Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 66 (1902)
- Issue
- Heft 6 (7.2.1902)
- Date
- 1902-02-07
- Page
- Seite 64 (sequence 6)
- Language
- German
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64 l t i! i l schwarz auf weiß die angeblich von dem offiziellen Burenvertreter in Brüssel Dr. Leyds beglaubigten Worte stehen: „Die ivahren Anstifter des unseligen Krieges sind die Juden." Dieses sich den früheren Erzeugnissen der Glöß'schen Fabrik würdig anreihende antisemitische „Kunstwerk" hat sogar die Dresdener „Deutsche Wacht" zu einem „Satanischer Judenschacher" nberschriebenen Leitartikel begeistert, in welchem die „sseru rmri lsme8'-, die verfluchte Goldgier der „Weltjuden" als die einzige Ursache von Jamesons Raubzug hingestellt, die Verführung des „unschuldigen englischen Volkes" zu dem Burenkrieg aber als ein jüdisches Börsenmanöver bezeichnet wird. — Mit welchem Recht, geht aus der obigen Darstellung zur Genüge hervor. r Auch Australien ist seit einiger Zeit in die Reihe der modernen Staaten getreten, wenigstens in Bezug auf den Antisemitismus. In einer Sitzung des Federal Parlaments hat Rev. Ronalds die Gelegenheit einer Debatte über den Freihandel beim Schopf ergriffen, um seinein Haß gegen die Juden Luft zu machen. „In London," sprach der Prediger der Religion der Liebe, „leben wie im alten Rom zahlreiche fremde Juden Sie vergelten die von ihnen daselbst genossene Duldung, Freiheit und freundliche Ausnahme damit, daß sie die Löhne auf ein Niveau Herabdrücken, bei dem kaum das nackte Leben noch erhalten werden kann. Unsere Freihändler rufen nach einem „weißen Australien". Man kann aber die schwarzen Arbeiter nicht ausschließen, ohne zugleich auch die Produkte dieser schwarzen Arbeiter von unseren Märkten zu entfernen. Ebenso wenig kann man die in Australien gezahlten höheren Löhne aufrecht erhalten, wenn man die armen Juden ins Land hineinläßt, welche durch ihre billigere Arbeit die Preise auf dem Jndustriemarkte Herabdrücken." Mit dieser Anregung wird aber der fromme Prediger kein Glück haben — in Australien Die Pensions- und Neliktenkasie der norddeutschen Uabbiner. Kritische Bemerkungen. I. Entwurf der Satzungen sür die Pensions- und Reliktenkasse der norddeutschen Rabbiner ist veröffentlicht worden, mit der Absicht, denselben der Kritik zu unterbreiten. l. Am meisten fordert 8 2 No. 1 die Kritik heraus. Dieser 8 scheint mir unannehmbar, er würde die Kasse, deren Begründung eine soziale That sein sollte, zu einer antisozialen Einrichtung machen. Der Paragraph lautet: „Als ordentliche Mitglieder werden nicht ausgenommen diejenigen, welche mit solchen Krankheiten und Gebrechen behaftet sind, die ihre baldige Dienstunfähigkeit, oder ihr baldiges Ableben nach ärztlichem Gutachten befürchten lassen." Aus diesem Paragraph würde sich folgender Zustand ergeben. Eine Gemeinde wird einen Rabbiner nur anstellen, unter dem Vorbehalt, daß er binnen bestimmter Frist den Beitritt zur Kaffe erlangt. Der Beitritt kann aber nur stattfinden, falls gegen die Gesundheit des Aufzunehmenden keine Bedenken vorliegen. Hat Jemand z. B. ein leichtes Herzleiden bei welchem unter Umständen ein baldiges Ableben zu erwarte» ist, so wird einem solchen Rabbiner thatsächlich die Erlangung einer Stelle unmöglich gemacht, und die Pensions- und Reliktenkasse erweist sich dann grade für die Unglücklichsten unter den Rabbinern nicht als