Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 66 (1902)
- Issue
- Heft 4 (24.1.1902)
- Date
- 1902-01-24
- Page
- Seite 40 (sequence 6)
- Language
- German
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40 Daher das Vorurtheil. Der Mißstand lasse sich nur durch die Israeliten, die sich dem übrigen Volke assimilirt haben, selbst abstellen. Bis dahin müsse der Regierung freie Hand bleiben, und deshalb wolle der Antrag die Erklärung des Ministers ausgenommen wissen. Minister v. Leonrod: Das Recht der Krone wurde in der zweiten Kammer nicht angetastet. Deshalb wäre der neuformulirte Antrag Soden: „Es sei über den Beschluß der Kammer der Abgeordneten zur Tagesordnung überzugehen in der Erwartung, daß die königliche Staatsregiernng bei der Anstellung von Israeliten in der Justizverwaltung die von ihr kundgegebenen Grundsätze auch in Zukunft befolgen werde/' am besten. Aber auch der ursprüngliche Antrag sei zu empfehlen, weil er aus die Erklärung der Staatsregierung verweise. Zweiter Präsident der Kammer der Reichsräthe von Auer: Es liegt ein Widerspruch darin, daß man in gleichem Athem von dem Recht der Krone spricht und zugleich ein Verhältniß in der Anstellung jüdischer Richter vorschreibt. Der Widerspruch besteht auch fort, wenn das Kronrecht in dem neuerlichen Antrag an die Spitze gestellt wird. Der Widerspruch besteht insbesondere, wenn die „Stimmung gegen die Juden im Volke" betont wird. Diese Stimmung wäre, wenn sie bestünde. ungesetzlich und könnte einen» Beschlüsse des Hauses nicht zur Grundlage dienen. Ungerechtfertigt wäre auch eine diesbezügliche Bitte an die Krone, welche ja ungesetzlichen Stimmungen keine Folge geben kann. Die Stimmung besteht übrigens gar nicht im Volk e. jedenfalls aber wäre sie ungerechtfertigt. Es liegt also kein Grund zu einen» Beschlüsse vor, wie ihn Freiherr v. Würtzburg will. Uebrigens hat der Justizminister erklärt, er wolle die Tendenz des Antrages Dr. Heim berücksichtigen. Diese Tendenz ist aber ungesetzlich und widerspricht meinem Empfinden. Es geht aus allen diesen Widersprüchen hervor, daß über den Alltrag Dr. Heim ohne Weiteres zur Tagesordnung übergegangen werden solle. Ich stelle mich auf den absoluten Standpunkt des Gesetzes und stimme für den Ausschußantrag. Reichsrath v. Soden-Fran nhofen: Eine Kompetenzüberschreitung der Kammer liegt in dem neuerdings von uns vorgelegten Antrag keineswegs. Die Staatsvegierung hat erklärt, daß sie bei aller Anerkennung der den Israeliten gewährleisteten Rechte dem Anträge Rechnung tragen wolle. Eine feststehende Thatsache ist es, daß in weiten Kreisen Bayerns und Deutschlands eine Mißstimmung darüber besteht, daß jüdische Richter und überhaupt jüdische Beamte angestellt werden. Ein Vorwurf gegen die Erklärung der Staatsregiernng zu dem Antrag Dr. Heim ist ungerechtfertigt. Es handelt sich hier um ein absolutes Kronrecht, bei dem nicht anders vorgegangen wird, wie dies bisher geschah. Was seinerzeit gegen die Gleichberechtigung der Juden geltend gemacht wurde, gilt ja im Wesentlichen »loch heute. Auch der preußische Justizminister äußerte erst vor einem Jahre, daß mit der Thatsache zu rechnen sei. daß eine berechtigte Abneigung gegen jüdische Beamte in weiten Kreisen bestehe. Genau so ist es in Bayern. Der Justizverwaltung entstehen nur Schwierigkeiten, wenn Juden in übergroßer Zahl Anstellung finden. Nur mit Prozenten sollte man nicht rechnen, und deshalb ist der Antrag der Zweiten Kammer unbrauchbar. Bei der Beibehaltung der bisherigen Praxis droht für die Zukunst eine Benachtheiligung der christlichen Richter, und das ist nicht zu billigen. Aus das Bedürsniß der christlichen Bevölkerung muß vor allem gebührende Rücksicht genommell werden, wie schon der preußische Justizminister sagte. Dies zu betonen, ist der neue Antrag geeignet, und mit dem Reichsgesetz von 1869 allein kommt man eben nicht durch. Auch in anderen Staaten werden jüdische Beamte »licht angestellt. Rechtsgründe gegen den Antrag giebt es nicht, aber viele zwingende Gründe für den Antrag. Reichsrath v. Würtzburg erkennt die Widersprüche, von denen v. Auer gesprochen, nicht an und empfiehlt den Alltrag, welcher nunmehr folgende