Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 66 (1902)
- Issue
- Heft 3 (17.1.1902)
- Date
- 1902-01-17
- Page
- [Seite] (sequence 3)
- Language
- German
- Belongs to
- journal issue
- OCR quality
- 97% known words query
- IRI
…/3224737-3228473-3228477--58290-3294726- Visual Library
- page viewer of the UB Frankfurt
Mentioned entities
OCR text
66. Jahrgang. Nr. 8. Allgemeine Berlin. 17. Januar 1902. eitung öes Au-mtbums. Ein unparteiisches Organ für alles jüdische Interesse. Diese Zeitung erscheint wöchentlich. I Abonnements-Preis: Durch Buchhandel, I Post oder direkt von der Expedition inBerlin I unter Streifband bezogen Vierteljahr!.3 M. I Redaeteur: Gustav Karpeles. I Begründet von Nabtriner Dr Eudwig Phitippfon-Lonn. Verlags-Expedition: Berlin, Lerusalemerstr. 48/49. Alle Zusendungen für Redaktion und Expedition sind an die Adresse: Verlag der „Allgem. Zeitung des Judenthums", Berlin 8vV., Jerusalemer Straße 48/4S zu richten. Verlag von Rudolf Mosse, Berlin. Leitartikel: Die jüdischen Iustizbeamten in Badern. — Die Woche. — Verbcmdstag der jüdischen Lehrervereine im deutschen Reiche. — Protokoll der Kantoren-Versammlnng zu Elberfeld. — Brief aus Oesterreich. - Die Sitlenlehre des Iudenthums. Von Dr. M. Joseph. VHI. — Archivalische Funde zur Geschichte der Juden 1822-1848. Von Professor Dr. Ludwig Geiger. — Jüdische Volkswitzbolde in Polen. Von Dr. B.W. L öwenberg.— Feuilleton: Ohne Wohnrecht. Von V. H. Oljnem. III. Litterarische Miltheilungen. — Sprechsaal. Der Gemeinvebote. Korrespondenzen und Rachrichten: Berlin, Aus Westpreußen, Kolberg, Jnowrazlaw. Breslau, Ratibor, Hamburg, Münster, Wattenscheid, Essen a. d. R., Aus der Provinz Hessen-Nassau, Wien, Budapest. — Von Rah und Fern. — Miscellen. Nie jüdischen Iustizbeamten in Bayern. Berlin, 14. Januar. in 4. d. M. kam, wie wir bereits in voriger Nummer gemeldet, der von der Kammer der Abgeordneten angenommene Antrag des Landtagsabgeordneten Dr. Heim: „Es sei an die königliche Staatsregierung die Bitte zu stellen, Israeliten möglichst nur im Verhältnisse der israelitischen Bevölkerung zur Gesammtbevölkernng in der Justizverwaltung aufznnehmen" im Finanzausschüsse der Kammer der Reichsrüthe zur Berathnng. Die „Augsburger Abend- Zeitung" bringt darüber folgenden sehr instruktiven Bericht: Referent v. Massei beantragte, dem Beschlüsse der Kammer der Abgeordneten die Zustimmung nicht zu ertheilen, weil er nach den Bestimmungen des Gesetzes vom 3. Juli 1869 sowie der Bestimmung des Titel IV K 5 der bayerischen Verfassuugsurkuude unzulässig sei. Der Beschluß widerspreche aber auch seinen persönlichen Anschauungen. Er wolle jedoch schließlich bemerken, daß seiner Ansicht nach der hohe Ausschuß und auch das hohe Haus sich in größere Debatten nicht sinlassen werden, zumal der Eindruck, den die Debatten im anderen Hanse ans ihn gemacht hätten, kein sehr erfreulicher sei. — Justizminister v. Leonrod erklärte, er sei schon im Ausschuß der Kammer der Abgeordneten dem Antrag unter Hinweis auf das Gesetz vom 3. Juli 1869 entgegengetreten; schon damals habe er erklärt' daß er bei seinen Anträgen an die Krone nicht anders als gesetzmäßig handeln könne, und zwar in der Weise, daß er auch Israeliten, welche die Voraussetzungen für die Anstellung zum Richter vollständig erfüllt hätten, zur Anstellung in Vorschlag bringen, wenn es sie treffe, daß er aber darauf Rücksicht nehme, daß der Vorschlag nur für einen Ort erfolge, wo die Gefühle der Bevölkerung ^ie Wirksamkeit eines jüdischen Richters nicht beeinträchtigen, diese Stimmung berücksichtige er im Interesse der jüdischen Richter. Justizminister Frhr. v. Leonrod berichtet sodann ausführlich über den Verlauf der Verhandlungen in der zweiten Kammer und fügt schließlich bei. s sei nicht richtig, wenn gesagt wurde, daß jüdische Richter nur in größeren Städten angestellt würden; seit längerer Zeit würden sie «mch auf dem Lande