Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 66 (1902)
- Issue
- Heft 1 (3.1.1902)
- Date
- 1902-01-03
- Page
- Seite 2 (sequence 16)
- Language
- German
- Belongs to
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2 und dem Interesse der Gemeinde große Dienste geleistet haben, herzlich zn danken und bat sie, auch außerhalb der Versammlung das Interesse für das Wohl der Gemeinde zu bewahren. Die Ansichten mögen so verschieden sein, wie sie wollen, die Repräsentanten aber sollten einig sein in der Neberzeugnng und dem Gedanken, daß es ihre erste Aufgabe sei, das Wohl der Gemeinde zn fördern, einig aber auch und getragen voll der Neberzeugnng und dem Vertrauen, daß Jeder von ihnen bei den Abstimmungen nur nach reiflicher Ueberlegung einen Beschluß fasse, daß Vorurtheile hierbei nicht maßgebend seien und sein können. Dadurch würden alsdann die Gegensätze ihre Schärfe verlieren und die Repräsentanten freundschaftlich mit einander arbeiten können. Mit dem Wunsche eines fröhlichen Neujahrs an alle Mitglieder lind mit einem herzlichen „Ans Wiedersehen" an die wiederkehrenden Mitglieder schloß der Vorsitzende die heutige Sitzung, welcher eine geheime folgte, in der Verlängerung von Anstellungen und Bewilligung von Unterstützungen zur Berathung standen. Berlin, 31. Dezember. Wie wir ans den soeben zur Ausgabe gelangten „Mittheilungen vom Deutsch-Israelitischen Gemeindebund" ersehen, ist der neunte Den t sch-Israeli tisch e Gemeindetag auf den 23. Februar 1902 angesetzt. Er findet Morgens 10 Uhr in dem Bureau des D.--J. G.-B., ^V.. Steglitzerstraße 85 I, statt. Die vorläufige Tagesordnung lautet: 1. Formalien und Bericht. 2. Antrag des Rabbiner-Verbandes. 3. Petition der israelitischen Kultusbeamten. 4. Anderweite Begründung der Einnahmen des Gemeindebundes. 5. Durchführung des israelitischen Religions-Unterrichtes an den höheren Lehranstalten Deutschlands. 6. Initiativanträge der Gemeinden. 7. Wahlen. Die endgiltige Tagesordnung wird zur statutenmäßig vorgeschriebenen Zeit bekannt gemacht werden. — Der zweite Deutsch-Israelitische Verbandstag findet dann am 24. Februar statt. Die vorläufige Tagesordnung ist folgende: 1. Formalien und Bericht. 2. Bekämpfung des Wanderbettels, insbesondere Sicherung des Fortbestehens der Arbeiterkolonie Weißensee. 3. Fürsorge-Erziehungsanstalt für Mädchen. 4. Rechtsverhältnisse der Provinzial- und Bezirksverbände. 5. Vorbildung der Schächter; Antrag der Gemeinde Posen. 6. Provinzielle Wohlthätigkeits-Jnstitnte; Armen-, Kranken-, Waisen- und Altershänser;' Gefangenenpslege. 7. Initiativanträge der Verbände. Stimmberechtigt sind sämmtliche in Deutschland bestehende israelitische Bezirks-, Provinzial- und Lcmdesverbände. 22 Berlin, 1. Januar. Der „Verein für jüdische Geschichte und Litteratur" hielt am 26. v. M. in Cassels Hotel eille zahlreich besuchte zehnte General-Versammlung ab. Der Vorsitzende begrüßte die Erschienenen und erstattete den Jahresbericht, welcher abermals ein erfreuliches Wachsthum des Vereins konstatirte. Die Mitgliederzahl ist auf 700 gestiegen. Die 13 Vorträge erfreuten sich überaus regen Besuches; die Fortbildungskurse beweisen immer überzeugender, daß sie einem wahrhaften Bedürfnisse abhelfen. Wie der Revisor Jnstizrath Basch mittheilte, sind insgesammt 6689 Mark vereinnahmt, 8109 Mark verausgabt worden. Die bisherigen Mitglieder des Vorstandes Dr. Gustav Karpeles, Dr. Hirsch Hildesheimer, Dr. Moritz Levin, Benas Levy, Maximilian H eh mann, Professor Dr. Martin Philippson, Oberlehrer Dr. Schäser, Albert Katz und Willh Bambus wurden durch Akklamation wieder-, Herr Rabbiner Dr. Eschelbacher nengewählt. Zn einem lebhaften Gedankenaustausch führte die Anregung der Herren Dr. S. Bernfeld und Dr. Levill, aus dem nächsten Verbandstage des „Verbandes der Vereitle für jüdische „Geschichte und Litteratur" folgenden Antrag zu stellen: „Es soll die jüdische Geschichte von Esra bis zur Gegenwart nach einem bestimmten Plan in kurz bemessenen Zeiträumen behandelt werden, in deren Mittelpunkt stets eine hervorragende Persönlichkeit zu stellen ist. Diese Zeiträume sind in Vorträgen darzustellen, die den Rednern des „Verbandes der Litteratnrvereine" zu übertragen wären. Rach Jahren solleil diese Vorträge von einem Nedaktions- Bürean aneinandergereiht und so ein Volksbuch geschaffen werden, welches die Religions-, Litteratur-, Leidens-, Emanzipations- und Kulturgeschichte, die das jeweilige Leben des Volkes behandelt, enthält." Der Antrag wird angenommen, desgleichen der Antrag des Herrn W. Bambus: „Der Verein beauftragt seine Delegirten, auf dem Verbandstage zur Sprache zu bringen, in welcher Weise