Formulirung erhalten hat: „Es sei über den Beschluß der Zeiten Kammer zur Tagesordnung überzugehen, in der Erwartung, daß die königliche Staatsregierung bei der Anstellung voll Israeliten in der Justizverwaltung die von ihr kundgebenen Grundsätze auch in Zukunft befolgen werde." Für diesen Antrag stimmten die überwiegende Mehrheit, dagegen die Prinzen Ludwig (bekanntlich der künftige Träger der bayerischen Krone), Karl. Franz, Leopold, Georg, Arnulf, Ludwig Ferdinand und Alphons; ferner die Herzöge Karl Theodor, Christoph Siegfried und Ludwig, also sämmtliche Mitglieder des königlichen Hauses! In Frankreich haben die Vorbereitungen zur neuen Wahlkampagne bekanntlich in der vorigen Woche mit einer Rede begonnen, die der Ministerpräsident Waldeck-Rousseau in St. Etienne gehalten hat. Die Rede hat bei Freund und Feind großes Aufsehen erregt, und die deutschen Zeitungen haben darüber ausführlich berichtet. Was sie aber nicht mitgetheilt haben, das ist die folgende Antwort, die der Ministerpräsident aus die Begrüßungsansprache des Rabbiners M. Caches gegeben hat: „Die vorübergehenden Streitigkeiten, aus welche Sie hier angespielt haben, können weder in einem La»,de, welches die klare Anschauung von seiner Pflicht der Gleichheit und Gerechtigkeit besitzt. Platz greifen, noch bei einer Regierung, welche begründet ist auf der Gleichheit und Freiheit aller Glaubensbekenntnisse. Was den Rassen- und Religionshaß anbetrifft, so stammt er aus der Zeit der Barbarei und sollte von den Vertretern aller Parteien zurückgewiesen werder». Die Regierung wird sich bemühen, das in sie gesetzte Vertrauen, dem Sie soeben Ausdruck gegeben haben, zn rechtfertige!-, indem sie nur ein Ziel kennen wird: der Freiheit die ihr gebührende Achtung zu schaffen." Vor fünfzig Jahren wären solche Erklärungen wie diese banal und überflüssig erschienen. Heute sind sie aber vml großer Bedeutung, denn sie beweisen, daß die gegenwärtige französische Regierung nicht gesonnen ist, sich von den Rationalisten und Antisemiten ins Bockshorn jagen zu lassen. 4 strebu Reiche Hessen Hewo und c tichkei wie d selten fläche, in rc Morn, :rnd s seit g, als E' baden blutig Rusbi miede ein T 'Lbgec auf n Mig Gesetz u du In seinem Bestreben, die Wirkung der auf der jüdischen Bevölkerung des Platten Landes schwer lastenden Maigesetze nach Möglichkeit zu mildern, hat der russische Senat cm 13. März v. I. eine für die Juden überaus günstige Entscheidung getroffen. Der Senat erklärte nämlich, daß ein Jude seinen ländlichen Wohnsitz für die Dauer eines vollen Jahres verlassen darf, ohne daß die Behörden dieses als einen Wegzug vom platten Lande ansehen dürfen. Infolgedessen wi^ der Senat den Gouverneur von Podolien an, die gegen der Juden Moses Kreimer-Sack verfügte Allsweisung aus dem Dorfe Grischewtzi, Kreis Jampol, zurückzuuehrnen. Sack war zum Militärdienste eingezogen worden, nach dessen Ableistung er jedoch nicht gleich in sein Heimathsdorf znrückgekehrt i t sondern sich erst ein ganzes Jahr lang anderswo urngesehkii hat. Dieses benutzte der Gouverneur von Podolien als Vorwand, um dem ausgedienten jüdischen Soldaten die Rückkehr in sein angestammtes Heimathsdorf zu verwehren. Die Entscheidung ist für die jüdische Bevölkerung des Platten Lander von enormer Wichtigkeit, da sie ihnen eine ausgedehnte Bewegungsfreiheit garantirt- Nie gegenwärtige Stellung der Israeliten in Bagern. Ein Epilog zu de» Landtagsverhandlungen vom 14. November 18 -1 und 13. Januar 1902. cheinbar herrscht seit einiger Zeit Ruhe im Lager drv jenigen Rückschrittler, die ihre angeblich volksfreund licheu und uneigennützigen Pläne mit dem Mäntelchs» der „teutonischen", stockgermanischen Gesinnung umkleide». Und in der That beschäftigen in dieser Saison andere M- ') Angesichts der parlamentarischen Angriffe auf die Int« in Bayern werden diese von hochangesehener Seite ans Franken unl zugegangenen Darlegungen über die dortige Lage sicher von Inte» esse sein. Die Red. jUholl I vessen >es K läget ogen> n B Ding, »iel b Ligen -vickel lbrig oziat geniel aischl!869 Sachs Vapi« n de Ztaa Gratis än S 'Lide Kiiitc :hum mit«, uchen unter Hebil iicher binei wirkt iiabe! Kons des Verb