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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1902-04-18 · Heft 16 (18.4.1902) · p. Seite 185

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
66 (1902)
Issue
Heft 16 (18.4.1902)
Date
1902-04-18
Page
Seite 185 (sequence 7)
Language
German
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185 i eit in Preußen nicht beigetragen hat, bedarf insbesondere für die letzten Dezennien keines Nachweises. Wie anders dagegen ul den süddeutschen Staaten, insbesondere in Württemberg und Baden! Mit Stolz gedenke ich noch heute, nach mehr als e nem Menschenalter, der Rede, mit der ein württembergischer cnltusminister, der edle von Golther, eine Versammlung indischer Delegirten, die zur Berathnng eines neuen Versstsungsstatuts für die israelitische Kirche Württembergs vom uönig berufen worden war, eröffnete, in deren Eingang er t e erhebenden Worte sprach: „Ich freue mich, daß die kleine i raelitische Religionsgelneinschaft ebenbürtig den großeil u ristlichen Gemeinschaften zur Seite steht." Als einen nicht minder großen Mangel in dem preußischen . ndengesetz müssen wir die rechtlose Stellung des Rabbiners ezeichnen, da alle Rechte, auch in religiöser Beziehung, in der v und des omnipotenten Vorstandes und der Repräsentanten l ereinigt sind, während der Rabbiner, der wichtigste Vertreter und Träger der Religion, meist der einzige Sachverständige, h mit den Brosamen begnügen muß, die vom^ grünen Tische r Verwaltung für ihn herabfallen. Wer wird solchen Anstand o einen normalen, gesunden bezeichnen wollen! Was will es dagegen sagen, daß nach der Darlegung nes Aussatzes ein Rabbiner sich auch einmal einer vorwärtslängenden Gemeinde als ein Hemmschuh erweist! Wäre dies u unwürdigerer Zustand, als wenn eine reformistisch an- .legte Gemeinde einen orthodoxen Rabbiner sich erwählt in m Gedanken, daß sie ihre scholl gefaßten reformatorischen Beschlüsse wie ein Damoklesschwert über seinem Haupte schweben ißt, oder sich mit dem Gedanken tröstet: Der Bien muß? wahrlich, der Gegenstand kann und wird nicht eher von der lgesordnnng schwinden, als bis die Frage im Sinne der ürde und der Ehre des Rabbinerstandes und somit auch der eligionsgenossenschaft gelöst sein wird. iVI. 8. Air Iujläiide der Juden in Kessen. i. Cirkular vom ül. Januar brachten fünf voll den acht Vorstandsmitgliedern der israelitischen Religionsgemeinde der Haupt- und Residenzstadt Darmstadt, ünlich die Herren Carl Beer, Dr. med. Blumenthal, L. Kahn, Dr. jur. Lob und Ludwig Trier, voll denen r Letztgenannte erster und der zuerst Genannte zweiter Vorender des Vorstandes war, den Gemeiudemitgliedern zur nntniß, daß sie all das großherzogliche Kreisamt Darmstadt e Mittheilung ihrer Mandatsniederlegung gelangen ließen, s Grund für diesen Schritt führten sie nur an, daß die unbsamen Vorkommnisse innerhalb des Vorstandes, die scholl r mehr als zwei Jahren bei den damals dem Vorstande anßörenden lvier voll fünf) Unterzeichnern des Cirkulars denben Elltschlnß hervorgerllfen hatten, inzwischen die gleichen blieben seien. Welcher Art sind nun diese Vorkommnisse, fragt sich der lßenstehende erstaunt, daß sie zu einem so ungewöhnlichen stritte führen, daß die Majorität vor der Minorität zurückicht? Sind es wichtige prinzipielle Gegensätze, wie die - ellnttg zur Interpellation Peltasohn im preußischen Landtage, zur Demission des Kölner Gemeindevorstandes geführt hat; oder sind