Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 66 (1902)
- Issue
- Heft 12 (21.3.1902)
- Date
- 1902-03-21
- Page
- Seite 136 (sequence 6)
- Language
- German
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13« inimer mit dem ersorderlichen Takt austreten. Nach Zeitungsberichten habe ein Staatsanwalt vor dem Geschworenengerichte in Tarnapol in einem Plaidoyer gegen einen jüdischen Angeklagten unter anderem von dem Kleinhandel gesprochen, welcher sich „in der schmutzigen jüdischen Masse" konzentrirt. Man kann sich denken, in welche Wuth diese wohlmotivirte Rede^die Gegner versetzte. Leider sekundirte Niemand, auch keilt freisinniger Abgeordneter, dem muthigen Redner. Aber wir wünschten lebhaft, daß auch einmal in einem unserer Parlamente ein jüdischer Abgeordneter den Mnth der Wahrheit hätte, die Verhältnisse in Preußen, die zwar keineswegs denen in Oesterreich gleichen, die aber nach anderen Richtungen gar manchen Stoff zur Erörterung bieten, in so entschiedener Weise Zu beleuchten. r Die fremden-, d. h. die judenfeindliche Gesetzgebung in Rumänien lenkt doch nach und nach die allgemeine Aufmerksamkeit aus sich. Der Entwurf des vom Minister Aurelian den Kammern vorgelegten Landpolizeigesetzes ist aus der Berathnng der Sektionen mit einigen Abänderungen hervorgegangen. welche jedoch die Härten nicht mildern, sondern wesentlich verschärfen. So ist Artikel 25, welcher bestimmt hatte, daß diejenigen „Fremden", welche auf Grund des Artikels 4 des Kommnnalgesetzes vom Jahre 1887 in den Dorfgemeinden wohnen, nicht belästigt werden sollten, von der Kommission gestrichen worden. Es sollen nach dem Inkrafttreten des neuen Gesetzes auch die bereits ansässigen Fremden neuerdings die Erlaubniß zum weiteren Verbleiben auf dem Lande erst nachsnchen müssen. Da diese Erlaubniß nur nach Erfüllung sehr vieler -- schon nach dem bestehenden Gesetze — kostspieliger und vexatorischer Formalitäten ertheilt wird, so ist die Tendenz nicht zu verkennen. Artikel 4b, wonach keine öffentliche Unternehmung, welcher Art immer, Wirthshaus, Herberge, Waarenhandlung, Kaffeehaus, Bäckerei rc., ohne besondere Bewilligung des Gemeinderathes und Zustimmung des Präfekten eröffnet werden darf, ist in der ursprünglichen Fassung geblieben, was einer völligen Unterdrückung von Handel und Verkehr für viele Tausende der sogenannten „Fremden" gleichkommt. Auch das vom Ackerbauminister Missir eingebrachte Hand werker ge setz, das zu Unruhen in Bukarest geführt hat, hat nun die Kammersektion passirt und - offenbar unter dem Eindruck der eigens inszenirten, von den oppositionellen Rädelsführern geschürten, fremdenseindlichen Straßendemonstrationen — sonderbare Modifikationen erfahren. Die Kommission erklärt selbst in ihrem Mvtivberichte, daß sie die „Forderung der rumänischen Handwerker" — nämlich der antisemitischen Manifestanten — m vollem Maße erfüllt und ihnen die verlangten Zugeständnisse gemacht habe. Demgemäß bestimmt Artikel 05 ihres Entwurfes: In allen Unternehmungen von öffentlichen Arbeiten bis znm Betrage von 30 000 Francs werden die rumänischen Unternehmer bevorzugt, auch wenn ihre Angebote um fünf Prozent th eurer als die der anderen Konkurrenten sein sollten Die anerkannten rumänischen Handwerkergesellschasten werden bei öffentlichen Lizitationen nur die Hälfte der verlangten Kaution zu hinterlegen haben. „Fremde" Unternehmer werden zu Lizitationen nur dann zugelassen, wenn sie beweisen, daß „in ihrem Vaterlande" den Rumänen Reziprozität gewährt