Mannheim
Compact Memory

Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1902-03-21 · Heft 12 (21.3.1902) · p. Seite 135

Scan of the page
Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
66 (1902)
Issue
Heft 12 (21.3.1902)
Date
1902-03-21
Page
Seite 135 (sequence 5)
Language
German
Belongs to
journal issue
OCR quality
92% known words query
IRI
…/3224737-3228473-3228486--58481-3294932
Visual Library
page viewer of the UB Frankfurt

No entity mentions on this page.

OCR text

Ui 5 rzlaun >tag liebc ist das nten ein and, eiten ge- > Zeit aber i Eid ilden. ll geische» »eine igion ieines sagte doch, ore». eide» x »nd des ckert, dem wenn biner - Eid agcn, )ieses >a»iit Ich seine ihm >, bis!Neid der l im ainit! ab, von irde, esem scheu!, istentheils frommen Kesthalten a» ihrer Religion nnd manchen acht- >eren Tugenden, zu denen wir namentlich eine mnsterhafte Hochachtung der Kinder vor ihren Eltern und eine tiefe Scheu vor >>m Meineide zählen ... / Die Zahlen der Kriininalstatistik, nach denen an dem Verzechen des Meineides die Juden nur mit einem verhältnißnäßig geringen Prozentsatz betheiligt sind, haben wir bereits mtgetheilt. Die hessische zweite Kammer hat übrigens schon in der u rigen Woche eine Judendebatte gehabt. Derselbe Abgeordnete iühler wandte sich anläßlich eines besonderen Falles dagegen, )uß, wenn Juden beleidigt würden, dann gleich die Staatsmwaltschaft im öffentlichen Interesse eingreife. Ec wünschte cnier Mittheilung des bekannten Erlasses des Oberstaatsi iwalts Schlippe gegen den Antisemitismus, der seiner Zeit c viel Aufsehen erregt habe. Abgeordneter Ulrich (Soz.) > einte, es solle überhaupt nicht seitens der Staatsanwaltschaft i- Privatklagen eingegriffen werden, möge es sich nun um )nden oder Christen handeln, denn letzteres komme gerade , gut vor. Der Justizminister Dittmar konnte auf den bevildere» Fall des Abgeordneten Köhler nicht eingehen, da er l > noch nicht zu beurtheilen in der Lage war, aber es könne e >r wohl im öffentlichen Interesse sein, wenn die Staatsr waltschaft eine Privalklage zu der ihrigen mache. Was , rade die Judenbeleidigungen angehe, so müsse man zugeben, »ß es sich da in einem bestimmten Fall nicht nur um eine l nvatbeleidigung handeln könne, sondern auch um die Störung s Rechtsfriedens. Der einzelne Jude sei im ganzen Fall bensache, Hauptsache sei für die Staatsanwaltschaft das N oment der Aufbäumung gegen den Nechtsfrieden.! r Justizminister brachte hierauf den Schlippe'schen Erlaß >i r Verlesung, der datirt ist vom 20. Dezember 1890, also zur! it der antisemitischen Hochfluth, und in dem Dieser im Anfluge der Regierung die betreffenden Behörden ersuchte, anläßlich > antisemitischen Verhetzung im Odenwald der antisemitischen l wegung überhaupt sorgfältige Beobachtung zu schenken und ih )en sträfliche Ausschreitungen mit Strenge einzuschreiten. Der I stizminister erklärte, daß er auch jetzt noch die Verantv rtlichkeit für diesen Erlaß trage. Der freisinnige Abgeordnete!5-tfleisch begrüßte die Antwort der Negierung auf die Anfrage . Abgeordneten Köhler-Langsdorf freudig und gab der Hoff- » ng Ausdruck, daß diese Stellung der Regierung dem relig> sen Frieden förderlich sein werde. Nachdem sich daraus >w h einige Antisemiten gegen den Erlaß gewendet hatten, rde die Debatte geschlossen. eine hts^ joch verhsen ) die Verhat. ratie; im i ein inem Im österreichischen Reichsrathe haben unsere fürb fflichen Gegner eutinal die Wahrheit ordentlich zu hören be'mnmen. Und zwar war es der jüdische Abgeordnete - Straucher aus Czernowitz, der sie ihnen sagte. Wir entncmnen Wiener Blättern ein kurzes Resümee der ausgezeichneten de: Die öffentliche Sicherheit versage sehr oft und merkwürdigerweise üe we dann, wenn es sich uni die Sicherheit der Inden handele. den letzten Jahren sei die Judenplünderung eine Spezialität terreichs geworden. In Rußland habe es in den letzten Dezennien ^uoenplünderungen nicht gegeben. In anderen Ländern seien deran ge Erscheinungen überhaupt unmöglich. Diese Judenplünderungen u nicht das Werk des Pöbels, sie werden vielmehr oft von den höheren Schichten des Bürgerthums, des Adels und der Asfiliirten organisirt. Die einflußreichen Führer bleiben allerdings in der/Regel unausforschbar. So oft die Untersuchung auf höher stehende Persönlichkeiten stoße, reiße der Faden plötzlich entzwei. Nie sei es in die Oeffentlichkeit gedrungen, wer diese leitenden Persönlichkeiten waren. Die Werktätigen Excedenten aber werden uiedergeschossen oder büßen oft