdenkenden, die nicht der Staatskirche angehören, eine ganze Anzahl von Rechten vorenthalten. Es ist schon mehrere Dezennien her, daß im Königreich Sachsen kein jüdischer Richter mehr angestellt worden; man legt den Israeliten wohl Pflichten aus, aber wenn es gilt, Staatsbürgerrechte auszuüben, verbietet man es ihnen. Wir haben in der zweiten Kammer schon Verhandlungen darüber gehabt; man hat uns aber entgegengehalten, es vertrüge sich nicht mit den Staatseinrichtungen, wenn ein jüdischer Richter über Christen aburtheilen soll. Dieser Zustand ist wohl in keinem anderen Lande noch zu finden. Wenn im Königreich Preußen Juden die Funktion als Richter ausüben können, warum nicht auch