Mannheim
Compact Memory

Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1902-01-17 · Heft 3 (17.1.1902) · p. Seite 26

Scan of the page
Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
66 (1902)
Issue
Heft 3 (17.1.1902)
Date
1902-01-17
Page
Seite 26 (sequence 4)
Language
German
Belongs to
journal issue
OCR quality
95% known words query
IRI
…/3224737-3228473-3228477--58291-3294727
Visual Library
page viewer of the UB Frankfurt

No entity mentions on this page.

OCR text

26 regiernng, mit deren Tendenz die Uebereinstimmung der hohen Kammer zu erklären er für angezeigt erachte, um Mißverständnisse auszuschließen. — Reichsrath Freiherr von Würtzburg schlägt zur Vermittelung der verschiedenen Anschauungen vor, folgenden Antrag anzunehmen: „Es sei über den Beschluß der Kammer der Abgeordneten im Hinblick aus das ausschließliche Recht der Krone zur Anstellung von Beamten sowie auf die von der königlichen Staatsregieruug in der Sitzung der Kammer der Abgeordneten vom 29. Novbr. 1901 abgegebenen Erklärung zur Tagesordnung überzugehen." — Neichsrath von Auer erklärt, diesem Anträge nicht znzustimmen, da die Erklärung der kölnglichen Staatsregieruug im Publikum als dem Anträge Dr. Heim zu weit entgegenkommend aufgefaßt und so betrachtet worden sei, daß der Antrag des Abgeordneten Dr. Heim als nicht ungerechtfertigt und daher berechtigt von Seiten der königlichen Staatsregierung erachtet werde. — Reichsrath von Mas fei beharrt mit Rücksicht auf seine Darlegungen auf dem Anträge, den Beschluß der Kammer der Abgeordneten pure abzulehnen. — Hierauf wird auf Antrag des Neichsrathes v. Auer und unter Ablehnung des Antrages Würtzburg folgender Beschluß mit 6 gegen 1 Stimme gefaßt: „Der Ausschuß wolle der Kammer der Neichsräthe empfehlen: In Allbetracht, daß die Anstellung von Richtern ein Recht der Krone bildet, geht die Kammer der Neichsräthe über den Beschluß der Kammer der Abgeordneten über den Antrag des Abgeordneten Dr. Heim, die Anstellung israelitischer Richter betreffend, zur Tagesordnung über." Dazu wird uns von sachkundiger Seite aus München Folgendes geschrieben: Keine Behauptung geht mehr fehl, als daß die jüdischen Justizbeamten fast ausschließlich in den größeren Städten eingestellt werden und Anstellung finden müßten; tatsächlich ist wohl noch Keiner, weil er Jude gewesen, in eine größere Stadt gekommen, sondern nur, wenn er durch seine Leistungen nicht durchaus dazu gualifizirt gewesen ist; es liegt also nie eine Beuachtheiligung christlicher Richter vor, wenn ein besser gnatifizirter Bewerber, trotzdem er zufällig Jude ist, in eine größere Stadt gekommen ist. Als Amtsrichter und Sekretäre kommen Juden auch in die kleinsten Orte aus dem Lande, während man allerdings einen Landgerichsrath oder Staatsallwalt, und manche Inden sind dies, weil sie dazu gualifizirt waren, geworden, nicht in einen ganz kleinen Ort versetzen kann, weil eben dort keine Landgerichte sind. Es war zu hoffen, das; diese sachgemäßen Darlegungen bei der Berathung im Plenum Gehör finden werden. Der wichtigste Punkt der Debatte verdient besonders hervorgehoben zu werden: Das ist die Rede des Prinzen Ludwig von Bayern, der ebenfalls Uebergang zur Tagesordnung forderte, und dessen Antrag ja schließlich in die Gesamintresolution ausgenommen wurde, dahingehend, daß die Anstellung von Richtern ein Recht der Krone bilde und demgemäß von den wechselnden Sympathien des Volkes unabhängig sei. Die Kammer selbst hat freilich leider anders entschieden, wie uns kurz vor Schluß des Blattes aus München, 13. Januar, gemeldet wird: „Die Kammer der Neichsräthe beschäftigte sich heute bei der Berathuug des Justizetats mit dem Beschluß der Abgeordnetenkammer, welcher die Negierung ersucht, Israeliten nur im Verhältnis; der israelitischen Bevölkerung zur Gesammtbevölkerung in die Justizverwaltung auszunehmeu. Der Ausschuß der Reichsrathskammer beantragte Uebergang zur Tagesordnung in Allbetracht, daß die Anstellung voll Richtern ein Recht der Krone bilde. Die Neichsräthe Freiherr v. Würtzburg und Freiherr voll Soden beantragten den Zusatz „sowie im Hinblick auf die von der Staatsregieruug am 29. November 1901 in der