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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1902-05-30 · Heft 22 (30.5.1902) · p. Seite 260

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
66 (1902)
Issue
Heft 22 (30.5.1902)
Date
1902-05-30
Page
Seite 260 (sequence 10)
Language
German
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260 den alten Griechen und Römern vermöge ihrer besonderen Anlage die Auserwähltheit in Kunst und Wissenschaft einerseits, in Politik und Staatenbildung andererseits. Mit dem viertel» Abschnitt versetzt uns das Buch in die schwüle Atmosphäre der Erörterung über das Diesseits und Jenseits. Mit feinem Scharfsinn werden hier die Gründe dargelegt, weshalb die direkte Lehre vom Jenseits und der Unsterblichkeit der menschlichen Seele in den früheren biblischen Schriften fehlt. Sie seien theils in den rohen Jenseitsvorstellnngen der Aegypter, theils in dem krassen Aberglauben und dem Todtenkultus zu suchen, der sich an diese Vorstellungen knüpft, und vor dem die heilige Schrift uns warnt, während die mehrfache Betonung des Lebens in den biblischen Schriften nicht das Diesseits im Sinne des materiellen Wohlergehens preist und eine Verneinung der Unsterblichkeit bezeichnet, sondern die Absicht verfolgt, das Volk Israel aus dem Bannkreise ägyptischer Jenseitsvorstellungen herauszureißen. Denn weder die reine Eotteserkenntniß noch die derselben entsprechende Sittlichkeit konnte da gedeihen, wo der Mensch im Diesseits wie im Jenseits sich bösen Geistern preisgegeben wähnte, wo dämonische Mächte ihn umgarnten und ihm Furcht einjagten, wo die Gefahren, die einst der Verstorbene zu bestehen haben würde, ihre Schatten in das Leben vorauswerfen. Der Verfasser vermeidet zum Beleg dieser seiner treffenden Auffassung die Häufung von biblischen Citaten. Die beigebrachten genügen auch vollauf zur Beleuchtung des Gegenstandes. Von entscheidender Beweiskraft für diese Auffassung dürste aber unserer Meinung nach besonders der Umstand sein, der uns den Zusammenhang der Sache noch gegenwärtig im religiösen Leben vor Augen führt, nämlich die gebotene und noch jeht übliche Fernhaltung der Priester (Aaroniden) von einem Todten, und zwar gerade der Priester, weil in Aegypten und auch bei anderen alten Völkern es Diese waren, zu deren Beruf der Todtenkultus nebst den damit verbundenen Zauber- und Beschwörungskünsten gehörte. Nicht minder geistvoll und belehrend ist die fünfte Abhandlung unter der Ueberschrift: „Lehre und Leben." Nach Feststellung des Begriffes vom Glauben, der nach der Auffassung des Judenthums im religiösen und sittlichen „Erkennen und zu Herzen nehmen" besteht, wendet sich der Verfasser gegen die irrthümliche Ansicht, als ob Thora mit „Gesetz" identisch wäre und zeigt, wie verhängnißvoll für die Beurtheilung des Judenthums diese mißverständliche Bezeichnung geworden ist, da mit ihr der Beigeschmack des Starren und Strengen und die Empfindung einer Last verbunden ist. Es wird hier aus verschiedenen Bibelstellen nachgewiesen, wie die Thora als Lust und Ergötzung gepriesen und verherrlicht wird; die Thora ist also als „Lehre" verstanden worden, und diese Auffassung macht es begreiflich, daß die Vertiefung in dieselbe sowie ihre Ausübung eine Lust und Ergötzung genannt wurde. Die Thora begreift zwar auch Gesetze, Opfergesetze, strafrechtliche, eivilrechtliche, polizeiliche, in sich, besteht aber zum großen Theile aus ethischen Vorschriften und sinnreichen Erzählungen aus der Vergangenheit. Wenn der Verfasser aber bemerkt, daß die Anziehungskraft dieser letzteren Partien und die dadurch geweckte Pietät sich dann auch auf die gesetzlichen Bestimmungen übertragen habe, so erscheinen im Grunde diese letzteren