Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 66 (1902)
- Issue
- Heft 1 (3.1.1902)
- Date
- 1902-01-03
- Page
- Seite 10 (sequence 12)
- Language
- German
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10 sie jede Gottesfurcht ab, sie erklären ihn für einen Gottesleugner, ja, ein Schriftgelehrter erklärt das verbrecherische Treiben Desselben für schlimmer und sträflicher als Götzendienst und Mord. (Jer. Pea 1, 21.) Die Bosheit und die völlige moralische Verderbnis; des Verleumders findet ihren Ausdruck in einer kleinen Fabel, die wir dem Schriftgelehrteu Simon b. Lakisch verdanken. Sie lautet: Dereinst werden alle Thiere zur Schlange kommen und sie fragen: Warum beißest, verwundest und vergiftest du? Der Löwe fällt seine Beute an, um sie zu verzehren, der Wolf desgleichen. Du aber, welchen Vvrtheil hast denn du von deinen Bissen? Und die Schlange wird antworten: ich thue nur, was der Verleumder thut, auch er hat keinen Vortheil und verleumdet dennoch." (Taauith 8a, Erachin 15b.) Aber nicht nur vor direkten Angriffen auf die Ehre unserer Mitmenschen, nicht nur vor Verleumdung sollen wir uns hüten, wir sollen uns auch gewöhnen, unseren Mitmenschen lieber Gutes als Böses nachzuerzählen, mehr nach ihren Vorzügen als »ach ihren Fehlern auszuspähen. „Beurtheile jeden Menschen zum Guten!" lautet eine kurze Mahnung. (Aboth 1,6.) Auch wird es als Unrecht empfunden, wenn man rasch zur Verurtheilung geneigt ist, so oft über Jemanden etwas Nachtheiliges berichtet wird. „Verurtheile Niemanden, ehe du in seine Lage gekommen bist." (Aboth 2, 5.) Ebenso wenig sollen wir bei einer Handlung, deren Motive nicht offenbar sind, die Neigung verspüren, lieber selbstsüchtige als edle Motive anzunehmen. Vielmehr gebiete die Pflicht der Liebe fremde Vorzüge und Verdienste willig und freudig anzuerkennen. Ueberhanpt aber sei die Ehre des Nächsten ein heiliges Gut und darum mit der größten Vorsicht zu behandeln. Zu R. Eleaser ben Asarja kamen, kurz bevor er starb, seine Schüler, um ihn zu besuchen und baten: Meister, gieb uns nur noch eine Lehr» auf den Lebensweg! Und der Sterbende antwortete: „Gehet hin, meine Kinder, und achtet Einer auf die Ehre des Anderen." (Ber. 28 b Der. er. r. 3.) Als ein anderer Schristgelehrter von seinen Jüngern gefragt wurde, um welcher Verdienste willen er wohl mit einem so hohen Alter begnadet worden sei, da gab er als ersten Grund an: „Ich habe nie nach einer Ehre verlangt, die nur durch die Herabsetzung meiner Genossen zu erreichen war." (Meg. 28). Sehr fein und zutreffend begründen die Alten jene Sucht, die Ehre Anderer herabzusetzen, mit der Bemerkung: „Wer selber keine Ehre verdient, mag die Verdienste Anderer nicht gelten lassen und redet nicht gern von von ihren Vorzügen. (Kidd. 70 a.) Die jüdische Sittenlehre verlangt aber weiter, daß wir nicht nur vorsichtig, sondern auch, daß wir zart und schonend mit der Ehre unserer Mitmenschen verfahren. Auch wo ein wirkliches Verschulden Vvrliegt, dürfen wir niemals vergessen, wie tief die Wunden sind, die eine Verletzung des Ehrgefühls jedem Menschen schlägt, der noch nicht gänzlich verloren ist. Selbst bei einem Sünder und Verbrecher soll der Rest des Ehrgefühls, der vielleicht noch vorhanden ist, durch schwere Beschämung nicht vollends erstickt werden. An derselben Stelle, sagen die Alten, an derselben