untergebracht, und man habe bisher, wo es geschehen sei, keine Klage gehört. Die jüdischen Staatsdienstaspiranten seien in der Regel sehr tüchtig und fast ausnahmslos mit sehr guten Iengnissen und Noten versehen. Unter diesen Umständen glaube er. baß Ls sich vielleicht empfehle, über den Antrag Dr. Heim im Hinblick ans die Erklärung der königlichen Staatsregiernng in der Kammer der Abgeordneten vom 29. November 1901 zur Tagesordnung überzngehen. — Reichsrath Frhr. v. Soden erklärt, gegen den Beschluß der Kammer der Abgeordneten zu stimmen, weil er das Verlangen, jüdische Richter nach einem Prozentsätze anznstellen. nicht für möglich halte. Er schlage jedoch, um dem berechtigter! Kern, der in dem Anträge enthalten sei, gerecht zu werden, eine motivirte Tagesordnung vor, in der zum Ausdruck komme, daß der Ausschuß auf deru Standpunkte stehe, den der Staatsminister der Justiz in der Kammer der Abgeordneten namens der königlichen Staatsregierung zum Ausdruck gebracht habe. Nach seiner Ansicht müsse eine motivirte Tagesordnung schon aus dem Grunde angenommen werden, um eine weitere Benachtheilignng der christlichen Richter durch weiteres Andrängen jüdischer Aspiranten zu verhindern, welche sich darin geltend mache, daß die jüdischen Richter fast ausschließlich in den von den Richtern gesuchten größeren Städten angestellt werden und meist Anstellung finden mußten. Sein Antrag gehe dahin: es sei über den Beschluß der Kammer der Abgeordneten zur Tagesordnung überzugehen in der Erwartung, daß die königliche Staatsregierung bei der Anstellung von Israeliten in der Justizverwaltung die von ihr kundgegebenen Grundsätze auch in Zukunft befolgen werde. — Reichsrath Freiherr v. W ü rtzbnrg schlägt für die motivirte Tagesordnung folgende Fassung vor: Es sei über den Beschluß der Kammer der Abgeordneten im Hinblick auf die von der königlichen Staatsregierung hinsichtlich der Anstellung von Israeliten in der Justizverwaltung in der Kammer der Abgeordneten (Sitzung vom 29. November 1901) abgegebenen Erklärung zur Tagesordnung überzugehen. — Reichsrath v. Auer führt ans, es könne wohl nicht mit Erfolg bestritten werden, daß der Beschluß der Kammer der Abgeordneten mit den zur Zeit geltenden Bestimmungen nicht vereinbar sei. es sei also die Bezugnahme aus diese Gesetzwidrigkeit scholl genügend, um gegen den Beschluß zu stimmen. Es sprechen jedoch für die Ablehnung auch innere Gründe. Der Beschluß sei ohne Zweifel ein Ausfluß der antisemitischen Bewegung, die für unser religiöses und politisches Leben eine große Gefahr bedeute. Er sei für unbedingte Ablehnung des Beschlusses, da er auch nicht wisse, daß irgend ein Anlaß Vorgelegen habe, wonach sich ein jüdischer Richter vermöge seiner Religion als ungeeignet gezeigt habe. Er werde deshalb sowohl mit Rücksicht ans die gesetzlichen Bestimmungen als auch mit Rücksicht darauf, daß es außerordentlich schlimm wäre, wenn der konfessionelle Unfriede neuerdings geschürt würde, gegen die Annahme des Beschlusses der Kammer der Abgeordneten stimmen. — Reichsrath Dr. Ritter von B uhl erklärte sich mit den Ausführungen des Herrn Reichsrathes von Auer vollständig einverstanden. — Prinz Ludwig von Bayern sührte aus, man sei nicht auf dem richtigen Wege. Er wolle voll religiösen und konfessionellen Fragen vollkommen absehen und mit Rücksicht darauf, daß die Anstellung ein Recht der Krone sei, dem Ausschuß zur Erwägung geben, ob es nicht zweckmäßig sei, über den Beschluß der Abgeordnetenkammer im Hinblick darauf, daß die Besetzung der Richterstellen Sache der Krone und nicht des Landtages sei. zur Tagesordnung überzugehen. — Reichsrath Freiherr voll Soden erklärt sich auch damit einverstanden, wenn nach dem Vorschläge Sr. königlichen Hoheit ein Antrag angenommen werde, welcher Uebergang zur Tagesordnung einerseits mit diesem Hinweis Vorschläge unter Bezugnahme anderseits jedoch auf die Erklärung der königlichen Staats-