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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1902-04-18 · Heft 16 (18.4.1902) · p. Seite 184

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
66 (1902)
Issue
Heft 16 (18.4.1902)
Date
1902-04-18
Page
Seite 184 (sequence 6)
Language
German
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184 früher die vom Generalgonverneur Bobrikow im Jahre 1900 unterdrückte Helsingforser Zeitung „Nha Prassen" redigirt hat, Näheres. Derselbe veröffentlicht nämlich in der dänischen Zeitung „Politiken" einen warmgefühlten Aufruf an die jüdischen Gemeinden aller Länder, um ihre Aufmerksamkeit auf die überaus schwierige Situation der Juden in Finnland zu lenken. In Finnland besteht noch immer das schwedische Gesetz vom Jahre 1872, welches durch eine Verordnung vom Jahre 1806 ergänzt ist. Diesen Bestimmungen gemäß dürfen sich fremde Juden nicht in Finnland niedertaffen. Die 800 in Finnland lebenden Juden sind uichtfinnläubische Staatsbürger, obgleich die meisten von ihnen im Lande geboren sind; sie leben „auf Paß", wie der technische Ausdruck lautet, und dürfen nicht außerhalb der ihnen zum Aufenthalt zugewieseneu Städte wohnen. In den betreffenden Städter: dürfen sie nur selbstverfertigte Waareu verkaufen. Auf verschiedenen Landtagen in den siebziger und achtziger Jahren wurde der Versuch gemacht, die Lage der Juden zu bessern. Diese Versuche scheiterten indessen an dem Widerstande der Geistlichkeit und Bauern. Im Jahre 1887 wurde die fiunländische Negierung bei Kaiser Alexander 111. um eine Lösung der Judenfrage vorstellig, aber ohne Erfolg. Zwei Jahre später erließ die fiunländische Regierung ein ganz merkwürdiges Dekret, durch welches unter anderem bestimmt wurde, daß die im Lande ansässigen Juden jährlich 80 Reichsmark für einen russischen Pas; und für einer: alle sechs Monate zu erneuernden Aufenthaltsschein zahlen sollten. Die Juden sollte:: sich nur in gewisser: Stadtvierteln aufhalten, und das Merkwürdigste vor: allen:, es wurde bestimmt, daß die Kinder jüdischer Familien, welche heirathen oder ihre Hennath verlassen oder in den russischen Wehrdienst treten, das Aufenthaltsrecht verlieren. Die öffentliche Meinung empörte sich indessen, und die unsinniger: Maßregeln sind nie in ihrer Strenge ausgeführt worden. 4 Die Verhältnisse in den vor: Baron Hirsch gegründeter: arg ent irrischen Kolonien werden öfter, namentlich in hebräischen Blättern, sehr schwarz geschildert. Unter dieser: Umständen ist eirr uns zur Verfügung gestellter Brief des Gouverneurs der Provinz Santa-Fö an Herrn Miguel Cohan, Administrator der Kolonie Moisesville, vor: besonderem Interesse, der in wörtlicher Uebertragnug also lautet: Santa - Fö, 28. Januar 1602. Geehrter Herr! Ter Dmnäuemninister Herr Dr. Aldao hat nur nach dem Besuche in Ihrer Kolonie einen sehr befriedigenden Bericht über die durch Ihre intelligente Verwaltung erzielten Fortschritte erstattet, welche in sehr praktischer Weise das Problern der Kolonisation gelöst hat, welche anläßlich früherer Versuche so vielen Hindernissen begegnete. Ihre Gesellschaft hat eine glänzende Anlage verwirklicht, indem sie für einen sehr mäßigen Preis eine große Landfläche erwarb, die vo:: erster Qualität für den Alfalsaban (Klee) und gleichzeitig vortrefflich für den Anbau von Eerealien ist, wie dies irn Allgemeinen bei den Feldern im nördlichen Theile der Provinz der Fall ist. Ich spreche Ihnen meine wärmsten Glückwünsche ans über die Art, wie Sie die Viehzucht mit der Agrikultur kombinirt haben, ine den: Sie jedem Kolonisten eine gewisse Anzahl Vieh zutheilten. Die verständnißvoll ausgebentete Viehzucht sichert den Ackerbauern unabhängig von der Getreideernte ihre Existenz und ein gutes Einkommen durch den Verkauf der Milchprodukte und des Futters, welches die Alfalfa