Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 66 (1902)
- Issue
- Heft 11 (14.3.1902)
- Date
- 1902-03-14
- Page
- [Seite] (sequence 15)
- Language
- German
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In die gemischte Deputation zur Berathnng des Normalbesoldungsetats wurde Herr Isidor Sachs mit 9 unter 14 Stimmen gewählt; auf den gleichzeitig in Vorschlag gebrachten Herrn Berthold Israel vereinigten sich nur fünf Stimmen. In die Subventionskommission wurde Konnnerzienrath Fried Länder abgeordnet. Eine vom Polizeipräsidium gewünschte Aenderung des Statuts des Reichen heimschen Waisenhauses wird von der Versammlung gut geheißen, ebenso die verlangte Zusammenstellung der Aenderungen in einem besonderen Nachtrag. Das Statut wird darauf in erster und in der sich ohne Widerspruch sofort anschließenden zweiten Lesung angenommen. Zur Belegung des Fußbodens im Chorraum der Synagoge Kaiserstrabe werden 125 Mark, zur Reparatur der Kanalisationsanlagen des Friedhofs Weißensee 925 Mark bewilligt. Für Pflasterungen auf dem Friedhose in Weißensee wird die nachträgliche Bewilligung von 4513.61 Mark genehmigt; nach Schaffung einer Betonunterlage scheint jetzt begründete Aussicht vorhanden zu sein, daß diese Ausgabe, mit der nur allzu oft die Tagesordnung zum Leidwesen der Gemeinde - Verwaltung gepflastert war, endlich einmal in Fortfall kommt. — Dem Verein für Arbeitsnachweis wurde eine Subvention von 2000 Mark gewährt. Seitens des Ausschusses wurde es als wünschenswerth bezeichnet, eine Statistik des Vereins zur Kenntnißnahme zu erhalten, wie viele Personen von den 1551, denen eine Position durch den Verein zugewieseu > worden ist, länger als zwei Monate in dieser Stellung verblieben sind. - In die Fürsorgekommission wurden auf die Dauer von drei Jahren gewählt die Herren Max Alterthum. Professor Wehrend. Eugen Caspary, Rechtsanwalt Cohn, Julius Cohn und Abraham Levy, und in die Veranlagungskommiision an Stelle der ausscheidenden Herren Metzenberg und Rechtsanwalt Abraham die Gemeindemitglieder Jastrow, Wollend erg. M. A. Simon, Dr. Ely Wreschner und Louis Salinger. Sämmtliche Kandidaten dieser Ergänzungswahl waren seitens des Ausschusses vorgeschlagen. Abgesetzt wurden von der Tagesordnung der Bericht betreffend die Unterstützung der Kurorte und Kuranstalten, da der Referent Geheim- . ath Blumenthal die Bearbeitung des sehr umfangreichen Materials noch nicht beendet hat; ferner der Antrag Blumenthal betr. Anbiederung neuer Krankenabtheilnngen an das jüdische Krankenhaus, da zunächst die Genehmigung der Statuten des Krankenhauses durch das Polizeipräsidium abgewartet werden soll, und endlich die Wahl ines Aeltesten-Stellvertreters an Stelle des ausscheidenden Rechtsanwalts Lilienthal, der, wie wir mitgetheilt halten, zum Syndikus der Gemeinde gewählt worden ist. Für die Vertagung des letzten Punktes, der statutarisch innerhalb sechs Wochen zur Erledigung gelangen muß, wurde kein Grund angegeben. — Während die angegebenen Vorlagen debattelos gemäß dem Anträge des Referenten angenommen^ wurden. schloß sich eine einstündige Diskussion an den fünften Punkt der Tagesordnung. Der Gemeiudewrstand wünscht, die Kommission zur Vorbereitung der Kautorenwahl mit der Kommission für die festgottesdienstlichen Veranstaltungen zn vereinigen und daraus eine ständige Verwaltungskommission zu mlden. Die Komniission soll sich znsammensetzen aus zwei Aeltesten, ier Repräsentanten, vier Gemeindemitgliedern und je einem Abgeordneten der Synagogenvorstände. Der vorberathende Ausschuß hat die Vorlage in dieser Form gutgeheißen, in einer Resolution den Wunsch jedoch »inzugefügt, daß die vier Gemeindemitglieder musikalische Sachverständige sein und der Repräsentanz die Namen der Gewählten zur Kenntniß gegeben werden sollen. Vom Syndikns Dr. Minden ist hierzu noch ein Antrag eiugegangen, einen Rabbiner als ferneres Mitglied in die gedachte Kommission zn