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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1902-04-04 · Heft 14 (4.4.1902) · p. Seite 159

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
66 (1902)
Issue
Heft 14 (4.4.1902)
Date
1902-04-04
Page
Seite 159 (sequence 5)
Language
German
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159 .roße Umsicht und Sorgfalt und giebt dem Besitzer fast das ,anze Jahr hindurch vollauf zu thun. Im Gegensatz zu mancher irdischen Bauernfamilie in Argentinien und Palästina, wo nur ia8 Familienoberhaupt auf dem Felde arbeitet, werden auf >t'N jüdischen Tabakpflanzungen irr Südrußland sämmtliche Familienmitglieder einschließlich der achtjährigen Knaben zur Marbeiterschast herangezogen. Aus diesem Grunde läßt sich >ie vortheilhafte äußere Erscheinung des jüdischen Tabakslanzers erklären, welcher durch seine starke, breitschulterige Gestalt und seine gesunde braune Gesichtsfarbe sich boir seinen - brigen Glaubensgenossen unterscheidet. Die Erträgnisse >is dem Tabakbau sind relativ sehr günstig, wenn schon die -reise gegen früher erheblich zurückgegangen sind. Dieselben etragen acht Centner Tabak pro Hektar bei einem Durchhnittspreise von 44 Rubel Pro Centner. Davon gehen ab Rnbel Pacht und 150 Rubel Arbeitslöhne, so daß der nternehmer 167 Rubel pro Hektar reinen Ueberschuß zurückrhält. In den meisten Fällen kommt zu diesem Reingewinn och der Arbeitslohn hinzu, den der Besitzer mit Hilfe der Mitglieder seiner Familie sich selber erwirbt. Leider sind aber ie den Juden zur Verfügung stehenden, in der unmittelbaren ähe der Städte gelegenen Ländereien ganz geringfügig, und a ihnen der Erwerb und selbst dis Pachtung von Grund und öden außerhalb der Städte verboten ist, so übersteigt der mfang einer jüdischen Tabakplantage selten IV2 Hektar, aher sind die jüdischen Tabakbauern bestrebt, das undankare Rußland, das ihnen jede Bewegungsfreiheit nimmt, und e hindert, sich im Schweiße ihres Angesichts durch nützliche nd produktive Landarbeit zu ernähren, zu verlassen und in j rgentinien, Kleinasien und in jüngster Zeit auch in Palästina l n neues Feld für ihre Thätigkeit zu suchen. Das ist die j Wirkung der Maigesetze, durch welche Rußland eine große nzahl arbeitswilliger Juden zur Auswanderung in die Fremde eibt. Die Israeliten Rumäniens sind noch immer in tiefer ivrgniß wegen der zwei dem Büreau der rumänischen j nnmer übergebenen Gesetzesvorschläge, nämlich der Vorschlag er die ländliche Polizei durch den Minister des Innern, j irelian, und der andere über das Gesetz der Handwerker rch den Handelsminister, Missir. Es scheint nach den letzten I ichrichten, daß die Kommission, welche den ersten dieser Vor- I' läge Prüft, bedeutende Veränderungen vornehmen wird. 4 m kennt noch nicht den bestimmten Text, den sie ausgearbeitet doch folgen hier die von der Kommission in der Ueber- I' stimmung mit dem Minister angenommenen Abänderungen: Der ursprüngliche Vorschlag entzieht den Fremden das Recht, I>> »tliche Niederlassungen in den Landgemeinden zn haben und zwar >4 ingeschäste, Spezereihandlungen, Bäckereien u. s. w. Nach dein W> >en Projekt haben die Fremden bas Recht, jedes Gewerbe zn bebe», ausgenommen ist der Handel mit Branntwein. Dennoch > „»an keine Brennereien, Bäckereien, Spezereihandlungen n. s. w. ,e vorhergegangene Erlaubniß des Genieinderaths und Gutheißung Präfekten (Art. 40) betreiben. Man begreift, daß diese letzte Bedingung fast einem Verbote des Gebebetriebes für die jüdische Bevölkerung gleichkommt. In ihrem Mck würde sich diese noch zufrieden geben, wenn man mit einer II ->d nicht wegnehme, was man mit der anderen gewährt hat. Man heile: Der Artikel 46 sagt: Der Verkauf von Nahrungsmitteln und leidungsgegenständen ist in den öffentlichen Niederlassungen ver- Mvn. Das ist soviel