Mannheim
Compact Memory

Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1902-02-28 · Heft 9 (28.2.1902) · p. Seite 98

Scan of the page
Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
66 (1902)
Issue
Heft 9 (28.2.1902)
Date
1902-02-28
Page
Seite 98 (sequence 4)
Language
German
Belongs to
journal issue
OCR quality
96% known words query
IRI
…/3224737-3228473-3228483--58417-3294859
Visual Library
page viewer of the UB Frankfurt

No entity mentions on this page.

OCR text

98 vorsehen, für die jetzt in erster Reihe die Befähigung des Gewählten als Prediger in Geltung komme. Er sei der Letzte, welcher die rednerische Begabung unterschätze, doch verbürge diese keineswegs eine heilvolle Wirksamkeit. Im Gegelltheil, je beredter der Rabbiner sei, je mehr er zu überzeugen vermöge, um so gefahrvoller sei seine Beredsamkeit, und nm so wichtiger sei die Frage nach dem Prinzip, das er vertrete und vertheidige. Die Gemeinden sollen den Rabbiner auch in seiner religiösen Richtung ehren. Betreffs der zweiten Forderung, der Anstellung des Rabbiners, sei überall der bisherige Zustand als ungerecht und unhaltbar anerkannt, sodann sei aber auch die Abhilfe bereits von selbst in die besten Wege geleitet. Der Ausschuß des Gemeindebundes habe sich mit der Forderung vollkommen einverstanden erklärt und dieselbe als anssichtsvoll bezeichnet. Die Rabbiner seien auch auf dem besten Wege, durch die Gründung ihrer Pensionskasse den Gemeinden die Sorge abzunehmen, und die Kasse werde all dem Tage ins Leben treten, all welchem die großen Gemeinden ihr nobile ofüeüun erfüllen und die kleinen Gemeinden in dieser Beziehung ihre Schuldigkeit thnn würden. Durch die letzte Forderung, die Bildung von Bezirksrabbinaten, werde die persönliche Stellung des Rabbiners nicht berührt. Der Rabbiner übernehme mit dieser Forderung eine große Mehrarbeit, aber er unterziehe sich mit freudiger Bereitwilligkeit der Mehrarbeit in Hinblick aus die Schaffung eines idealen Zustandes. Rabbiner Dr. Werner tritt ebenfalls mit lebhafter Wärme für die Annahme aller drei Punkte ein. Erbezeichnet das Judengesetz vom Jahre 1847. nach welchem die Gemeinden nicht einmal verpflichtet seien, einen Rabbiner direkt anzustellen, als eine Hülle ohne Inhalt. Auch die Vorsteher der Gemeinden hätten dieses Gefühl ulld bereits manches betreffs der Frage der Rabbiner ergänzt. Er bittet, in religiösen Angelegenheiten nicht eine zufällige Majorität der Gemeindeverwaltung allein entscheiden zu lassen und durch eine plötzliche Aendernng der Gebräuche das Gewissen des angestellten Rabbiners zu belasten. Ebenso wenig wie der Nabbiller ein Recht haben dürfe, nach Jahren zu sagen, daß seine Anschauung eine andere geworden sei. ebensowenig dürften die Gemeinden das Recht haben, selbstständig zu bestimmen, daß sie andere Einrichtungen treffen wollen. Dell Rabbinern solle man geben, was ihnen zukomme, und den Gemeinden dasjenige, was ihnen gebühre. Mit der Bitte, den Rabbinern ihre Gewissensfreiheit wiederzugeben, schließt der Redner sein mit großem Beifall ausgenommenes Referat. Die sehr rege Diskussion wird auf Vorschlag des Vorsitzenden getrennt für die einzelnen Punkte der Resolution geführt. Als Berichterstatter des Ausschusses empfiehlt Professor Philippson die möglichst einstimmige Annahme des ersten Satzes des ersten Punktes, während er die