Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 66 (1902)
- Issue
- Heft 22 (30.5.1902)
- Date
- 1902-05-30
- Page
- Seite 255 (sequence 5)
- Language
- German
- Belongs to
- journal issue
- OCR quality
- 96% known words query
- IRI
…/3224737-3228473-3228496--58691-3295158- Visual Library
- page viewer of the UB Frankfurt
OCR text
255 nicht eintreten, und er ist nicht eingetreten, „dann," so sagt er, „bliebe keine andere Wahl, als der Petition zu folgen und die Beschimpfung der Religionsgesellschaften allgemein freizugeben." Uns könnte auch das recht sein; denn mehr beschimpft könnte die jüdische Religionsgesellschaft in ihren Einrichtungen und Gebräuchen wie in ihren Glaubenssätzen und ihrer Lehre wohl kaum mehr werden, als dies bisher geschehen ist. 4. Der Toleranzantrag des Centrums ist, wie den Lesern in Erinnerung sein dürfte, nach langwierigen Berathungen in der neunten Kommission und im Plenum endlich in der zweiten Lesung vom Reichstage angenommen worden. Der Entwurf will die Freiheit der Religionsübung im Reiche sichern und im reichsgesetzlichen Wege manche partikularistische Ungereimtheiten einfür allemal beseitigen. Auch für Bestimmung des religiösen Bekenntnisses, in welchem die Kinder erzogen werden sollen, ist im ß 2 des Gesetzentwurfes ausdrücklich Fürsorge getroffen. Die Vereinbarung der Eltern, gleich viel ob vor oder nach der Ehe, ist maßgebend. In Ermangelung solch einer Vereinbarung treten die Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuches über die Person in Kraft. Bei gewissen Meinungsverschiedenheiten über die Bestimmung des religiösen Bekenntnisses, in welchem das Kind erzogen werden soll, zwischen dem Vater oder der Mutter und einem etwaigen Vormund oder Pfleger, geht die Meinung des Vaters oder der Mutter vor. Dann aber kann das einmal festgestellte religiöse Bekenntniß des Kindes weder vom Vormunde noch vom Pfleger geändert werden. Waren diese Zusatzbeschlüsse durch den Reichstag schon nicht unwichtig, so ist der hinzugefügte 8 2 I, von grundsätzlicher Bedeutung. Hiernach darf gegen den Willen der Erziehungsberechtigten kein Kind zur Theilnahme an dem Religionsunterrichte oder an dem Gottesdienste einer anderen Religionsgemeinschaft gezwungen werden. Die Frage ist nur, ob der Bundesrath diesem wichtigen Reichstagsbeschluß Folge geben wird. 4 Die gegen daS neue Gewerbegesetz gerichtete Bewegung unter den israelitischen Handwerkern in Rumänien hat ihren Höhepunkt bereits überschritten; dank der organisatorischen Thätigkeit der „llcwisll Kolonisation Association" gehen die in den letzten Wochen besonders umfangreich gewordenen Judenauswanderungen nach Amerika ohne jede Störung vor sich. Nur vollständig gesunde und arbeitsfähige Männer, welche in Rumänien geboren sind und entweder das stellungspflichtige Alter noch nicht erreicht haben oder sich über die Erfüllung der Militärpflicht in Rumänien ausweisen können, werden gegen Leistung eines Beitrages zu den Reisekosten (150 Francs) zur Beförderung nach den Vereinigten Staaten oder nach Kanada übernommen. Die Gerüchte, daß die Behörden den Auswanderern Hindernisse bereiten, sind meist unbegründet. Allerdings ist ein mit der genannten israelitischen Kolonisationsgesellschaft nicht in Verbindung stehender und lediglich auf Rechnung einer transatlantischen Schifffahrtslinie arbeitender Auswanderungsagent aus Rumänien polizeilich abgeschafft worden; doch kann die Regierung deshalb nicht getadelt werden, da Agenten dieser Art, denen es blos um die Ergatterung einer Kommissionsgebühr zu thun ist, sich um das fernere Loos der Auswanderer ebenso wenig kümmern wie die betreffenden Schifffahrtsunternehmungen. Was aber unbedingt zu tadeln ist, das ist der täppisch-dreiste Ton, in welchem die gouvernementale Presse fortfährt, das infolge des neueil Gewerbegesetzes erfolgte Wiederauftauchen der rumänischen Judensrage auf die angeblichen Hetzereien von Börsenspekulanten und auf das angebliche Uebelwollen der fortschrittlich gesinnten Auslandspresse zurückzuführen. 