Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 66 (1902)
- Issue
- Heft 3 (17.1.1902)
- Date
- 1902-01-17
- Page
- Seite 27 (sequence 5)
- Language
- German
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27 nacht, ollen, seine NI ist. hstag iesem lar. r den itische ühere ltzung ischen rents- Zolltigkeit lerung cheuß- Der lchung mn;en ld zur raucht Unterliegen geirrt, ierung Zenginders dieser Durch eadezu rigens 1. daß »frage wäre, l Eide meine »n." :rnng den laben auch sselbe ch in -et in chatte und in derselben Sitzung der Abgeordnete Bachern fragte: „Wenn ein Katholik nicht geeignet ist, Geschichtswissenschaft zu lehren, kann denn dann ein Reformirter zugeben, daß ein Lutheraner Geschichtswissenschaft lehren könne, nnd sind denn dann die Israeliten von vornherein geeignet dazu?", so ist das doch wohl eilte Verschiebung der Sachlage. Es handelt sich ja nicht darum, oaß eili Katholik weniger geeignet sei, Geschichte zu lehren als ein Protestant oder ein Jude, sondern vielmehr darum, daß ein Katholik nicht nur, weil er Katholik ist, die Professur der Geschichte an einer deutschen Universität bekleiden sollte. Welche Schwierigkeiten mail aber gerade jüdischen Gelehrten in dieser Hinsicht bereitete, die sich als Historiker schon Ruf nnd Ansehen erworben hatten, ist männiglich bekannt. Ueber den Zionistenk ongreß in Basel liegen bis jetzt weder eingehende Berichte noch auch kritische Urtheile vor. Wir behalten uns deshalb auch unser Urtheil noch vor und begnügen uns für heute, ein kritisches Resümee der „Frankfurter Zeitung" zu citiren, und zwar erstens darum, weil dieses Blatt wohl das einzige unter den großen politischen Blättern Deutschlands war, das über die Verhandlungen des Kongresses ausführliche Berichte brachte, sodann aber, weil das Urtheil, das hier über die Sache gefällt wird, sicher die Grundstimmung der deutschen Juden den zionistischen Bestrebungen gegenüber ausdrückt. Die „Frankfurter Zeitung" schreibt also über den Zionistenkongreß: „Die Zionisten haben auf ihrem diesjährigen Kongreß wieder einmal ihre Wünsche nnd Ziele entwickelt, die jedoch, wie von vornherein bemerkt werden muß, in ihren national-jüdischen Tendenzen von der Mehrheit des Judenthums durchaus nicht gebilligt werden, namentlich nicht von den deutschen Juden. Die große Mehrheit der Letzteren steht vielmehr in direktem Gegensatz zum Zionismus, der in seinen Schlußforderungen sich geradezu mit den Rasseantisemiten begegnet. Es ist daher auch ganz charakteristisch, daß gerade antisemitisch gesinnte Blätter mit ersichtlicher Genugthuung von den Ettndgebnngen des Zionistenkongresses Notiz nehmen und sie zur Ztimnmllgmache gegen die Juden benutzen. Aus den ausgestellten nationalen" Forderungen, wozu auch diejenige einer jüdischen Hochchule gerechnet wird, folgern sie. daß die Zionisten auch auf die Znassnng zu Beamteiistellen u. s. w. in einem Volke verzichten müßten, em sie als Nationalität gegenübertreten »vollen. Hier zeigt sich also ranz direkt, wie der Zionismus den Antisemiten die Handhaben giebt, im die Gleichberechtigung der Juden im Staate zu bekämpfen, wie r sich mit allem in Widerspruch setzt, was von den freidenkenden Zementen für die Emanzipation der Juden in den letzten 60 Jahren leitend gemacht und durchgesetzt worden ist. Was er jetzt anstrebt, ann nur Derlen Freude machen, die von der interkonfessionellen Gleichberechtigung nichts wissen wollen, und welche einer konfessionellen Absonderung das Wort reden. Das Judenthnm. das sich seit Jahren legen die Zurücksetzung im Staate wehrt, hat alle Ursache, diese ans einer Mitte hervorgegaugenen zionistischen Sonderbestrebungen znrückwweisen, die ihm den Kampf um die Durchführung der Gleichberechtigung erschweren. Statt jeder Sonderstellung muß dahin gestrebt »erden, daß im Staate konfessionelle Unterschiede nicht gemacht werden, aß nach der Konfession gar nicht zu fragen ist." amhätzte Unimltät eichsr gejeien! igsns Die Lage der Juden iu Rumänien scheint sich wieder inmal sehr zu verdüstern. Das neue Rnrälgesetz ist nicht nur lein Fortschritt, sondern im Gegentheil, es würde den Ruin lausender voll jüdischen Familien bedeuten, für welche der Aufenthalt aus dem