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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1902-01-24 · Heft 4 (24.1.1902) · p. Seite 39

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
66 (1902)
Issue
Heft 4 (24.1.1902)
Date
1902-01-24
Page
Seite 39 (sequence 5)
Language
German
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Die „Konservative Korrespondenz", das offizielle Parteiorgan, gedachte des Tages mit folgenden schwungvollen Worten: „Was Stahl in den schweren Stürmen des Jahres 1848 für miser Vaterland und die Monarchie gethan, ist unvergessen. Die konservative artei aber hat besondere Veranlassung, das Andenken des hochbedeutnden Mannes zu ehren; denn er war der eigentliche Begründer der mservativen Partei, die er als einflußreiches Mitglied des Herrenhauses im Jahre 1849 als „Fraktion Stahl" ins parlamentarische Leben rief. Noch hente sind die meiste» der von ihrem Begründer ufgestellten Grundsätze für die konservative Partei maßgebend; darum »ärd in ihr der Name Stahl zu allen Zeiten in Ehren gehalten, und iner namentlich an der hundertsten Wiederkehr seines Geburtstages mit Dankbarkeit und mit dem Gelöbniß, seine Lehren auch ferner hochzuhalten, gedacht werden." Nur eine Erinnerung schien den pietätvollen Junkern unequem zu sein. Wir fanden wenigstens in ihren Gedächtnißeden nirgends die Thatsache erwähnt, daß Stahl, der Begründer der konservativen Partei — ein Jude war. Könitz fängt wieder an zu spuken. Es zielst ja genug stute, die ein Interesse daran haben, die Sache nicht einchlafen zu lassen. Wir überlassen diesen Leuten dies Arbeitsrld und begnügen nns für heute nur die folgende Mittheilung viederzugeben, die von allgemeinem Interesse sein dürfte: „Vor einiger Zeit erst wurde bekannt, daß in der viel besprochenen konitzer Mordaffäre" das westpreußische Medizinalkollegium auf Errrdern der Konitzer Justizbehörde ein wissenschaftliches Gutachten über ie Todrsart des Schülers Ernst Winter abgegeben habe, welches zu > r Annahme gelangt, daß der Jüngling bei einem Liebesabenteuer wahrscheinlich durch Erwürgen getödtct worden, und erst nach der >dtung die Zerstückelung der Leiche erfolgt sei. Um alle Mittel zur ärung der Sache zu erschöpfen, hat die Staatsbehörde — wie die 'anz. Ztg." jetzt zuverlässig erfährt — noch die höchste medizinalv ssenschaftliche Gutachterinstanz, nämlich die Wissenschaftliche Depuion in Berlin, mit der Sache befaßt und von dieser ein Snperl bitrium erfordert. Die Akten und sonstigen Materialien liegen derelben zur Zeit vor, und es wird angesichts der eingehenden Begründung kvon dem Medizinalrath Professor Dr. Barth ausgearbeiteten ' nziger Gutachtens die Meinungskundgebung der Wissenschaftlichen b putation, welche man sür nahe bevorstehend erachtet, in den Wester »bischen medizinischen Kreisen mit großer Spannung erwartet." K Den Angriffen gegenüber, die im Reichstag gegen den fid der Juden, speziell gegen das bekannte Darmstädter iheil von antisemitischer Seite — bisher ohne jeden Widerdruck) — gerichtet wurden, ist es von Werth, hervorzuheben, as; nach der neuestenStatistik die Provinz Starkenburg, in welcher Mmstadt (dessen Gericht jenes für die Antisemiten so vergeßliche Urtheil gefällt hat) gelegen ist. während des ganzen inhrzehnts nur drei Fälle, in denen Inden wegen Meineids verurtheilt wurden, aufweist, in den letzten fünf Jahren nicht einen einzigen Fall! Und das bei einer vorzugsweise Handel treibenden jüdischen Bevölkerung von circa 10000 Seelen! In der Provinz Gießen (Oberhessen), welche an sich