4 Gegenüber der Darstellung antisemitischer Blätter, daß die fremdenfeindliche Bewegung in Rumänien! sich nur gegen die Juden richte, bringt das „Berliner Tageblatt" von einem Deutschen christlicher Konfession, der kürzlich ans Rumänien zurückgekehrt ist, folgende Zuschrift: „Es ist durchaus unrichtig, daß sich die fremdenfeindliche Bewegung in Rumänien nur gegen die Juden richte. Sie richtet sich ebenso sehr gegen alle Ausländer, auchDiejenigen, die der christlichen Konfession angehören. Mein Sohn, der Bauunternehmer und Zimmermeister ist, hatte beim Bau der Centralwerkstätten der Eisenbahn in Bukarest die Zimmerarbeiten übernommen. An demselben Bau war auch ein rumänischer Jude beschäftigt, der den Anstrich der Eisenkonstruktionen übernommen hatte. Seine Arbeiter, unter denen si ch ebenfalls Juden befanden, wurden von der rumänischen Bevölkerung bei der Rückkehr von der Arbeit überfallen und schwer mißhandelt. Als mei» Sohn einige Tage später seine Arbeiten begann, kam ebenfalls ein Volkshause und bedrohte ihn und seine Leute mit Thätlichkeiten, obwohl sie wußten, daß mein Sohn Deutscher und Christ war. Dasselbe Schauspiel wiederholte sich im vorigen Jahre, als mein Sohn die Zimmerarbeiten sür die italienische Schule in Bukarest übernehmen wollte. Auch hier bedrohte die rumänische Bevölkerung nieinen Sohn mit Todtschlag, falls er die Arbeit übernähme, so daß mein Sohn von der Uebernahme Abstand nahm. Wir haben schließlich Rumänien verlassen müsse», weil ivir angesichts der fortdauernden Feindseligkeiten der rumänischen Bevölkerung gegen alle Fremden, besonders gegen Deutsche, auch christlicher Konfession, in Rumänien kein Fortkommen mehr sahen. Die Rumänen zahlten auch ihre Schulden nicht, und bei den rumänischen Gerichten war sür uns Fremde kein Recht zu bekommen. Auch Beschwerden beim deutschen Konsulat hatten keinen Erfolg. Unser Schaden beläuft sich auf circa 25 000 Franken. Diese Zustände sind erst so unerträglich geworden unter dem jetzige» sogenannten „liberalen" Ministerium Sturdza." Diese durchaus glaubwürdigen Mittheilungen eines deutschen Handwerkers zeigen deutlich, wohin der Freindenhaß in Rumänien führt, und welchen Motiven er entspringt. 4 In London wurde am ll.d.M. ein englisch-jüdischer Gemeinde bund begründet. Sir Samuel Montagu wurde zum Präsidenten gewählt. Beigetreteu sind bis jetzt 31 Gemeinden. Von besouderem Interesse ist der folgende Antrag, den Herr Hermann Landau der Konferenz unterbreitete: „Die Konferenz ist der Ansicht, daß die infolge der Ueberbevölkerung in den große» Städten entstandenen Nachtheile nur durch die Vertheilung der Immigranten über das ganze Land beseitigt werden könnten und beschließt daher, eine Organisation zu schaffen, welche die Lösung der Frage in die Hand nehmen soll." In seiner Begründung bestritt Redner die Annahme, daß alle fremden Juden arm seien. Nicht Geld, sondern Kenntuiß der englischen Sprache fehle ihnen, und dieser Mangel zwinge sie, beisammen in Whitechapel zu wohnen, wo sie im Nothfalle sich auch mit ihrem „Jüdisch-Deutsch" behelfen können. Die Resolution wurde angenommen. Desgleichen ein Antrag des Sir Samuel Montagu, welcher die Einsetzung eines Vertheilungs-Komitees fordert und die Modalitäten seiner Wirk