Ablehnung des zweiten Satzes befürwortet, um nicht an dem Veto einer einzelnen Persoll die religiöse Entwickelung auf Decennien hinaus scheitern zu lassen, und ferner aus dem praktischen Grunde, weil die Befolgung eines derartigen Beschlusses zweifellos seitens Vergrößeren Gemeinden ausgeschlossen sei und die Autorität des Gemeilldeblindes durch die Abweisung dieses Beschlusses untergraben werde, ohne daß den Rabbinern ein Dienst geleistet würde. Landgerichtsrath Löwe beantragt als Vertreter der Gemeinde Berlins die Ablehnung des ganzen ersten Punktes, und zwar weil diese Forderung dem Gesetze von 1847 widersprechend und überhaupt nicht mit dem Gesetze zu vereinbaren sei, ferner aber, weil diese Forderung für Berlin und vielleicht auch für andere Gemeinden unpraktisch und endlich, weil sie augenblicklich im höchsten Maße inopportun sei. Als Kernpunkt der Forderung bezeichnet er, daß die Rabbiner ein absolutes Veto eingeräumt haben wollen. Herr Nass-München empfiehlt den Antrag in beiden Theilen zur Annahme, weil dadurch erst dem Rabbiner die Stellung gegeben werde, welche ihm als dem geistigen Haupt der Gemeinde gebühre. Sernau-Halle bittet Punkt 1 pure abzulehnen, weil keine Beschlüsse gefaßt werden sollten, denen keine Autorität im Lande verschafft werden könne, und zweitens, nm keinen Zwang aus die Gemeinden auszuüben. Hirsch-Halberstadt empfiehlt dagegen die Annahme des erstell Punktes. Inzwischen ist ein Schlußantrag eingegangen, dessen Abstimmung jedoch zweifelhaft bleibt, und welcher deshalb zurückgezogen wird. In der weiteren Debatte treten noch die Herren Schiss-Frankfurt a. M. und David sohn-Danzig für die Ablehnung der ganzen Forderung ein. während Dr. C ob len z - Bielefeld als Vertreter des westfälischen Gemeindeverbands und mehrerer westfälischer Gemeinden die Annahme des ersten Absatzes befürwortet. Ein erneuter Schlußantrag wird nunmehr angenommen. Bei der Abstimmung, welche über die beiden Sätze der Resolution getrennt vorgenommen wird, wird der erste Absatz unter lebhaftem Beifall mit überwiegender Mehrheit angenommen, der zweite Absatz mit großer Majorität abgelehnt. Eine voll Landgerichtsrath Löwe in Berlin eingebrachte Resolution: „Es entspricht dem Wesen des Jndenthnms, daß die Gemeinden über ihre Kultuseinrichtungen nach Anhörung eines Rabbiners bestimmen; der Gemeindetag verwirft daher den Antrag des Nabbinerverbandes, daß den Rabbinern in den altpreußischen Landestheilen ein Einspruch gegen dieses Bestimmungsrecht der Gemeinden zustehen soll," wird vorn Antragsteller zurückgezogen, da gegen den Antrag formale Bedenken geäußert werden; ans dem gleichen Grunde werden noch ein Abändernngsantrag Hir sch - HalberstadL nnd ein Antrag auf Zurückverweisung in die Kommission ebenfalls zurückgezogen. Der zweite Punkt der Resolution wird nach warmer Befürwortung durch Professor Philippson als Referent des Ausschusses mit großer Mehrheit angenommen. Zum Absatz 3 erklärt Professor Philipp soll das Einverständniß des Ausschusses mit der Idee, hält aber die gesetzliche Durchführbarkeit der Bildung voll Bezirksrabbinaten für Altpreußen für ausgeschlossen. Die Bezirksrabbinate könnten hier auf freiwilligem Wege geschaffen werden, und der D.-J. G.