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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1902-04-18 · Heft 16 (18.4.1902) · p. Seite 183

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
66 (1902)
Issue
Heft 16 (18.4.1902)
Date
1902-04-18
Page
Seite 183 (sequence 5)
Language
German
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183 es gcer von Völker^ >el di> afstelln ilduni genüht Aus r di^;idens- Zsrael lanitüt d nnt> 'undel erregt ile degesügt, ichnnq l)lackeii ihre uttgei ils ii zurück Allerngen niiger heileu rr de jeniac Lölkes »erun r un läreni g. wi )samc ld, bi l tritt ^ril. luse rn a ld de Jahr len n 1 de: , gil c der sicher sicher »nner lleger ftliche 'önigdaher ß die indischen Lehrerseminarien, die zur Abnahme der Volksschulehrerprüfung und zur Ausstellung des Befähigungszeugnisses zumILehramt berechtigt sind, auch das Recht zur Ausstellung des Befähigungszeugnisses für den einjährig-freiwilligen Dienst erhalten. Die Kommission beschloß nach längerer Debatte, die Petition der Staatsregierung als Material zu überweisen. Wie bekannt, wurde die Frage schon vor zwei Jahren bei Berathung des Kultusetats im Abgeordnetenhaus von dem inzwischen vertorbenen Abgeordneten Sänger allgeschnitten. Die Antwort des damaligell Ministerialdirektors Kügler war damals eine ablehnende. Aber die Lehrer haben Recht gehabt, sich dabei licht zu beruhigen. 4 Jetzt erst wird durch das stenographische Protokoll der etzten Debatten in der Kammer der Erlaß der hessischen Negierung gegen die Antisemiten bekannt, der vor zwei Jahren o viel Staub aufwirbelte. Er lautet: „Der Oberstaatsanwalt bei dem groscherzoglichen Oberlanbespricht an den Herrn Ersten Staatsanwalt am großherzoglichen Landpricht der Provinz Starkenbnrg. Unter Rücksendung der mit Bericht vom 6. Dezember l. I. vorplegten Akten empfehle ich im Austrage grobherzoglichen Ministeriums des Innern und der Justiz laut dessen hoher Verlegung vom 16. Dezember 1890 zu Nr. M. I. 31 789 Ihnen und urch Ihre Vermittelung den großherzoglichen Amtsanwälten all, der Lntisemitenbewegung im Odenwalde sorgfältige Beachtung zu schenken, pgen strafbare Ausschreitungen mit Rücksicht auf die Störung des ffentlichen Friedens sofort und strenge einzuschreiten, die entsprechende Bestrafung, eventuell aus dem Wege des Jnstanzenzuges, herbeiuführen und da, wo es sich um Beleidigungen der Israeliten als olcher handelt, nach Erheben des Strafantrags, auf dem Wege der ffentlichen Klage vorzugehen. Dell Amtsanwälten insbesondere ist ufzugeben, den Ersuchen und Anträgen der Verwaltung und Polizeiehörden besondere Beachtung zu schenken und genau nach Maßgabe es Amtsblattes Nr. 20 von 1879 zu Verfahren, wobei ich daraus ansnerksam mache, daß auch die Verwaltungsbehörden angewiesen werden sollen, ans die antisemitische Bewegung ihr besonderes Augenrerk zu richten. Bezüglich der angeblichen Verfehlungen des Apothekers Meyer n Reichelsheim, der vor Ankauf in jüdischen Geschäften allgemein pwarnt und gegen die Israeliten ausgereizt haben soll, halte ich noch Erkundigung bei der Lokalpolizeibehörde für angezeigt und lade Sie in, demgemäß zu verfahren und eventuell Einschreiten zu veranlassen, leber wichtigere Vorfälle ist sofort Bericht all Sie und demnächst durch Ne all mich zu erstatten." Die Antisemiten sprachen immer nur in leicht zu dnrchhauender Absicht von dem Erlaß des Oberstaatsanwaltes, tzigen Generalstaatsanwalts Schlippe. Der Justizminister rklärte aber ausdrücklich, daß die Verantwortlichkeit für iesen Erlaß das Ministerium trage, denn, wie der Wortlaut rkennen läßt, ist der Oberstaatsanwalt nur im Aufträge des amaligen Ministeriums thätig geworden. „Er habe damals acht an der Spitze der Justizverwaltung gestanden, er sei also irr diesen Erlaß nicht verantwortlich — übernehme aber die olle Verantwortlichkeit dafür." 