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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1902-03-14 · Heft 11 (14.3.1902) · p. Seite 123

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
66 (1902)
Issue
Heft 11 (14.3.1902)
Date
1902-03-14
Page
Seite 123 (sequence 5)
Language
German
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123 über- „Ger uns usibel r Gezaben ntra<z ferent und ) dad ischer, >ürde. milich!>ätigtschen llung, .tmgs rüber liegt cgani^ il sie das mit nicht Nück- »s die euheit Mürz.; des l der rteren eweist n anauch noch uison .iegs- 't der sogar Theil Seite;i de»» l mit Hand. ^te»»en Reicher ü den ressirt tschen ) deni ilung Prounter lung, tunde ausgestellt. Hier sind die Ziffern nicht von Belang. Obige Zahlen beweisen deutlich genug, daß in den beiden in Frage kvlnmenden Abtheitungen die Inden relativ die Majorität hätten, und daß nur ihr Kompromiß mit den Protestanten die Parität zwischen den drei Konfessionen ermöglicht; es ist dies um so höher anznschlagen. als der Jude hierbei gewisse geschäftliche Rücksichten vernachlässigt. Hervorgehoben sei noch, daß seit einer Reihe von Jahren den Vorsitz im Kollegium ei»» Jude führt. Wir glauben darum, daß obige Aenßernng des Herrn v. Gersdorff ans einer völligen Unkenntniß der hiesigen Verhältnisse beruht; es sei dem wie ihm wolle, wir müssen sie mit größter Entschiedenheit, als den thatsächlichen Umständen widersprechend, znrückweisen. Der Kultusminister hat in eitlem auch für unsere Kreise wichtigen Runderlasz all die Negierungell vom 29. Januar 1902 die allgeineine Bestimmung getroffeil, daß bei Begründung von Schulen Abmachungen über den Konfessionsstand der Schule grundsätzlich nicht zuzulassen sind. Folgender Spezialfall hat zu dieser Verfügung Anlaß gegeben: Bei der Umwandlung der privaten Rektoratschule in N. in eine voll der politischen Gemeinde zu unterhaltende öffentliche Schule sollte der konfessionelle Charakter der Schule vertragsmäßig sichergestellt werden. Demgegenüber verweist der Minister auf die in der Sitzung des Abgeordnetenhauses vom 9. März v. I. von ihm abgegebene Erklärung, wonach die durch die Verfassung dem Staate Angewiesenen Schnlhvheitsrechte nicht den Gegenstand von Verträgen unter den Schnlinteressenten bilden dürfen. Solchen Verabredungen und einem darauf etwa beruhenden Statut ist die Genehmigung von Schnlanssichts wegen zu versagen. 4. Der Landrath des Plesser Kreises läßt es sich angelegen sein, in dem amtlichen Plesser Kreisblatte dein Märchen vom Ritualmvrde entgegenzutreten, indem er nachstehende Bekanntmachung veröffentlicht. „In Neumanns Stadtbuchdrnckerei in Gleiwitz ist zum Preise von fünf Pfennig das Stück ein Schriftchen über Nitualmord und Eid als offener Brief an den Neichstagsabg. Lieber mann v. Sonnenberg in Groß-Lichterfelde vom Rabbiner Dr. Wilhelm Münz in Gleiwitz erschienen. Indem ich die Kreiseingesessenen auf dieses vorzügliche Schriftchen aufmerksam mache, empfehle ich die Beschaffung der Lektüre desselben Allen, die noch an das Märchen des Ritnalmordes der Juden glauben und in unbegründeten Vornrtheilen unseren fälschen Mitbürgern gegenüber besangen sind." Hoffentlich bleibt diese Mahnung an die Kreiseingeseffenen licht ohne die erhoffte Wirkung. Im Gegensätze zu diesem ^andrath will ein bayerischer Staatsanwalt durch den Spiritismus das „Geheimniß" der Morde in Könitz und Pisek zerausbringen! Es ist dies der Staatsallwalt Franz Niß in Milchen, der in der „Uebersinnlichen Welt" in einem Aufsatz Strafrecht und Okkultismus" u. a. sagt: „Was wir in spiritistischen Sitzungen über begangene Strafthaten fahren, steht an Bedeutung nicht über dem, was durch Hellsehen geonnen werden kann, so daß es sich nicht verlohnt, den komplizirteren pparat. der hier nothwendig ist, zu diesem Zweck in Bewegung zu I tzen. Das würde sich allerdings ändern, wenn der Jdentitätsachweis gelänge. Dann könnte freilich gerade bei den schwersten ^trasthaten. bei den Tödtungsdelikten, durch die Angaben dieser Wesen l n äußerst werthvolles Material gewonnen werden. Wie wäre eine I lche Aufklärung zum Beispiel gerade bei den Ritualmvrdprozessen in nutz und Pisek von Bedeutung gewesen! Ob es einmal so weit l inmen wird, ist eine offene Frage." Wohl Jeder, hat gewiß^schon einmal bei solchen Ereigllissen, jwie der Konitzer Mord war, im stillen Kämmerlein der Phanl sie Raum^gegeben,'^ wie es doch gut wäre, wenn der Tobte U rechen könnte^! Mber^marp denke. ein Staatsanwalt ventilirt Idns Hirngespinnst in einer spiritistischen Zeitschrift! Die Hilfe eines Mediums, wie die in dieser Woche verhaftete Anna Rothe eins war, zu Geistermanifestatioueu, um kriminalistische Aufschlüsse über Mordthaten zu geben, über Mordthaten, die die Volksleidenschaften aufwühlen, — die Konsequenzen sind nicht anszudenken. Im Uebrigen braucht man wenigstens bei dem zweiten der erwähnten Prozesse vielleicht gar kein Medium, nur der Wahrheit näher zu kommen. Denn wie Wiener Blätter berichteten, hat sogar der Gerichtspräsident von Pisek, an welchem Orte Leopold Hilsner vernrlheilt wurde, trotz des Geschworenenspruches privatim seine Ueberzeugung dahin ausgesprochen, daß Hilsner unschuldig sei. In der badischen zweiten Kammer wurde das Knltusbudget berathen. Der Berichterstatter der Kommission, Abgeordneter Obkircher, entledigte sich seiner Aufgabe mit der größten Objektivität und trat für die Ausgaben des katholischen Kultus ebenso warm wie für die des evangelischen und israelitischen Kultus ein. Nur ein Mitglied vpponirte — der Chef der einköpfigen antisemitischen Fraktion, der gegen den Staatsbeitrag für den israelitischen Kultus stimmte. Seine Bemerkung, die au Tiefe und Länge der Jvchenscheu Rede in Onkel Bräsig gleichkam, erzielte einen nicht beabsichtigten Lacherfolg. Die Lorbeern des Herrn Lieberinann von Sonnenberg lassen den badischen Heros Mampel nicht ruhen, und er machte in den letzten Wochen schon häufig den Versuch, eine Judendebatte heraufzubeschwören. Die Herren Kollegen thaten ihm aber diesen Gefallen nicht, lind so blieb dem badischen Landtage diese widerstehe Posse bis jetzt erspart. Der Antisemitismus liegt in Algier, wie es scheint, in den letzten Zügen, und auch der große Kongreß wird ihn kaum zu neuern Leben erwecken. Charakteristisch ist in dieser Beziehung ein Regimentsbefehl des Oberstell Dubail, Kommandanten des ersten Znavenregiments, der in der Uebecsetznng also lautet: „Der Zuave Geslin voll der 6. Kompagnie ist mit 14 Tagen Arrest, davon 8 Tagen schweren Arrest, ^bestraft worden, weil er eine»» seiner Kameraden schmutziger Jude geschimpft, ihn geschlagen und mit dem Bajonett bedroht hat. Der Oberst benutzt diese Gelegenheit, um Allen wieder einmal ins Gedächtniß zu rufen, daß es im Regiment weder Juden, Katholiken noch Protestanten giebt, sondern nur Kameraden, welche die Waffenbrüderschaft vereinigt. Uebrigens hätte der Zuave Geslin, ehe er Andere mit dem Schimpfwort schllintzig belegte, besser geihan, selbst ein reinlicher und tüchtiger Soldat zu werden, denn eine Prüfung seines Strafregisters zeigt ihn leider nicht in solchem Lichte. Der Oberstkommandant der Zuaven, Dnbail." 4 Die „^i-estivtzs l8,-rnM68" bringen einen interessanten Artikel über die Israeliten der Wüste. Im Südwesten von Biskra (Departement Konstantine) giebt es einen jüdischen Stamm, genannt Oued Sous, der in mehreren Gemeinden ^0 bis 100 Familien zählt. Der Oberrabbiner Hagenauer hatte bei einer Amtsreise nach Biskra, welches am Rande der Sahara liegt, Gelegenheit zu einer Unterhaltung mit dem Delegirten einer dieser Gemeinden, von dem er manche interessante Information über diese Israeliten vom Stamme Sous, welche man gewöhnlich die Sonst nennt, erhielt. Die Sonst tragen vollständig arabische Kleidung und sind deshalb von den Arabern nicht zu unterscheiden. Sie wohnen in den

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