Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 66 (1902)
- Issue
- Heft 1 (3.1.1902)
- Date
- 1902-01-03
- Page
- Seite 9 (sequence 11)
- Language
- German
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s ihren Anordnungen auf die Ehre des Menschen Rücksicht genommen: „Groß ist die Ehre des Menschen, denn ihr weicht jedes Gebot der Thora." (Meg. 3K. Ber. 19 k.) Wenn aber auch allen Menschen das Recht auf Ehre zugesprochen wird, so bleibt letztere doch durchaus mit dem sittlichen und überhaupt mit dem inneren Werth des Menschen auf das Engste verbunden. Wie weit ein Mensch zu schätzen sei, das hängt nach dem Talmud lediglich von der moralischen und geistigen Höhe desselben ab, nicht aber von seiner Abstammung, seinem Rang, seiner Macht oder seinem Reichthum. „Nicht die Stellung soll den Mann ehren, sondern der Mann die Stellung," sagen die Alten. (Taanith 21k.) Der Heide, der Bastard, die sich mit reinem Sinn dem Studium der Thora hingeben, die Heiden, welche die Thora üben, sie werden ausdrücklich über den in der religiösen Wissenschaft unerfahrenen Hohenpriester gestellt. (Mischna, Horajoth III, Sifra zu 3. N. XVIII, 5.) Die edlen Heiden über die unedlen Söhne Aharons. „Willkommen die Heiden, die die edlen Werke Aharous üben, hinweg mit den Söhnen Aharons, wenn sie nicht des Aharon würdige Werke üben." (Jvma 711».) „Drei Kronen giebt es," so heißt es in den Sprüchen der Väter, „die Krone der religiösen Gelehrsamkeit, die Krone des Priesterthums und die Krone des Königthums, aber die Krone des guten Namens steht höher als sie alle." (Aboth 4, 13) Der Mann mit innerem Werthe wird daher davor gewarnt, nach dem Verkehr mit Mächtigen, Hochstehenden und Herrschenden zu streben und darin seine Ehre zu suchen. „Sehne dich nicht nach dem Tische der Könige, denn dein Tisch ist würdiger als der ihrige, deine Krone herrlicher als die ihrige. (Aboth 6, 5.) Ebenso verpönen es die Weisen des Talmud, Jemandem um seines Reichthums willen irgend welche Ehre zu erweisen, während sie andererseits verlangen, daß man würdige Arme durch besondere Achtung auszeichnen solle. Und sie haben danach gehandelt. R. Elieser b. Jacob, einer der bedeutendsten Schriftgelehrten seiner Zeit, hatte gehört, daß ein würdiger Mann, der arm und erblindet war, nach seinem Wohnort gekommen sei. Er beehrte ihn mit seinen, Verkehr, damit auch die Anderen ihn ehren und in ausreichender und würdiger Weise für seinen Unterhalt Sorge tragen sollten. (Jer. Schek. 5.) Der Patriarch R. Juda, der berühmte Verfasser der Mischna, kan, mit einem anderen großen Schriftgelehrten zufällig nach einem Orte, wo, wie er erst dort erfuhr, ein erblindeter Schriftgelehrter wohnte. Er sprach seinen, Begleiter gegenüber den Wunsch aus, den blinden Gelehrten zu besuchen. R. Chija, so hieß der Begleiter, war jedoch der Meinung, cs sei wohl angemessener, wenn er allein hingehe, der Patriarch schulde seiner Fürstenwürde eine größere Rücksicht. Dieser aber bestand aus seinem Wunsche und erhielt mit R. Chija beim Abschied von dem armen Gelehrten den Segen: „Ihr habt einem Menschen Liebe erwiesen, der wohl gesehen wird, aber selbst nicht sieht; möge der Gott euch die Liebe vergelten, der selber sieht, aber nicht gesehen werden kann." (Chag. 5K). Wir sehen, die Alten waren durchaus der Meinung, daß die Ehre stets nur der sittlichen Würdigkeit entsprechen dürfe. Wird dies aber, auch wenn wir uns dieser Auffassung vollkommen a,«schließen, in Wirklichkeit stets der Fall sei,, können? Oder wird nicht vielmehr, wie eine häufige Erfahrung