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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1902-04-18 · Heft 16 (18.4.1902) · p. Seite 186

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
66 (1902)
Issue
Heft 16 (18.4.1902)
Date
1902-04-18
Page
Seite 186 (sequence 8)
Language
German
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186 stände verblieben so während der ersten Zeit der Amtsdauer des Rabbiners Dr. Julius Landsberger. Wenn gleichwohl bald nachher einige Familien einen Privatgottesdienst unter Leitung des Thoraschreibers Lob Sulzbach, eines würdigen, frommen Mannes, einrichteten, so geschah es nicht, weil die daran Theilnehmenden mit den neuen Einrichtungen nicht einverstanden gewesen wären, sondern lediglich untergeordneter Personenfragen wegen. Kein Einziger voll ihnen trennte sich voll der Gemeinde. Das wurde erst anders, als infolge der Freizügigkeit die Gemeinde ihren einheitlichen Charakter verlor, als durch den Ban einer neuen Synagoge die Schulden und damit die Steuern wuchsen, und als durch die Nell Orthodoxie Unfrieden, wie unter den Inden ganz Deutschlands, so namentlich unter denen Hessens, gesät wurde. Jnsolge der Freizügigkeit nahmen überall die jüdischen Landgemeinden ab, während die städtischen Gemeinden in demselben Maße sich vergrößerten. Dieser Zuwachs der schon vorher allsehnlichen Stadtgemeinden machte sich in Hessen nach zwei Richtungen hin geltend. Da der größte Theil desselben ans Gemeinden stammle, die nicht ans Prinzip, wohl aber aus Gewohnheit, noch nach altherkömmlicher Weise geleitet wurden, so vermißten diese neuen Gemeindemitglieder vieles von dem, was sie unerläßlich fanden, trafen dagegen Institutionen an, mit denen sie sich zunächst nicht befreunden konnten: Orgel, Chor, das Geiger'sche Gebetbuch, in dem sie sich nicht zurecht finden konnten, vor allem aber einen wohlgeordneten, würdigen Gottesdienst. Der Umstand, daß ihnen namentlich die traditionelle Unordnung fehlte, kam neben einem anderen, später zu besprechenden Punkte der Orthodoxie zu gute. Da null auch noch das Austrittsgesetz nach preußischen: Muster kam, so bildeten sich die Religionsgesellschasteu in Darmstadt, aus der scholl erwähnten privater: Vereinigung hervorgegangen, in Mainz, Billgen und später in Gießen. Ir: der Provinz Rheinhessen, derer: Gemeinden, namentlich Mainz und Worms, eine alte Kultur und mehrtansendjährige Geschichte haben, gelang es, trotzdem gerade Mainz der Sitz der verbissenster: Orthodoxie und der Herd aller gegenreformatorischen Bestrebungen ist, derselben nur in der verhältnißmäßig kleiner: Gemeinde Bingen, eine wirkliche Trennung zu Stande zu bringen, während in Mainz trotz seiner Religionsgesellschaft eine gemeinsame Verwaltung bis heute besteht, und in Worms niemals eine Sezession irr Frage karr:. Anders war es ill den Provinze:: Starkenburg und Oberhessen. Hier wirkten mehrere Umstände mit, die Orthodoxie zu kräftiger: und ihr eine Stellung zu beschaffen, wie sie in keinen: anderer: deutschen Staate möglich ist. Nicht nur die Gewohnheit hat viele, in ihrer Lebensführung nichts weniger als orthodoxe Elemente der Religionsgesellschaft in Darmstadt zugeführt, auch nicht nur die rastlose, irr den Mitteln nicht immer wählerische Agitation ihrer Führer, sondern auch die Fehler der Verwaltung der Hauptgemeinde, die sich, ohne sich zu rühren, solche Institutionen aus der Hand gleiten ließ, die gerade Vielen von der: neu eingetretenen Mitgliedern theurer waren, so die Schechita und die Chewra Kadischa. Vor allem war es aber