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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1902-05-02 · Heft 18 (2.5.1902) · p. Seite 208

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
66 (1902)
Issue
Heft 18 (2.5.1902)
Date
1902-05-02
Page
Seite 208 (sequence 6)
Language
German
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208 Durch das trübe Gewölk, das jetzt über Rumänien liegt, ist ein Sonnenstrahl gedrungen, und die offiziösen Blätter des Landes beeilen sich, dies mit vollen Trompetenstößen aller Wett zu verkündet!: Die Negierung hat nämlich ein deutsches Blatt gefunden, das ihre Politik gegen die Juden billigt — nämlich die „Kreiszeitung!" Wäre die Sache nicht so verzweifelt ernst, so wäre man versucht, sie vom komischen Standpunkte aufzufassen. In der That erfreut die hochoffiziöse „Independence Nonmaine" ihre Leser durch die Inhaltsangabe eines Artikels der „Kreuzzeitnng", worin nichts weniger gesagt wird, als daß die Ausführung der auf die rumänische Judenschaft bezüglichen Beschlüsse des Berliner Kongresses Rumänien ans seiner bisherigen ehrenvollen Stellung als Vorhut der (Zivilisation und des Friedens im europäischen Orient verdrängen und das unter der weisen Negierung König Karols!. rasch empor ge blühte Land zum Ausgangspunkte unübersehbarer Wirren im Orient machen würde. Es ist bezeichnend, daß das Preßbüreau einer sich liberal trennenden rumänischen Regierung nur das Hauptorgan der Reaktion in Deutschland zur Bertheidignng des Regierungsstandpunktes zu gewinnen vermocht hat, obwohl man sich ja nach allen Richtungen hin in dieser Beziehung sehr große Mühe gegeben hat. Aber das Junkerblatt hat übersehen, daß selbst nicht einmal die fortgeschrittensten Vorkämpfer der rumänischen Israeliten daran denken, ihren Glaubensgenossen einen Einfluß auf die innere und äußere Politik ihres Heimathlandes zu verschaffen. Was die Judenschaft Rumäniens jetzt verlangt und zu verlangen berechtigt ist, ist nichts als eine Befreiung aus dem unseligen und demüthigenden Zwitterverhältniß, in welchem sie sich dem rumänischen Staate gegenüber befindet. Ihre Angehörigen streben unter den jetzigen Verhältnissen gar nicht danach, in Rumänien eine politische Nolle zu spielen. Sie wollen nur nicht als Fremde in einem Lande behandelt werden, das ihre Heimath ist, und in dein sie alle Uuterthanenpslichten einschließlich der Milnärpflicht erfüllen. Das ist alles. Dieser bescheidene Wunsch kann aber nur auf dein Wege der Gesetzgebung erfüllt werden. Die Erklärung der „Independence Roumaine" daß die einheimischen und ihrer Militärpflicht im Lande Genüge leistenden Israeliten bei Ausführung des Gewerbegesetzes „selbstverständlich" als Rumänen behandelt werden müßten, steht mit der bisheriger! Anwendung aller Landesgesetze in schroffen! Widerspruche. Und selbst den guten Willen des Domünenmiuisters, mit den Ausführungsverordnungen zum Gewerbegesetze den einheimischen israelitischen Handwerkern entgegenzukommen, vorausgesetzt, so ist es doch ganz selbstverständlich, daß die bisher den Israeliten Rumäniens gegenüber geübte Ungerechtigkeit nicht auf dem schwankenden Verordnnngspfade, sondern nur auf dem sicheren Wege der Gesetzgebung durch Zuerkennnug der Staatsangehörigkeit ans der Welt geschafft werden kann und muß. * In Rußland herrscht augenblicklich wieder der Schrecken. Aus allen Städten kommen Nachrichten über Verhaftungen, Prozesse u. s. w. Glücklicherweise sind jüdische