Mannheim
Compact Memory

Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1902-04-11 · Heft 15 (11.4.1902) · p. Seite 172

Scan of the page
Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
66 (1902)
Issue
Heft 15 (11.4.1902)
Date
1902-04-11
Page
Seite 172 (sequence 6)
Language
German
Belongs to
journal issue
OCR quality
95% known words query
IRI
…/3224737-3228473-3228489--58545-3294999
Visual Library
page viewer of the UB Frankfurt

No entity mentions on this page.

OCR text

172 abgewirthschastet hat wie heute in der Reichshauptstadt." Wir nehme» mit aufrichtigster Genugthnung Notiz von diesem schönen Bekenntniß einer deutschen Mannesseele. Ungarn trauert um einen seiner hervorragendsten Staatsmänner, um Coloman Tisza. Auch die Juden Ungarns widmen dem großen Mann den Zoll aufrichtigster Anerkennung. Während seiner Ministerzeit spielte sich der Tisza-Eszlürer Prozeß al>. Damals erhob in geradezu niederträchtiger Weise die Reaktion ihr schamloses Haupt und schleuderte die freche Lüge des Ritualmordes in die aufgeregten Pöbelmasseu. Tisza, der Führer der liberalen Partei, und selber vom Liberalismus durchdrungen, war der feste, unverrückbare Damm, der die schmutzigen Flutheu der klerikalen Schlammgewässer erfolgreich aufgehalten hat. Schon diese eine, wirklich große That sicherte ihm die Unsterblichkeit. Aber auch sonst trat er in seiner ganzen parlamentarischen Laufbahn stets mit voller Entschiedenheit für das gute Recht der Juden ein, die er als treue Söhne des Laterlandes erkannt hatte. Die europäische Presse hat noch immer nicht begonnen gegen die entsetzlichen Zustände in Rumänien das öffentliche Gewissen auszurufen. Inzwischen sind die beiden Gesetze, von denen wir wiederholt berichtet, angenommen worden. Die Aufregung der Jude», namentlich der jüdischen Handwerker, ist eine ungeheure, und Viele tragen sich mit der bestimmten Absicht, ihr Geburtsland zu verlassen. In den Synagogen haben bereits Versammlungen stattgefunden, um diese unfreiwilligen Auswanderungen zu organisiren. In dem Distrikt von Bacau sind die ärmsten dieser beklagenswerthen Menschen so verzweifelt, daß sie in des Wortes verwegenster Bedeutung zum Wanderstab greifen wollen, weil ihnen die Mittel zur Eisenbahnfahrt fehlen. Die rumänische Regierung ist nun ihrerseits daraus bedacht, keinen neuen Skandal durch diese sich widerholende Massenauswanderung hervorzurufen; sie hat daher, wie der „Evenimental" vom 23. März berichtet, ein Rundschreiben an die Ortsbehörden erlassen, in dem sie ihnen anbefiehlt, auf diese geplante Massenauswanderung ein scharfes Auge zu haben, namentlich die Gruppenführer sorgfältig zu beobachten. Ferner hat die rumänische Regierung die Benutzung der Synagogen für Auswandererversammlungen verboten. Fürwahr, diese rumänische Regierung schlägt alle Rekords. Erstens erklärt sie die seit Jahrhunderten angesessenen Juden für Fremdlinge, entzieht ihnen alle staatsbürgerlichen und alle natürlichen Rechte, verschließt ihnen jede Möglichkeit einer Erwerbsthätigkeit und verwehrt oder erschwert diesen „Fremdlingen" sogar, dieses herrliche, streng verfassungsmäßig regierte Land zu verlassen. Um die berühmte Vertragsbestimmnng im Berliner Frieden von 1878 bekümmert sich kein Diplomat in Europa mehr, am wenigsten ein rumänischer Minister! * Die von Mr. Balfour gelegentlich der Adreßdebatte im englischen Unterhause den Antialienisten zugesagte Einsetzung einer Kommission zum Studium der Fremdenfrage ist. wie wir bereits gemeldet, durch ein königliches Dekret