Stelle, an welcher das Ganzopfer dargebracht wurde, brachte man auch das Sündopfer dar, um den Sünder nicht zu beschämen. (Jalk. Mal. 589.) Am allerwenigsten soll man daher einen reuigen Sünder auch nur durch leise.Andeutungen an seine unrühmliche Vergangenheit erinnern. (B. Mezia 581>.) Als ein ganz besonders schweres Vergehen wird es bezeichnet, Jemanden in Gegenwart Vieler, also öffentlich zu beschämen. Wer dies thut, heißt es einmal, ist einem Blutvergießer gleichzuachten (16). Und ein anderer Spruch lautet: „Lieber sollte man sich in einen brennenden Kalkofen stürzen, als daß man jemanden öffentlich beschämte." (B. Mez. 59 a.) Ich möchte hier auch an eine bekannte Erzählung der Bibel erinnern. Saul verstößt gegen eirien ausdrücklichen Befehl Gottes, und Samuel kündigt ihm, in seinen Hoffnungen enttäuscht, die Verwerfung als König an. Saul bittet den Propheten, ihn wenigsten in Gegenwart der Aeltesten und des Volkes zu ehren, und der Prophet begleitet ihn und bleibt bei ihm, bis der König für den eben errungenen Sieg Gott Dankopfer gebracht hat. So handelte Samuel, obwohl er sich bis zu seinem Tode nie mehr hat entschließen können, mit dem von Gott verworfenen König zusammenzutreffen Aber ganz abgesehen davon, daß die Verletzung des Ehrgefühls so tief verwundet, bedarf dieses schon allein darum der äußersten Schonung, weil es für die sittliche Erziehung des Menschen eine unentbehrliche Stütze bildet. In gewissem Sinne darf man sagen, daß fast alle Menschen wenigstens zuweilen das Ehrgefühl zu Hilfe rufen müssen, um nicht vom Pfade der Tugend zu weichen. Die schon im Talmud vorkommende Frage: Was werden die Leute dazu sagen? hält so Manchen vom Bösen ab, der sittlich noch nicht genügend gefestigt ist. Freilich ist das Ehrgefühl nur ein Nothbehelf, eine Krücke, aber so Mancher lernt an ihr den Weg des Guten wandeln, und hat er sich erst an diesen Weg gewöhnt, so kann er zuletzt in günstigen Fällen diese Krücke auch wohl ganz entbehren. Nun dürfen wir natürlich nicht glauben, daß moralisches Handeln aus Ehrgefühl schon wirkliche Moral sei; denn wie nothwendig die Alten auch immer die Schonung des Ehrgefühls für die moralische Erziehung des Menschen erachten, so betonen sie doch immer wieder, daß die echte Moral aus Liebe zu Gott, oder was dasselbe ist, aus Pflichtgefühl geübt werden müsse, nicht aber um der Ehre willen. Zu den Worten: „Liebe den Ewigen, deinen Gott, höre auf seine Stimme und hange ihm an," bemerken die Alten: „Man sage nicht, ich will mich inst der Thora befassen, damit man mich weise nenne, ich will das heilige Gesetz studiren, damit man mich Rabbi nenne und mich überall obenan setze, sondern man thue dies alles aus Liebe, und die Ehre muß von selber kommen" (Nedarim 62s). Ein anderer Spruch lautet: „Hast du viel gelernt, so thue dir nichts darauf zugute, denn dazu wardst du geschaffen." (Aboth II 8.) (Forts, folgt.) Ohne Mohnrecht. Von V. H. Oljneni.') I. (Tränket Kantvrowitsch war nun schon den zweiten Monat in Petersburg; er hielt sich dort auf, ohne das Recht dazu zu haben, ohne Genehmigung der Behörden, ohne Eintragung des Passes in das Stadtrevier. Bis heute hatte er die Schwierigkeit seiner Lage nicht empfunden, da die Familienverhältnisse günstig für ihn lagen. Er hatte in Peters- ') Aus dem Russischen übersetzt vvn Dr. Amalie Klonower.