wählen. Es entspinnt sich eine gar lange Diskussion darüber, ob es überhaupt rechtlich zulässig ist, eitlen Rabbiner in eine ständige Kommission zn wählen. Außerdem Antragsteller bejahten noch Syndikns Lilien thal und Vorsteher Martin Simon diese Zulässigkeit, während sie von Herrn Louis Sachs, dessen Ausführungen auch der Vorsitzende Justizrath Apolant beizupflichten schien, lebhaft ans Grund des Geruemeindestatnts bestritten wurde. In sehr eindringliche,! Worten mahnte Vorsteher Simon jedoch, die Frage der Znwahl des Rabbiners jetzt außer Betracht zn lassen und erklärte es für außerordentlich bedenklich. die für das Gemeindeleben bedeutungsvolle Frage, welche ans dem letzten deutsch - israelitischen Gemeindetage zn erregten Debatten Anlaß gegeben hätte, nur leichthin zu streifen, ohne sich mit dieser Angelegenheit längere Zeit ernstlich beschäftigt zu haben. Zudem sei die Wahl eines Rabbiners absolut nicht nothwendig, da die Komniission eine ausschließliche Verwaltnngsthätigkeit übe, bei welcher^ die Rabbiner nichts zn helfen vermögen, wie auch die Rabbiner, soweit es sich um musikalische Fragen handele, wohl keinen Anspruch erheben würden, in diese Kommission zu gelangen. Geheimrath Blumen thal hält den Antrag Minden wegen der in unseren! Nabbinat vertretenen entgegengesetzten Anschauungen für inopportun und würde es nur als zweckmäßig betrachten, das Nabbinat als solches in eine derartige Kommission zn wählen. Er bittet, den Antrag Minden zur Vertagung zn stellen, um im Ausschuß nochmals in eine eingehende Berathuug darüber einzutreten. Dr. Minden ist, nachdem die rechtliche Besugniß seines Antrages durch das Statut festgestellt ist, gegen die Vertagung und verweist auf die guten Erfahrungen. die in der hiesigen Nesormgemeinde betreffs der gemeinsamen Thätigkeit mit den Rabbinern in den Kommissionen erziel! worden sind. Vorsteher Simon hält die Mitarbeit eines Rabbiners bei einer Kantorenwahl, die augenblicklich aber nicht in Frage stehe, für ganz wünschenswerth, bittet aber dringend, de,! Antrag Minden auch nicht einmal in die Kommission zurückzuverweisen, sondern sofort abzulehuen. Während Geheimrath Blumenthal den Vergleich mit der Nesormgemeinde. in der nur eine Anschauung vertreten sei, als unzutreffend bezeichnet, tritt Dr. Minden lebhaft für seinen Antrag ein; in den, Zusammenarbeiten der Rabbiner mit den Gemeinde- Vertretern und Gemeindemitgliedern werde die beste Gewähr für die Zukunft des Judenthums verbürgt. Auch über die Anzahl der musikalischen Sachverständigen erhebt sich eine Meinungsverschiedenheit. Während Louis Sachs und Professor Geiger die von der Kommission vorgeschlagene Zahl beibehalten wissen wollen, wünschen Professor Baginsky, Geheimrath Blumen thal und Vorsteher Simon eine Verminderung der Zahl, um auch andere bewährte Gemeindemitglieder in die Kommission hineinwählen zn können. Professor Bagins ky bezeichnet es als Unglück, wenn nur die stimmliche Befähigung für die Wahl eines Kantors ausschlaggebend sein, und der Würde und Andacht des Vortrages gar keine Bedeutung beigelegt würde. In einem erneuten Anträge wird die Zahl der Musiksachverständigen ans drei herabgesetzt. Bei der alsdann folgenden Abstimmung wird zunächst der Antrag Minden auf Zuwahl eines Rabbiners mit 7 gegen 11 Stimmen abgelehnt, dagegen wird mit großer Majorität die Vorlage des Gemeindevocstandes. betreffs Bildung der ständigen Kommission, sowie dieResolution des vorberathende,, Ausschusses, mindestens drei musikalische Sachverständige in diese Kommission zu wählen, angenommen. — Alsdann gelangte noch die Vorlage betreffend Abänderung des Gebets bei Kinderbeerdigungen zur Berathuug. Es handelt sich um die Stelle des Gebets: „Siehe, die Eltern haben es gehegt als ein köstliches Kleinod," für deren Streichung der Gemeindevorstand und das Nabbinat mit Rücksicht aus uneheliche Kinder, bei deren Bestattung diese Stelle in letzter Zeit