Studenten, soweit bisher bekannt geworden, an diesen Demonstrationen nur wenig betheiligt. Um so befremdlicher erscheint eine Nachricht, die politischen Blättern aus Warschau zuging, nach welcher dort von der Polizeibehörde bei 60 Aerzten, Advokaten, Schriftstellern und Kaufleuten strenge Hausdurchsuchungen vorgenommeu wurden. Bald daraus wurden 30 jüdische Studenten Söhne dortiger Einwohner, sowie eine Doktorin Hussarka verhaftet. Die Polizei giebt den Grund der Durchsuchungen und Verhaftungen natürlich nicht an. Da es aber bekannt war daß weder die Verhafteten noch ihre Angehörigen sich mi Politik befaßten, so waren polnische Blätter rasch mit der Nach rieht bei der Hand, daß es sich — um Zionisten gehandel habe. Und deutsche Antisemitenblätter sekundirten ihnen bereit willig, indem sie die Lüge hinzufügten, „die russische Regierum habe Beweise dafür in Händen, daß zwischen den Warschaus Juden und der revolutionären Bewegung in Rußland eii intimer Zusammenhang bestehe." Es heißt dann weiter: „Die jungen Leute, welche verhaftet wurden, haben in de zionistischen Bewegung das große Wort geführt, und offenbar hat di russische Geheimpolizei den begründeten Verdacht, daß die von dei Inden unter dem harmlosen Aushängeschild des Zionismus gegrüu deten Judenvereine gleichzeitig auch an der revolutionären Bewegunmitgewirkt haben." In einer so aufgeregten Zeit begreift man es, wenn di unsinnigsten Gerüchte Glauben und Verbreitung finden. Sous wäre es in der That nicht zu erklären, wie Jemand auf solch Kombinationen kommen kann. Gerade der Zionismus ist vor dem Wohlwollen der russischen Regierung abhängig, und seiner Anhängern wird es gewiß am wenigsten eiufallen, geger diese zu agitiren. Ein Beitrag;rr dem Thema von der Mitmirlmm des Rabbiners in Kultusangelegenheiten. Von dem Mitgliede eines Gemeindevorstandes. er Streit über die den Rabbinern einznräumenden Be fugnisse in Sachen welche den Kultus betreffen, ist vo der lebhaften Theilnahme derjenigen Gemeinden ge tragen, welche den altpreußischeu Bestimmungen des Juden gesetzes vom Jahre 1847 unterliegen. Bei Beurtheilung des vorliegenden Gegenstandes dürft eH sich um zweierlei Gesichtspunkte handeln: Der erste über die Angemessenheit, Zweckmäßigkeit und de: Umfang der den Rabbinern zu überlassenden Einflußnahme v in diesen: geschätzten Blatte von theologischer und juristische Seite bereits sehr ausführlich und interessant beleuchtet worden Es sei mir gestattet, nunmehr auch diejenigen Ansichte: hier niederzulegen, welche sich aus der mehr praktische: Würdigung dieser Frage ergeben. Auf Grund derartiger mit möglichster Unbefangenheit g sammelter Wahrnehmungen komme ich zu folgenden E. gebnissen: 1. 1. Die Ausgestaltung des öffentlichen Gottesdienstes hat tro oder vielmehr durch das freie Selbstbestimmungsrecht tu Gemeinden wesentlich gewonnen. Es sind Bräuche abgeschaß worden, die sich im Laufe der Zeiten sowie durch die Läuternn des Geschmacks und der guten Sitten als Mißbräuche gekenu zeichnet haben. Wenn auch an diesen Verbesserungen ein The der Rabbiner hervorragend betheiligt ist, so wäre doch ein anderer Theil Derselben derartigen Fortschritten, wie beispiel> weise der Einschränkung des übermäßigen und ungeeignete: Gebetstoffes, hinderlich gewesen, wenn ihnen ein Vetorecht zu Seite gestanden hätte. Sie wären — und zwar von ihren: Standpunkte aus. ganz berechtigterweise — häufig veranlaß

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