an sich selbst nicht als ein Gegenstand der „Ergötzung", sondern sie werden es erst durch eine Fiktion, und zwar als Folge der Anziehungskraft anderer Partien und durch die Pietät, die ihren Mantel der Liebe über sie breitet. Dann wäre aber auch die Auseinandersetzung mit Ewald darüber, daß er einmal „Lehre" und das andere Mal „Gesetz" übersetzt, gegenstandslos. Aber es ist gewiß, daß das „Ergötzen an der Thora" sich auf die gesetzlichen Partien ebenso direkt bezieht, wie auf die ethischen, und das „Sinnen Tag und Nacht" beschäftigt sich wie mit den ethischen Vorschriften und sinnreichen Erzählungen auch mit der Ermittelung der ethischen und religiösen Grundsätze, die den gesetzlichen Partien zu Grunde liegen, und werden demnach auch diese zum unmittelbaren Gegenstände der Lust, ja nach Lessings bekanntem Ansspruch vom Suchen nach der Wahrheit eine größere Lust als jene. Schlagend wird hier ferner die Kontinuität des Jsraelitismus mit dem Jndenthum vermittelst des dem Volke innewohnenden Triebes des Lehrens und Lernens nachgewiesen, und dem Talmud, der eine staunenswerthe Vielseitigkeit und Fülle geistiger Anregungen für das Lernen und Ausüben bietet, in einer trefflichen und klaren Charakteristik seines Wesens und Geistes der geistige Bestand des Judenthums zugeschrieben. Ein glücklicher Gedanke in dieser Behandlung ist die Darstellung des talmudischen Begriffes der 3imelm-8eIieI-Nirwa, der Freude an der frommen Handlung. Für die Leser, die solchen Auseinandersetzungen zugänglich sind, weil sie Gemüth besitzen oder das religiöse Leben aus eigener Uebung oder aus alten Reminiszenzen kennen, ist diese Darlegung von packender Wirkung. Die frommen Handlungen werden, weit entfernt eine Last oder eine Beschwerde zu sein, die stärksten Impulse zur Ausgestaltung eines zufriedenen, tugendsamen nnd religiösen Lebens; sie erhalten das Gemüth in einer Frische und heitern Regsamkeit, die ihre günstige Wirkung in keiner Lebenslage versagen. Von diesen Betrachtungen mit vollem Recht auf das Wärmste durchdrungen, verzeichnet G. die Thatsache, daß jetzt auch außerhalb des Judenthums dessen Sittlichkeitsvorschriften als Richtschnur für das Leben Anerkennung zu Theil wird und parirt dabei sehr geschickt die hämischen Ausfälle auf das, was sich außer diesen ethischen Vorschriften in der talmudischen und agadischen Littaratur befindet. Dabei bemerkt er Seite 87 Folgendes: „Es berührt recht mittelalterlich, wenn Adolf Harnack zur Erhöhung des Christenthums das Judenthum herabdrückt, was überdies für ihn um so unnöthiger war, als er behauptet, „die Predigt Jesu führe auf eine Höhe, von welcher aus er mit dem Judenthum nur sehr locker verbunden war". Wir enthalten uns jeder Meinungsäußerung darüber, da, um diese Behauptung auf ihre Richtigkeit zu prüfen, eine auf selbständigem Studim» beruhende Kenntniß der ausgebreiteten talmudischen und agadischen Litteratur uöthig ist, auf die wir keinen Anspruch erheben." Wir können unserseits die Bemerkung nicht unterdrücken, daß diese Auslassung des Verfassers uns frappirt hat. Denn zunächst ist der ganze Passus von: „was überdies für ihn um so unnöthiger" bis „Anspruch erheben" eine Abschweifung, die die fließende, eindrucksvolle Diktion, da sie zu ihrer Begründung oder auch nur zu ihrer Verstärkung nichts beiträgt, störend unterbricht. Ohne diese Abschweifung wäre er nicht in die Lage gekommen, das bescheidene Geständnis; von der mangelnden Kenntniß zu machen. Es ist dies aber eine zu weit gehende und nicht wohl angebrachte Bescheidenheit, da es dem Herrn Oberrabbiuer, ivie wir ja schon ans seinen einschlägigen Arbeiten über „Jüdisches im Christenthum" j1870),

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