Kammer der Abgeordneten abgegebene Erklärung". Im Laufe der Debatte erklärten beide Alltragsteller, daß die in weiten Kreisen bestehenden Bedenken gegen die übergroße Zahl jüdischer Richter berechtigt seien; es sei daher die Erklärung der Negierung, daß bei Anstellung der Richter auf die Stimmung der Bevölkerung Rücksicht genommen werden sollte, zu begrüßen. Der Alltrag Würtzburg-Soden wurde schließlich angenommen. Mit diesen: Beschlüsse hat sich das bayerische Herrenhaus der Abgeordnetenkammer würdig zur Seite gestellt und dem Antisemitismus eine mehr als bedauerliche Konzession gemacht. Das Centrum hätte sich die Sache zehnmal überlegen sollen, ehe es auf diesen Antrag, der einmal auch gegen seine eigenen Interessen angewendet werden kann, eingegangen ist. Es ist das um so bedauerlicher, als ja das Centruin im Reichstag sich bisher mit aller Kraft gegen jeden Vorstoß auf diesem Gebiete gewehrt hat. Berlin, 16. Januar. s war zu erwarten, daß die Generaldebatte über den Etat im Reichstage nicht ohne einige antisemitische Tiraden abgehen werde. In der Thai hat der frühere Parteiführer, Herr Liebermann v. Sonnenberg, in der Sitzung vom 10. d. M. seinem schwerbedrängten antisemitischen Herzell Luft gemacht. Nach den übereinstimmenden Parlamentsberichten sagte er n. a.: „Wenn wir die Negierung in dem großen Kamps um die Zolltarifvorlage unterstützen sollen, so müssen wir andererseits Gerechtigkeit von der Regierung auch in kleineren Fragen verlangen. Die Regierung muß Stellung dazu nehmen, wie es möglich war, daß bei dem scheußlichen Mord iil Könitz der Thäter unentdeckt geblieben ist. Der Staatsanwalt in Könitz hat selbst zugegeben, daß bei der Untersuchung iil Könitz seitens der Polizei die unglaublichsten Verstöße vorgekommen seien. Ich hoffe, die dazu eingegangeue Petition kommt bald zur Erörterung; die Frage des Blutmordes oder Ritnalmordes braucht dabei gar nicht gestreift zu werden. Vielfach hieß es in der Untersuchung, es liegen zwar glaubwürdige Zeugnisse vor, aber es liegen auch Zeugnisse voll Juden vor. und deshalb haben sich Jene geirrt. Ans das Schärfste entgegengetreten werden muß auch einer Aeußerung des Darmstädter Amtsrichters Gerlach. der es aussprach: Das Zengniß eines Angehörigen der mosaischen Religion sei für ihn besonders werthvoll, denn es sei bekannt, daß die Angehörigen dieser Religion es mit dem Eide durchgängig sehr genau nehmen. Durch eine solche Aeußerung werden die christlichen Staatsbürger geradezu zu Bürgern zweiter Klasse degradirt. Die Statistik spricht übrigens gegen die Auffassung des Amtsrichters. Es war dankenswerth, daß durch den Abgeordneten Köhler im hessischen Landtage die Allfrage gestellt wurde, ob ein solcher Richter noch seines Amtes würdig wäre. — Ich will nicht behaupten, daß alle oder die meisten jüdischen Eide Meineide seien, aber ich muß doch von Neuem an die Regierung meine Forderung der Wiedereinführung des konfessionellen Eides richten." Der langen Rede kurzer Sinn ist der: Wenn die Regierung uns in der Kvnitzer Sache fördert, so bewilligen wir den Zolltarif! Was das Darmstädter Urtheil anbelangt, so haben wir unsere Meinung darüber schon ausgesprochen und auch die statistischen Momente angeführt, die entschieden für dasselbe sprechen. Es gehört ein großer Muth dazu, dies einfach in Abrede zu stellen. Denn die neueste Kriminalstatistik bietet in dieser Beziehung noch schlagendere Ergebnisse. r In der folgenden Sitzung des Reichstages gab die Debatte über den Fall Spahn erfreuliche Veranlassung, die Art und Weise zu charakterisiren, in der Kulturdilettmü Houston Chamberlain zu arbeiten pflegt. Bekanntlich hat dieser geschätzte „Gelehrte" jüngst frischweg behauptet, an der Straßbnrger Universität seien unter 30 Professoren der philosophischen Fakultät 16 Juden. Nun hat der Staatssekretär v. Koller in derReichstagSsitzung vorn 11. d. M. ausdrücklich erklärt, daß all der gesammten Universität von 72 Professoren — 6 Inden seien! Ulld so schreibt mall heute Kulturgeschichte. Wenn übrigens

Text as recognised by OCR (ABBYY FineReader), without corrections. Entity mentions: TagMe (2021); their positions were matched to this text again.