Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 66 (1902)
- Issue
- Heft 1 (3.1.1902)
- Date
- 1902-01-03
- Page
- [Seite] (sequence 15)
- Language
- German
- Belongs to
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Gerün, 3. Zamrar 1902, 66.Jahrgang. Ur. 1. 'Ueitage zur „Allgemeinen Zeitung öes IuöenLHums". Korrespondenzen und Nachrichten. Deutschland. 8. Berlin, 29. Dezember. Die letzte Repräsentanten- Versammlung dieses Jahres und der dreijährigen Sessionsdauer fand heute Vormittag statt. Die Repräsentanten hatten sich zahlreich zu dieser Sitzung eingefunden; von den znm 1. Januar 1902 Ausscheidenden harrten die drei Liberalen auch heute noch tapfer auf dem Kampfplatz aus und betheiligten sich besonders rege an der Debatte, während die zwei Konservativen. Professor Lewin und Herr Neuseld, schon seit geraumer Zeit das Mandat ihrer Wähler durch ihr Nichterscheinen erfüllen. Noch in dieser Tagung ist die Gemeindeverwaltung mit dankenswerther Schnelligkeit dem Beschlüsse der Repräsentanten betreffs Placirnng der Zeitungsreferenten im unteren Saale nachgekommen. Die provisorische Tribüne, welche vorläufig nur vier eng bemessene Plätze aufweist, aber noch vergrößert werden soll, prangte bereits heute in all ihrer Schönheit; sie ist an einer Seite des Saales zwischen zwei Pfeilern in einer Höhe von etwa drei Metern errichtet. Die Lage scheint, so weit heute bereits ein Urtheil möglich ist, hinsichtlich der mangelhaften Akustik des Saales recht gut getroffen zu sein, und es dürfte in Zukunft nur an der zu wenig accentuirten Aussprache einzelner Redner liegen, wenn ihre Ausführungen auf der Tribüne unverständlich bleiben oder mißverstanden werden. — Zum geschäftlichen Theil ist eine Anfrage an den Gemeindevorstand seitens der Herren Minden, Loewenthal lind Senator eingegangen: „Ob die Ablehnung, welche das Gesuch des Vereins „Esra" betreffs der Kolonie Machanajim durch den Aussichtsrath der erfahren hat, nur deshalb erfolgt ist, weil andere als die Nothschildschen Kolonisationsbestrebungen von der prinzipiell nicht mehr unterstützt werden sollen?" Die Ansrage wird dem Gemeindevorstand zur Beantwortung unterbreitet und alsdann auf die Tagesordnung gesetzt werden. — Herr Moritz Manhei m e r hat wiederum unserer Gemeinde einen Betrag voll 10 000 Mark überwiesen zwecks Errichtung einer Moritz und Bertha Manheimer-Stiftung für den Fonds für verschämte Arme. — Frau Agnes Lehmann geb. Demuth hat ebenfalls der Armenkommission 10 000 Mark zur Errichtung einer Hermann und Agnes Lehmann-Stiftung mit der Bedingung zugewendet, daß von den Zinsen alljährlich Teilbeträge in Höhe von mindestens 50 Mark zur Vertheilung gebracht werden sollen. — Eine sehr lange Zeit nahm alsdann die Berathung der B e - n u tzu ngs o rd n u n g der jüdischen Gemeindebibliothek in Anspruch. Es handelt sich hierbei um die Benutzung des Lesesaales, um den Modus der Entleihnng der Bücher und um den Schadenersatz für verloren gegangene oder beschädigte Bücher. In der Fassung der Bibliothekskommission sind zur Benutzung des Lesesaales Gemeindemitglieder ohne weiteres berechtigt; anderen Personen ist die Benutzung gestattet, wenn sie von einem dem Bibliothekar durch seine Lebensstellung bekannten Gemeindemitgliede einen Bürgeschein beibringen. Der Gemeindevorstand hat in der Absicht, die Bibliothek möglichst frei zu stellen, eine weitergehende Fassung vorgeschlagen. Er will die Berechtigung zur Benutzung des Lesesaales ohne weiteres auch den Lehrern nnd Studirenden der hiesigen Hochschulen, letzteren gegen Vorzeigung der Erkennungskarte, gestatten, anderen Personen bereits die Benutzung gewähren, wenn sie von einem dem Bibliothekar geeignet erscheinenden Gemeindemitgliede empfohlen werden. Nach Ansicht des Gemeinde- Vorstandes bedeutet der Bürgschein nur eine leere Form, da, falls der Dieb eines Buches nicht attrapirt wird, kein Ersatz geleistet werden kann, ini Falle des Ergreifend des Diebes jedoch das Buch sofort wieder abgenommen werden kann. Der Ausschuß III. hat einen Vermittelungsvorschlag gemacht; er will den Lesesaal allen Mitgliedern der Gemeinde zugänglich machen, anderen Personen nur, wenn sie von einem dem Bibliothekar tauglich erscheinenden Gemeindemitgliede empfohlen werden. In zweifelhaften Fällen soll über die Tauglichkeit des Gemeindemitgliedes