liefert. Durch die vorsichtsvolle Maßnahme, daß Sie im Voraus einen Theil des jungfräulichen Bodens aufackern, welchen die Einwanderer bebauen sollen, die in den Kolonien Ihrer Gesellschaft sich niederlasseu ersparen Sie denselben unnütze Ausgaben und — was nächtiger ist — d: i Zeitverlust, den sie ohne diese Vorsicht erleiden würden, indem da^ erste Jahr nur zum Aufbrechen des jungfräulichen Bodens verwende werden konnte. Während hingegen, indem Sie der: Bode:: für d e Einwanderer vorbereiteten, diese den Erfolg ihrer Arbeit und du' Früchte der Ernte sofort vom ersten Jahre ihrer Niederlassung an g nießen können. Da dieses Jahr in den Kolonien des Westens und Nordens der Provinz die Getreideernte — durch die Trockenheit — verloren itz. befinden sich die Ackerbauer, welche blvs Getreide und Leinsaat ll stellten, in einer so schwierigen Lage, daß die Regierung sich dam l beschäftigen muß, ihnen Mittel und Saatgut zu liefern, damit s r wenigstens in: nächsten Jahre eine Ernte haben. Diese Ackerbaus könnten danach viel von den: Beispiele lernen, welches Sie denselben in der Kolonie Moisesville geben, indem Sie die Viehzucht mit dei i Getreidebau vereinigen, und indem Sie einen Theil der Felder drr Alsalfaknltur widmen, wie Sie es in den Kolonien ihrer Gesellscha l thun. Hierdurch sehen Ihre Kolonisten, trotzdem die Getreideernl. vollständig verloren ist. ihre Existenz gesichert und erziele, eil: gutes Einkommen, dank den Erzeugnissen der Milchwirtl schaff und der Alfalfa, die sie zu guten Preisen verwerthen. Erlauben Sie mir auch Ihnen zu sagen, daß die befriedigenden Resultate derKolonieu ihrer Gesellschaft zur Genüge beweisen, daß die Felder im Norden dieser Provinz — wenn sie verständig bearbeite werden — ebenso gute Ergebnisse liefern wie die des Südens, b sonders wen:: der Alfalfabau eingeführt wird. Empfangen Sie demnach meine Glückwünsche für das guN Gelingen dieser Unternehmung und für die gute Organisation Jhrcr Verwaltung in all ihren Einzelheiten. Ich würde Ihnen dankbm sein, wenn Sie gefälligst diese Glückwünsche den Herren Direktor:! Ihrer Gesellschaft übermitteln wollten, der ich gern vollständig Gerechtigkeit widerfahren lasse. jgez.) Bdo Jturraspe. Gouverneur. Die rechtliche Stellung des Rabbiners in den altpreutzischen Gemeinden. der ans dem jüngsten deutstl israelitischer: Geineindetage ein erschöpfendes Refen! über den die Stellung des Rabbiners betreffender: Antrag des Rabbinerverbandes erstattet hat, hat auch in Nummer idieses Blattes über die in Rede stehende Frage eingehend sich geäußert. Um so gerechtfertigter dürfte es daher erscheine! wenn Schreiber dieses, dem, wie so manchem anderen Depu tirten, bei der Verhandlung über diesen Gegenstand durch der schleunigen Schluß der Debatte die Gelegenheit zur Darlegung seiner Anschauungen entzogen war, in diesen: Blat ' hierzu das Wort ergreift. Freilich spreche ich rächt irn spezielle?! Sinne des Wortes pro llomo, da ich in einer Provinz unsere engeren Vaterlandes amtire, in der der Rabbiner vollauf m l den Rechten ausgestattet ist, die vom Rabbinerverband erstre!' werden; aber im weiterer: Sinne spreche ich dennoch pro cion- > -- für das Haus Israel, dessen Ehre und Würde mir rn t dieser Frage eng verknüpft erscheint. Die Misöre wurzelt unleugbar in dem preußischer: Inder gesetz von 1847, das insbesondere an zwei große:: Nebel r krankt. Zunächst, daß dies Gesetz die preußische Judenheit m Partikel, Einzelgemeinden, ausgelöst, die jedes Zusammen Hanges entbehren. Hat doch das Lasker'sche Anstrittsgesetz du letzten Konsequenzen hieraus gezogen, indem es, den Infam menhang unter den preußischen Gemeinden völlig zerreißend sie sogar in lauter einzelne Konfessionen aufgelöst hat. Da! dieses Zur Mehrung der Würde und des Ansehens der Juden

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