Laude und der Betrieb verschiedener brwerbszweige, wie Bäcker. Kurzwaareuhändler, Spezereiwaarenhändler, fernerhin unmöglich sein würde. Es ist dringend erforderlich, daß schon heute die allgemeine Aufmerksamkeit auf dieses neue Projekt des Ministers Aurelian gelenkt werde, so lauge es in der Kammer noch nicht zur Berathnng gelangt ist. Mall schreibt dazu aus Bukarest selbst: Unter den im Parlamente eingebrachten Gesetzentwürfen befindet sich ein Projekt zur Reform der Nuralpolizei. Daß die bisher von den Bauern als eine Art Frohne in sehr lässiger Weise ausgeübte Polizei dringend einer Reform bedarf, kommt nicht in Frage. Leider scheinen aber bei Ausarbeitung dieses Gesetzentwurfes außer der Sorge um die Verbesserung der öffentlichen Sicherheit in den Landgemeinden auch andere Einflüsse geltend gewesen zu sein, da die Verfügung des bisherigen Spirituosenlizenzgesetzes, welches die Berechtigung zum Ausschank von Spirituosen zu einem Privilegium der rumänischen Staatsbürger gemacht hat. in der Weise ausgedehnt werden, daß in Hinkunft kein fremder oder nichtnaturalisirter einheimischer Israelit ein öffentliches Verkaufslokal, welcher Art immer, halten darf. Tritt diese vorgeschlagene Gesetzesbestimmung wirklich in Kraft, so werden durch sie tausende von israelitischen Familien, welche bis jetzt in den Dörfern Rumäniens als Kolonial- oder Schnittwarenkrämer gelebt haben, mit einem Schlage brodlos gemacht! — Was die Niederlassung von Fremden und nicht natnralisirten einheimischen Israeliten in den Landgemeinden Nuuiäniens betrifft, so bleibt die Bestimmung aufrecht, nach welcher jeder Fremde um Niederlassung in den Dörfern erst der Genehmigung des betreffenden Gemeinderathes bedarf und im Falle der Abweisung ihm der Rekurs an das Ministerium des Innern offensteht. Doch wird dadurch, daß nach dem neuen Gesetze jede Niederlassungserlaubniß der Bestätigung durch das Ministerum bedarf, die einmal erlangte Erlaubnis; zu einem vom Ministerium garantirten Rechte, das nicht mehr, wie es bisher leider oft der Fall war, ohne alle Ursachen wieder aufgehoben werden kann. Die Hauptsache aber ist für jetzt der Gesetzentwurf über die Rnralpolizei, dessen Annahme für die rumänischen Juden ein großes Unglück wäre. Uerbandstag der jüdischen Lehrervereine im deutschen Reiche. Hamburg, 1. Januar. er zweite Verbandstag der jüdischen Lehrervereine im deutschen Reiche wurde gestern im „Hotel zu den drei Ringen" untergroßer Betheiligung eröffnet. Nachdem derzweiteVerbandsvorsitzendeBl um enfeld-Adelebsenan Stelle des verhinderten ersten Vorsitzenden die Versammlung eröffnet hatte, hieß im Namen des Lokalkomitees Rektor Feiner -Hamburg die zahlreich erschienenen Vertreter des jüdischen Lehrerstandes willkommen. Im Aufträge des Vorstandes der Deutsch-Israelitischen Gemeinde begrüßte Herr Jos. Sch ön feld die Anwesenden; es folgten dann Begrüßungsansprache!; der Herren Prediger Dr. Leimdörfer und Gustav Tuch, der die Anwesenden im Aufträge der Henry-Jones Loge und des Israelitischen Franenvereius willkommen hieß. Nach Erledigung einiger geschäftlicher Anträge, ans denen hervorgeht, daß dem Verbände 18 Vereine mit 952 Mitgliedern angehören, die sämmtlich durch Delegierte vertreten sind, wurde sodann in die Tagesordnung eingetreten. Dem Bericht des Vorstandes über die Thätigkeit des Verbandsvorstandes in den Jahren 1899 bis 1901 entnehmen wir das Folgende: Dem Verbände sind auch in den letzten drei Jahren wiederum zwei neue Vereine, nämlich der „Landesverein israelitischer Religionslehrer in Baden" mit 84 Mitgliedern nnd die „Freie Vereinigung israelitischer Religionslehrer und Kantoren der Pfalz" mit -15 Mitgliedern beigetreten. Die Pensions-, Wittwen- und Waisenkasse des Verbandes trat am 1. Oktober 1900 ins Leben, nachdem die erforderliche behördliche Genehmigung eingetroffen war. Der Grundfonds der Kasse hat sich auf 176,000 Mk. erhöht und wird hoffentlich noch weiter steigen. Obgleich die Unterrichtskommission des preußischen Abgeordnetenhauses betreffs der Petition des Verbandes in Bezug ans dieBerechtignng der jüdischen Lehrer für den einjährig-freiwilligen Militärdienst zu einem ablehnenden Votum gekommen ist, hat der Verbands-