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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1902-01-03 · Heft 1 (3.1.1902) · p. Seite 3

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
66 (1902)
Issue
Heft 1 (3.1.1902)
Date
1902-01-03
Page
Seite 3 (sequence 5)
Language
German
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8 der Kriminalstatistik, die Bestrafungen wegen Eidesvergehen im Jahre 1899 anfgeführt werden. Es geht daraus hervor, daß von 1284 Bestrafungen wegen Eidesvergehen 16 auf Juden fallen. Das Darmstädter Amtsgericht hat also Recht gehabt. 4 Die Erörterungen innerhalb derantisemitischen Partei nehmen ihren fröhlichen Fortgang. Die Sache hat aber für uns nur noch wenig Interesse. Höchstens könnte der Stoßseufzer der Magdeburger „Sachsenschau", die über den Berliner Antisemitismus aller Richtungen die Schale ihres Zornes ausgießt, einigermaßen von Interesse sein. Das genannte Blatt schreibt nämlich: „Der Wirrwarr im antisemitischen Lager wird erst aushören, sobald man den Wasserkopf Berlin sich selbst überläßt und die Leitnng in die Provinz verlegt. Berlin hat den Antisemiten bereits ein Heidengeld gekostet, ohne daß man dort je Erfolge gesehen hat. Wie seinerzeit die deutschen Kaiser ihre besten Kräfte an das verlumpte und verkommene Italien vergeudeten, so haben sich die Antisemiten in das aussichtslose Spreebabel verbissen. Wer Berlin mit seiner entnervten und durch das Großstadtleben entkräftigten christlichen Bevölkern,lg kennt, der weiß auch, daß aus diesen Sumpf nur das Inden thum paßt. Wo Aas ist, da sammeln sich die Geier. Durch Berlin geht der Hauch der Verwesung, der Modergeruch des Grabes. Und wir Antisemiten in, Reiche sollten ruhig sterben lassen, was sterben will, dafür aber um so eifriger uns Berlin als warnendes Beispiel vor Augen halten, wie dort infolge der Dummheit, Gleichgiltigkeit und Waschlappigkeit der christlichen Bevölkerung das Judenthum zur „nun,schränkten Herrschaft gelangt ist." Der Wuthausbruch des Magdeburger Antisemitenblattes wird sicher überall seinen Heiterkeitserfolg haben; er ist aber doch charakteristisch für die Anschauungen gewisser Leute und gewisser Kreise und verdient deshalb bekannt zu werden. Ebenso wie anderseits das Urtheil gegen den antisemitischen Abgeordneten Werner in dem bekannten Prozeß gegen den Redakteur Erdmannsdörfer, dessen Schluß also lautet: „Nach dem vorstehenden Sachverhalt erweisen sich die Behauptungen des Angeklagten somit als wahr, daß der antisemitische Abgeordnete Werner Kommissionsberichte gegen Entgelt einem jüdischen Parlamentsjournalisten geliefert hat. daß dessen Abstreiten jeder Verbindung mit Juden unwahr ist, daß der Privatkläger den Vorwurf der bewußten Unwahrheit auf sich hat sitzen lassen, und daß er bis zum 13. August 1899 keine Privatklage trotz deren Androhung gegen den Angeklagten erhoben hat." Diese Begründung ist eine moralische Verurteilung nicht nur des Abgeordneten Werner, sondern viel mehr noch der Partei, der er angehört. * In der Generalversammlung der ostprenß ischen Konservativen äußerte der Königsberger Universitätsprofessor Hubrich kürzlich, der deutsche Kaufmann sei früher unzweifelhaft einer der ersten Bannerträger deutscher Ehre gewesen, allein das Menschenmaterial habe sich verschlechtert, und jetzt stehe die traurige Wahrheit fest, daß sich in den tonangebenden kaufmännischen Kreisen Persönlichkeiten eingenistet hätten, die man „mit dem Sammelnamen Levh" bezeichnen könne. Diese Rede hat in Königsberg einen solchen Sturm der Entrüstung geweckt, daß Professor Hubrich sich genöthigt gesehen hat, seine Behauptungen etwas einzuschränken. Er will in der Nothwehr gehandelt haben, da die Konservativen als Brodwucherer verschrieen würden, und er will ferner nur einen „prozentual sehr kleinen Theil des Handelsstandes" angegriffen haben. Hierauf erwiedert die „K. Hart. Ztg.": „Wo ist in seinen Ausführungen die Rede von einem