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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1902-03-28 · Heft 13 (28.3.1902) · p. Seite 147

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
66 (1902)
Issue
Heft 13 (28.3.1902)
Date
1902-03-28
Page
Seite 147 (sequence 5)
Language
German
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147!ärz. n der spresse 'mrser-;führt: s reli-?he die -üchen über- »haupnseren es bei en gelubens hr des öes zu festen rf Anlenden Hölle rechten an der seiner rcherei gegen waren zudensition Inder stand,;rn ist ld 84 j ie der i euch remd lirach« ,z des tf da< lf diihrig z ohiu Lribu «selig »ebei i>ishe> igu»>, 'ffend >aben wir schon kurz berichtet. Der Amtsrichter Gerlach hatte inerzeit in einer Urtheilsbegrttndung sich folgendermaßen msgesprochen: „Das Gericht hat keinen Anlaß, die Glaubwürdigkeit des Zengcn lt. zu bezweifeln. Derselbe hat einen zuverlässige», vertrauenweckenden Eindruck gemacht und seine Anssagen unter dein Eide i 'gegeben. Er ist mosaischer Religion, deren Angehörige nach de» Erfahrungen des Gerichts es mit dem Eide durchgängig sehr genau! hmen. Seine Religionszugehörigkeit dient daher dem Gerichte zur ' Höhung seiner Glaubwürdigkeit." Deshalb hatte nun der antisemitische Abgeordnete Köhler me Interpellation eingebracht, in der er nichts Geringeres is ein Disziplinarverfahren gegen jenen Richter forderte. Der ) istizminister Dr. Dittmar beantwortete die Anfrage in der minmersitzung vom 14. d. dahin daß das Gericht nach erigier Beweisaufnahme nach freier Ueberzeugnng zu entscheiden. > be, ob eine tatsächliche Behauptung wahr sei oder nich sie Urtheilsgründe Hütten die Momente wiederzugeben, die für > e richterliche Ueberzeugnng maßgebend waren. Mit Recht erde deshalb im Urtheil gesagt, wie die Glaubwürdigkeit! >es Zeugen zu beurtheilen sei. Sowohl die Verfaffungs- »künde als auch das Gerichtsverfassnngsgesetz lassen ein Vorl Yen gegen einen Richter nur zu, wenn ein Dienstvergehen rliege. Ein solches könne aber in dem Inhalt des Urtheils s Amtsgerichts Darmstadt l. nicht gefunden werden. In dev 1 merkung des Amtsgerichts Darmstadt I, die wohl »«veranlaßt > d zu Mißdeutungen geeignet war, liege keine disziplinär > ahndende Verletzung der richterlichen Berufspflicht. Die i gier,mg erkläre dies um so eher, als der fragliche Richter > lürt habe, daß er eine allgemeine Behauptung nicht habe sstellen wollen und nicht aufgestellt habe. Abgeordneter t hler (Langsdorf) erklärte sich durch die Erklärung der Re-! rung umsomehr befriedigt, als der Richter zugegeben > >e, daß er fehlte und „Abbitte" gethau habe. Abgeordneter Entfleisch versicherte aus seiner langjährigen Thütigkeit l Anwalt, daß die Juden es mit dem Eid sehr ernst nehmen -'Kriminalstatistik der letzten zehn Jahre habe ergeben, daß in i nkenbnrg drei, in Oberhessen zwei Fälle vorkamen, daß ein i> oe wegen falschen Eides bestraft wurde, in Rheinhessen kam r solcher nicht vor. Im klebrigen seien gerade in Oberhessen >' Verhältnisse bezüglich des Meineides ungünstige. Der!> 4er, um den es sich handele, sei ein braver und verständiger!! nsch. Diesem habe jeder Versuch, antisemitisch hervorzutreten, r gelegen. Es sei zu bedauern, daß der Abgeordnete o ler (Langsdorf) diese Sache hervorgezogen habe. Bestreiten >u te er, daß der Richter Abbitte geleistet habe. Justizminister 4 Dittmar war über diese Ausführungeil erfreut und be- >u zte, daß es sich um einen durchaus pflichttreuen Richter ei >ele, der in bester Meinung handelte. Abgeordneter Wolf >u . daß die Begründung in dem Urtheil, gelinde gesagt, eine i» »nheit war. Es scheine, als seien die Räume des Gerichts nicht'ohne Einstuß geblieben. (Der Vorsitzende ruft dem kb >er zu, daß diese Bemerkung sich nicht passe.) Er verlangte >" Justizminister, daß dieser den Beamten der freiwilligen