es andere prinzipielle Fragen, wie die nach Einführung eines Sonntagsgottesdienstes, die die Berliner Gemeinde, oder einer Orgel, die wiederum die Kölner in Aufregung erhält, oder ist es etwa, was hier noch am leichtesten verständlich wäre, die Frage, ob liberal oder orthodox, wo die süddeutsche Orthodoxie ihre eifrigsten und kampfesfrohesten Vertreter hat? Ach nein, mit Grundsätzen hat sich die Milloritüt, vor der die Majorität jetzt die Segel nun schon zum zweiten Male gestrichen hat, nie abgegeben. Alle jene Fragen sind hier längst gelöst. Orthodoxe und Liberale sind sogar gesetzlich getrennt, die Synagoge besitzt seit Jahrzehnten eine Orgel, gemischten Chor und reformirten Gottesdienst, der aber nicht einmal am Sabbath besucht wird, am Sonntag daher noch viel weniger auf Besuch rechnen dürfte. Der Grund Liegt vielmehr in kleinlichen, gehässigen Zänkereien, in fortgesetzten Angriffen persönlicher Art, denen die Nerven der nun zttrückgetretenen Vorstandsmitglieder nicht mehr Stand zu halten vermochten. Um das zu verstehen, muß man die Entunckelung der Verhältnisse kennen, nicht nur in Darmstadt, sondern im ganzen Großherzogthum Hessen. Und da ich annehme, daß die Schilderung derselben, die für den Chronisten keine angenehme Ausgabe ist, lehrreich auch für andere Gemeinden sein kann, so komme ich gern der Aufforderung nach und will versuchen, eine Schilderung der Zustände der Inden zunächst innerhalb der Stadt Darmstadt und voll da ans derjenigen im übrigen Hessen zu geben. Wie vielleicht manchem Ihrer Leser noch ans einem früheren Jahrgange dieser Zeitung erinnerlich, hatte Ende der zwanziger Jahre des vorigen Jahrhunderts Leopold Znnz große Allssicht, das Amt eines Landrabbiners voll Hessen zu erlangen. Allein die Furcht vor Neuerungen im Gottesdienst, die man bei der Berufung von Zunz zu gewärtigen hatte, veranlaßt eine Anzahl voll Anhängern des Alten bei der Regierung vorstellig zll werden, und so wurde die für Darmstadt beschämende, für die Wissenschaft des Jndeuthnms, der Zunz nunmehr allein seine Kräfte widmen konnte, aber vielleicht um so erfreulichere Wirkung erzielt, daß ihm Dr. Auerbach vorgezogen wurde. Der Vorgang ist typisch geblieben. Im Laufe der seitdem verflossenen siebzig Jahre haben sich einzelne hessische Inden oder ganze Gruppen von solchen so und so oft an die Kreisämter oder an das Ministerium gewendet, um von diesen eine Entscheidung in ihren inneren Streitigkeiten zu verlangen, was nicht zum Ansehen der jüdischen Gemeinden und ihrer geistlichen und weltlichen Vertreter beitrug. Derselbe Dr. Auerbach, der damals durch Intervention der Regierung das Landrabbinat erhielt, ist später auf Antrag von Mitgliedern der Gemeinde Darmstadt von der Negierung seines Amtes im Disziplinarverfahren entsetzt worden. Während des nun folgenden Interregnums, in dem der erst vor zwei Jahren verstorbene Lehrer Mannheimer das Rabbinat verwaltete, wurden alle Neuerungen, die all Auerbach einen scharfen Gegner gehabt hatten, eingeführt, wie sie hellte noch zu Recht bestehell. Die Orgel wurde durch einen feierlichen Festgottesdienst von Dr. Leopold Stein ans Frankfurt eingeweiht. Die Gellleinde war damals vollkommen einheitlich; e^ war die Zeit des allgemeinen religiösen Aufschwungs, wo alles liberal gesinnt war und dieser Gesinnung auch in der würdigen Ausgestaltung des Gottesdienstes Ausdruck verlieh. Diese Zu-

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