Mannheim
Compact Memory

Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1902-01-31 · Heft 5 (31.1.1902) · p. Seite 53

Scan of the page
Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
66 (1902)
Issue
Heft 5 (31.1.1902)
Date
1902-01-31
Page
Seite 53 (sequence 7)
Language
German
Belongs to
journal issue
OCR quality
93% known words query
IRI
…/3224737-3228473-3228479--58336-3294774
Visual Library
page viewer of the UB Frankfurt

No entity mentions on this page.

OCR text

53 Im Laufe der Debatte sind seitens der theilweise arg verbissenen bäuerlichen und bäuerischen Judenfresser eine Masse köstlicher Redeblüthen, die besonders auf Alltagsanekdöten fußten, produzirt worden. Da der Uebertritt des Centrumspaschas das Durchdringen der Resolution auf grundsätzliche Beschränkung in der Anstellung israelitischer Richter besiegelte, so beeinflußten jene angeblichen Gerichtserlebnisse mit jüdischen Amtsrichtern und Advokaten keinen einzigen Abgeordneten mehr, unterhielten höchstens einerseits den großen Theils aus hochwürdigen Herren bestehenden Chorus der Antijudenliga, während sie andererseits die Schwäche in der Position und Beweisführung der Antisemiten deutlich enthüllten. Während die reaktionären Redner mit Ausnahme des diplomatischen Führers Daller an Schroffheit der Ausdrücke den Helden Liebermann v. Sonnenberg, Ahlwardt, ja selbst Graf Pückler wenig nachgaben, hielten sich die liberalen und sozialistischen Redner (v. Vollmar nnd Ad. Müller, der Chefredakteur der „Münchener Post") in den Grenzen Politischen Anstandes und der konstitutionellen Gleichheit vor dem Gesetz. Der Referent, nämlich der genannte Oberlandesgerichtsrath Lerno, bemerkte in seinem Schlußworte charakteristisch: Er habe im Ausschüsse gegenüber einem Kollegen, der sagte, er bedauere, daß ein solcher Antrag eingebracht werden konnte, erwidert, dieses Bedauern könne er durchaus nicht theilen, denn auch ihm gehe die schwere wirthschaftliche „Bedrückung" insbesondere des christlichen Landvolks durch „das Judenthum" zu Herzen. Wenn er jetzt dennoch den Antrag Heim ablehne, so thue er das, weil für ihn als Juristen das bestehende Gesetz die Norm gebe, nämlich das Reichsgesetz vom Jahre 1869 und die Bestimmung lV 5 der bayerischen Verfassung, zweitens aus der endgiltigen und für ihn immer und allewege durchschlagenden Rücksichtnahme auf die absolute richterliche Objektivität, Unparteilichkeit und Unabhängigkeit, die ihm weit höher stehen als die Zinne der Partei. Es kamen nachdem die ausgesprochenen ceutrumsparteilichen. bauernbündlerischen und ähnliche Zeitungen bis unmittelbar vor Weihnachten wieder und wieder auf deu „symptomatischen" Ausfall der Berathuugen über den Heim'schen Antrag zurück, und namentlich das leitende Tageblatt der intoleranten Rückschrittler, die „Augsburger Postzeitung", konnte sich in scheinbaren Wortwitzen — wie sie sie den jüdischen Witzblättern fortwährend vorwerfen — und Jubelrufen über die Zurückdrängung des „jüdischen Einflusses" gar nicht genug thun. Diese menschenfreundlichen Ergüsse in der Zeit des „Festes der Liebe" sickern dann immer bis in alle schwarzen Provinzblättchen durch. Anfangs Januar gelangte die Resolution voll der Abgeordnetenkammer an die Kammer der Reichsrüthe, die dem preußischen Herrenhaus entspricht. Auch hier berieth erst der betreffende Ausschuß darüber, der nun freilich durchgehends dafür war, über den Antrag Heim zur Tagesordnung überugehen, wobei ein Mitglied, der Protestantisch geborene Württemberger Freiherr v. Soden-Fraunhofen, ein ultraklerikalagrarischer Ministeraspirant für eine künftige klerikale Aera, vorerst nur für Betonung der Rücksichtnahme auf die — oben wiederholte — ministerielle Erklärung beim Uebergange zur Tagesordnung eintrat. Am 13. d. M. kam dieser ablehnende Bescheid vor der Plenarsitzung der Reichsräthe