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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1902-01-10 · Heft 2 (10.1.1902) · p. Seite 20

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
66 (1902)
Issue
Heft 2 (10.1.1902)
Date
1902-01-10
Page
Seite 20 (sequence 10)
Language
German
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20 Vorschriften nicht verboten ist, jüdischen Religionslehrern in Schriftstücken neben den Bezeichnungen als jüdischen Kultusb eamten das Prädikat „Prediger" beizulegen". Der Minister des Innern begnügte sich, wegen des gesperrt gedruckten Zusatzes, mit diesem Spruch (6. Januar), der Minister des Kultus bedauerte ihn lebhaft (17. Februar 1847), weil er fürchtete, das Oberzensurgericht könnte gar die Bezeichnung „Prediger" allein dnrchlassen. Man stelle sich das Unheil vor, das daraus erfolgt wäre! Daher forderte er die Kollegen auf, die allerhöchste Willensmeinung in einer gemeinsamen Verfügung den Provinzialbehörden in Erinnerung zu bringen. Ob es dazu gekommen ist, darüber geben die mir vorliegenden Akten keine Belehrung. — Das Zensurgericht blieb aber auch ferner aus seinem Standpunkte stehen. Als im März 1847 dem „Westphälischen Merkur" nicht erlaubt werden sollte, einen Artikel der „Karlsruher Zeitung" aufzunehmen, irr dem von „israelitischen Geistlichen" die Rede war, wurde er von dem Gerichte erlaubt. * rtz -i- Die Kabinetsordre, auf die in der obenerwähnten Angelegenheit von den Ministern hingewieseu wurde, die aber in die Gesetzsammlung nicht ausgenommen war, wurde bei Gelegenheit Ludwig Philippsons erlassen. Dem Historiker ist es ein ganz anmuthendes Gefühl, die Vertreter dreier Richtungen im Judenthum einträchtlich neben einander zu stellen und zu berichten, wie ihnen allen dreien die Nachahmung christlicher Eigenthümlichkeiten schuldgegeben wird. Jetzt geschieht das nur von den bösen Liberalen, einer Spezies, von der noch einige wenige Exemplare existiren. In der „Königsberger Zeitung" 1842 Nr. 265 hatte nämlich eine Anzeige der „Beleuchtung der Hoffmannschen Schrift durch Ludwig Philippson" gestanden, wobei dieser als „Geistlicher der israelitischen Gemeinde in Magdeburg" bezeichnet war. Alsbald erließ der König an den Minister Eichhorn eine Kabinetsordre (23. November 1842), in der es hieß: „Diese Bezeichnung ist unrichtig, weil von einem Geistlichen nur auf dem Gebiete des christlichen Bodens die Rede sein kann, und es als Mißbrauch angesehen werden muß, wenn der Synagogenbeamte sich seiner herkömmlichen Bezeichnung entziehe und eine solche usurpiren will, die ihm nicht zusteht." Dem Zensor sollte eine Rüge ertheilt, ähnliche Verstöße für die Zukunft gehindert werden. Demgemäß wurde an den Oberpräsideuten von Ostpreußen und alle übrigen verfügt (24. Dezember), daß der Titel „Geistliche" für die Synagogenbeamten in Zukunft nicht gestattet werden sollte. Ebenso wie für den Rabbiner die Bezeichnung „Geistlicher", so wurde sür das Synagogenwesen die Bezeichnung „Kirche" untersagt. Das geschah in einer Cirkularverfügung an die Oberpräsidenten vom 20. März 1843: „Wir, die Zensurminister (des Innern, Kultus, der äußeren Angelegenheiten), finden uns veranlaßt, auf die gegenwärtig zwar aus der Sprache der Gesetzgebung, nicht aber aus der Tageslitteratur und den offiziellen Erlassen und Berichten der Behörden