wird, was in Bezug ans die Inden, die keine andere Heimath als Ruuiänien kennen und doch konsequent als „Fremde" bezeichnet werden, nur eine da; Handhabe zu willkürlicher Ausschließung bietet. Nach Artikel II können sich Handwerkergesellschasten nur aus Antrag vv, „Rumänen" bilden. Zu Artikel 56, betreffend Gewerbeuni Fortbildungsschulen, kam ein Passus hinzu, wonach die Zöz linge dieser Schulen mindestens zu drei Vierteln „Rumänen sei» müssen. Artikel 70 in der neuen Fassung schließt di, „Fremden" vom Vorstande der Gewerbekorporationen, Artikel von den Schiedsgerichten aus. Diese Gesetze dürften, wenn si, »at in Kraft treten sollten, neuerdings den vollständigen Run, von Tausenden jüdischer Familien zur Folge haben, die alle bürgerlichen Pflichten, einschließlich der Militärpflicht erfüllen und von der Regierung unter Umgehung des Berlin r Vertrages als Fremde behandelt werden. Aber auch zahlreich, fremde Unterthanen würden, den Handelsverträgen zum Trotz, empfindlich geschädigt werden. Es würde eine unabsehban Katastrophe herbeigeführt werden. Eine neue Massen«»: Wanderung würde in Bewegung gesetzt werden, deren blotz, Perspektive nicht gerade geeignet ist, das Vertrauen zu d,„ rumänischen Verhältnissen zu stärken. Wie das „Berlin,, Tageblatt" mittheilt, hat man augenblicklich in Rumänien d„ Gesetze nur deshalb zurückgestellt, weil man daran geht, i „ Auslande eine gr ö ße re Anleih e anfzunehmen. Sobald die A» leihe abgeschlossen ist, und Rumänien dann auf einige Zeit d,> Rücksichten auf das Ausland wieder enthoben ist, werden die ob, bezeichneten Gesetze in Kraft gesetzt werden. md ad 4- Es ist für den Psychologischen Beobachter von große,,, Interesse, wie gewisse Zciterscheinungen und Stimmungen ihre Reise um und durch die ganze Welt machen. Was wir ai,e Oesterreich und aus Frankreich, ja jüngst aus Irland zu erzählen hatten, das wird heute gar aus dem fernen Kanal,, berichtet. Vor einem dortigen Gericht hat sich kürzlich ei» antisemitischer Konflikt abgespielt, der bis vor die höchst, Instanz in Kanada und eventuell selbst vor den Geheim „ Staatsrath in der britischen Reichsmetropole in London gebracht werden soll. Der Richter Papnulo ist als ein grimmig, Antisemit bekannt. Selten einmal, wenn je, hat ein Jude lei ihm einen Prozeß gewonnen. Als neulich in einem Civ t- Prozesse ein Jude der Verklagte war, sagte der Richter: ,Fc handelt sich um einen Juden". Der Vertreter des Verklagt n Rechtsanwalt Crantschaw hatte das gehört und sagte dah r. zumal der Richter sich sogar eine Verletzung der Prozeßordnmiz erlaubte: „Obgleich mein Klient ein Jude ist, hoffe ich do li daß Ew. Lordschaft bei Ausübung der richterlichen Befugnisse nicht vergessen werden, daß im britischen Reiche Alle ohne Unterschied der Abstammung und des Bekenntnisses gleit, sind." Das nahm der Richter gehörig krumm, erklärte di ft Worte für eine Beleidigung des Gerichtshofs und vertan u eine Bitte uni Entschuldigung. Der Anwalt erwiederte, er hol', keine Ursache, um Entschuldigung zu bitten. Er HM nur gemäß seiner Pflicht seinem Klienten gegenüber gehand lt besonders da Se. Lordschaft, als die Parteien anfgeru, " wurde», bemerkt habe: „Es ist ein Jude." Der Nicht ' suspendirte hierauf den Anwalt. Dieser will die Angelegenh it im Parlament zur Sprache bringen lassen und eventuell au t, an den Geheimen Staatsrath in London appelliren. ftnd das >'!, t-ls mar ju i aasc d en rurr d-e IN l ,/'ta se Ml n,id imr in gi dcr euu aus b-tt b-r! lich An reä Wie Me