erfolgt. Die Kommission besteht aus sieben Mitgliedern, und zwar dem Baron James Hereford, dem Lord Nathaniel Rothschild, dem Unterstaatssekretär Sir Edward Digby, dem berühmten RechtSgelehrten Alfred Lyttelton, dem Magistratssekretär William Vallance, und den beiden bekannten Antialienisten, dem Major Evans-Gordon und dem Hauptredner auf der berüchtigten Versammlung im People Palace, Mr. Henry Normann. Die der Kommission gestellte Aufgabe ist sehr weitgehend. Nicht nur soll sie die Fremdenfrag« allseitig studiren, sie soll auch Gesetze zur radikalen Lösung derselben Vorschlägen. Daß im Gesetze nicht nur von Vorsichtsmaßregeln für die Zukunft, sondern auch von Heilmitteln für die Vergangenheit gesprochen wird, beweist daß mau in England eventuell selbst nicht vor einer Vertreibung der bereits eingewanderten Fremden zurückschrecken würde Uebrigens ist im Dekret von einer Austreibung einzelner Fremden oder ganzer Gruppen derselben direkt die Rede. Unsere pessimistische Auffassung erhält noch eine Stütze durch die Thatsache, daß die Kommission angewiesen ist, auch die in den englischen Kolonien gegen die Fremden erlassenen Gesetze zu studiren Unter „englischen Kolonien" kann nur Australien gemeint sein, dessen einzelne, völlig unter dem Einfluß der großen Arbeiterverbände stehende Parlamente überaus feindselige Gesetze gegen die Einwanderung von Chinesen erlassen haben Es ist bezeichnend, daß die englische Regierung die in London einwandernden Europäer mit den Angehörigen der gelben Rasse auf eine Stufe stellt. Erwähnt muß jedoch werden, daß die englischen Juden die Einsetzung der Royalkommission mi Eenngthuung begrüßen. Sie hoffen, daß durch dieselbe die wilde Agitation auf der Straße aufhören werde. Auch di, Zusammensetzung der Kommission beunruhigt sie kaum, da in derselben nebst den beiden schlimmen Demagogen Gordon und Normann anch Lord Rothschild nebst dem judenfreundlichen Magistratssekretär von Whitechapel. Mr. Vallance sitzen. Groß Hoffnung wird auch auf Mr. Alfred Lyttelton gesetzt, der eine der größten Juristen Englands ist, und von dem erwartet wird daß er die Leidenschaft und die vorgefaßte Meinung der beider antialienistischen resp. antisemitischen Kommissionsmitglieder zi dämpfen wissen werde. Im klebrigen verlassen sich die eng lischen Juden aus ihre gute Sache und sind überzeugt, daß di Kommission nur bei einiger Unparteilichkeit zu dem Resulta kommeil müsse, daß es in England überhaupt keine Fremdenfrage höchstens nur eine Wohnungsfrage giebt. sLM; Nochmals -er neunte Gemein-etag. Von Landgerichtsrath Loewe. err Rabbiner Dr. Vogelstein-Stettin hat in Nr. 13 dieser Zeitung den abgelehnten Theil des Antrages der Rabbinerverbandes in modifizirter Form zur Annahme empfohlen. Es gereicht mir zur besonderen Genugthuung, daß er dabei meinen Ausführungen über die Unvereinbarkeit des ab gelehnten Antrages init dem Sinn und der Absicht des Ge setzes vom Jahre 1847 nicht entgegengetreten ist und auf die Jnopportnnität eines Strebens nach Gesetzesänderung in noch schärferer Weise als ich hingewiesen hat. Einzelne seiner Be merkungen geben mir jedoch zu einer Erwiderung Anlaß. Da mit aber meinen Erörterungen in dieser Zeitung nicht eine Be deutung beigemessen werde, die ihnen nicht zukommt, so schicke ich voraus, daß der Vorstand der Berliner Gemeinde, welchem ich angehöre, ihnen durchaus fernsteht.

Text as recognised by OCR (ABBYY FineReader), without corrections. Entity mentions: TagMe (2021); their positions were matched to this text again.