Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 66 (1902)
- Issue
- Heft 18 (2.5.1902)
- Date
- 1902-05-02
- Page
- Seite 209 (sequence 7)
- Language
- German
- Belongs to
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ldenteri cka ver en und lt war ich rni »r Nach Handel i bereit gierum :schane nd eir r: in de hat di ivn dei gegri'n, nvegunnn di Sans lf solch ist vor d seiner geger kmu m. )en Be ist vo gewesen, die einznsührenden Veränderungen abzulehnen, um die getreue und den festen Rückhalt fast jeder ansehnlichen Gemeinde bildende streng konservative Minderheit in ihren Empfindungen zu schonen, eine Rücksichtnahme, welcher die Gemeindevertretungen nicht in so hohem Maße unterworfen sind. 2. Wenn demgemäß auch die Umstände dafür sprechen, daß wn der Verleihung des Vetorechtes an die Rabbiner Abstand genommen werde, so ist es eine ganz andere Sache hinsichtlich wr Mitwirkung der Rabbiner in Kultusangelegenheiten. 3. Es ist eine'Anomalie sondergleichen, daß der einfachste Mann aus dem Volke, welchen das Vertrauen seiner Glaubensgenossen zu den Amte eines Gemeindevertreters beruft, in entcheidender Weise über Angelegenheiten des Kultus zu be- Minnen hat, ohne daß er vor: den: Sinne und der Zweckmäßigkeit derselben eine Ahnung zu haben braucht, während >ern in dieser Materie fachlich und wissenschaftlich ausgebildeten Rabbiner mit Noth das Recht eingeräumt wird, mitzurathen. 4. Das ist eine klaffende Unbilligkeit und Ungleichheit, deren Beseitigung im Interesse unserer gesummten Religionsgemeinschaft und aller Parteirichtungen dringlich erforderlich ist. 5. Denn auch unter der Flagge des Fortschritts und des iberalismus sind Einrichtungen angestrebt und geschaffen oorden, welche lediglich dem Nachahmungstriebe der Menschen in allgemeinen und der Juden im besonderen entstammen, Einrichtungen, welche mit dem jüdischen Wesen und der üdischen Religionsgeschichte schwer in Einklang zu bringen sind. Gegen alle Beeinträchtigungen des jüdischen Selbstewußtseins und des uothwendigen jüdischen Charakterstolzes mzukämpfen, ist eine der vornehmsten Aufgaben der Rab biner welchen sie bei Berathung von Kultusallgelegenheiten zu entbrechen gauz besonders Gelegenheit haben sollten. »en ge Juden dürft lnd dei hme i istische oorden nsichter ktische: zeit g m E. jat tro ht tn leschat" rterun gekenu n The och en üspiels igneteu cht zm ihreln eanlaß II. Die letztere müßte den Rabbinern in allsreichender und hrem Stande allgemessener Weise gewährt werden, und hierbei omme ich auf den zweiten der hier in Betracht kommenden Gesichtspunkte. Es ist dies die soziale Stellung der Rabbiner. 6. Trotz des preußischen Judengesetzes von 1847 werden die tabbiner naturgemäß immer als die Vertreter der jüdischen Religionsgemeinschaft betrachtet werden, und zwar insbesondere oll unseren Mitbürgern christlicher Konfession. 7. Wie soll in den Augen derselben unseren geistlichen Beratern und somit unserer gesummten Religionsgemeinschaft e gebührende Achtung gezollt werden, wenn wir selbst, die ' lieber dieser Gemeinschaft, unseren geistlichen Häuptern und uhrern nicht diejenige Stellung zuerkennen, welche nach Lage r gesetzlichen Bestimmungen allein geeignet erscheint, ihnen is erforderliche Ansehen zu verschaffen? 