wissenschaftliche Forschungen auf dem Gebiete der jüdischen Kulturgeschichte anznregen sind." Zu Delegirten des Vereins für den Verbandstag werden ernannt die Herren: Rabbiner Dr. Eschelbacher, Oberlehrer Dr. Schäfer, Dr. Levin, Dr. S. Bernfeld. Jnstizrath Basch, M. A. Klausner und Willib. Loewenthal. Eine aus Mitgliederkreisen gegebene Anregung, am Sonntag belehrende Vorträge (selbstverständlich ohne jeglichen, wie irgend gearteten gottesdienstlichen Charakter) zu veranstalten, wird, da lebhafte Bedenken dagegen geäußert werden, einer aus den Herren Dr. Karpeles, Benas Levy. M. N. Klausner, W. Bambus, Dr. H. Hildesheimer, Dr. Bernfeld und Alb. Katz bestehenden Kommission zur Prüfung überwiesen. - Berlin, 26. Dezember. Der Verein ehemaliger Schüler der Knabenschnle der jüdischen Gemeinde feiert sein zweites Stiftungsfest am 5. Januar in den Sälen der „Philharmonie", Bernburgerstraße 22 22 a. Billets ä 1 Mark sind zu haben bei den Vorstandsmitgliedern und bei einzelnen Mitgliedern des Vereins, welche noch bekannt gegeben werden. Bei diesem Feste wirken nur Künstler ersten Ranges mit, ein etwaiger Ueberschuß soll dem Unterstützungsfonds zufallen. 22 Berlin, 31. Dezember. Einige Freistellen werden zu Ostern 1902, wie wir erfahren, in der Rudolf Mosse'scheu Erziehungsanstalt in Dentsch-Wilmersd o rf bei Berlin wieder neu besetzt. Anfnahmegesnche für Kinder ohne Unterschied des Glaubens sind schriftlich an den Stifter, Herrn Rudolf Mosse. Berlin ^V., Leipzigerplatz 15, zu richten. Doch können nur sechsjährige Knaben oder Mädchen, deren Schulunterricht Ostern 1902 beginnt, berücksichtigt werden. — Berlin, 31. Dezember. Wegen Preßbeleidigung stand gestern der Redakteur der „Israelitischen Wochenschrift", M. A Klausner, vor dem Schöffengericht. Kläger war der Geschäftsführer des deutschsozialen Neformvereins, Dr. Giese. Die „Staatsbürgerzeitung" hatte seinerzeit in mehreren Nummern 17 „Gutachten" veröffentlicht, die sich mit dem Märchen vom „Nitualmord" befaßten. Es befand sich darunter auch eine Meinungsäußerung des Privatklägers. In den Nummern 30 und 35 der „Israelitischen Wochenschrift" zog der Beklagte gegen die Gutachter zn Felde. Er bezeichnte sie unter anderem als Verbrecher und Hallnnken, von denen man nicht Nüsse, ob sie ins Rarrenhans oder ins Zuchthaus gehörten. Dr. Giese stellte darauf Strafantrag wegen verleumderischer Beleidigung. Die Parteien vertraten ihren entgegengesetzten Standpunkt mit außerordentlicher Schärfe. Der Beklagte blieb dabei, daß er von den beanstandeten Aeußernngen kein Wort znrücknehmen könne. Es sei seine Pflicht, als Jude und Redakteur, den Antisemitismus zn bekämpfen, und er bleibe noch heute dabei, daß die antisemitische Bewegung eine verruchte und verbrecherische sei, sowie daß Jeder, der sich daran betheilige, nur die Entschuldigung der Unzurechnungsfähigkeit für sich habe. Der Kläger räumte dem Beklagten das Recht ein, sich zu vertheidigen, aber er habe die Achtung vor dem Gegner zu bewahren. Die 17 Gutachter einfach als Hallunken und Verbrecher zu bezeichnen, gehe doch über das Maß des Erlaubten hinaus. Der Gerichtshof vernrtheilte den Angeklagten zu sechs Wochen Gefängniß. Der Angeklagte habe, wie der Vorsitzende in der Urteilsbegründung anssührte, als Redakteur der „Israelitischen Wochenschrift" das Recht, Angriffe aus das Judenthum abzuwehren und seinerseits die Interessen des Judentums zn vertreten. Das dürfe aber nur sachlich geschehen, nicht durch persönliche Verunglimpfung. Die Artikel in Nummer 30 und 35 der „Israelitischen Wochenschrift" enthalten schwere Beleidigungen gegen den Privatkläger, und da der H 187 Anwendung finde, stehe dem Angeklagten der Schutz des § 193 nicht zur Seite. Hoffentlich wird es bei diesem Urtheil, auf das wir noch znrückkommen, nicht bleiben. ol. Stargard i. P., 27. Dezember. Am vergangenen Freitag hatte sich der Kaufmann Land eck er aus Dölitz vor der« hiesigen Schöffengericht wegen Beleidigung des Pfarrers Krösell- Kloxin zu verantworten, der, wie erinnerlich, bis vor wenigen Monaten „wissenschaftliche" Vorträge über Nitualmord irn Pyritzer Kreise gehalten und dadurch Unfrieden zwischen der christlichen und jüdischen Bevölkerung gesät hat. Landecker, der infolge der Vorträge persönlich zn leiden hatte, sah sich veranlaßt, dem Konsistorium sowie dem Oberkirchenrath von dem Auftreten des Pfarrers Krösell Kenntniß zu geben mit dem Ersuchen, dem Pfarrer das Halten weiterer Vorträge als nicht zu seinem Amte gehörig zu untersagen. Landecker hatte sich nnn in seinem Schreiben Redewendungen bedient, die allerdings die Grenze des Zulässigen überschreiten, aber aus der Nothwehr, in der er ge-