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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1902-01-10 · Heft 2 (10.1.1902) · p. Seite 15

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
66 (1902)
Issue
Heft 2 (10.1.1902)
Date
1902-01-10
Page
Seite 15 (sequence 5)
Language
German
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15 Das Unerfreulichste ist aber, daß sich gewisse Elemente der Bewegung bemächtigt haben, deren Ziele weitab vom eigentlichen Gegenstände des Kampfes liegen, die denselben aber als willkommenes Sprungbrett betrachten, von dem ans sie sich in diejenigen Stellungen hineinschwingcn können, die ihnen den Einfluß, den sie bis heute in Köln noch nicht haben, für die Zukunft sichern soll. Noch etwas muß ich hier besonders betonen. Sie Alle wissen, daß dank der antisemitischen Bewegung, die mau „als einen Theil von jener Kraft, die stets das Böse will und nur das Gute schasst" bezeichnen kann, eine große Zahl von Glanbensgenossen, die vor 15 bis 20 Jahren dem Judenthnme vollständig indifferent gegenüberstanden, sich zu demselben zurückgefundc» haben. Sie bilden hente eine Zierde unserer Verwaltungen und unserer Vereine, und sie stehen überall mit an der Spitze, wo es gilt die allgemeinen Aufgaben des Judenthums mit Rath und Thal zu fördern. Sie sind es aber gerade, die mit anderen aufgeklärten Gemeindemitgliedern einen Gottesdienst wünschen, der ihnen menschlich näher gerückt wird und ihrer Auffassung über das Wesen und den Zweck des Gottesdienstes besser entspricht. Sollen wir nun nicht alles aufbieten, um diese Männer bei unseren Fahnen zu halten, und ist es nicht vom Standpunkte der Religion verdienstlich, sie zu verhindern, daß sie wieder in ihren früheren Zustand des Judifferentismns zurückverfallen? Nur ein Grnnd könnte dafür in Betracht komme», die Wünsche dieser Glaubensgenossen nicht zu erfüllen, wenn dieselben nämlich mit de» religionsgesetzlichen Vorschriften unvereinbar wären; daß dieser Grund aber nicht vorhanden ist. haben wir in der letzten Repräsentantenversammlung von berufener und maßgebender Seite gehört, auch wissen wir, daß der Orgclgottesdienst in 120 deutschen Synagogengemeinden eingeführt ist. und sofern wir deren Leiter, und zwar die weltlichen wie die geistlichen, nicht als Gesetzesverächter anseh?« wollen, mag uns diese Thatsache über den letzten Zweifel hinweghelfen. Aus allen diesen Erwägungen erkläre ich, daß, sofern Sie den ernsten Wunsch haben, daß hier in Köln ei» Gottesdienst eingerichtet wird, der Ihrem Empfinden besser als dcr bisher übliche entspricht, und daß es sich bei Ihnen um eine Herzens- und nicht um eine Modesache handelt, ich Ihre Bestrebungen srendig fördern helfen will. Ich glaube damit in religiöser Beziehung nicht nur recht, sondern auch in rechtlicher Hinsicht religiös zu handeln, indem ich dem Wahlspruche: „Gleiches Recht für Alle" zum Siege zu verhelfen suche. Berlin, 7. Januar. enn man das Urtheil, das in dieser Woche gegen den Redakteur der „Israelitischen Wochenschrift" wegen Beleidigung eines Antisemiten gefällt wurde, mit den Urtheilen vergleicht, die gegen den Dreschgrafen Pückler wegen Aufforderung zur Erhebung gegen die Juden wiederholt ergangen sind, so gelangt man zu seltsamen Schlüssen. Freilich ilur der Laienverstand, die Juristen begreifen alles. Aber es ist interessant, daß gerade in diesem Augenblick ein völlig einwandfreier Zeuge, der Schriftsteller H. v. Gerlach, in der von dem Pastor Friedrich Naumann Herausgegebenelt nationalsozialen Wochenschrift „Die Zeit" einen Artikel unter dem Titel „Die Bestie" veröffentlicht, der eine Fülle beachtenswerther Momente zur Entwickelungsgeschichte des Grafen Pückler- Klein-Tschirne enthält. Der