8. Eine statutenmäßige Zubilligung von Sitz und Stimme! l Gemeindevorstande könutedendefinitiv angestelltenRabbinern nigermaßen Ersatz bieten für die ihnen vom Staate vorluthaltene Gleichberechtigung mit den geistlichen Vertretern der l ristlichen Konfessionen, während die gegenwärtige Zurück- ' tznng nothgedrungen von der gesummten jüdischen Religions-! nossenschaft verletzend empfunden werden muß. 9. Die Einreihung des Rabbiners in den Gemeindevorstaud ' urde außerdem mit einem Schlage die vielfachen Beschwerden und Meinungsverschiedenheiten gegenstandslos machen, welche ' wm gipfeln, in welchem Umfange und in welcher Weise der Rabbiner in Kultnsangelegeuheiteu beziehungsweise an der 209 - Erledigung religiöser Fragen theilzunehmen habe. Denn die . Mitwirkung des Rabbiners brauchte, ebenfalls statutenmäßig, nur bei Berathungen und Beschlüssen über Gehaltsfestsetzungen und selbstverständlich in allen denjenigen Fällen ausgeschlossen zu werden, in welchen seine eigene Amtsführung den Gegenstand der Verhandlung bilden soll.! 10. Dem Rabbiner als Vorstandsmitglied würde die Möglichkeit gewährt werden, das in den Punkten 3 und 4 erwähnte! Mißverhältnis; auszugleichen oder wenigstens erheblich abzumildern, ebenso wie diejenigen Obliegenheiten au der richtigen Stelle zu erfüllen, die zum Schluß des Punktes 5! gekennzeichnet sind. 11. Eine Unzuträglichkeit aus der Zusammenwirkung der Gemeindevertreter mit dem Rabbiner ist nicht zu befürchten wenigstens haben sich aus einem solchen Verhältnis; Mißstünde! in denjenigen deutschen Landern nicht ergeben, in welchen bereits von staatswegen die vorgeschlagene Einrichtung besteht.! 12. Daß die letztere zu einer Majorisirung der Gemeinde- Vertreter oder wenigstens zu einer übermäßiger! Beeinflussung! derselben nicht führen kann, ist klar; denn der einzelne Rab-! biner steht der großen Zahl der Gemeindevertreter gegenüber,! welche er also durch die Macht seiner Gründe überzeugen muß, wenn seine Ansichten und Rathschläge Erfolg haben sollen! 13. Die Schwierigkeiten, welche sich in denjenigen Gemeinden ergeben, in welchen mehrere Rabbiner uebengeordnet! amtiren, können sich bei gutem Willen sehr wohl beheben lassen. Entweder es tritt, wie dies bei der Wirksamkeit von zwei Rabbinern empfehlenswerth erscheint. Jeder derselben wechselnd mit jeder Wahlperiode in den Vorstand ein, oder es ' wird bei einer noch größeren Allzahl voll Rabbinern von ihnen selbst Derjenige gewählt, welcher für die irr Betracht kommende Wahlperiode dem Vorstande angehören soll.! 14. Wenn ich mir auch des Widerspruches bewußt bin, auf welchen mein Vorschlag zunächst sowohl bei liberalen als konservativen Glaubensgenossen stoßen wird, so glaube ich! dennoch, daß derselbe mit der Zeit seiner Verwirklichung entgegenreifen wird. Beuthen O.-S., 15. April. David Gold stein. Die Anstände der Juden in Kesten. durch die immer ungünstiger werdenden wirthschastliehen Verhältnisse ans dem Lande uothwendig gewordene Zug der jüdischen Bevölkernng nach den größeren Städten wirkte in sehr ungünstiger Weise auf die Hauptgemeinden, besonders ans die Darmstädter Religionsgemein d e. Die Verwaltung dieser Gemeinde befand sich bis in die 70er Jahre in den Händen weniger Angehöriger von alteingesessenen Familien. Es war eine Oligarchie im besten Sinne des Wortes; der Vorstand ergänzte sich nach Bedürfnis; durch Zn wähl von Standesgeuosseu; die Gemeinde hatte keinerlei Einfluß auf die Zusammensetzung des Vorstandes oder auf dessen Beschlüsse, verlangte auch keinen, sondern war stillschweigend einverstanden mit allein, was ans der Gemeindestube geschah, so lange eben die Gemeinde einheitlich war und demnach das Interesse des Vorstandes und der Kaste, ans der er hervorgegangen war, identisch mit dem der Gesammtheit blieb. Das mußte jetzt