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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1902-01-17 · Heft 3 (17.1.1902) · p. Seite 32

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
66 (1902)
Issue
Heft 3 (17.1.1902)
Date
1902-01-17
Page
Seite 32 (sequence 10)
Language
German
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32 Sollte das Gesammturtheil dann ein günstigeres sein, als dies bislang leider immer noch der Fall ist, dann, davon sind wir überzeugt, wird dies nicht zum welligsten der besseren Kenntniß der talmudischen Ethik zuzuschreiben sein. Archivalische Funde zur Geschichte der Inden 1822—1848. Mitgetheilt von Professor Dr. Ludwig Geiger. z. Beschwichtigung der KNtijttdischen Volksstimmung. 15. Juni 1844 wurde vom Minister des Innern an alle Oberpräsidenten folgendesRnndschreiben erlassen: »Auf verschiedenen Punkten der Monarchie hat sich in neuester Zeit eine gereizte Stimmung gegen die Juden gezeigt und ist sogar an einigen Orten in offene Ausbrüche übergegaugen. Die Erfahrung früherer Zeiten lehrt, daß eine solche Stimmung eine ansteckende Kraft hat, und daß alles vermieden werden muß, was ihr Nahrung geben könnte. Es ist deshalb Veranlassung vorhanden, der Presse in dieser Hinsicht gegenwärtig besondere Aufmerksamkeit zuzuwenden. Nach der Censurinstruktion ist Schriften die Druckerlaubniß zu versagen, welche eine im Staate geduldete Religionsgesellschaft oder ihre Lehren, Einrichtungen oder Gebräuche oder die Gegenstände ihrer Verehrung herabwürdigen, schmähen oder verspotten. Ew. Excellenz ersuche ich ergebenst, die Sensoren gefällig st auweisen zu wollen, daß sie unter strenger Aufrechterhaltung dieser Vorschrift Schrifteil und Artikel, welche die obengedachte Stimmung reizen könnten, mit besonderer Aufmerksamkeit prüfen und bei der Verstattung zum Druck mit Vorsicht zu Werke gehen. Zugleich ersuche ich aber auch ergebenst, gefälligst schleunigst zu veranlassen, daß die Polizeibehörden Ihres Verwaltungsbezirks, besonders an den Orten, an denen mit Rücksicht auf das Verhältniß der Bevölkerung oder auf andere Umstände eine Aufregung gegen die Inden sich leichter erzeugen könnte, namentlich in den größeren Städten, in denen Ausbrüche des Muthwillens eher zu erwarten sind, durch die königlichen Regierungen zu ganz besonderer Achtsamkeit auf diesen Gegenstand angewiesen werden." Von diesem Cirkularschreiben, das, wie ansdrücklichst bemerkt werden soll, nicht etwa 1900 oder 1901, sondern 1844 erlassen ist, wurde dem Knltnsminister Eichhorn Kenntniß gegeben mit folgendem Zusatz: „Von(der würdigen Haltung der Geistlichkeit darf zwar gewiß mit aller Zuversicht erwartet werden, daß sie einer Aufregung gedachter Art entgegenwirken und mit Sorgfalt vermeiden werde, was zu ihr einen Anreiz geben könnte. Ew. Exzellenz dürsten indeß allein ermessen können, ob in einer oder der anderen Gegend die religiöse Stimmung oder die besondere Richtung der Geistlichkeit oder einzelne Persönlichkeiten unter dieser einen Mangel jener Sorgfalt möglich erscheineil ließen. Nicht unbemerkt darf ich lassen, daß Artikel in schlesischen Zeitungen, deren Begründung ich bei den gerade über diesen speziellen Gegenstand sich kreuzenden Interessen ganz dahingestellt taffe, die Behauptung gebracht haben, daß die katholische Geistlichkeit in Oberschlesien bei ihrer Unterstützung der Mäßigkeitssache eine Aufreizung gegen die Juden und die jüdische»! Schänker insbesondere nicht immer vermeide. Auch waren solche Tendenzen unter den katholischen Geistlichen im Großherzogthum Posen zur Zeit meiner dortigen Anwesenheit verbreitet. Ew. Exzellenz stelle ich ganz ergebenst anheim, inwieweit Hochdieselbeu Veranlassung finden, die Aufmerksamkeit der Geistlichkeit überhaupt oder in einzelnen Gegenden unter Empfehlung vorsichtiger Haltung auf diesen Gegenstand hinzulenken." Ob und in welcher Weise der Kultusminister diesem Ansinnen seines ministeriellen Kollegen entsprach, ist unbekannt; das Rundschreiben verdient als Zeugniß echt staatsmännischer Weisheit Beachtung und — Nachahmung. Ein Stück des ersterwähnten Rundschreibens muß damals bekannt gemacht worden sein, wenigstens in — Pleß; das geht hervor ans einer der „Deutschen Allgemeinen Zeitung" entnommenen Notiz im „Orient" 13. August 1844, Nr. 33. 4. Paulus (Selig) Cassel als Herausgeber einer jüdischen Zeitung. Daß Paulus Cassel, bevor er frommer christlicher Prediger wurde, ein eifervoller gläubiger Jude war, ist allgemein bekannt: weniger bekannt dürfte sein, daß er beabsichtigte, eine jüdische Wochenschrift in Berlin herauszugeben. Diese Thatsache erfährt mail aus folgendem Schriftstück des brandenburgischen Oberpräsidenten v. Meding an den Minister des Innern v. Bodelschwiugh am 3. März 1848, das durch seinen ganzen Inhalt eine Mittheilung rechtfertigt: „In dem nebst allen seinen Beilagen urschriftlich beigeschlossenen Berichte vom 13. Februar 1848 befürwortet das Polizei-Präsidium zu Berlin angelegentlich, daß dem dortigen jüdischen Privatgelehrten Selig Cassel die Konzession zur Herausgabe einer die gesammten inneren und äußernVerhältnisie der Inden der Gegenwart und Vergangenheit umfassenden Wochenschrift »ach dem unter den Anlagen befindlichen Prospektus unter dem Titel „Jüdische Zeitung" ertheilt werde. An der Qualifikation des Bittstellers möchte nach den Anführungen des Polizeipräsidenten und den beigebrachten Belägen kein Zweifel sein. Dagegen glaube ich kaum, daß ein dringendes Bedürfnis; obwaltet, in Berlin eine Wochenschrift zu dem beregten speziellen Behuf zu gründen und daß namentlich eine Monatsschrift dazn nicht schon völlig ausreichen sollte. Auch kann man sich nicht verhehlen, daß, sobald eine der altgläubigen Richtung gewidmete jüdische Zeitschrift in Berlin konzessionirt ist, auch der Reformpartei ähnliche Gesuche nicht füglich abgeschlagen werden können. Indessen wird von dem Entstehen derartiger Zeitschriften schwerlich ein Nachtheil oder eine Gefahr für den Staat zu befürchten sein, vielmehr werden sie, sobald das erste Interesse für die Neuheit der Erscheinung sich legt, voraussichtlich ans Mangel an Theilnahme eingehen. E. E. stelle ich daher ehrerbietig anheim, ob dem Selig Cassel die erbetene Erlaubniß Probeweise ertheilt werden soll." Wenige Wochen darauf brach die Revolution aus, die Censur wurde abgeschafft, durch das Preßgesetz vom 17. März 1848 die Konzession zur Herausgabe einer Zeitung nnnöthig; demgemäß wurde (15. April) der Bittsteller auch beschieden

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