prozentual sehr kleinen Theil des Handelsstandes? Herr Hubrich wendet sich mit seiner „Nothwehr" an eine falsche Adresse. Das Wort von, Brodwucher stammt bekanntlich von, deutschen Kaiser. Diese Thatsacke sollte eigentlich auch einem agrarischen Agitator nicht fremd sein. Im Uebriger, hat Herr Hubrich nicht nöthig. sich zu entschuldigen. Seine Aeußernngen entsprechen in der Thnt vollkommen dem konservativ-agrarischen Katechismus, und er hat nur mit dankenswerther Offenheit ausgesprochen, was seine politischen Freunde ohne Ausnahme denken. Mit Recht beruft sich Herr Hubrich darauf, daß er überhaupt nur gesprochen hat auf Veranlass,,ng des Ausschusses des konservativen Provinzialvereins, und daß Graf Mirbach in jener agrarischen Versammlung am 19. Dezember die Rede des Herrn Hubrich ausdrücklich eine „durchaus berechtigte Kritik" genannt hat. . . . Herr Hubrich wandelte lediglich in den Fußstapfen großer konservativ-antisemitischer Vorbilder, und man thnt ihn, Unrecht, wenn man ihn allein verantwortlich „lachen will für die offenen und geheimen Sünden seiner Gesinnungsgenossen. Nicht gegen Herrn Hubrich, sondern gegen die konservativ-agrarisch-antisemitische Partei sollte sich deshalb die Entrüstung unseres Handelsstandes richten, denn Herr Hubrich ist nichts als das Sprachrohr ihrer Gedanken gewesen." Am Schlüsse seiner Erklärung ruft Herr Hubrich wie Ulrich v. Hutten aus: „Ich hab's gewagt!", wozu die „Hart. Ztg." meiut, es hätte wohl für Herrn Hubrich näher gelegen, sich auf den Grafen Klinckowström zu berufen. r Ueber das merkwürdige Vorgehen Labori's, des französischen Advokaten, der durch die Verteidigung des Exkapitäns Dreyfns sich einen Weltruf erworben hat, haben die Leser schon aus den Tagesblättern das Nähere erfahren. Für uns ist natürlich von besonderem Interesse, was der berühmte Vertheidiger über seine Stellung zu den Juden sagt. Hatten ihn doch die französischen Antisemiten bereits als einen der ihrigen gepriesen! In einem Artikel im „Petit Journal" wehrt sich nun Labori entschieden gegen diese Verdächtigung. Er will Frieden unter den Menschen haben. Die Freiheit erscheint ihm als das höchste Gut der Menschen und der Haß gegen die Juden ein „barbarisches Gefühl". Darm sagt er: „In den, Maße, in dem die Inden, ehe sie sich als Mitglieder der jüdischen Gemeinschaft betrachten, sich als Bürger des Staates, in welchem sie leben, als Angehörige der Nation, der sie sich eingefügt haben, fühlen, haben sie ein unantastbares Recht auf die Achtung Aller. Ich kenne Viele dieser Art. und ich begrüße in ihnen freie Menschen, wahre Brüder. Vor Kurzem habe ich von einfachen, bescheidenen, mir Persönlich unbekannten Juden Zustimmungserklärnngen erhalten; sie sind mir kostbar. In dem Maße, wo im Gegensatz hierzu gewisse mächtige Juden, mächtig nach innen, mächtig nach außen, sei es durch ihr Vermögen, ihre Beziehungen oder ihre Vereinigungen, versuchen würden, sich unter einander zusammen zu thun, um auf Kosten des allgemeinen Interesses den Sieg ihrer Nasseninteressen zu sichern, um sich gegen gewisse ihrer Mitbürger zwecks einer engeren Gemeinschaft zu. organisiren. um in dem Staat eine besondere politische Thätigkeit zu entfalten, kurz, würden sie Juden sein wollen, ehe sie Staatsbürger sind, in demselben Maße würden sie mich bereit finden, sie zu bekämpfen. Ich würde hierill in der That die gefährliche Kundgebung eines besonderen Klerikatismus erblicken." Diese Erklärung Labori's ist unzweifelhaft von großem Interesse. Daß er als ein liberaler Mann den Juden ihre Rechte gönnen will, ist zwar kein besonderes Verdienst, matt muß es aber doch unter den heutigen Verhältnissen hoch anrechnen. Daß er aber, obwohl er ein liberaler Mann ist, sich doch nicht ganz frei gemacht hat von den Fabeln und Vorurtheilen, die die Antisemiten gegen die Juden ausgesprengt haben, ist mehr als bedauerlich. Es giebt keine jüdische

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