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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1902-03-28 · Heft 13 (28.3.1902) · p. Seite 150

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
66 (1902)
Issue
Heft 13 (28.3.1902)
Date
1902-03-28
Page
Seite 150 (sequence 8)
Language
German
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Synagoge Kaiserstraße. — Die übrigen Vorlagen der Tagesordnung fanden eine schnelle, meist debattelose Erledigung. Als Aeltesten-Stellvertreter wurde seitens des Ausschusses Landgerichtsrath Ple ssn er der Versammlung vorgeschlagen, der als seiner socialen Stellung, seiner Arbeitskraft und Arbeitslust nach wohl geeignet empfohlen wurde. Von 14 gütigen Stimmen entfielen bei der Zettelwahl 12 Stimmen auf ihn, während 2 (liberale) Stimmen für Jnstizrath Dr. Heinrich Veit Simon abgegeben wurden. — Die bisherige Unterstützung zahlreicher Kurorte und Kuranstalten, wie Karlsbad, Marienbad. Kolberg, Teplitz, Franzensbad, Meran, Kissingen, Ems, Neuenahr, Schwalbach wurde weiterhin empfohlen und die Hillzufügung des Kaiser Franz Josef-Iubiläumshofpitals in Karlsbad in Allregung gebracht. — Die Revision der Kassen und des Depositorinms, die von Herren Sieskind und Isidor Sachs ansgeführt worden ist. hat nichts zu monieren gehabt. -- Ans dem Jacob Plaut'scheu Nachlaß silld der Lehrerbildungsanstalt 50000 Mark ohne jede Bedingung überwiesen worden. Die Versammlung erklärte sich damit einverstanden, die Zinsen dieses Legats zur Unterstützung der Zöglinge der mit der genannten Anstalt verbundenen Präparandenanstalt zu verwenden. — Debattelos genehmigte ebenfalls die Versammlung die in unserem letzten Berichte erwähnte Abänderung des Gebets bei Kinderbeerdigung, bei der es sich nur um Streichung eines Passus handelt. — Eine Zuwendung des Herrn Adolph Jarislowskh in Höhe von 12000 Mark an die Altersversorgungsanstalt wurde einstimmig angenommen. — Zu Punkt 10 erbittet der Gemeindevorstand, ein Mitglied in die Fürsorgekommission abzuordnen, und schlägt hierfür Rabbiner Dr. Blum enthalt vor. Letzterer ist mit der Funktion des Geistlichen im Sinne des neueil Fürsorgegesetzes betraut worden, welches vor der Beschlußfassung des Vormundschaftsrichters in allen Fällen auch insbesondere den zuständigen Geistlichen zu hören vorschreibt. Die Wahl in die ständige Gemeindekommission soll nunmehr erfolgen, um den Rabbiner in enge Fühlung mit der die Fürsorgeangelegenheiten bearbeitenden Kommission zu bringen. Im Ausschuß ist keine Einwendung gegen die beantragte Wahl erhoben worden, nachdem erst jüngst prinzipiell die Zulässigkeit der Wahl eines Rabbiners in eine ständige Kommission bejaht worden war. In der heutigen Debatte schlägt Prof. Blaschke zur Wahl Rabbiner Dr. Nosenzweig als die geeignetere Persönlichkeit vor, da Letzterer längere Zeit in Berlin thätig und mn den einschlägigen Verhältnissen besser vertrant sei. Zur Erledigung dieser Personenfrage bittet Rechtsanwalt Lilien thal, die Vorlage in die geheime Sitzung zu verweisen, und die Versammlung schloß sich diesem Wunsche an. Nach längeren Erörterungen wurde in der geheimen Sitzung alsdann die Wahl des Rabbiners Dr. Blu men thal gut geheißen. — Zur Renovirung der Nebenränme in der neuen Synagoge, insbesondere zur Erneuerung des Stucks, werden 12000 Mark verlangt und bewilligt. Zn längerer Diskussion kommt es hierbei, nachdem Prof. Blaschke die alte Forderung nach einer besseren Beleuchtung in der neuen Synagoge wiederum vorgebracht hatte. Vom Gemeindevorstand ans wurde die Erklärung abgegeben, daß die frühere Anregung durchaus nicht unbeachtet geblieben sei, definitive Vorschläge sollen jetzt gemacht werden, es handle sich nur noch um die Feststellung der zu wählenden Beleuchtungsart. Die Elektrizitätsgesellschast sei zur Anstellung von Versuchen ausgefordert, die Ausgaben auf vorläufig 15 000 Mark veranschlagt worden, doch dürste die Erledigung der sehr schwierigen Angelegenheit kaum in diesem Jahre erfolgen. Letztere Erklärung wurde viel positiver von: Maurermeister Frankel abgegeben, welcher