die Bibliothekskommission entscheiden. Der Paragraph wird schließlich in der Fassung des Ausschusses zum Beschluß erhoben. Zur Entleihung werden nach dem heutigen Beschluß Bücher auf Grund einer Karte gelangen, welche nur für die darauf bezeichnte Person und Zeit giltig ist. Die Karten werden vom Bibliothekar allsgestellt für Personen, welche ihm durch ihre Lebensstellung die erforderliche Gewähr bieten oder wenn ein von solchen Personen ausgestellter Bürgschein beigebracht wird. Der Prüfung der Bibliothekskommission soll es überlassen bleiben, ob der Bürge geeignet erscheint oder nicht. Die Bürgscheine werden auf längstens zwei Jahre ausgestellt. Durch den Paragraphen 14 wird festgesetzt, daß, wer nicht im Stande ist, ein der Gemeindebibliothek gehöriges Buch zurückzugeben, oder wer ein solches Buch in beschädigtem Zustande znrückgiebt, verpflichtet ist, den Werth des Buches zu erstatten beziehungsweise den entstandenen Schaden zu ersetzen, gleichgiltig, ob ihn ein Verschulden trifft oder nicht. Der Betrag des zu leistenden Schadenersatzes wird von der Bibliothekskommission festgesetzt. Die übrigen Paragraphen werden mit nur kleinen Aenderuugen sämmtlich in der Fassung der Bibliothekskommission angenommen. — Das bereits im Sommer verworfene Projekt, den Neubau der Mädchenschule aus dem Grundstück der Synagoge Kaiserstraße auszuführen, ist jetzt wieder ausgenommen und. wie verlautet, in eitler glänzenden Weise gelöst worden. Die gesammten Schulzimmer sind nach hinten heraus gelegt, eine eigene Turnhalle wird geschaffen, und das Grundstück erhält nunmehr zwei Ausgänge. Die Synagoge selbst befindet sich in einem tadellosen Zustande, sie kann allerdings nach Ausführung des Neubaues niemals mehr eine Vergrößerung erfahren. Die frei werdenden Räume in der Heidereutergasse werden für Verwaltungszwecke verwendet werden. Ans diesbezügliche Anfragen erklärt der Gemeindevorstand, daß die Miether in der Kaiserstraße zum 1. Oktober 1902 gekündigt werden, der Bau ungefähr ein Jahr dauern und die Translokation der Schule nach und nach erfolgen wird. Die Einweihung der Schule ist für das Spätjahr 1903 in Allssicht genommen. Die Vorlage wird einstimmig bewilligt, ebenso wie die auf 300 000 Mark veranschlagten Unkosten. Zugleich findet ein Antrag Simon Genehmigung, eine gemischte Deputation zur Neberwachung des Baues und der Einrichtung der Schule eiuzusetzen. — Nach Erlaß neuer Pläne für die Präparandenanstalten seitens des Kultusministeriums hat sich die Umwandlung der hiesigen zweitklassigen Anstalt in eine dreiklassige als nothwendig her-ausgestellt; gleichzeitig wird hiermit eitlem Wunsche des Provinzialschnlkollegiums entsprochen. Das Urtheil. daß Herr Geh. Schulrath Hermann über die jüdische Präparandenanstalt abgegeben hat, ist ein außerordentlich günstiges. Der Antrag des Provinzialschulkollegiums, dem bisherigen Rektor der Allstalt, Herrn Dr. Holzman, den Titel Direktor zu verleihen, ist infolge dessen innerhalb der sehr kurzen Frist von zehn Tagen vom Ministerium erledigt worden. Die Befürchtung des Justizraths Simon, daß nunmehr die meist aus unbemittelten Familien stammenden Schüler noch ein Jahr länger zu ihrem Studium brauchen, konnten zerstreut werden. Aus Mitteln der Gemeinde ist nichts an die Schüler gezahlt worden; es bestehen bereits Fonds, aus denen den Schülern monatliche Unterstützungen in dem allerdings nicht hohen Betrage von 14 Mark zufließen. Die zweite Klasse zählt jetzt 20 Schüler, die erste Klasse nur 6; durch die Errichtung der dritten Klasse dürfte jedoch die Anzahl der Schüler sich nicht so vermehren, daß die Mittel zur Unterstützung fehlen werden. Die Versammlung erklärt sich mit der Umwandlung einverstanden nnd bewilligt die auf 8100 Mark veranschlagten Kosten. — Mit der Genehmigung des Rechnungsabschlusses für die alte Synagoge, welcher einen Mehrverbrauch von 1010 Mark aufweist, ist die Tagesordnung der öffentlichen Sitzung erledigt. — Die feierliche Abschiedsrede an die ausscheidenden Repräsentanten hielt sodann der Vorsitzelide Louis Sachs, diesmal zum Schluß der öffentlichen Sitzung, während noch vor drei Jahren die Verabschiedung sonderbarerweise irr die geheime Sitzung verlegt worden war. Er bezeichnete es als eine Pflicht, den ausscheidenden Mitgliedern, welche sich durch treue Arbeit allsgezeichnet