gesagt, daß ein Wirth in seinem Gasthaus oder Besitzer einer Herberge in seinem Lokal nicht das geringste Geschäft machen kann rc. Doch die schwerste durch die parlamentarische Kommission cingefügte Veränderung im Gesetze ist die folgenlos: „Die Fremden, welche sich in einer ländlichen Gemeinde niedergelassen haben, sind gehalten (unter der Strafe, als Landstreicher betrachtet zu werden), in einem Zeitraum von sechs Monaten sich eine gesetzliche Erlaubnitz zu erwirken, falls sie keine besitzen. Diejenigen, welche ihren Wohnort verändern, müssen mit einem von der Behörde des verlassenen Ortes ausgestellten Zeugniß über ihre gute Führung versehen sein. Es ist klar, daß es den Juden sehr schwer sei» wird, ein derartiges Zeugniß zu erlangen. Der Artikel 24, welcher die Austreibung der Fremden, welche die Sicherheit des Staates bedrohen, gestattet, ist weil er der Willkür der Regierung zu viel Vorschub leistet, unterdrückt worden. Der Gesetzvorschlag über die Handwerker ist auch lebhaft angegriffen worden; in gewissen Stellen findet man ihn sehr verändert; die Handwerkervereinignngen haben vorgeschlagen, merkliche Veränderungen hineinzutragen; sie haben eine Abordnung zu Herrn Missir gesandt, um ihn mit ihren Wünschen bekannt zu machen. Die Blätter melden, daß Herr Missir die Handwerksabordnung freundlich empfangen habe. Das Jn-Erwägung» Ziehen der durch diese Abordnung vorgeschlagenen Amendements heißt so viel als die reine und einfache Vertreibung von Tausenden jüdischer Handwerker aus dem Lande. 4 Die Agitation gegen die Fremdeneinwanderung in England hat den Erfolg zu verzeichnen, daß die Regierung sich zur Ernennung einer Kommission bereit fand, welche folgende Fragen untersuchen soll: 1. Wesen und Umfang der Nachtheile, welche die unbeschränkte Einwanderung überhaupt und namentlich in London zur Folge hatte oder herbeizuführen droht; 2. Die Verordnungen und Maßnahmen, welche zur Einschränkung und Kontrolle der Einwanderung in anderen Ländern bestehen, und 3. Maßregeln cks Is§6 l'erencka für England. Erfreulicherweise beeilt sich die Regierung, etwaigen Mißdeutungen oder Ausbeutungen, welche die Einsetzung der Kommission als ein Zugeständniß an die Wortführer der Fremdenhetze darstellen könnten, zuvorznkommen. Das ministerielle Organ, der „Standard", widmet der Angelegenheit an leitender Stelle eine streng objektive Betrachtung, welche unter Hinweis darauf, daß Juden von etwaigen Einwanderungsbeschrünkungen, die sie besonders betreffen würden, es zunächst als durchaus angemessen bezeichnet, daß Lord Rothschild und Herr Nathaniel Mayer in die Kommission berufen werden, und sodann ansführt: Die Kommission habe unbestimmt gefaßte Klagen auf die bescheidenen Dimensionen wirklicher Thatsachen zurückzusühren. Ohne Zweifel bestehe eine Einwanderung unerfreulichen Charakters, der gegenüber das Gesetz wegen Mangels an jeder Art von Befugnissen zur Ausweisung Fremder ohnmächtig sei. Das habe zur Folge, daß London nahezu die Cloake aller mit Anarchisten und Nihilisten gesegneten Nationen wurde. Dagegen sei die Einwanderung fremden jüdischen Proletariats durchaus unbedenklich. Zwar lebten diese Elemente zunächst in Ghettos und unterbieten die englischen Arbeiter, aber Viele ringen sich, empor. Jedenfalls thun das ihre Kinder, und keine vernünftige Regierung könne ihre Hand dazu bieten, daß nach dem Vorbilde Amerikas die fremden Arbeiter ausgeschlossen werden, welche, wie die vlämischen Protestanten und die Hugenotten, mit neuen Fertigkeiteil kamen und damit neue Industrien ins Leben rufen könnten. Nicht das Asylrecht solle beschränkt, sondern blos der verbrecherische Emigrant ausgeschlossen werden, der nicht einwandert, um zu arbeiten, sondern um die Gesellschaft zu bekämpfen. Wie man sieht,

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