verschwundene mißbräuchliche Bezeichnung der jüdischen Religionsgemeinschaft als „Kirche" aufmerksam zu machen. Der Begriff und folglich auch der Ausdruck „Kirche" ist auf jede andere als die christliche Religions- und Glaubensgemeinschaft unanwendbar und kann mithin von einer jüdischen Kirche und einem jüdischen Kirchenwesen nicht die Rede sein. Ew. ersuchen wir demnach ganz ergebenst, nicht nur gefälligst darauf zu sehen, daß diese und ähnliche mißbräuchliche Bezeichnungen des Synagogen- und jüdischen Kultuswesens von den Behörden fortan vermieden werden, sondern auch die Zensoren anzuweisen, deren Gebrauch in öffentlichen Anzeigen, welche der Zensur unterworfen sind, ferner nicht zu gestatten."') Und so war wieder einmal die Welt gerettet. Der Rabbiner durfte keinen Talar tragen, er durfte sich weder Prediger nennen, noch Geistlicher, — glücklicherweise hatten jene drei hervorragenden Lehrer keine Titel nöthig. um zu belehren und zu erheben. Die Sittenlehre des Iudenthums. Von Dr. M. Joseph. VlI. er die Sprüche über Ehre in unserm Schriftthum, Sprüche, denen sich viele ähnliche anreihen ließen, berücksichtigt, und wer die Alten kennt, die wahrhafte, innerlich vornehme Geistesaristokraten waren, der wird damit nicht jenes Bild vereinigen können, das im Evangelium Matthäi von den Schriftgelehrteu entworfen wird. Dort heißt es von ihnen: „Sie sind auf den ersten Platz bei den Gastmählern aus und ans die Vordersitze in den Synagogen und die Begrüßungen an den öffentlichen Plätzen und darauf, sich von den Leuten Rabbi nennen zu lassen" (23, 6—7). Bedauerlicherweise aber ist dieses Bild bisher für die Vorstellung von den Schriftgelehrten bestimmend gewesen und in Lainkreisen noch heute allgemein verbreitet. Doch irren wir nicht von unserem Gegenstände ab! Wir haben gesagt, echte Moral muß aus Pflichtgefühl, nicht aus Ehrgefühl geübt werden. Und wir haben eben gehört, wie nachdrücklich die Alten betonen, daß wir das Große nicht aus Ehrgeiz erstreben sollen. Nicht darauf sollen wir all unser Sinnen und Trachten richten, bei den Menschen viel Geltung und Ansehen zu erlangen, sondern darauf, immer mehr zu wachsen an Erkenntniß und sittlich immer vollkommener zu werden. Sie wollen daher, daß wir uns lieber Denen an schließen, die unseren inneren Werth erhöhen können, als denen, die uns in ihrer Mitte den ersten Platz anweisen. „Sei lieber der Schweif bei den Löwen als das Haupt bei den Füchsen (Aboth 4), lautet ein Spruch, und ein anderer: „Steige ein Stufe höher und wähle dir einen Freund." (Jebamoth 63). Nachdrücklich warnen die Alten auch vor dem Trugbild des Ehrgeizes und empfehlen Zurückhaltung, Demuth und Bescheidenheit. „Wer sich selbst erniedrigt, den erhöhet Gott, wer sich selbst erhöhet, den erniedrigt Gott, wer der Ehre nachjagt, den fliehet sie. wer ihr bescheiden ausweicht, den wird sie aufsuchen." (Erubin 13b.) Wahre, echte Bescheidenheit, die nicht an die eigene Ueberlegenheit über Andere, sondern an den noch weiten Abstand vom Ideal denkt, wahre *) Von diesen Dingen muß im Publikum einiges bekannt geworden sein. Wenigstens heißt es im „Orient" 28. Mai 1843 Nr. 21, Correspondenz ans Berlin, 10. Mai: „Die preußische Zensur ist angewiesen worden, die Bezeichnung „jüdische Kirche" nicht mehr passiren zu lassen."

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