die für dieses Jahr in der Baukommission beantragte Zurückstellung der Angelegenheit mittheilte. Bestimmend für diesen Beschluß sei gewesen, daß in diesem Jahre schon zu viel Geld für die neue Synagoge ausgegeben sei. — Zwei dringliche Vorlagen gelangten zn Beginn der heutigen Sitzung zur debattelosen Erledigung. Zu Umänderungen in den Büreauräumen der Gemeinde wurden 5000 Mark bewilligt. In die in der letzten Sitzung beschlossene ständige Kommission (für Gottesdienst und Kantorenwahl) wurden aus der Zahl der Repräsentanten die Herren Professor Geiger. Geheimrath Senator, Aron Hirsch und Rechtsanwalt Dr. Lohn, von Gemeindeuntgliedern die Herren Prof. Gernsheim. Justizrath Landau, Martin Lesser und Willi bald Loewenthal gewühlt. Soll dem Rabbiner ein maßgebender Einfluß in Knitusangeiegenheitln zrrsteßen? Von Dr. H. Vogelstein in Stettin. M^ll Nr. 12 der Allgemeinen Zeitung des Iudenthmns hat Herr Landgerichtsrath Loewe in einem längeren Artiel sich über den vom neunten Gemeindetage abgelehnt i, Antrag des Rabbinerverbandes, daß „bestehende Kultuseinrichtungen nur mit Zustimmung der Gemeindebehörde u id des Nabbiuats geändert werden können", ausgesprochen und die erfolgte Ablehnung aus gesetzlichen Gründen sowie aus Gründen der Zweckmäßigkeit für gerechtfertigt erklä t, auch hinzugefügt, daß der bisherige Usus, nach welchem m Altpreußen „die Gemeindebehörden unter Berücksichtigung dee für die Aenderung sprechenden Umstände je nach dem Gewicht der Gründe des Rabbiners ihre Entscheidung treffen, den, Wesen des Iudenthmns und der Stellung der Rabbiner entspreche". Es sei mir mit Rücksicht auf die Wichtigkeit dieser Angelegenheit gestattet, auf die von dem Herrn Verfasser angeführten Hauptmomeute einzugehen, resp. seine Beweisführung zu widerlegen. Herr Loewe findet es zunächst auffallend, daß sowohl in der schriftlichen wie in der ausführlichen mündlichen Le gründung des Antrages des Rabbinerverbandes jede Darlegung darüber fehlt, daß das Bestimmungsrecht der Gemeinden r deren Nachtheit oder zum Nachtheil des Judenthums in d.n altpreußischen Landestheilen ausgeschlossen sei. Immer ei nur in allgemeinen Wendungen die Rede von einem geistig Nothstand, in welchem die Rabbiner sich befinden u. s. w. Ja, eine solche Darlegung der Nachtheile könnte doch um unter Nennung der betreffenden Gemeinden und ihrer Rabbii ri erfolgen; es stände aber dein Rabbiuerverbande schlecht ui und würde die Kluft zwischen Rabbiner und Gemeinde um erweitern, wollte er die mißlichen Verhältnisse schildern, m durch eine ohne Zustimmung und trotz des Widerspruchs des Rabbiners erfolgte Aenderung von Knltuseinrichtungen eut standen sind und die Wirksamkeit des Rabbiners beeinträchtZl haben. Der Referent in dieser Allgelegenheit, Herr Dr. Com in Kattowitz, hat in der Generalversammlung des Rabbiri rverbandes sich wohlweislich vor der Indiskretion gehütet, m Schäden einzeln anzuführen, die für das religiöse Leben um einen: dem Gutachten des Rabbiners entgegengesetzten Vot.il der Gemeindebehörden erwachsen, er hat sich darauf beschränkt zu erwähnen, daß aus den an ihn ergangenen Mittheilun ci mehrerer Kollegen geradezu ein Wehschrei ertönt über demüthigende Schmälerung der rabbinischen Autorität, Herr n gerufen durch die im Widerspruch mit der Wohlmeinung Rabbiners beschlossenen Aenderungen im Kultus. Ich si'-lt! meinen, eine solche Schmälerung der rabbinischen Autori ik die ein freudiges seelsorgerisches Wirken unmöglich macht, in gar sehr zum Nachtheile der Gemeinde, und wenn sie häufte vorkommt, zum Nachtheile des Judenthums ausschlagen, lm) man kann nicht verlangen, daß gewissermaßen ein ziffermäßim statistischer Nachweis über die Schäden geliefert wird, we-ch das nach Allsicht des Rabbiner-Verbandes allzu weit ausgedeh N Bestimmungsrecht der Gemeindebehörden dem religiösen Lei er bereitet. Es ist ohne Weiteres zuzugeben und ist auch in den L' l Handlungen des Rabbillerverbandes und des Gemeindetage wiederholt mit Genugtuung hervorgehoben worden, daß

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