tt htsbarkeit zutheile. Abgeordneter Köhler (Langsdorf) er- ' die vorkommenden Meineide bei Christen damit, daß ' viel geschworen werde und verbreitet sich über den jüdischen »lins, speziell über das Koluidregebet. Justizminister Dittmar theilte mit, daß derselbe Richter, um den es sich "L handele, vor einiger Zeit von einem jüdischen Anwalt der 'bßinilischen Gesinnung geziehen wurde, dies sei jedoch in der beanstandeten Verfügung nicht zu finden gewesen. Abgeordneter Dr. Gutfleisch widersprach den Behauptungen des Abgeordneten Köhler in Bezug auf den jüdischen Kultus als irrig. Abgeordneter Kramer bedauerte, daß aus einer Kleinigkeit so großes Getümmel gemacht werde. Daß der Richter >>-llor pooenvi gesagt habe, vermöge er nicht zu sehen. Derselbe habe festgestellt, daß ihm ferne lag, den Anhängern des Christenthums Unglaubivürdigkeit vorzuwerfen. Seiner Partei gegenüber sei von den Richtern Vieles geschehen, ohne daß diese darüber Lärm schlug. Abgeordneter Ulrich hielt es überhaupt für falsch, die Konfession in die Erwägungen hineinzuziehen, der Richter erscheine dadurch nicht mehr unbefangen. Abgeordneter Köhler (Langsdorf) blieb aber trotz alledem dabei, daß der Richter selbst zugegeben habe, daß er etwas Verfehltes gemacht habe. Und so schloß die Sitzung, ohne daß die Antisemiten einen andern als diesen sehr zweifelhaften Erfolg gehabt hätten. * Der Sultan hat mittelst Jrade den Rückkauf der Eisenbahn Haifa-Damaskus, welche zum großen Theil aus kaiserlichem Grundbesitz in den Provinzen, die sie durchzieht, gebaut werden soll, um den Preis von 15500V türkischen Pfund an, geordnet. Die Linie soll mit der Mekkabahn vereinigt und Haifa der Hanpthafen für die vom Mittelländischen Meer nach Mekka ziehenden Pilgerschaaren werden. Gegenwärtig ist die Linie Haifa-Damaskus im Besitze einer englischen Gesellschaft, an welche die ursprünglichen Konzessionäre, der Syrer Elias Beh und der Engländer Pilling, die Konzession weitergegeben haben. Wie verlautet, erhebt der Großvezier Einwendungen gegen den Rückkauf, da er die davon erhofften Vortheile nicht im Verhältniß zum Preise findet; aber man glaubt, daß diese Einwendungen erfolglos bleiben werden. Damit im Zusammenhang stehen die neuen Nachrichten über den Fortgang der Arbeiten an der Bahn Mekka-Damaskus. Dieselbe ist bereits im Betrieb bis el Muzerib, und zwar gehen jetzt zwei Linien von Damaskus nach el Muzerib, die eine die einer französischen Linie gehörige Fortsetzung der Bahn Beirut- Damaskus, die andere die Anfangsstrecke der Mekkabahn. Diese letztere ist von Muzerib bis Kerak weiter im Bau und zwar mit ziemlich starkem Arbeiter-kontingent. Zur Beschleunigung des Baues hat der Sultan wieder einige deutsche Ingenieure engagiren lassen, aber die Arbeiter sind ausschließlich Muhamedaner. Bei der Fortsetzung von Kerak wird die neue Bahn auch den Beschebel Usdum am Südende des todten Meeres berühren und die dortigen Salzlager aufschließen. Es hätte nun sehr nahe gelegen, von hier ans Anschluß an die Strecke Jaffa-Jerusalem zu suchen, aber der Sultan hat ausdrücklich verfügt, daß dieser Anschluß zu vermeiden ist. Offenbar verfolgt auch diese Vorschrift nur den einen Zweck, die Beförderung der Pilger ganz ausschließlich auf einer muhamedanischen Bahn durchzusühren unter willkommenem Ausschluß jedes europäischen Elements. Die Bahn Jaffa—Jerusalem gehört einer französischen Gesellschaft; wie man sagt, seien die Jesuiten die Besitzer der Aktien dieser Gesellschaft. Der Sultan verfolgt, wie aus alledem hervorgeht, planmäßig die Absicht, die Pilger von dem Momente der Landung auf türkischem Gebiet ganz ausschließlich unter seinem Einflüsse zu halten und sie von jeder Berührung mit Andersgläubigen, aber besonders europäischen Einflüssen fern zu wissen.

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