die Stellerfrage, die Viele in die orthodoxe Gemeinde trieb, die sonst nie daran gedacht hätten. Der längst nothwendig gewordene Neubau einer Synagoge lud der Neligionsgemeinde eine Steuerlast auf, die jedes einzelne Mitglied drückten. Da nun die orthodoxe Religionsgesellschaft eine weit geringere Steuer erhob, so traten Viele ans der Gemeinde aus und zur Religionsgesellschaft über, die gar nicht auf dem Boden derselben standen. So an Mitgliederzahl und auch finanziell gestärkt, konnte sich die Orthodoxie ungestraft jede Provokation de: anderen Seite erlauben. Denn wie anders ist es zu nennen wenn jedem Schüler der hiesiger: höheren Lehranstalten, dessen Eltern dieser Gesellschaft angehören, anss Strengste untersagt wurde, den Religionsunterricht in der Schule zu besuchen weil derselbe vom Rabbiner und dem Kalltor der Hauptge meinde ertheilt wird; oder wenn die Lehrer der Laubgemeinde, die als Schochtim dem orthodoxen Rabbiner unterstell! sind, veranlaßt werden, den Rabbiner der Hauptgemeind: als Mitglied der großherzoglichen Prüfungskommission für israelitische Religionslehrer abzulehnen? Von anderer:, noch viel weitergehenden Provokationen werde ich später spreche::. Die Stellung der Orthodoxie wurde immer stärker, so daß während des langen Interregnums, das der endgiltigen Besetzung de^ Landrabbinats der Provinz Starkenbnrg voranging und de; durch das hohe Alter des Provinzialrabbiners von Oberhessen Dr. Levi, dort zeitweise eingetretenen Stagnation man der entscheidenden Schritt thun konnte und durch unermüdlichem Wühlen und Agitiren, das namentlich von auswärts, vor Mainz für Starkenburg und von Fulda für Oberhessen, unternommen wurde, die Vorstände der meisten Landgemeinden ge winnen und die Regierung durch fortwährendes Dränger dahin bringen konnte, eine Trennung der beiden genauntei Rabbinate in je ein liberales und ein orthodoxes auszusprechei und jeder Gemeinde anheimzugeben, welchem von beiden mar sich anschließen wollte. In einer in dieser Angelegenheit cu die Regrernng gerichteten Eingabe von orthodoxer Seite wart u. a. die Behauptung ausgesprochen, zwischen Orthodoxie um Reform beständen größere Gegensätze als zwischen Katholizismr: und Protestantismus! Die meisten Landgemeinde:: beide Provinzen schlösse!: sich den orthodoxen Rabbinaten an. Hie: bei zeigte sich eklatant ein großer Mangel in der Verwalt:::: der hessischen Gemeinden. In der hessischer: Selbstverwaltun kennt man das so wohlthätig wirkende Zweikammersystem nicht, weder in den Städter: noch auf den: Lande. Magistra und Stadtverordnete bilden eine gemeinsame Behörde, derer Vorsitzender der Bürgermeister ist. Dasselbe Verhältnis; ha inan auf die Verwaltung der jüdischen Gemeinden übe: tragen. Es giebt nur einen Vorstand, aber nicht wie in Preuße; daneben noch Repräsentanten. Die wichtigsten Beschlüss hängen daher oft von einer einzigen Person ab, denn der Bo: stand ist nicht der Gemeinde, sondern nur der Vorgesetzte Behörde, dem Kreisamt. Rechenschaft schuldig. Und so wurde i der That in der Frage des Anschlusses oft vor: einem einzige- Vorstandsmitglied, entgegen den Absichten der ganzen Gc meinde, der Ausschlag zu Gunsten des orthodoxen Rabbinat gegeben. Die Liberalen aber sahen dem wieder ruhig zr ohne sich zu rühren, und das verstärkte die Unzufriedenhel in den großen Gemeinden, namentlich in Darmstadt, die läng! schon ans anderen Gründen vorhanden war. Auf die Gründ dieser Unzufriedenheit komme ich in meinem nächsten Artikel zu sprechen. ^miti.

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