mit schweren Strafen. An sehr vielen Orten schon wurden die Inden von Deutschen, Czechen, Polen geprügelt, bohkottirt, verfolgt und vor den Augen der Sicherheitsorgane und unter ihrer passiven Mitwirkung geplündert. Dadurch werden die Autorität und das Ansehen der Staatsgewalt untergraben. Die Ursachen für diese Ausschreitungen und für die damit verbundene Erschütterung des Nechtsbewußtseins liegen darin, daß man allzu lange und allzu geduldig zngesehen habe, wie von gewisser Seite ungestraft die brutalsten Beschimpfungen verübt und die niederträchtigsten Lügen über die Juden in Wort und Schrift verbreitet wurden. Eine weitere österreichische Spezialität seien die vielen Kinderranbe und Entführungen halbwüchsiger Mädchen in gewisse Klöster. Redner erinnert an den Fall Araten und erwähnt, daß die von ihm in dieser Angelegenheit Angebrachte Interpellation bis heute unbeantwortet geblieben sei. Der Ministerpräsident habe in dieser Sache erklärt, daß die Polizei in Krakau ihre Schuldigkeit thnn werde. Der Justizminister habe versprochen, sich zu bemühen, in die Angelegenheit Klarheit zu bringen. Vom Minister Pientak heiße es. daß er sich dahin geäußert habe: „An den Mauern des Klosters hört die Staatsgewalt aus." Auch andere Fälle von Mädchenentführungen in Klöster haben sich in Galizien zugetragen, ohne daß es gelungen wäre, mit Erfolg dagegen aufzutreten. In einem Falle erklärte der Neserent der Krakauer Polizei, daß er sich um solche jüdische Angelegenheiten nicht kümmern könne. Alle Bemühungen, der Araten wieder habhaft zu werden, seien an der Schwachheit der Behörden gescheitert. Das Landesnnd Strafgericht in Krakau habe dem Vertreter des Vaters der Araten, Professor Nosenblatl, die Einsicht in die Akten verweigert, weil wichtige Gründe dem entgegenstehen. Redner bespricht sodann den Fall der Entführung des In den Mädchens Kornreüch, in welchen! zwar gegen die Entführer die Anklage erhoben wurde, gleichzeitig aber auch gegen die Eltern des Mädchens, weil dieselben sie durch Prügel zwingen wollen, die Absicht des Uebertrittes zum Christenthnm anfzngeben. Die Erzwingung einer Unterlassung sollte nach Ansicht des Staatsanwalts den Thatbestand der öffentlichen Gewal.tthätigkeit nach dem 8 98 begründen. Die Strasverhandlung endete mit dem Freispruche der Eltern, aber auch der Entführer. Redner bespricht eine Reihe weiterer Fälle von Entführung von Judenmädchen in Klöster und bemerkt dann: Dürfen sich derartige unerhörte Fälle von Verbrechen ungestraft in einem modernen Rechtsstaate abspielen? Wenn sich in diese Klöster Stellungspflichtige oder Steuerrückständler geflüchtet hätten — die öffentliche Gewalt hätte sie bestimmt gefunden, herausgeholt und der Assentpflicht unterzogen, bezw. die Steuerrückstände von ihnen eingetrieben, (Heiterkeit.) Eine solche Seelenfängerei sei mit der Würde der großen Kirchen in Oesterreich nicht vereinbar. Ein Hirtenbrief spreche sich auch entschieden dagegen ans und betone das natürliche, heilige Recht der Eltern auf die Erziehung ihrer Kinder. Anfangs der Siebziger Jahre hat in diesem Hause aus Anlaß eines ähnlichen Falles eine Verhandlung stattgefunden. Damals hat das Hans einmüthig dagegen Stellung genommen Redner eiiirt sodann einen Erlaß des Justlzministeriums vom 6. November 1867, in welchen! den Behörden empfohlen wird, dahin zu wirken, daß entlaufene minderjährige Jndenmädchen oder Frauen nicht in Nonnenklöstern zurückgehalten werden. — Die konfessionelle Gleichberechtigung in Oesterreich sei keine so aufrichtige, wie sie nach der Verfassung sein sollte. Selbst die Freisinnigen, die ja bei uns sehr dünn gesät sind, nehmen in dieser Frage eine sehr zweifelhafte Haltung ein. Allerdings, wenn es sich um Wahlen handelt oder um gewisse Geldsammlungen, ist auch der Jude Mitbürger, ja er ist „geehrter Mitbürger", „geschätzter Wähler". (Heiterkeit.) Man appellirt an seine Opferwilligkeit, an die Solidarität für die gefährdete gemeinsame freiheitliche Sache. Aber nach den Wahlen wird man sehr vergeßlich. Wenn die Juden ihre Schuldigkeit gethan haben, können sie gehen. Gesellschaftlich werden sie zurückgedrängt, wirthschastlich bohkottirt, alle möglichen Untugenden werden ihnen an den Kopf geworfen und gerade von den Deutschen, denen sie stets treue Gefolgschaft geleistet haben. Er bemerkt sodann, daß die Staatsanwälte in Galizien nicht

Text as recognised by OCR (ABBYY FineReader), without corrections. Entity mentions: TagMe (2021); their positions were matched to this text again.