Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 2 (1838)
- Issue
- Heft 41 (5.4.1838)
- Date
- 1838-04-05
- Page
- Seite 162 (sequence 2)
- Language
- German
- Belongs to
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162 Lar-Feier. — Schriftliche Nachrichten über ihr Entstehen sind nicht >mehr vollständig vorhMdyr. Mi der großen Feuecsbrünst, welche i'm Jahre 1796 die Zudengaffe verheerte, ist Mt erste Oesettschaftsvertrag, nebst vielen gLeichKytigen Papieren, ein Raub der Flammen geworden. ^Die älteste der vorhandenen Urkunden ist der Gesellschastsverrrag vom Jahre 1772. Damals batte die Anstalt schon 34 Jahre bestanden. Uewr ihre Entstehung und ihre ersten Anfänge ist man zum zum Theil auf mündliche Ueberlieferungen beschränkt, welche sich in der Gemeinde erhalten und vom Vater auf den Sohn vererbt haben, jedoch mit einer Treue und einem Zusammenhänge, welche Ln den Hauptzügen die Unvollständigkeit der schriftlichen Nachweisungen kaum empfinden lassen. » Benedict Elias Maas faßt zuerst den Gedanken,' unter den Gemeinde-Angehörigen einen Verein von Freunden zu bilden, welche in Erkrankungsfallen einander besuchen, pflegen, unterstützen sollen, und zwar sollen die Mittel zu dieser Pflege und Unterstützung durch einen für alle Mitglieder gleichen wöchentlichen Beitrag aufgebracht werden. Er theilt diese Idee seinen Freunden und Genossen mit, es gelingt ihm nicht ohne Mühe, sie dafür zu gewinnen, und es wahrt nicht lange, so hat er einen Verein der bezeichneten Art um sich her gebildet. Dies geschah im Jahre 1785. Die Zahl der ersten Theilnehmer scheint nicht über 20 bis 25 gewesen zu sein. Der erste wöchentliche Beitrag war drei Kreuzer. In einem der drei Hauser, welche die Krankenkassen nachmals käuflich an sich gebracht haben, wurde Ein Zimmer gemiethet, in welchem die Kranken verpflegt wurden. Erst nach vielen Jahren konnte ein zweites Zimmer in Bestand genommen werden. Benedikt Elias Maas, der Stifter der Krankenkasse, war zugleich derjenige, welcher sie Ln der ersten Zeit beinahe allein im Gang erhielt. In einer kupfernen Büchse, welche noch heute in der Anstalt aufbewahrt wird, sammelt er die wöchentlichen Beiträge ein; das Nothdürftigste an Leinenzeug und Brennholz ward durch ihn angeschafft. Bei erkrankten Mitgliedern leistete er die Dienste des Krankenwärters, mit. edler Selbstvertaugnung die niedrigsten Verrichtungen nicht scheuend. Die Einnahme der Krankenkasse belief sich 1837 auf 12,449 Fl. 15 Kr., unter diesen 706 Ft. 11 Kr. jährliche Rente von Frhrn. v. Rothschild, und die Ausgabe war 10,927 Fl. 44 Kr. stark. Die jährliche Stiftungsfeier aber zerfällt statutenmäßig in eine kirchliche und gesellige. Eine besondere Auszeichnung und eine erhöhte Weihe sollte der Gottesdienst diesmal durch deutsche Predigt und deutschen Gesang erhalten. Die Predigt, verfertigt und gesprochen von dem Herrn vr. Scheuer, Mitglied der Verwaltungs-Commrssion und Rabbinats-Candidat, verbreitete sich in allgemein ansprechender Weise über Eigenthümlichkeit, Nutzen und Werth der Anstalt und setzte die mehrfache Bedeutung der Säcutarfeiec schön auseinander. Die den Gebeten eingestreuten Gesänge waren von ergreifender Wirkung, und machten den Reiz und die Kraft des vierstimmigen Männergesanges von Neuem geltend. Die Freuden der Tafel wurden durch ungezwungene Fröhlichkeit, so wie durch eine freundliche Abwechslung von Rede und Gesang wesentlich erhöht. -77-L Das Fest wqhrst his spät Mr Abende "und wird Men,' die Daran HÄ moch lange ln froher Erinnerung Äleiben. Odessa, 9. März. Gestern wurde hier eine Feier wegen des Aufhörens der Pest begangen, die gleichfalls von den Israeliten und Karaiten in ihren Tempeln vollsührt wurden. München, 18. Marz (Prkvatmitth.). Ich beeile mich, Ihnen abermals ein neues Ministcrial-Rescrkpt, das so eben erschienen ist, mitzutheilen, und das allerdings recht erfreulich ist. — „In Hinblick auf die im Mknisterialrescript vom 28. Januar 1828, den Religionsunterricht der jüdischen Religion betreffend, enthaltenen Grundsätze und Vorschriften, dann in Erwägung, daß die zum Unterrichte der Jugend aufgestellten Religionslehrer wesentlich zu unterscheiden sind von der zur Feier der Religionshandlungen bestellten Personen — von denen im H 36 der zweiten Beilage zur Vecfassungsurkunde die Rede ist — und daß Individuen, welche nur mit Regierungsgenehmigung zu gewissen Diensten aufgestellt und aus denselben enl.assen werden können, rücksichtlich dieser Dienste nicht die Eigenschaft bloser Privatdiener haben — kann es keinem gegründeten Zweifel unterliegen, daß die für den Jugendunterricht bestimmten israelitischen Religionslehrer, wenn und inwiefern sie als solche nur mit Regierüngsgenehmigung giltig aufgestellt sind, bezüglich der hier in Frage stehenden Anstellungsweise nach gleichen Normen zu behandeln sind, wie die christlichen Lehrer an deutschen Schulen. Theologie. Bemexkungeu über die Errichtung einer jüdisch-theologischen Facnltät« Von Dr. M. Jsler, Vorsteher eines Instituts für Knaben in Hamburg. (Schluß.) In diesem Raisonnement ist aber vor allen Dingen die Vergleichung mit katholischem und protestantischem Christenthum abzulehnen. Der Protestantismus ist nicht eine Opposition, er hat auch eine bestimmte historische Bafis wie der Kakholicismus; er hat gleich von vorne herein erklärt, worauf er seine Ansicht vom Christenthume gründe, und worin er vom Katholicismus abgehe. Beide sind geschloffene Körper ohne alle Gemeinschaft, mit besonderer Geistlichkeit, besonderen Kirchen, besonder» Bekenntnißschriften, zu denen die Geistli-