zur Sprache, und da entspann sich dann eine lebhafte Diskussion. Der vom Ausschüsse bestellte Referent, Reichsritter v. Maffei, beantragte in dessen und dem eigenen Namen über den dem Heim'schen Beschränkungsantrage günstigen Beschluß der Abgeordnetenkammer einfach zur Tagesordnung überzugehen „in Anbetracht, daß die Anstellung von Richtern ein Recht der Krone ist". Frhr. v. Soden und der — bisher also fälschlich in leisliberalem Gerüche stehende — Frhr. von Würtzburg beantragten statt dessen zwar auch Uebergang zur Tagesordnung, aber „im Hinblicke auf das ausschließliche Recht der Krone zur Anstellung von Beamten, sowie aus die von der königlichen Staatsregierung in der Kammer der Abgeordneten am 29. November 1901 abgegebenen Erklärung", wonach bei der Anstellung von Richtern auf die Stimmung der Bevölkerung Rücksicht genommen werden solle. Frhr. von Würtzburg begründete diesen Antrag, indem er in längerer Rede auf die „Bedenken" hinwies, die in weiteren Volkskreisen gegen die jüdischen Richter beständen (was der vielerfahrene hohe Richter Lerno als Centrumsmann direkt geleugnet hat), und die daher rührten, daß noch ein Theil der Israeliten an der alten Abgeschlossenheit festhalte und dadurch den Fortgang des Assimilationsprozesses hemme (als ob nicht, falls dies wirklich wahr wäre, die jahrhundertelange Unterdrückung und bis auf den heutigen Tag immer wieder erneute Rechtsberaubung der Israeliten die Schuld daran trüge!). Auf das „Mißtrauen" und die „Stimmung" der Bevölkerung solle die Staatsregierung, wie sie in der Kammer der Ab geordneten zugesagt, gewisse Rücksicht üben. Der Justizminister erklärte sich mit dem Anträge Soden—Würtzburg einverstanden, und nun ermannten sich der Referent Ritter v. Maffei und der zweite Präsident der Reichsrathskammer Ritter v. Auer zu einer entschiedenen und nachdrücklichen Stellungnahme wider die Verunglimpfung einer staatlich anerkannten, gleichgestellteil und in jeder Hinsicht staatsstützenden Religionsgemeinschaft. Es half nichts: mit erheblicher Mehrheit wurde der Uebergang zur Tagesordnung nur unter dem ausdrücklichen Hinweise auf die verschämte Nachgiebigkeit des übrigens selbst seinen nahen Rücktritt ankündigenden Justizministers gutgeheißen. Die sämmtlichen anwesenden Prinzen des königlichen wie des herzoglichen Hauses, voran der Thronfolger Prinz Ludwig, befanden sich bei der Minderheit. Bei einem Blick ans dies Endergebnis; ihrer Bewegung können nun die Hetzer und Hasser, die die ganze Sache in die Wege geleitet haben, zwar nicht mit voller Genugthuung aufjubeln: „Es ist erreicht!", aber das Eis ist doch gebrochen, und die Herren Vateclandsretter können sich, wenn sie im Bierdunst und der Tabaksatmosphäre von Dorfwirthshäusern ihre fein gedrechselten Rechenschaftsberichte erstatten, um die Nimmersatte agrarische Begehrlichkeit durch Ablenkung aus das allschuldige Judenthum zu beruhigen, stolz in die Brust werfen, daß auch die bayerische erwählte Volksvertretung in das Horn vernehmlich hineingetutet hat: „Der Jud wird verbrannt!" Wer waren denn die Männer, fragt man da unwillkürlich, die inmitten des hohen burgstvlzen Adels, der Kirchenfürsten und der übrigen konservativen Parlamentarier eine Lanze für den zurückgesetzten jüdischen Bestandtheil der Bevölkerung brachen? Ritter v. Massai ist einer der ersten Großindustriellen Bayerns wenn nicht Deutschlands, Präsident Ritter v. Auer ist der staatliche Kommissar des größten süddeutschen Bankinstituts, der „Bayerischen Hypotheken- und Wechselbank" — Beide haben also gerade in ihrer beruflichen Wirksamkeit hundertfach mehr Gelegenheit, mit den angegriffenen mosaischen Mitbürgern zusammenzukommen nnd deren

Text as recognised by OCR (ABBYY FineReader), without corrections. Entity mentions: TagMe (2021); their positions were matched to this text again.