lehrt, der wahre Werth des Menschen oft genug verkannt? Heißt es doch schon in der Bibel: „Der Mensch urtheilt nach dem Augenschein, nur Gott sieht ins Herz." (I. Sam. 16, 7). Ja, zuweilen mag es so scheinen, als ob das wahrhaft Große öfterst spät, manchmal garnicht erkannt wird, und als ob das .volle Maß der Ehren Denen zufällt, denen es von Rechts wegen nicht gebührt. Als sich der Sohn eines Schriftgelehrten, so wird uns im Talmud erzählt, drei Tage lang im exstatischen Zustand befunden und dann das Bewußtsein endlich wiedererlangt hatte, da fragte ihn der Vater: „Wo bist Du gewesen, mein Sohn?" „Ju einer umgekehrten Welt!" lautete die Antwort. „Was hast Du dort gesehen?" fragte der Vater weiter. „Viele Leute sah ich dort in Schmach, die hier in Ehre sind; die hier oben sind, waren dort unten, die hier unten sind, waren dort oben." (Ruth rabba c. 3. Ans.) Wer denkt hier nicht an die bekannten Worte des Neuen Testaments: „Die Ersten werden die Letzte», die Letzten werden die Ersten sein!" nur daß dieselbe Wahrheit im Neuen Testament noch viel schroffer zum Ausdruck gelangt ist. Ist es aber so leicht, den wirklichen Werth eines Menschen zn verkennen, dann werden wir ohne Zweifel das Recht haben müssen, falsche Meinungen über uns zu zerstören und unsere Ehre vor Schädigung zn bewahren. Hängt doch von unserer Ehre das Vertrauen und die Achtung unserer Mitmenschen ab, unsere gesellschaftliche Stellung, unser Fortkommen, oft genug unsere ganze Existenz. Ja, wir werden nicht nur das Recht, wir werden sogar die Pflicht haben, für unsere angegriffene Ehre einzutreten, weil ohne diese selbst eine wohlthätige, gemeinnützige Wirksamkeit sehr erschwert wird. Man wird Niemandem ein Ehrenamt übertragen wollen, der in den Augen der Menschen keine Ehre besitzt. Aber wenn wir das Recht und die Pflicht haben, ans unsere eigene Ehre zu halten, dann wird uns die Ehre unseres Mitmenschen erst recht heilig sein müssen. Wer diese angreift und schädigt, gefährdet und untergrübt den Ruf und die Existenz seines Mitmenschen. Die Schädigung der Ehre ist „ach dem Talmud weit schlimmer als jeder andere Schaden, den wir Jemandem zusügen könne». Schon der Schmerz der Beschämung ist nach den Alten weit größer als jeder andere Schmerz. (Sota 8 Sanh. 45.) Verlust oder Schmälerung seiner Ehre empfindet gerade der gute und gebildete Mensch an, schwersten. Wenn es daher schon sonst überall gilt, daß wir die Rechte Anderer so zu achten haben wie die eigenen, so wird dies in erhöhtem Maße von der Ehre gelten. „Die Ehre deines Nächsten sei dir so teuer wie deine eigene," mahnen die alten Weisen. (Aboth 2,15.) Wegen der hohen Bedeutung, die der Ehre in, menschlichen Leben zukommt, ist sie auch bereits in den zehn Geboten berücksichtigt, die bekanntlich nur die allerwichtigsten moralischen Vorschriften enthalten. Denn das Gebot „Du sollst wider deinen Nächsten nicht als falscher Zeuge auftreten". bezieht sich nicht nur auf das Zeugniß vor Gericht, sondern auch ans das außergerichtliche Zeugniß im Verkehr mit den Menschen, also auf die Verleumdung. Diese wird jedoch noch ausdrücklich getroffen durch ein Verbot, das sich an einer anderen bedeutsamen Stelle der Thora findet: „Du sollst nicht als Verleumder umhergehen inmitten deines Volkes." So oft aber auch in der Bibel der Verleumder gebrandmarkt wird, so sind es doch wieder erst die Schristgelehrten, die das Verderbliche und Verwerfliche der Verleumdung in tausend Farben schildern und ihre furchtbaren Folgen ins rechte Licht zn setzen sich bemühen. De», Verleumder sprechen