in Bezug auf die Eideskriminalität sehr ungünstig steht und als ein Meineidscentrum in Deutschland bekannt ist, kamen in den zehn Jahren nur zwei Verurtheilungen von Juden vor, in Rheinheffen mit seinen circa 10000 Juden nicht eine einzige! Gegenüber diesen Zahlen der offiziellen Statistik zerfließen die antisemitischen Verdächtigungen in nichts, und man kann eS begreifen, wie in derselben Sitzung der Reichskanzler — freilich bei anderem Anlässe — mit schneidender Schärfe in Ausdruck und Ton das Verfahren des antisemitischen Häuptlings verurtheilte. r- Der bayerischen Kammer der Neichsräthe hatte deren Ausschuß bekanntlich vorgeschlagen, es sei in Anbetracht dessen, daß die Anstellung der Richter ein Kronrecht bildet, über den Beschluß der Kammer der Abgeordneten zur Tagesordnung überzugehen. Bei der hierüber in der öffentlichen Sitzung vom 13. d. M. gepflogenen Berathung wurde von einer Reihe von Reichsräthen der Antrag gestellt, es sei über den Beschluß der Kammer der Abgeordneten im Hinblick auf das ausschließliche Recht der Krone zur Anstellung von Beamten sowie auf die von der Staatsregierung in der Sitzung der Kammer der Abgeordneten vom 29. November 1901 abgegebene Erklärung zur Tagesordnung überzugehen. Diesen Antrag erklärte der Justizminister für den zweckmäßigeren gegenüber dem Ausschußantrage, und derselbe wurde von der Mehrheit der Kammer, jedoch gegen die Stimmen der sämmtlichen bei der Abstimmung anwesenden Mitglieder des königlichen Hauses, angenommen, nachdem insbesondere auch der zweite Präsident der Kammer der Neichsräthe diesem neuerlichen Anträge entgegengetreten war; der Letztere hat mit Recht betont, daß die angebliche Abneigung der Bevölkerung gegen die jüdischen Richter in Wirklichkeit gar» nicht bestehe und die Annahme des Ausschußantrages befürwortet. Ein instruktiver Auszug aus den Verhandlungen selbst mag hier folgen. Der Beschluß der zweiten Kammer lautete bekanntlich: „Israeliten möglichst nur im Verhältniß der israelitischen Bevölkerung zur Gesanimtbevölkeruug in die Justizverwaltung auszunehmen." Hierzu beantragte Neichsrath von Mafs ei als Referent des Finanzausschusses gemäß dem von dem letzteren gefaßten Votum: „lieber vorstehenden Beschluß der Abgeordnetenkammer zur Tagesordnung überzugehen, in Anbetracht dessen, daß die Anstellung von Richtern ein Recht der Krone bildet." Hierzu war von den Reichsräthen Dr. von Bechmann, von Crammer-Klett, Graf Drechsel, v. Frankenstein, v. Guttenberg, Dr. v. Hertling, v. Soden und v. Würtzburg ein Antrag eingebracht worden, „zur Tagesordnung überzugehen in Anbetracht dessen, daß die Anstellung ein Recht der Krone sei und im Hinblick ans die seitens des Justizministers am 29. November in der Abgeordnetenkammer abgegebene Erklärung." Letzteren Antrag begründete Reichsrath v. Würtzbur g, welcher aussührto: Außer der Hochhaltung des Kronrechtes drängten sich ja doch auch sachliche Erwägungen den Reichsräthen auf. In einzelnen Bezirken habe man nun einmal gegen jüdische Richter ein Vorurtheil. wenn auch die Richter jüdischen Glaubens zur Rechtfertigung dieses Vorurtheils nichts gethan hätten. Gewiß könne und dürfe man dem Antisemitismus nicht Vorschub leisten. Aber das oben angeführte Vorurtheil, das nun einmal vorhanden sei, könne doch nicht ganz unbeachtet bleiben. Thatsächlich habe sich ja auch der erhoffte Assimilirnngs- Prozeß der Israeliten mit dem übrigen Volke noch nicht ganz vollzogen. Einzelne Gruppen derselben stünden noch abgeschlossen da,

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