Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 66 (1902)
- Issue
- Heft 6 (7.2.1902)
- Date
- 1902-02-07
- Page
- Seite 65 (sequence 7)
- Language
- German
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B. eine vvlge langer Lebensdauer der Emeriten wäre, - über welche bisher genügende versicherungstechnische Erfahrungssätze nicht vorliegend) Wobei — wegen der kleinen Zahl der in Frage lommende» Personen, die als Juden und Geistliche doppelt gute Vitalitätschancen haben - für das Spiel des Zufalls viel tiaum bleibt?) — Sodann ist das Wort gleichmäßig nicht genügend bestimmt. Wie ich von Herrn Dr. Maybaum hörte, nt hierbei an ein gleiches prozentuales Verhältniß gedacht. Das Wort gleichmäßig drückt aber eher die gleichen Summen aus. Ferner entstehen Schwierigkeiten durch 88 17 bis 19. Zoll der nach 8 17 in Ansatz kommende Betrag als Grundlage dienen oder der gekürzte Betrag des 8 19 weiterhin gekürzt werden?^ Es ergiebt sich hier in jedem Fall eine große Härte gegen die Wittwen und Waisen, die schon ohnehin im Ver-! ältniß ungünstig gestellt sind, und es müßte eine Trennung er Kassen eintreten, beziehungsweise dafür gesorgt sein, daß die Höchstbeträge der Pensionsgelder eher gekürzt würden, als daß die ohnehin bescheidenen Ansprüche der Wittwen und töaisen weiter reduziert werden. 5. Für bedenklich halte ich, den Rabbiner schon gegen Zahlung von 10 Mark zum außerordentlichen Mitglied der lasse zuzulassen. Rabbiner sollten überhaupt nur ordentliche Mitglieder werden dürfen. Wollenste die entsprechenden Opfer sicht bringen, »veil sie anderweit Pensionsberechtigt sind, obleich sie gerade dann erst recht in der Lage wären, die Zahlungen zu leisten, so sollen sie auch mit der Verwaltung der lasse nichts zu thun haben. Ein ähnliches Gefühl liegt der Bestimmung des ß 33 zu Grunde, »velcher das erste Kuratorium der Pensions- und Reliktenkasse von dem Rabbinerverband in Deutschland unter Ausschluß seiner süddeutschen Mitglieder wühlen lassen will, augenscheinlich unter dem Gesichtspunkt, daß diese als ordentliche ') Mitglieder nicht in Frage kommen. > s müßte überhaupt die Frage des Stimmrechts und derZuwmmensetzung des Kuratoriums anders fixirt werden. Es i andelt sich in dem Kuratorium nicht um Rabbiner und Laien, wndern um pensionsberechtigte ordentliche Mitglieder einerwits, um außerordentliche Mitglieder andererseits. Nicht um > ne religiöse Frage, sondern um eine Verwaltungsfrage. Es > t daher nicht richtig, das Kuratorium aus sünf Laien und ' »ns Rabbinern bestehen zu lassen. Es wäre besser zusammengesetzt aus fünf Mitgliedern, die von den ordentlichen Mitgliedern zu wählen, und ans süus Mitglieder, die von den außerordentlichen Mitgliedern zu bestimmen sind. Wie sollen stch die Wahlrechte der ordentlichen und außerordentlichen Mitglieder zu einander verhalten, wenn die Wahlen nach 8 33 vorgenommen werden? chen voa i, ed. ed. von -d, h Das ist doch der Fall. D. Red. -) Um so später tritt aber auch die Invalidität ein. D. Red. Immer der Betrag, der auch ohne die eingetretene nothwendige vnrznng in Betracht käme. D. Red. 9 Auch nicht als außerordentliche, da sie zu ihrer Landes- P'nsionskasse zu zahlen habe». D. Red. 6. Der Entwurf der Satzungen ist zum Theil wörtlich den Bestimmungen für die Emeriten und Relikten der evangelischen Landeskirche nachgebildet, nach den Gesetzen vom 15. März 1880, 15. Juli 1889 und 30. März 1890. Folgendes scheinen die bedeutsamsten Unterschiede , n) Bei den evangelischen Geistlichen giebt es natürlich keine Freiwilligkeit, für jeden Inhaber einer Pfarre sind die Beiträge zur Kasse zu zahlen. b) Nach den gedachten Gesetzen haben die Nachfolger der Emeriten von dem Dieusteinkommen ihrer Stelle acht Jahre lang 25 Prozent an die Kasse zu entrichten. Für den Nachfolger eines emeritirten Rabbiners, der im Uebrigen die gleichen Jahresbeiträge zu leisten hat, wie der evangelische Geistliche, besteht diese Verpflichtung nicht. e) Der Berechnung der jährlichen Beiträge liegt das Diensteinkommen der Geistlichen zu Grunde. Außer Ansatz bleiben die von Privaten gezahlten Honorare. Genau so ist der Beitrag zur Pensions- und Reliktenkasse nach Prozenten des festen Gehaltes zu zahlen. Bei Rabbinern dürfte indessen das feste Gehalt einen kleineren Theil des Gesammteinkommens ausmachen, als bei den Geistlichen?) sodaß der gleiche Prozentsatz des Gehaltes bei den Rabbinern einen kleineren Prozentsatz des Einkommens ausmacht, als bei den Geistlichen.! ll) Maximum und Minimum des Ruhegehalts beträgt in der Reliktenkasse, wie bei den evangelischen Geistlichen 5000 Mark und beziehentlich 1800 Mark. In Betracht kommt indessen hierbei, daß in der evangelischen Kirche eine hierarchische Ordnung vorhanden ist. Der Geistliche, der 5000 Mark Ruhegehalt erhält, steht, wie man ziemlich sicher annehmen kann, nicht im Range seinem weniger günstig gestellten Kollegen gleich, sondern es wird sich hierbei hauptsächlich um Superintendenten handeln. Es ist fraglich, ob derselbe Abstand vom Maximum und Minimum auch bei den Rabbinern passend wäre, welche schon wegen ihrer viel schwierigeren Vorbereitung, wegen der jüdischen Tradition, des Mangels hierarchischer Gliederung n. s. »v. weit mehr gleichartige Elemente haben. Einige Bestimmungen, die mit deneir für die evangelischen Geistlichen gleichlautend sind, haben wegen der Verschiedenheit der Verhältnisse bei den evangelischen Geistlichen eine andere Tragweite als bei den Rabbinern. (Schluß folgt., Gine Tuberkulosen - Keilstätte. Bon Dr. Carl Cassel in Posen. (7^ n den letzten Jahren ist viel geschrieben und gesprochen worden über die Tuberkulose als Volkskrankheit. Große Sammlungen sind veranstaltet worden, die den Bau vo»t Volksheilstätten ermöglichen sollen. Alle Konfessionen — und nicht zuletzt »vir Juden — haben nach Kräften mitgeholfen. Der rmerschöpsliche Opfersinn der Glaubensgenossen soll nunmehr durch diese Zeilen angeregt werden, etwas zu schaffen, was längst Noth thnt: die Gründung eines Tuberkulosenheims für solche Inden, welche auch während ihrer Erkrankung Befreiung von den rituellen Vorschriften nicht annehmen. Dann aber soll auch ein anderer Zweck hiermit verbunden werden: die Möglichkeit, ein Pflegeheim zu schaffen für Miseren Mittelstand; also eine Anstalt soll erstrebt werden, in der neben den h Das ist das alte Bornrtheil. D. Red. -2