4 Der offiziöse rumänische Dementirapparat ist in vollem wange. Glücklicherweise glaubt kein ernsthafter Mensch mehr lesen Stimmen. Man kann sich denken, daß die energische Stellungnahme der Presse in Deutschland und England gegenüber dem Gewerbegesetz und die Nachrichten über die Ausoanderungsbewegung in Bukarest sehr empfindlich berührt -aben. Die Wirkung war, daß die Polizeiorgane angewiesen wurden, alle Versammlungen von Juden zwecks Organisirung der Auswanderung rücksichtslos zu verhindern. Dabei kamen Mißgriffe vor, und es wurden zugleich Zusammenkünfte zu religiösen Zwecken verboten. Die Absicht der Regierung ist doch, im Augenblick unter allen Umständen eine Auswanderung, die die Aufmerksamkeit Westeuropas erregen würde, zu verhindern, bis neue finanzielle Transaktionen zum Abschluß gelangten. Gleichzeitig würde eine Auswanderung jetzt den Häuserkrach und die bedrohte Lage der Pfandbriefinstitute verschlimmern. Das Kabinet verweigert aber trotzdem jede bindende Interpretation des Gesetzes, um für die Zukunft freie Hand zu haben. Daß die durch das Gewerbegesetz arbeitslos gemachte jüdische Bevölkerung Rumäniens der Regierung den Gefallen thun wird, dennoch in dem schönen Lande zu bleibell, erscheint sehr unwahrscheinlich. Nicht einmal die vagen Versicherungen der Minister werden sie zurückhalten, noch weniger die Mittheilungen über die Audienz des Bukarester Predigers Dr. Beck beim König Karol. der sich persönlich sehr entgegenkommend geäußert haben soll, irgend eine positive Aeuderung jener verderblichen Bestimmungen zur Zeit jedoch nicht in Allssicht stellen konnte. Unter diesen Umständen hat die folgende Note der „Agenee Roumaine" nur noch symptomatische Bedeutung: „Die von geringem Wohlwollen eiugegebene, auf Entstellung des Sinnes des neuen rumänischen Gewerbegesetzes zurückzuführende Meldung einiger ausländischer Blätter von einer unter den rumänischen Juden bestehenden Answandernngsbewegung entbehrt jeder tatsächlichen Grundlage. Solche Artikel sind um so bedauerlicher, als sie, wie vor einigen Jahren der Fall war, eine ungesunde Erregung der Gemüther und die Bewegung, die sie als vorhanden bezeichnen, wirklich Hervorrufen könnten. Eine derartige Bewegung besteht im gegenwärtigen Allgenblicke nicht, es liegt für das Vorhandensein einer solchen kein Grund vor." Diese Abwehrnote der halbamtlichen rumänischen Nachrichtenagentur schießt, wie ein deutsches Blatt treffend bemerkt, an dem Kern der Sache vorbei. Befehdet werden in den Blättern nur die Härten des neuen rumänischen Gewerbegesetzes, das die „fremden", d. h. die jüdischen Handwerker und Gewerbetreibenden Rumäniens zu Gunsten der nationalrumünischen Bernfsgenossen schwer benachtheiligt. Die Frage, ob das Gesetz eine Auswanderungsbeweguug im Gefolge haben wird oder nicht, hängt natürlich eng damit zusammen. Daß das Gesetz den ehrlich arbeitenden jüdischen Einwohnern Rumäniens starke Schädigung znfügt, wird auch innerhalb der rumänischen Regierung eingesehen, sonst wäre es unverständlich, weshalb der Landwirthschastsmiuister Missir sich veranlaßt gefühlt hat, beschwichtigend zu erklären, man werde die Ausfuhrnngsbestimmungen derart abfasfen, daß das Gesetz dadurch gemildert werden wird. Einer solchen Versicherung, die immerhin zweifelhafter Natur ist, hätte es ja nicht bedurft, wenn nicht die rumänische Regierung, der chauvinistischen Handwerkerbewegung nachgebend, die Bestimmungen des Gesetzes von vornherein zu straff gespannt hätte. Der Hintergedanke, der die rumänischen Offiziösen jetzt veranlaßt, abzuwiegelu, ist einfach der, die Sache bis zum Winter zu verschleppen, wo das Klima die Answandernngsbewegung erschwert, wo nicht überhaupt vereitelt. Es ist gut, daß dieser edle Hintergedanke rechtzeitig ausgeplaudert wurde. 4 Ueber die Lage der Juden in Finnland erfahren wir durch einen einheimischeil Publizisten Dr. Axel Lille, der

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