Wohlthat, sondern als ein Fluch Diese Bestimmung paßt in die Statuten einer Ver sich er nn gs gesellschaft, welche ans dem Prinzip von Leistung und Gegenleistung zu beruhen hat, nicht aber in die Statuten einer Kasse, welche ihren Garanticfvnds von Philantropen') beisteuern läßt. 2. Ebenso verfehlt scheint 8 8 No. 2, nach welchem dir „Mitgliedschaft" erlischt, wenn ein Mitglied aus dem Dentsche» Reich auswandert. Vielleicht ist damit nur der Fall gemein:, daß die Auswanderung vor dem Eintreten in den Ruhestand erfolgt?') in diesem Falle wäre ja die Bestimmung zu recht fertigen. Es liegt aber kein Grund vor, warum Jemand da: einmal erworbene Ruhegehalt nicht ebenso außerhalb de: Deutschen Reichs, wie innerhalb desselben verzehren soll. Die Kasse braucht hier jedenfalls nicht anders zu verfahren, al? unsere staatlichen Pensionsgesetze, welche auch dem im Auslan» wohnenden Pensionsberechtigten nach wie vor die Pension zugestehen. 3. Grundgedanke der Kasse ist das Verhältnis; von Leistung und Gegenleistung. Danach erwirbt jemand die Rechte gegen die Kasse auch dann, wenn er anderweit schon pensionsberechtigt ist, falls er nur die Jahres leistungen rc. beisteuert. Dies mag vielleicht nicht beabsichtigt sein, trifft aber unzweifelhaft nicht blos deshalb ein, weil der Fall nicht besonders erwähnt ist, sondern auch infolge des 8 ", welcher bestimmt: „Bezieht ein Emeritus infolge anderweitiger Anstellung in einem Amte ein Diensteinkommen, so ruht das Recht auf Ruhegehalt aus dieser Kasse, soweit der Betrag des neuen Diensteinkommens mit dem Ruhegehalt aus der Kaffe zusammen das zuletzt bezogene Amtsgehalt übersteigt. Da dieser Fall als einziger statnirt ist, in welchem das Ruhe gehalt in entsprechender Höhe fortfällt, folgt daraus, daß e» durch ein anderweites Pensionsrecht nicht beseitigt wirb Man kann nicht dagegen einwenden, daß für den von ihr peusionirten Rabbiner die Gemeinde nicht die in 8 10 und 8 2> festgesetzten Beiträge zahlen wird. — Wie, wenn der Rabbiner damit einverstanden ist, sich diese Beiträge vom Gehalt kürzen zu lassen? Oder wenn er selbst sie für die Gemeinde zahlt? Uebrigens haben in den Antworten auf dis von Herrn Dr Maybaum versandten Fragebogen mehrere der anderweitig pensionsberechtigten Herren Rabbiner mitgetheilt, daß sir eventuell aus die Bezüge aus der Pensions- und Reliktenkase Ansprüche machen würden, so daß unzweifelhaft eine anderweite Pension Anrechte an die Kaffe nicht hinfällig macht, falls nicht dies Statut entsprechend geändert wird. Die» Aenderung ist daher unbedingt uöthig. 4. In welchem Verhältniß die Ansprüche an die Reliktenkasse und an die Pensionskaffe stehen, geht aus dem Entwmi nicht iam. i infoh ot, e Pensil Deutv roll, I iorüch volge bisher »orliei komm »nte 3 iaum »enüg nt hi« Das L »ns. Zoll i d jener werde! »egen bältni »er K bie Hi baß b Äaiser 5. Zahl» -taffe Nitgli nicht l leich innger -raffe ^estini der P, Zeutsc wühle' daß d> >s mi vuinm landel ' nder 'wts, wne r! - t dal nlnf S w'setzt aliedei außen sch di Glieder vorgel r) Alle Menschenfreundlichkeit kann aus 2X2 nicht 5 machen. Sollte der Garantiesonds die von versicherungstechnischer Seite vogeschriebene Höhe durch Zuwendungen, Legate rc. überschreiten, w können auch solche Fälle berücksichtigt werden. D. Red. 2) Natürlich. D. Red. -") Nnr wenn die Pension geringer ist als die vor» der Kasse vorgesehene. D. Red. - V'urzun nsio.