Verfasser läßt den antisemitischen Schimpfgrafe» als ein Mischerzeugniß von religiösem Fanatismus und von aufregender Lektüre erscheinen; außerdem mögen ihn vielleicht auch unliebsame persönliche Erfahrungen dazu veranlaßt haben, in der sattsam bekannten Weise aufzntreten. Für einen Redner im volksthümlichen Sinne hält ihn Herr v. Gerlach keineswegs. „Pückler leierte vielmehr eine wörtlich auswendig gelernte Rede fast ausdruckslos herunter." Stark ist der genannte Graf nach der Charakteristik, die Herr v. Gerlach von ihm entwirft, nur in einem Stücke, nämlich im Schimpfen. Ans diesem Gebiete übertrifft er selbst die markantesten Notabilitäten bei Weitem. Der edle Graf „improvisirt nie, er rezitirt", so versichert Herr v. Gerlach, und er fügt hinzu: „Der Graf faßt keinen Inden am Kragen, erläßt keinen jüdischen Aasgeier fliegen, er vergießt keinen Tropfen jüdischen Blutes, ohne sich tagelang vorher ans diese feierlichen Akte vorbereitet zu haben." In der Verquickung religiöser Momente mit seinem wilden Judenhaß liegt nach der Versicherung des Herrn v. Gerlach für den nüchternen Zuhörer etwas „Blasphemisches". „Aber die Masse der voreingenommenen Zuhörer," so fährt er in seiner Erörterung fort, „wird gerade durch die Zusammenschweißung von Judenhaß und religiöser Inbrunst fanatisirt." „Deshalb irren die Herren Polizeileutnants, wenn sie vor Gericht aussagen, daß die Versammelten die Ausführungen durchwegs nicht ernst nehmen." Herr v. Gerlach ist vielmehr auf Grnnd seiner außerordentlich zahlreichen, in Volksversammlungen gewonnenen Beobachtungen der Ansicht, daß der — „idealistische" Graf in seinen Hörern nur die niedersten Triebe anslöst. Der Verfasser schließt seinen Aufsatz mit folgenden Worten: „Ich habe mehr als 1000 Versammlungen mitgemacht. Aber nie habe ich so den Eindruck der menschlichen Bestialität erhalten wie in diesem Kreise der gut gekleideten Antisemiten Berlins." 4 Wie bekannt, hat die bayerische Abgeordnetenkammer vor Kurzem den Antrag Heim über die Zulassung von Israeliten zur Justizverwaltung: „möglichst nur im Verhältnisse der israelitischen Bevölkerung zur Gesammtbevölkerung" angenommen. Wie uns nun aus München berichtet wird, hat der Finanzausschuß der Kammer der Re ich sräthe (erste Kammer) nach dein Referat des Reichsraths v. Maffei beschlossen, mit allen gegen die Stimme des Reichsraths Freiherrn v. Soden, über diesen Beschluß der Abgeordnetenkammer zur Tagesordnung überzugehen, „in Anbetracht, daß die Anstellung der Richterbeamten ein Recht der Krone ist". Neichsrath Freiherr v. Soden hatte vorgeschlagen, dieser Mvtivirung noch beizufügen „und mit Rücksicht auf die in der Kammer der Abgeordneten abgegebenen Erklärungen des Justizministers". Hoffentlich schließt sich die Kammer der Reichsräthe diesem Votum ihres Finanzallsschusses an. 4 Die Lage der Juden in Rumänien charakterisirt am schärfsten der folgende Vorfall. Vor einiger Zeit berichteten wir über antisemitische Unruhen, die sich im Juli zu Dranceni, einer kleinen Ortschaft am Pruth, zugetragen haben. Unter nichtigem Vorwände hatte die christliche Bevölkerung die jüdische mißhandelt, und mehrere Personen von beiden Seiten sind verwundet worden. Ein Israelit Namens Josua Aronovici starb infolge seiner Verletzungen. Einige der Hauptthäter, unter welchen der Gutsbesitzer Craiescu war, wurden verhaftet und das Prozeßverfahren gegen sie eingeleitet. Die Angeklagten standen nun vor einigen Tagen vor dem Assisenhof zu Tutova, die Geschworenen sprachen sie frei! Es wird genügen, einige Auszüge aus dem Anklageakt zu lesen, um sich zu überzeugen, daß der Spruch der Geschworenen aus antisemitischen Leidenschaften ergangen ist.

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