-B. nnd die meisten Provinzialverbände seien bereits eifrig bemüht, eine dahinzielende Organisation zu treffen. Rabbiner Dr. Werner, Kommerzienrath Gallinger- Nürnberg und Rabbiner Dr. Vo ge l st ein-Stettin empfehlen den Alltrag, Prediger Bähr-Waldenburg bekämpft ihn, weil er darin eine Schädigung des Standes der Kultusbeamten in den kleineren Gemeinden befürchtet. Nach Annahme eines Schlußantrages wird der dritte Absatz der Resolution mit großer Mehrheit angenommen. Damit ist dieser Gegenstand erledigt, und es tritt eine halbstündige Pause ein. Die übrigen Punkte der Tagesordnung werden in einem weit schnelleren Tempo erledigt. Die Petition der israelitischen Knltnsbeamteu, welche die Ausarbeitung eines Normalvertrages für die Anstellung von Kultusbeamten, die Einsetzung einer ständigen gemischten Kommission zur Schlichtung von Steitfällen zwischen Gemeinde und Kultusbeamten und Schaffung einer Centrale zur Vertretung der gesummten Standesillteressen der Kultusbeamten fordert, wird in sehr langen Ausführungen von Prediger B a e r-Waldenburg befürwortet. Namens des Ausschusses erklärt Professor Blaschke-Berlin, daß der Ausschuß einverstanden sei, einen Normalvertrag für die Kultusbeamten auszuarbeiten, über dessen einzelne Punkte er die abweichenden Meinungen der Ausschußmitglieder präzisirt. Die Gemeinden sollen verpflichtet lverden, den Kultusbeamten in eine Pellsionskasse oder Lebensversicherung einznkanfen, die Frage wegen der Kosten müsse allerdings noch offen bleiben. Der Ausschußreferent empfiehlt folgende Resolution. „Der Gemeindetag billigt die wohlwollende Haltung, welche der Ausschuß des Gemeindebundes im Ganzen zur Petition der Kultusbeamten einnimmt und beauftragte den Ausschuß, das Weitere in dieser Angelegenheit zu veranlassen." Es sprechen alsdann noch Direktor Dr. Adler-Frankfurt a. M., Lion Wolf-Berlin und Stern- Dirschau gegen die Resolution. Rabbiner Dr. Kopf stein-Beuchen ist gegen die Resolution, will aber Punkt 1 des Antrages annehmen Kirchenrath Dr. Kro n er-Stnttgart billigt die Resolution des Ausschusses. Der Punkt findet seine Erledigung durch die Annahme des Antrages Friedländer - Potsdam, zu dessen Gunsten die Ausschnßresolution zurückgezogen wird: „Der Gemeindetag beauftragt den Ausschuß, einen Normalvertrag für die Anstellung der Kultusbeamten auszuarbeiteu und diesen sowie seim sonstigen Vorschläge zu der Petition der Kultusbeamten den Gemeinden baldmöglichst zu unterbreiten". Zu Punkt 4 „Anderweite Begründung der Einnahmen des Gemeindebundes spricht als Ausschubvertreter Syndikus vr. Apt-Berlin und beantragt: „Jede über 100 Seelen zählende Bundesgemeinde ist gehalten, 1 Prozent ihrer steuerlichen Einnahme an den Gemeindebund abzusühren." Gegen den Alltrag werden gewichtige Bedenken seitens der Herren Martin Simon- Berlin. Kommerzienrath Gallinger-Nürnberg und Heß-Wiesbaden geltend gemacht, während Fei lchenfeld-Köln. Hirsch-Halberstadt Kron erch-Stuttgart, Rabbiner vr. Wern er-München und Professor Philippson für den Antrag eintreten. Verschiedene Anträge und Amendements zum Ausschußantrage werden sämmtlich zu Gunsten der folgenden Antrags Apt, der einstimmig angenommen wird, zurück gezogen: „Die Aufgaben des Bundes erfordern unabweisbar eine Er Höhung der regelmäßigen Beiträge seiner ordentlicheil Mitglieder. Der

Text as recognised by OCR (ABBYY FineReader), without corrections. Entity mentions: TagMe (2021); their positions were matched to this text again.